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Von wann bis wann ist Mord verboten?

29. März 2018 in Prolife, 6 Lesermeinungen
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„Schwangerschaftsabbruch, vulgo Abtreibung, ist in Deutschland nicht legal, sondern unter bestimmten Umständen straffrei – aber immer illegal. Abgesehen davon ist Legalität nicht gleichbedeutend mit Moralität und Menschenrecht.“ Von Claudia Sperlich


Berlin (kath.net/Blog "Katholisch? Logisch!"/cs) Aus einer im Internet auf der Seite Domradio.de geführten sehr lebhaften Debatte um das Werbeverbot für Abtreibung (und damit auch um Abtreibung selbst) zitiere ich einige Aussagen und kommentiere sie hier.

Um Missverständnisse auszuschließen: Ich zitiere hier zwar nur die Fraktion der „Aber es ist doch nur ein Zellhaufen“-Kommentatoren. An der Diskussion waren allerdings auch zahlreiche sehr engagierte Lebensrechtler beteiligt.

„Dir ist bewusst, dass es Grenzen gibt, bis zu denen ein Schwangerschaftsabbruch legal ist?“

Schwangerschaftsabbruch, vulgo Abtreibung, ist in Deutschland nicht legal, sondern unter bestimmten Umständen straffrei – aber immer illegal. Abgesehen davon ist Legalität nicht gleichbedeutend mit Moralität und Menschenrecht.

„Warum kommentieren Hier úberwiegend maenner?
Eine Spezies die nie schwanger war und es wohl auch nie Sein wird !
Gottseidank !
Das ist die typische art Úber Frauen zu entscheiden,soviel dann zur selbstbestimmung der frauen….“

Männer sind keine andere Spezies als Frauen. Hier wird auch nicht über Frauen entschieden, sondern Menschen – darunter auch Männer – sagen, daß man Menschen nicht umbringen soll, und daß ungeborene Menschen auch Menschen sind, also nicht umgebracht werden sollen.
In der Diskussion wird auch nicht dazu aufgerufen, über Frauen zu entscheiden – sondern dazu, über Ungeborene (die Hälfte davon ist weiblich) keine Entscheidung zu fällen, die für die Ungeborenen tödlich ist.

„wieder ist ein Mann dagegen, vernünftige Information + Beratung sind keine Werbung….“


Diese und ähnliche Informationen wurden in der Diskussion regelmäßig von einer Frau (nicht mir) kommentiert mit der ruhigen Erklärung, daß Information und Beratung vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind (Beratungsgespräch). Diese Aussage wurde regelmäßig mit Stillschweigen übergangen.

„Wir Frauen haben diese Diskussion satt. Darüber wird nicht mehr diskutiert. Wir entscheiden, was mit unserem Körper geschieht. Ende.“

Nicht nur ich finde es unverschämt, in diesem Zusammenhang unter „Wir Frauen“ subsumiert zu werden. Abtreibung ist unabhängig von der Gesetzeslage immer ein Verstoß gegen das Menschenrecht auf Leben und freie Entfaltung. Was mit dem eigenen Körper geschieht, entscheidet selbstverständlich rechtens jede Frau und jeder Mann selbst – nicht aber, was mit dem Körper eines ungeborenen Menschen geschieht.

„Kinder können auch durch „defekte“ Verhütung gezeugt werden und da soll man dann lieber das ungewollte Balg in die Welt setzen? Zur Adoption freigeben? Sich den Rest seines Lebens Scheiße fühlen und vielleicht sogar Angst haben, dass das Kind dann irgendwann vor der Tür steht? Nachdem es heimlich auf dem Klo zur Welt gebracht wurde und dann in der Babyklappe im besten Fall landet? Zumindest in den ersten drei Monaten, in denen eine Abtreibung unter Umständen erlaubt ist (ja ja ich weiß Straftat und so aber Ausnahmen bestätigen nun mal die Regel) wird da ein Zellhaufen und kein Kind abgetrieben. Ein Zellhaufen, der von den biologischen Prinzipien her einem Tumor gleicht. Das Frauen sich von anderen Frauen vorwerfen lassen müssen, dass sie ja nicht menschlich sind oder egoistisch oder wer weiß was egal, aus welchen Gründen eine solche Entscheidung getroffen wurde, finde ich erbärmlich und hilt der Frauenwelt auch nicht… Ganz im Gegenteil. Solche Äußerungen sorgen dafür, dass wir uns selbst sabotieren und irgendwann auch die Schwangerschaftsprävention wieder zurück gefahren wird… schließlich werden da potenzielle Kinder getötet… Und solange Männer und die Kirche (noch mehr Männer) in solche Diskussionen einmischen mit: Frauen haben gefälligst das zu lassen und Frauen in die Selbe Kerbe schlagen wird es auch niemals enden, dass wir uns gesellschaftlich nicht weiter entwickeln. Happy Mansplaining alle zusammen.“

Zunächst mal: Kinder werden nicht „durch“ defekte Verhütung gezeugt, sondern durch Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau, allenfalls kann man sagen: trotz Verhütung.

Abtreibung ist auch in den ersten drei Monaten nicht erlaubt, sondern illegal, aber in den meisten Fällen straffrei.

„Sich den Rest seines Lebens Scheiße fühlen“ (oder doch lange Zeit desselben) trifft für viele Frauen nach einer Abtreibung zu.

Eine vollkommen strukturierte, vitale Leibesfrucht als „Zellhaufen“ zu bezeichnen, ist, auch wenn es häufig geschieht, wissenschaftsfeindlich, dumm und böse. Man schaue sich eine Morula an: so geordnet, so wenig haufenförmig sind wir nie wieder im Leben. Ich fände es zwar unfreundlich, aber verständlich, mit meinen 56 Jahren und meinem Übergewicht als „Zellhaufen“ bezeichnet zu werden – rein biologisch hat das schon einige Berechtigung. Aber im frühen Entwicklungsstadium gleicht der Mensch allem Möglichen, nur gewiß keinem Haufen.

Der Mensch, sagte ich. Wenn ein menschliches Spermium eine menschliche Eizelle befruchtet, ist das Ergebnis ein Mensch und nichts anderes. Der junge Mensch sieht zunächst nicht so aus, daß man ihn als solchen erkennen kann, aber das ändert nichts an der Tatsache: hier ist ein menschlicher doppelter Chromosomensatz, lebensfähig, sich entwickelnd – also ein Mensch.

Auch im frühen Entwicklungsstadium gleicht der Mensch nicht einem Tumor. Denn ein Tumor besitzt nicht die Anlage, Herz, Hirn, Lungen, Arme und Beine zu entwickeln, er besitzt nicht das Potential bestimmter Geistesgaben und Fähigkeiten. Die Kommentatorin begeht hier den Fehler, äußerlichen Anschein und Sein zu verwechseln. Kein seriöser Wissenschaftler tut das.
Der letzte Abschnitt des hier besprochenen Kommentars ist so unbedarft, daß ich ihn unkommentiert lasse.

Im weiteren Verlauf wurden Abtreibungsgegner als „hirnlos“ bezeichnet und Abtreibung als eine „unangenehme, aber zum Schutz der Frauen notwendige medizinische Dienstleitung“.

Wer gegen das Werbeverbot für Abtreibung bzw. für ein sogenanntes Recht auf Abtreibung kämpft, muss notwendig erklären, von wann bis wann das Menschenleben schützenswert ist (bzw. ob es überhaupt unbedingt schützenswert ist). Entgegen dem geltenden Recht in Deutschland sind viele der Ansicht, in den ersten drei Monaten des Lebens genießt der Mensch überhaupt keine Schutzwürdigkeit, in den ersten sieben bis neun Monaten nur eine bedingte. Das wird gerne mit der aus biologischer Sicht unsinnigen Behauptung verfochten, ein Mensch sei in den ersten Monaten noch kein Mensch. Ab wann genau der Mensch nun Mensch ist, bleibt dabei unklar.

Das Christentum sagt, ein Mensch ist Mensch von Anfang an. Die Biologie hat das längst bestätigt.


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Lesermeinungen

 Otto02 30. März 2018 
 

§218 ist rechtswidrig!!!

§218ff sind rechtswidrig. Sie widersprechen dem Grundgesetz Art.1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar..." der Bundesrepublik Deutschland und den Menschenrechten Artikel 3(Recht auf Leben und Freiheit: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person).
Daher ist §218ff rechtswidrig. ABTREIBUNG ist MORD und MORD kann durch kein Gesetz der Welt legalisiert werden.


7
 
 Otto02 30. März 2018 
 

Es gibt keine medizinische Indikation!!!

@Henry_Cavendish: Sie werden mir keine medizinische Indikation benennen können, die einen ABTREIBUNGSMORD begründen könnte. Es gibt nämlich keine medizinische Indikation!!! Bisher hat mir kein Arzt/Frauenarzt einen Grund nennen können, der einen ABTREIBUNGSMORD berechtigt. Warum nicht? Wie gesagt, es gibt keine medizinische Indikation. Wer abtreibt ist ein MÖRDER und sucht einen Grund um sein zurecht schlechtes Gewissen zu beruhigen.


6
 
 Fatima 1713 29. März 2018 
 

@Henry_Cavendish

1. Ich bin ja schon froh, dass Sie von einem ungeborenen MENSCHEN sprechen
2. Ich bin nicht sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe: sie vergleichen eine Abtreibung mit dem Nicht-Spenden von Blut, Knochenmark oder Organen?
3. Dem zitierten Satz "aber immer illegal" folgt oben noch ein weiterer: Legalität ist nicht gleichbedeutend mit Moralität und Menschenrecht.
4. Ein ungeborener Mensch ist um vieles wehrloser als ein geborener, um genau zu sein, völlig wehrlos. Deshalb verdient er m.E. noch mehr Schutz als ein geborener, so wie geborene Menschen, die auch aus irgendeinem Grund wehrloser oder in einer schwierigeren (gesundheitlichen, materiellen ...) Lage sind als andere auch mehr Schutz verdienen.


8
 
 Otto02 29. März 2018 
 

@Henry_Cavendish

Was ist eine medizinische Indikation?
Bitte benennen Sie mir diese, ich kenne keine.


4
 
 Henry_Cavendish 29. März 2018 
 

So stimmt das auch nicht!

- "aber immer illegal": Nein! § 218a (2) StGB sagt ganz eindeutig, es "ist nicht rechtswidrig" bei der sog. medizinischen Indikation. Und § 218a (3), die sog. kriminlogische Indikation, knüpft daran an. Beide Fälle erfordern auch keine andere Beratung als die medizinische. Illegal aber straffrei trifft somit nur auf die Beratungsregelung zu.

- das Bundesverfassungsgericht hat m.E.n. einen sehr sinnvollen Begriff genutzt: Zweiheit in Einheit. Und sie haben darauf hingewiesen, dass in dieser Sondersituation der normale Ausgleich von miteinander in Konkurrenz stehenden Grundrechtsträgern nicht wirklich funktioniert.

- Unter geborenen Personen sind die wechselseitigen Pflichten deutlich geringer: Auch wenn es konkret um das Leben einer anderen Person geht erzwingen weder Verfassung noch Gesetze allein Blut oder Knochenmark oder gar Organe zu spenden.

Kann also ein ungeborener Mensch mehr verlangen, als ein geborener?


1
 
 Ebuber 29. März 2018 
 

Gut argumentiert!


5
 

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