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EuGH: Kirche weiterhin berechtigt, bei Einstellungen zu differenzieren

17. April 2018 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
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DBK-Sekretär: „Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Kirchen grundsätzlich weiterhin berechtigt sind, im Rahmen des Bewerbungsverfahrens und der Einstellung nach der Religionszugehörigkeit des Stellenbewerbers zu differenzieren.“


Bonn (kath.net/DBK) „Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Kirchen grundsätzlich weiterhin berechtigt sind, im Rahmen des Bewerbungsverfahrens und der Einstellung nach der Religionszugehörigkeit des Stellenbewerbers zu differenzieren. Die von den Kirchen aufzustellenden Anforderungen an eine berufliche Mitarbeit im kirchlichen Dienst unterliegen allerdings einer intensiveren gerichtlichen Überprüfung.“ Das erklärt der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer SJ, zum am 17. April 2018 gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung für eine berufliche Tätigkeit in Kirche und Diakonie. Langendörfer stellte weiter fest: „Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt insbesondere die Klarstellung des Gerichtshofs, dass den staatlichen Gerichten im Regelfall nicht zusteht, über das religiöse Ethos der Religionsgemeinschaft zu befinden. Die Kirche legt ihr Selbstverständnis fest, diese Festlegung kann nicht dem Staat oder einem staatlichen Gericht überlassen werden.


Der DBK-Sekretär führte weiter aus: „Die katholische Kirche in Deutschland hat in der Vergangenheit in ihren eigenen Regelungen deutlich gemacht, ob und insbesondere für welche Tätigkeiten sie die Religionszugehörigkeit ihrer Angestellten zur Bedingung der Beschäftigung macht. Damit hat sie auch bislang stets gewährleistet, dass sie insbesondere nicht unverhältnismäßige Anforderungen an die Mitarbeit im kirchlichen Dienst stellt. Den staatlichen Gerichten obliegt es nun, im Einzelfall die Einhaltung dieser Maßstäbe zu überprüfen. Die katholische Kirche wird die Urteilsgründe intensiv analysieren und prüfen, ob und inwieweit die Einstellungspraxis angepasst und etwaige rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden sollten.“


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Lesermeinungen

 Henry_Cavendish 18. April 2018 
 

Meine Prognose

Der Fall der dies ausgelöst hat endet in einem Vergleich, denn nach dem Hinweis des EuGH wird die Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht auch noch ein ausformuliertes Urteil, welches auf Bundesebene gilt.

Demnächst wird aber im weiten Bereich der kirchlichen Arbeitgeber ein Präzedenzfall erzeugt - vermutlich, weil trennschärfer, im katholischen Betrieb - bei welchem durch homosexuelle Ehe oder durch Zweitehe eine Kündigung provoziert wird und vor Gericht landet. Nein, eher sogar: Ein(e) Religionslehrer(in) [knapp vor Pension] provoziert den Verlust der missio canonica.

Und dann gelten eben genau die Hinweise des EuGH. Und mit Prozess nach Prozess werden die bisherigen Rechte der Kirchen eingeschränkt.

Utopisch richtig wäre eigentlich, dass es dazu nicht der Juristerei bedürfen sollte. Aber wo in der Politik/ Gesetzgebung wäre ein Blumentopf zu gewinnen, wenn man sich für die nicht-Christen und nicht-Muslime einsetzt?


0
 
 Henry_Cavendish 18. April 2018 
 

@Senfkorn: Kategorischer Imperativ

Bezogen auf Ihren dritten Kommentar ("Ach ja und"): Hier streiten zwei Personen (eine tatsächliche und eine juristische) vor einem (staatlichen) Gericht über eine Frage von Weltanschauung/ Religion. Beide berufen sich also auf das exakt gleiche Grundrecht (Weltanschauung = Religion), denn es gibt keinen Vorrang für Religionen).
Inwiefern wären Gerichte also "neutral", wenn sie in diesem Fall nur die Interessen der Religionsgemeinschaft wahren?

Ist Ihnen auch schonmal in den Sinn gekommen, dass man genau die Tests (z.B. Frömmigkeit) dann auch genau umgekehrt anwenden kann und darf, um zum Beispiel Christen Jobs zu verwehren? (Gleiches Recht für Alle!)

Wollen Sie eine Bundesrepublik, in der wir die Segregation befeuern, bei der Christen nur Christen, Religionslose nur Religionslose, Muslime nur Muslime und Juden nur Juden einstellen? Soll dies das Ziel sein?


0
 
 Henry_Cavendish 18. April 2018 
 

Nicht übersehen, worum es sich hierbei juristisch handelt

Das war kein Urteil im zugrundeliegenden Rechtsstreit, sondern ein rechtlicher Hinweis an das Bundesarbeitsgericht (BAG). Die Richter des BAG hatten um diesen gebeten, weil Aspekte der Auslegung unklar waren.
Das ist ein völlig normales Verhalten im Prozess; ebenso können sie, falls sie Zweifel an der Konformität einer gesetzlichen Vorschrift mit dem Grundgesetz haben, eine Rechtsfrage zur Klärung dem BVerfG vorlegen.

Nur so erklärt sich auch m.M.n. die Interpretation/ der "Spin" in der Pressemeldung der DBK (und EKD): Der EuGH hat die Grenzen für Tendenzbetriebe jetzt enger gezogen; wie eng sie werden, hängt einerseits nun von der Justiz und ggf. auch vom Gesetzgeber ab. So weitreichend wie bisher wird das Recht der kirchlichen Arbeitgeber nicht mehr sein.


0
 
 Hausfrau und Mutter 18. April 2018 
 

Kirchenfeinde nicht einstellen

Auf die Bitte, täglich mit den Kindern ein Gebet zu sprechen, war die Antwort: "Ich bin kath. getauft, will aber damit nichts zu tun haben und erkenne die katholische Lehre nicht an" (Aussage der Erzieherin an einem Elternabend während ihrer Probezeit): trotzdem wurde die Dame als Erzieherin fest eingestellt...weil keine andere Bewerberin da war, die die rk-Eigenschaft hatte. Die Erzieherin gab zudem an, dass sie tolerant und offen sei und man dürfte auch die rk-Religion nicht als "einziger Maßstab" sehen. Die andere Erzieherinnen dieser Kita (einschließlich Leiterin) sind weder praktizierend noch leben "kompatible" mit dem Glauben.

Solche Erfahrungen haben ich -mit diverser Intensität- bei zwei katholischen Kitas gemacht. Ironie des Schicksals: bei der städtischen Kita, wo unsere Ältesten Kinder gingen, hatten wir eine katholisch praktizierende Erzieherin!

H&M


8
 
 Senfkorn7 18. April 2018 
 

Vorstellungsgespräch

Man sollte überlegen, dass man Tests oder für Vorstellungsgespräche solche Befragungen und Diskussionen entwirft, dass jeder der kein praktizierender Katholik/Christ ist sich verät. Damit findet man auch die blossen Namenschristen heraus.

Man könnte auch bestimmte Bedingungen für die Einstellung wie religiöse Kenntnisse fordern.


5
 
 Senfkorn7 18. April 2018 
 

Die Schlange im Garten Eden

hat mit freundlichen und hinterlistigen Worten Eva zu Fall gebracht. Das sollte man sich bewusst machen.

Wenn man viele Irrgänger und Irelehrer in der Kirche hat muss man die Wahrheit zur Rettung der Seelen verkünden. Berechtigte Kritik, besser Klarstellung der Wahrheit, Aufzeigen von Unwahrheit ist leider oft angebracht. Niemand hat Gottes Gebote aufzuheben und kann dies nur zum eigenen und zu fremden Schaden tun.

"Wenn ein Guter zum Bösen schweigt arbeitet er in Wirklichkeit mit dem Bösen zusammen!"

Geistliche Werke der Barmherzigkeit:
die Unwissenden lehren
die Zweifelnden beraten
die Trauernden trösten
die Sünder zurechtweisen
den Beleidigern gerne verzeihen
die Lästigen geduldig ertragen
für die Lebenden und Verstorbenen beten


4
 
 Senfkorn7 17. April 2018 
 

Ach ja und muss man einen Grund sagen?

Bei der Absage?

Da gibt es doch sicherlich politisch korrekte allgemeine und unverbindliche Aussagen in den Absagen.

Kann man nkcht jemanden auch einstellen, den man sympathischer findet?

Was idt denn das hier für ein staatlich gerichtlicher Gesinnungsterror und Meinungseinschränkung.

Da gibt es eine Neutralitätspflicht des Staates und seiner Gerichtsbarkeit. Das heisst nicht, dass der Staat eine vermeintlich relativistische Meinung/Weltanschauung durchsetzen darf, sondern er verpflichtet sich neutral das Ausleben der unterschiedlichen Weltanschauungen/Religionen seiner Bürger zu ermöglichen. Ausser diese Religion oder Weltanschauung gefährdet das Leben und Gesundheit von Menschen.

Deshalb kann eigentlich der Islam niemals (wegen seinem Aufruf zur Gewalt gegen Andersdenkende) niemals von Deutschland anerkannt werden.


4
 
 Senfkorn7 17. April 2018 
 

Zusatz

Für mich wären solche Auseinandersetzungen über Empfang der Eucharistie und Nicht-Wollen, dass das Beichtgeheimnis oder generell die Religionsfreiheit aus vermeintlich guten Zwecken eingeschränkt wird

völlig unverständlich gewesen.

Ich hätte eher den Gegner zugestimmt.

Der Sinn einer Einstellung eines Christen ist dieser, die Meinung der Kirche zu vertreten und selbst wenn man nicht offiziell vertritt sondern "nur" Informationen sammelt ist das gar nicht möglich diese optimal zu sammeln, zu interpretieren und zusammenzufassen.


3
 
 Senfkorn7 17. April 2018 
 

Wie will den jemand für die Kirche arbeiten,

der die Dinge nicht aus dem Blickwinkel eines praktizierenden Christen sieht?
Es gibt so etwas wie selektive Wahrnehmung und Interpretation. Jemand der offensichtlich Anders denkt nimmt oft auch anders wahr und achtet dabei nicht auf die für Christen wichtigen Dinge und seine persönliche Weltsicht beeinflusst natürlich obendrein noch die Interpretation.

Das kann ich als Mensch mit ehemals naturalistischem Weltbild bestätigen.

Für mich wären solche Auseinandersetzungen über Empfang der Eucharistie und Nicht-Wollen, dass das Beichtgeheimnis oder generell die Religionsfreiheit aus vermeintlich guten Zwecken eingeschränkt wird.

Mit meinem damaligen Denken, stark geprägt von den Feinden der Kirche wäre ich nicht in der Lage gewesen für die Kirche wertvolle Informationen zu erfassen.

Ein zweiter Grund ist. Die Dame fühlt sich beim Lohn von der Kirche erhalten diskriminiert, übersieht aber, dass dieser aus Mitteln von Christen für deren Intentionen gesammelt worden ist!

und


3
 
 Marcus, der mit dem C 17. April 2018 
 

Bei diesem Fall ging es um eine Referentenstelle

für Antirassismus, die von einer studierten Sozialpädagogin angestrebt wurde. Zu deutsch eine Stabsstelle, die wesentlich der Leitung zuarbeitet die Tendenz des Tendenzbetriebes (hier Diakonie) zu formulieren.

Es ist vergleichbar damit, wenn die Glaubenskongregation einen öffentlich vom Glauben abgefallenen als Berater zur Formulierung von Dogmen einstellen muß.


6
 

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