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Kinderporno-Prozess: Vatikangericht urteilte in Rekordzeit

24. Juni 2018 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
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Hoher Botschafts-Mitarbeiter des Vatikans wurde beschuldigt, Kinderpornos aus dem Netz geladen und weiterverbreitet zu haben - Fünf Jahre Haft für den Priester - Analyse zu einem beispiellosen Verfahren - Von Kathpress-Korrespondent Burkhard Jürgens


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Fünf Jahre Haft wegen Kinderpornografie. Dieses Urteil fällte das Gericht des Vatikanstaats am Samstag über einen 50-jährigen Priester in einem beispiellosen Prozess - beispiellos wegen seiner Kürze, des Strafmaßes und des Verfahrensgegenstands. Das erste Mal belangte der Vatikan einen hohen Mitarbeiter wegen eines solchen Delikts nicht nur kirchenrechtlich, sondern auch mit dem Arm seiner weltlichen Justiz.

Es ist das jähe Ende einer vielversprechenden Karriere: Jugend in einem Dorf bei Mailand, Priesterweihe mit 25, dann ein Spezialstudium in Kirchenrecht und die strenge Auslese der päpstlichen Diplomatenakademie in Rom. Der junge Geistliche sattelte einen kirchenrechtlichen Doktor drauf, 2008 ernannte Benedikt XVI. ihn zum "Kaplan seiner Heiligkeit". 2016 kam der Ruf als Mitarbeiter an die wichtige Nuntiatur in Washington. Es hätte so weitergehen können. Es kam alles anders.

In seinem ersten Weihnachtsurlaub auf dem neuen Posten reiste der Diplomat ins kanadische Windsor, eine vibrierende, bei US-Touristen beliebte Ausflugsstadt an der Grenze gegenüber dem Detroit River. Dort, ausgerechnet zu Weihnachten, ausgerechnet an einem Pfarr-Computer, versorgte er sich laut Ermittlern mit kinderpornografischem Material.


Zum Auftakt des Verfahrens am Freitagnachmittag räumte der Angeklagte laut Prozessbeobachtern "zwanghafte Handlungen unangemessener Internetnutzung" ein. Er sprach von einer persönlichen Krise, die er unterschätzt habe, einem Gefühl von "Leere und Nutzlosigkeit".

Trost suchte er beim Betrachten von Bildern von Teenagern zwischen 14 und 17. Der von der Vatikan-Polizei beauftragte IT-Experte Gianluca Guazzi fand auf Datenträgern des Priesters um die 50 strafrelevante Fotos, Videos, japanische Mangas. Darunter befand sich Material, über das man nach Auffassung Guazzis nicht einfach durch eine Google-Suche stolpern konnte. Und auch ein Video mit einem Kleinkind in "expliziten Handlungen".

Der Priester beteuerte laut anwesenden Journalisten, diese Art von Aktivitäten hätten nie sein Leben als Priester und auch nicht seinen Umgang mit Kindern bestimmt. Die Verteidigung versuchte seine Motivation mit einem psychologischen Gutachten zu erläutern. Aber im Wesentlichen gab der Angeklagte sein Fehlverhalten zu.

Nur zweieinhalb Stunden dauerte der erste Prozesstag, zwei Stunden der zweite. Vielleicht wollte auch der Beschuldigte die Sache endlich hinter sich haben. Ende August 2017 meldete das US-Außenministerium seinen Verdacht nach Rom; der Vatikan zog den Mitarbeiter aus Washington ab. Seither wohnte er im Vatikan, in Nachbarschaft des Tribunals, das ihn jetzt verurteilte. Ende September 2017 erließ Kanada einen Haftbefehl.

Der Vatikanstaat wollte den Prozess selbst führen. Grundlage ist ein Gesetz, nach dem die vatikanische Justiz sich auch für im Ausland begangene Straftaten von Amtsträgern des Heiligen Stuhls zuständig sieht. So sollte etwa der frühere Nuntius Jozef Wesolowski im Vatikan vor Gericht - in dem bislang einzigen vergleichbaren Fall: Es ging um Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch mehrerer Jungen. Zum Verfahren gegen den aus Polen stammenden Erzbischof kam es nur deswegen nicht, weil er vorher einem Herzinfarkt erlag.

Im aktuellen Fall sah es zeitweise so aus, als treibe der Vatikan die Sache nicht sonderlich voran. Doch als in Chile der Missbrauchsskandal platzte und die päpstliche Kinderschutzkommission in eine neue Runde ging, kam Anfang April auch ein vatikanischer Haftbefehl für den jetzt verurteilten Kirchendiplomaten. Vielleicht ein Signal: Wir tun was.

Mit fünf Jahren Freiheitsentzug und 5.000 Euro Geldstrafe gingen die Richter ein Viertel über das übliche vorgesehene Maß hinaus - in Anbetracht der Schwere der Tat und obwohl sie zugleich die Kooperation des Angeklagten würdigten. Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre und neun Monate Haft und insgesamt 10.000 Euro Strafe gefordert. Die weitere Zukunft des begabten Kirchenmanns bleibt offen. Er selbst sprach von einem "Betriebsunfall" in seinem Priesterleben.

Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Hesychast 25. Juni 2018 
 

Kurzer Prozess

Sowohl die Kürze des Prozesses wie auch die Schwere der verhängten Strafe sind wohl richtig.
Menschlich erschütternd ist allerdings die Verantwortung des Täters, er habe von sich selbst ein Gefühl der Leere und Nutzlosigkeit gehabt und deswegen Trost beim Betrachten solcher Bilder gesucht. Welch entsetzliche - und wohl auch krankhafte - Gefühlsverirrung, sich über das Empfinden der eigenen Leere und Nutzlosigkeit mit kinderpornografischen Bildern hinwegtrösten zu wollen. Hier ist neben der Strafe wohl auch dringend psychotherapeutische und v.a. geistliche Hilfe am Platz.


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