Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  3. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  4. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  5. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  6. Erzdiözese Wien: Lediglich 7,5 Prozent der Kirchenmitglieder besuchen die Hl. Messe
  7. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  8. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  9. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  10. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  11. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  12. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  13. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  14. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  15. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit

Bioethik-Expertin: Palliativbetreuung darf kein Luxus sein

21. November 2017 in Aktuelles, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


IMABE-Geschäftsführerin Susanne nahm im Auftrag der Österreichischen Bischofskonferenz an Vatikan-Tagung zu medizinischen und ethischen Fragen am Lebensende teil


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Palliativbetreuung am Lebensende darf kein Luxus sein: Diese Forderung kommt von den Teilnehmern an der Vatikantagung zu medizinischen und ethischen Fragen am Lebensende, die am Freitag zu Ende gegangen ist. Im Gegenzug dürften "weder Tötung auf Verlangen noch der assistierte Suizid zu einer medizinischen Dienstleistung" verkommen. Das betonte Susanne Kummer nach der Tagung im Interview mit "Radio Vatikan" am Samstag. Kummer ist Geschäftsführerin des Wiener IMABE-Instituts für medizinische Anthropologie und Bioethik und hat im Auftrag der Österreichischen Bischofskonferenz an der Tagung teilgenommen.

"Interessant und neu" für eine Vatikankonferenz sei gewesen, dass auf dem Panel beispielsweise von den Kollegen aus Holland, aus Belgien, teilweise auch von den Kollegen aus Deutschland Positionen vertreten wurden, die für die Legalisierung der Tötung auf Verlangen, der Euthanasie bzw. des assistierten Suizids eingetreten seien. "Die Debatte ist da durchaus heiß gelaufen." Insgesamt gebe es aber einen großen Widerstand von Seiten der Ärzte, sich als Helfershelfer zum Wunsch auf Tötung auf Verlangen oder assistierten Suizid instrumentalisieren zu lassen, betonte Kummer.

"Keine medizinische Indikation für die Tötung von Patienten"

Ärzte sehen sich "auf der Seite des Lebens" und als Begleiter ihrer Patienten, das sei der Konsens unter den meisten Tagungsteilnehmern gewesen. "Sie haben therapeutische Ziele im Auge und wenn Therapie nicht mehr möglich ist, dann Symptomlinderung," führte Kummer weiter aus. "Es war eine ganz klare Ansage dieser Konferenz: Weder Tötung auf Verlangen noch der assistierte Suizid dürfen eine medizinische Dienstleistung werden. Denn sie sind genuin keine Aufgabe des Mediziners und Tötung ist keine medizinische Therapie. Es gibt keine Indikation dafür."


Gleichzeitig sei jedoch mit der Legalisierung von assistiertem Suizid eine "normative Verschiebung" zu beobachten, gab die Bioethikerin im Blick auf die Entwicklungen in den Niederlande zu bedenken, wo es jährlich über sechstausend Todesfälle durch Euthanasie gebe. Dabei könne man eine Ausweitung des Spektrums auf depressive, demente Personen erkennen, die möglicherweise vom zuständigen Hausarzt wegen ihres Ansuchens auf Tötung auf Verlangen abgewiesen worden sind, die dann aber in sogenannten Lebensende-Kliniken landen, wo andere Ärzte diesem Gesuch sehr wohl nachkämen. "Erschreckenderweise bekommen 33 Prozent derjenigen, die Demenz-Patienten sind, dort dann letztlich ihren Wunsch erfüllt", so Kummer.

Gewissensvorbehalt verstärkt unter Druck

Eine derartige Legalisierung bringe Ärzte in starke Schwierigkeiten. Denn der "Gewissensvorbehalt", der in der Theorie einem Arzt die Möglichkeit gebe, aktive Sterbehilfe abzulehnen, sei in der Praxis kaum aufrecht zu erhalten. Anhand konkreter Beispiele eines Kongressteilnehmers aus Belgien, sei deutlich geworden, dass die ärztliche Gewissensklausel in diesen Ländern nicht immer respektiert werde. In jenen Ländern, wo Sterbehilfe rechtlich möglich sei, gebe es inzwischen eine "schiefe Ebene", so Kummer. "Wir sehen inzwischen, dass von den Ausnahmen Ausnahmen und wieder Ausnahmen gemacht wurden, so dass wir jetzt eine Ausweitung der Regel haben, die quasi schon ins Uferlose geht."

Diese drängenden Fragen müssten auch in der Ausbildung der Ärzte verstärkt einbezogen werden, befand Kummer. Es sei daher wichtig, dass Papst Franziskus in seiner Botschaft für die Konferenzteilnehmer vor einem therapeutischen Übereifer gewarnt hatte. Denn: "Es herrscht tendenziell der Trend, wenn ich etwas tue, wenn ich auf der Seite des Machens bin, dann bin ich auf der sicheren Seite; wenn ich auf der Seite des Lassens oder des Unterlassens bin, dann bewege ich mich im Graubereich. Das stimmt so nicht."

Durch die verbesserte Ausbildung sei bei vielen Ärzten die Sicherheit gewachsen, dass man am Lebensende des Patienten zwar nicht mehr "alles machen", aber trotzdem "noch viel zu tun" sei. "Man spricht in der Palliativmedizin von der Therapiezieländerung. Auch wenn ich dem Patienten therapeutisch nichts mehr anbieten kann, kann ich in Form der Symptomkontrolle, der Schmerzlinderung, aber auch des psychischen und seelischen Beistands noch sehr viel für ihn machen. Das war ein wichtiger Aspekt dieser Konferenz: Der Arzt muss anerkennen, dass er in seiner Profession an Grenzen stößt", sagte die Bioethik-Expertin.

In der Palliativmedizin sei zudem allgemein anerkannt, dass der seelische Beistand einen positiven Effekt auf das Schmerzempfinden habe. Ein "ganzheitliches Bild des Menschen" müsse daher in der Ausbildung der Ärzte Thema sein, die sich zudem mit ihrer eigenen Endlichkeit auseinander setzen sollten. Palliativversorgung brauche professionelle Kompetenz. Man könne noch viel für einen Menschen tun, auch wenn keine Aussicht auf Heilung besteht. Dazu gehörten Maßnahmen zur Schmerzlinderung und zur angemessenen Pflege. "Hier braucht man ein sehr professionelles Management, um den Sterbenden die Symptome zu erleichtern, um eine friedvolles und ein würdevolles Sterben zu ermöglichen", so Kummer.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Krankheit

  1. Franziskus betet für verunglückten Rennfahrer Zanardi
  2. Neben welchen Heiligen möchten SIE am liebsten sitzen?
  3. Bistum Eichstätt gibt Lockerungen angesichts Corona bekannt
  4. „Vom Staat erlaubt – von der Kirche verboten“
  5. Kirchliche Gästehäuser in Italien bleiben zur Hälfte geschlossen
  6. Kirche und Corona: "Vorherrschend war Eindruck des Bravseins"
  7. „Händchen halten“ war gestern
  8. Kretschmann: Gottesdienste unter Vorsichtsmaßnahmen wieder öffnen
  9. 100-jährige Ordensfrau besiegt schwere #Corona-Erkrankung
  10. Werden wegen des #Corona-Lockdowns andere Krankheiten verschleppt?







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  5. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  6. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  7. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  8. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  9. Taylor sei mit Euch
  10. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  11. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  12. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  13. US-Präsident Biden macht Kreuzzeichen bei Pro-Abtreibungskundgebung
  14. Papst: Pius VII. leitete die Kirche mithilfe seiner Unterwäsche
  15. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz