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Londoner Polizei: Neue Richtlinien für Hassverbrechen

26. März 2018 in Chronik, 8 Lesermeinungen
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Die Bestimmungen der Londoner Polizei für den Umgang mit Hassverbrechen sind weit gefasst. Kritiker befürchten ein rigoroses Vorgehen der Polizei.


London (kath.net) Die Polizei der Stadt London hat neue Bestimmungen für den Umgang mit Hassverbrechen veröffentlicht soweit sie das in ihrem Rahmen regeln kann. Die weit gefassten Regelungen scheinen Befürchtungen zu bestätigen, dass die Polizei anhand dieser Richtlinien rigoros vorgehen könnte.

Hassverbrechen seien durch Vorurteile aufgrund von Rasse, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung oder Geschlechtsidentität motiviert. Nicht jedes Hassverbrechen sei ein körperlicher Angriff. Auch verbale Angriffe, die jemand aus der vorgenannten Motivation heraus beleidigen oder belästigen, zählen laut Richtlinien der Polizei dazu.


Die Bestimmungen enthalten keine objektiven Kriterien für das Vorliegen eines Hassverbrechens. Es ist nicht einmal nötig, dass Beweise für ein Element des Hasses in einem Vorfall gegeben sein müssen.

Die betroffene Person muss sich selbst nicht einmal als Opfer eines Hassvergehens wahrnehmen. „Es genügt, wenn eine andere Person, ein Zeuge oder sogar ein Polizist der Ansicht sind, dass der Zwischenfall aus Hass entstanden ist“ (... „thought that the incident was hate related.“), heißt es wörtlich in dem Richtlinien.

Die Londoner Polizei unterscheidet in ihren Richtlinien zwischen „Hassverbrechen“ und „durch Hass motivierte Vorfälle“ („hate incidents“). Nicht jeder Vorfall müsse ein Hassverbrechen sein, sollte aber auf jeden Fall der Polizei gemeldet werden, heißt es in den Bestimmungen der Londoner Polizei.



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Lesermeinungen

 antonius25 27. März 2018 
 

Grossbritannien auf dem Weg in die Diktatur

Die Redefreiheit ist tot im Land der Redefreiheit. Der Rechtsstaat wird mit diesem Gesetz nun endgueltig abgeschafft.

„Es genügt, wenn eine andere Person, ein Zeuge oder sogar ein Polizist der Ansicht sind, dass der Zwischenfall aus Hass entstanden ist“.

Das heisst uebersetzt: Es reicht, wenn jemand denunziert wird. Beweise sind schon laut Wortlaut gar nicht erwuenscht (und ohnehin nicht moeglich, da es sich um einen Gefuehlszustand handelt und nicht um ein objektives Kriterium). Ob dem Zeugen dann geglaubt wird, liegt in der Willkuer der Richter und die Rechtssprechung wird damit voellig vom Recht abgekoppelt und rein politisch.


5
 
 Chris2 26. März 2018 
 

Erinnert mich an Obama,

der einmal sagte, wohl jeder Schwarze sei schon einmal Opfer von Rassismus geworden. Etwa, wenn jemand sich weggesetzt habe, nachdem man sich neben ihn gesetzt habe. Wäre das jetzt auch schon ein "Hassverbrechen", oder nur ein "Vorfall"? Und was ist, wenn der sich Wegsetzende schlicht Angst vor der äußeren Erscheinung hatte (vielleicht muskulös, Kaputze im Gesicht), unabhängig von der Hautfarbe? Viellecht auch gerade erst Opfer eines Verbrechens wurde? Oder ganz andere Gründe hatte? Im Übrigen: Wer ordnet so etwas an? Etwa der Londoner Bürgermeister, Sadiq Aman Khan? Wie auch immer: Auf jeden Fall ist es Wahnsinn, "Gedankenverbrechen" einzuführen. Rechtsstaat ade.


6
 
 girsberg74 26. März 2018 
 

" Tugend" versus Gesetz

Oder anders ausgedrÜckt:
Wie "Tugend" beziehungsweise die "richtige Gesinnung" alles terrorisiert, Gesetze übergeht.

Dazu findet sich im Cicero ein sehr bedenkenswerter Aufsatz.

Der Link:

https://www.cicero.de/kultur/politik-medien-oeffentlichkeit-echokammern-tugendterror-netzwerkdurchsetzungsgesetz


5
 
 mirjamvonabelin 26. März 2018 
 

Wenn ich solche

Meldungen lese würde mir das Hirn platzen wenn ich nicht sofort an den Rosenkranz denken würde.


6
 
 antonius25 26. März 2018 
 

Wird sich nur gegen Weisse und Christen richten

Die Entwicklung der letzten Jahre im Vereinten Koenigreich spricht Baende. Waehrend islamische Terroristen und IS-Rueckkehrer mit offenen Armen empfangen werden, wurde der EU-Buerger Sellner vor wenigen Wochen am Flughafen inhaftiert, weil er an der Speakers Corner eine Rede zur Meinungsfreiheit halten wollte.

In Telford wurde jahrelang nicht ermittelt und Opfer wurden als Rassisten beleidigt und bedraengt.

Auf der anderen Seite wurde Kevin Crehan ins Gefaengnis gesperrt, weil er ein Schinkensandwich in der Naehe einer Moschee abgelegt hat. Im Gefaengnis wurde er dann (vermutlich) ermordet (offiziell bleiben die Umstaende des Todes misterioes). Wenn Christen gegen ihren Willen Halal-Fleisch serviert wird, wird dagegen keine Justiz aktiv.


10
 
 Herbstlicht 26. März 2018 
 

Es kann einem Angst werden um die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft.

Wenn sich Bürger immer mehr durch die Entscheidungen der politischen Elite und anderer einflussreicher Gruppen missachtet, entmündigt und nicht ernstgenommen fühlen, stauen sich verständlicherweise Unmut, Ärger und Wut an.
Dürfen sie sich dann nicht einmal mehr durch Worte Luft machen?
Wird aller Protest und verbales Aufbäumen von unten unter der Bezeichnung "Hassrede" laufen und dementsprechend sanktioniert werden?

Das Äussern der freien Meinung ist ein hohes Gut!
Es darf nicht soweit kommen, dass "1984" und "Schöne neue Welt" einmal Wirklichkeit werden.


14
 
 wedlerg 26. März 2018 
 

Die Jakobiner sind zurück


13
 
 Bernhard Joseph 26. März 2018 
 

Abdankung des klassischen Rechtsstaates

Was bitte, soll man juristisch objektiv beweisbar unter einem "Hassverbrechen" verstehen. Ob einer Äußerung als Motiv Hass zugrundeliegt, lässt sich doch objektiv gar nicht entscheiden, sondern lediglich subjektiv werten.

Damit sind wir aber bei einer Gesinnungsjustiz angelangt. Emotionalität ist kein guter Ratgeber im Juristischen, schon gar nicht im Strafrecht.

Es ist aus dem Artikel klar ersichtlich, dass das Grundprinzip des Rechtsstaates "in dubio pro reo" so zu einer völligen Karikatur wird. Offenbar wollen bestimmte Gruppen ihr Weltbild mit Hilfe der Verunstaltung des Rechtes mit allen Mitteln durchsetzen.

Hass begegnet man nicht durch ein schwammiges Strafrecht, zumal persönliche Beleidigungen, die belegbar sind, immer schon strafbar waren, sondern durch eine sachliche Auseinandersetzung. Genau diese soll aber wohl unterdrückt werden.

Eine verheerende Entwicklung!


21
 

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