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Immer mehr Angriffe auf das gesetzliche Lebensrecht Ungeborener!

5. März 2018 in Prolife, 6 Lesermeinungen
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„Gegen eine Sendung des ‚Bayrischen Rundfunks‘ habe ich als Landesvorsitzende der CDL Bayern Programmbeschwerde eingelegt.“ Gastkommentar von Christiane Lambrecht


München (kath.net) Das Thema Abtreibung bräuchte eigentlich nicht kontrovers diskutiert werden: Denn der Staat ist durch die Verfassung dazu verpflichtet, das ungeborene Leben nicht nur zu achten, sondern auch zu schützen. Zudem ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Auftrag des Staates, den Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu halten und zu beleben. Der Schwangerschaftsabbruch darf in der Öffentlichkeit nicht als etwas Normales dargestellt werden. Jetzt könnte man einen ‚Punkt‘ machen und zum Beispiel sich um eine bessere Familienpolitik, mehr Wertschätzung für Mütter oder ein Familiensplitting bei den Steuern kümmern.

Aber stattdessen vermissen sowohl Mütter im Schwangerschaftskonflikt als auch ihre ungeborenen Kinder eine echte ‚pro-Familien und pro-life“-Politik, damit über ihnen – bildlich gesprochen – ein stabiles Schutzhaus errichtet wird, das ihren Bedürfnissen gerecht wird.

Wie mit dem Abbruchbagger wird gegen das stabile, vom Grundgesetz geschützte und nochmals 1995 durch das Bundesverfassungsgericht bekräftigte Haus der unverletzlichen Würde des Embryos und der ungeborenen Kinder vorgegangen. Seit einem Jahr jedoch wird zunehmend von mehreren Seiten am Abbruch des Schutzhauses für das Lebensrecht Ungeborener gearbeitet.

Der Hauptbagger „Recht auf Abtreibung – weg mit dem § 218 StGB“ arbeitet sich konsequent voran. Unterstützt von diversen Anträgen im Europäischen Parlament, die Vereinten Nationen fordern ebenfalls regelmäßig, dass „Abtreibung ein Menschenrecht“ werden soll. Alleine die Bezeichnung wirkt schizophren, denn Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beinhaltet die Menschenwürde. Und Artikel 3 spricht jedem Menschen das Recht auf Leben zu. Ein Recht auf Abtreibung würde im Widerspruch zu diesen Rechten stehen. Ungeachtet der klaren rechtlichen Situation wird im ideologischen „Augen-zu-Modus“ auch auf nationaler Ebene ein „Recht auf Abtreibung“ gefordert. Nachzulesen bei der Partei die Linke, aber auch bei Politikern von SPD, FDP und den Grünen.

Nächste Attacke auf das Schutzhaus läuft unter dem Deckmantel schön klingender Begriffe rund um künstliche Befruchtung und das Thema Kinderwunsch. Der Schutz des Embryos ist in Deutschland noch (!) durch das weltweit beste Embryonenschutzgesetz gewährleistet – deswegen darf es bei uns weder Leihmutterschaft noch Embryonentransfer geben. Das Embryonenschutzgesetz regelt, dass bei der künstlichen Befruchtung (IVF) nur drei Embryonen von der Eizelle der Frau und den Samen des Mannes eines Ehepaares hergestellt werden dürfen, die alle der eigenen Mutter eingepflanzt werden müssen. Verkleidet als Hilfsbagger fordern nun einige Reproduktionsmediziner in einer Stellungnahme der Leopoldina in Halle, dass Deutschland ein „Fortpflanzungsmedizingesetz“ brauche, um international nicht abgehängt zu werden etc etc. Wir kennen ja diese altruistischen Argumente (Vorsicht, das war Satire). Angesichts des lukrativen Geschäfts mit Leihmüttern und der Herstellung und Selektion von Embryonen für perfekte „Designerbabies“ verständlich – jedoch weder mit der Würde des ungeborenen Lebens noch mit rechtlichen Standards vereinbar. Denn weltweit und auch durch das EuGH-Urteil Brüstle/Greenpeace gilt: Jeder Mensch beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Punkt. Deswegen muss das deutsche Embryonenschutzgesetz erhalten bleiben und sollte weiterhin wie ein Leuchtturm weltweit als Vorbildfunktionen gelten.


Die angeblich geplante Schließung der Bioethik-Stiftungsprofessur an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt gefährdet ganz besonders auf andere Art die Stabilität des Schutzhauses für den Schutz von Embryonen, denn die gesellschaftspolitische Relevanz und neue Fragen im Bereich Embryonenforschung machen eine Begleitung der Debatte auch seitens einer katholischen Universität gerade aus einer nicht-theologischen Perspektive unerlässlich.

Die Abrissbirne für das Werbeverbot für Abtreibungen gemäß § 219a StGB läuft aktuell in den Medien, im Parlament und in der Gesellschaft. Die CSU-Bundestagsabgeordnete Silke Launert sagte, dass das Parlament gar nicht das Werbeverbot aufheben könne, da es durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 verpflichtet sei „dafür zu sorgen, dass Abtreibung nichts Normales ist und der Schutzanspruch des Kindes im Bewusstsein der Bevölkerung zu halten ist!“ Sie fügte hinzu. „Werbung für Tabakwaren ist verboten, Werbung für Abtreibung soll erlaubt werden – das verstehe wer will“. Auf ihrer Facebook-Seite wurde ihre herausragende Rede geradezu gehyped, endlos viele Kommentare, die überwiegend positiv und voller Dank sind, kann man hier lesen. Ihre Rede wurde auf Youtube innerhalb weniger Tage zig-tausende Male angesehen. Das zeigt, wie wichtig es ist, öffentlich für den Lebensschutz von Ungeborenen zu agieren und sich für Schutz menschlicher Embryonen durch Medienarbeit und auch in den Social Media einzusetzen. Und es zeigt: Vermutlich ist die Mehrheit der deutschen für den Schutz der Embryonen in der Petrischale, für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder und für mehr Hilfe für deren Mütter.

Das Halali für die Abbruchspezialisten und Lobbyisten der Abtreibungsbefürworter wird von gewissen Medien unterstützt. Auch der bayerische Rundfunk BR macht dies nachweisbar durch verschiedene Film- und Rundfunkbeiträge. Nach drei tendenziösen Sendungen über Christen und über im Lebensschutz Engagierte sowie zum Thema Abtreibung (2015-2017), die mit wohlfeilen Stellungnahmen des Rundfunkrates die Gemüter vieler Beschwerdeschreiber beruhigen sollten, geht der BR noch weiter. Im November 2017 wurde in der ARD eine BR-Sendung ausgestrahlt, die die Abschaffung des Werbeverbotes, also die Streichung des § 219a StGB, unterstützt. Mit verschiedenen Szenen und Aussagen wird zudem Abtreibung falsch dargestellt. Zum Beispiel erklärt im Film eine Ärztin, dass sie eine „Schwangerschaft“ mit einem Röhrchen absauge – selbst jeder Biologieschüler weiß ab der 7. Klasse, dass es sich um einen menschlichen Embryo handelt, der durch die Abtreibung stirbt. Am 19. Februar 2018 folgte auf BR2 mit “Tabuthema Abtreibung - Der schwierige Weg zum Schwangerschaftsabbruch” von Claudia Decker wieder eine tendenziöse Sendung. Der Schluss ist dann symptomatisch. Eine Frau, die abgetrieben hat, erklärt: „Aber der Eingriff dann war ein sehr guter Abschluss. Ich hab jetzt noch immer ein großes Gefühl der Erleichterung. Darauf kann man jetzt aufbauen. Alles ist gut.” Wer mag, kann sich als Podcast oder in der Mediathek/Youtube gerne selbst ein Bild machen (Siehe Link: Bayrischer Rundfunk: Tabuthema Abtreibung - Der schwierige Weg zum Schwangerschaftsabbruch).

Diese Sendungen widersprechen nachweislich dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts für öffentlich-rechtliche und private Sender: „Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat schließlich auch, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. Deshalb müssen die Organe des Staates in Bund und Ländern erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten. […] Öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk sind bei Ausübung ihrer Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) der Würde des Menschen verpflichtet[…]; ihr Programm hat daher auch teil an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben.“ (Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 88, 203 ff., Nr. 185).

Daher habe ich als Landesvorsitzende der CDL Bayern für beide Sendungen Programmbeschwerde eingelegt. Vorsitzender des Rundfunkrates des BR ist der Leiter des Katholischen Büros Bayern, Prälat Dr. Wolf. Die Vorsitzende des Verwaltungsrates des BR ist Landtagspräsidentin Barbara Stamm, die vermutlich von diesen Sendungen nicht wusste und die ich ebenfalls informierte.

Im Art 1 unseres Grundgesetzes steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Es ist mehr als höchste Zeit, dass wir das filigrane Schutzhaus für unsere ungeborenen Mitmenschen vor Demolierung und schrittweisem Abriss schützen. Wir sollten es zudem renovieren und ausbauen – alle Embryonen in der Petrischale, alle ungeborenen Kinder und ihre Mütter im Schwangerschaftskonflikt sollten darin Platz, echte Alternativen zur Abtreibung und Wertschätzung finden!

Deswegen gilt es nun, die Meinungsbildung in unserem pluralistischen, demokratischen Staat zu restaurieren, damit wieder verfassungskonforme Gesetze gerade beim Lebensschutz erlassen werden. Die Ignoranz einiger Mitbürger, Politiker und Journalisten (und das ist nachweislich nicht die Mehrheit – Stichwort Schweigespirale) gegenüber Konsens, Grundgesetz und Menschenwürde braucht Gegenwind. Jetzt!

E-Mail Adressen:
Für Programmbeschwerde (muss als solche bezeichnet werden sonst gilt es als „Zuschauerreaktion“): an den Vorsitzenden des BR-Rundfunkrates Prälat Dr. Wolf: [email protected]
Zur Information als cc bitte an
(1) Intendant des BR: Ulrich Wilhelm: [email protected]
(2) Landtagspräsidentin Barbara Stamm: [email protected]

Pressefoto Christiane Lambrecht, Vorsitzende der ´Christdemkraten für das Leben´ (CDL) Bayern


Deutscher Bundestag - Bemerkenswerter Redebeitrag der CSU-Bundestagsabgeordneten Silke Launert zu Werbung für Schwangerschaftsabbruch - § 219a StGB


Foto Christiane Lambrecht (c) CDL Bayern/Christiane Lambrecht


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Lesermeinungen

 Maurizio 5. März 2018 
 

Eine ebenfalls sehr 'starke' Rede vor dem Bundestag

hat die Abgeordnete und Rechtsanwältin Mariana Harder-Kühnel gehalten. Ein Video davon ist im Internet. Weiter so! Bravo!


1
 
 Kurti 5. März 2018 
 

Der der Merkel getreue Intendant Wilhelm wird

das ja zugelassen haben. Dieser >Frau ist alles recht, wenn sie nur Kanzlerin bleiben kann.


8
 
 Thomas59 5. März 2018 
 

Gesetzesänderung

Frau Merkel braucht keine Gesetzesänderung. Seit Jahren setzt sie sich über bestehende Gesetze ungestraft hinweg. Unser GG ist doch nicht mehr das Papier wert, auf dem es steht.


11
 
 Chris2 1. März 2018 
 

@Ottaviani

Das GG interessiert doch niemanden von den Linken. Nach Art. 15 GG hat beispielsweise niemand anrecht auf Asyl, der über ein EU-Land einreist. Oder Art. 5, die Meinungsfreiheit. Und immer, wenn sie wieder etwas klauen, rufen die Linken "haltet den Dieb"...


11
 
  1. März 2018 
 

eine Frage

Wie ist es in Deutschland möglich das GG in dieser Causa zu verändern?


0
 
 Cosinus 1. März 2018 
 

Ewiggestrig

Abtreibung ist und bleibt Mord.


15
 

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