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Auch Ärztetag für Beibehaltung des Werbeverbotes für Abtreibungen

15. Mai 2018 in Aktuelles, 2 Lesermeinungen
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Christdemokraten für das Leben: "Auf dem Ärztetag verfing die breit angelegten Medienkampagne nicht, mit der seit Monaten versucht wird, einen angeblichen 'Notstand' an Informationen und Angeboten zur Durchführung von Abtreibungen zu behaupten"


Berlin (kath.net/CDL) "Erfreulicherweise hat sich jetzt am 10.5. 2018 nach intensiver Diskussion auch der 121. Ärztetag deutlich gegen einen Wegfall oder eine Einschränkung des Werbeverbotes für Abtreibungen nach Paragraf 219a StGB ausgesprochen." Darauf wies Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), gemäß Presseaussendung hin. Sie kommentiert die Entscheidungen des 121. Ärztetages zum §219 und zur Organspende weiter: "Derzeitig sind bundesweit immerhin rd. 1.200 Ärzte (laut Statistischem Bundesamt) offiziell gemeldet, die in 2017 insgesamt mindestens 101.600 Abtreibungen angegeben haben. Angesichts dieser hohen Ausgangslage verfing ganz offensichtlich auf dem Ärztetag die breit angelegten Medienkampagne nicht, mit der seit Monaten versucht wird, einen angeblichen „Notstand“ an Informationen und Angeboten zur Durchführung von Abtreibungen zu behaupten. Daß die Ärzteschaft sich erfreulich klar gegen die Zulassung von Werbung für Abtreibungen (§219a StGB) positioniert hat, zeigt, wie sehr den allermeisten Ärzten bewußt ist, daß es hier keinen Mangel, sondern ein beklemmend hohes Ausmaß an Abtreibungsmöglichkeiten gibt, die leider weiterhin intensiv genutzt werden. Daß der überwiegende Teil (ca. 90 %) aller staatlicher erfaßten Abtreibungen anschließend von den Sozialministerien der Bundesländer aus Steuermitteln finanziert, den Krankenkassen ersetzt und damit als „Staatsleistung“ deklariert werden kann, wirkt weiter als zusätzliches indirektes „Anreizsystem“, Abtreibungen weiterhin als gesellschaftlich breit akzeptierte und unterstütze Handlungsoption zu banalisieren.


Die in den letzten Monaten häufig von interessierter Seite vorgebrachte Behauptung, es gäbe trotz über bundesweit 1600 Beratungsstellen,die kostenlos Beratungen anbieten und Beratungsscheine ausgeben, dennoch zu wenig Informationsangebote, Ärzte wie Frauen würden unter Informationsdefiziten leiden oder bei ihren Verhalten „kriminalisiert“, erscheint angesichts der ausgeprägten Unterstützung des Staates bei der Abtreibung der Ungeborenen nicht nur dem Ärztetag zurückweisenswert. Eher ist wohl weiterhin genau das Gegenteil zu beklagen. Für „unkompliziert“ durchzuführende Abtreibungen in Arztpraxis wirbt nicht nur Frau Hänel, die derzeit bekannteste Abtreibungsärztin, sondern so bagatellisieren es leider auch viele Informationsbroschüren und Onlineberatungen, die jederzeit viele Details für eine schnelle Abtreibung verfügbar halten. Daß vor der Tötung eines ungeborenen Kindes noch ein (u.U. sehr kurzer) Besuch bei einer kostenfreien Beratungsstelle nötig ist, wird allein schon daher weiter Akzeptanz finden, weil dann auch die Abtreibungskosten den Ärzten und Frauen meistens ersetzt werden. Der Ärztetag fordert mit seinem Votum die Politik auf, sich jetzt nicht zusätzlich vor den Karren energischer Befürworter der Abtreibung spannen zu lassen und sogar das bisherige Werbeverbot auszuhebeln. Ärzte sollten dem Leben dienen und nicht der Tötung.

CDL fordert: Keine "Vergesellschaftung" von Organspenden

Mehr als beklagenswert ist dagegen eine andere, drastische Entscheidungsumkehr des Bundesärztetages zum Lebensende, die ebenfalls ganz gezielt Richtung Parlament getroffen wurde. Sie betrifft die aktuelle Organspendepraxis in Deutschland und die geringe Bereitschaft, die eigenen Organe bei Hirntod (trotz Herzschlag) zur Fremdnutzung verfügbar zu machen. Das mehrheitliche Votum für die Umkehr der Entscheidungsebene ist ein fatales neues Signal, das zukünftig jeden kranken Menschen am Lebensende ganz unmittelbar betreffen würde, wenn sich die neu geforderte „Widerspruchsregelung“ tatsächlich politisch durchsetzen lassen sollte.

Weil bisher ein Mangel an Organspenden nach (umstrittener) Hirntoddiagnose seitens der Ärzte und Gesundheitswirtschaft beklagt wird, sollen nun erschreckenderweise grundsätzlich alle Bürger, alle Patienten, automatisch Organspender sein, wenn von ihnen nicht ein ausdrücklich niedergelegter Widerspruch vorliegt. Das wäre ein mehr als radikaler deutscher Richtungswechsel hin zur „Vergesellschaftung“ des Organhandels und der Forcierung der Transplantationsmedizin. Zusätzlich zu zahlreichen ethischen, rechtlichen und medizinischen Gegenargumenten läuft dies auf eine indirekte Entmündigung der Bürger hinaus, die bisher freiwillig und sicher aus guten Gründen trotz ständiger Appelle nur selten spenden wollen. Angesichts der besonderen Vergangenheit unseres Landes löst diese neue Richtungsentscheidungen neben besonderen Beklemmungen bewußt eine hochbrisante politische Debatte aus, an der nicht nur wir uns als Christdemokraten für das Leben (CDL) im Interesse der Achtung der Menschenwürde sehr kritisch und ablehnend beteiligen werden.“


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Lesermeinungen

 Senfkorn7 16. Mai 2018 
 

Merkwürdige Logik

Wenn der Bürger nicht freiwillig mitmacht, dann wird ein Gesetz gemacht, dass den uniformierten Bürger zu einem menschlichen Ersatzteilager macht.

Gibt es irgendwo einen Nicht-Organ-Spendeausweis mit dem Hinweis "Ich Spende KEINE Organe." zum Ausdrucken in mehreren Sprachen?


1
 
 Chris2 15. Mai 2018 
 

Keine ungetrübten Erfolge mehr

Es ist ein Merkmal dieser (End-?)Zeit, dass man sich praktisch nie über etwas freuen kann. Hier wird zwar nicht gefordert, den Schutz ungeborener Kinder weiter aufzuweichen, aber die Forderung nach einer Widerspruchslösung bei der Organdpende alarmiert. Wussten Sie z.B., dass Sie als Tourist in Österreich automatisch Organspender sind, so lange Sie sich nicht in ein Widerspruchsregister eintragen lassen?


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