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Verfassungsgerichtshof prüft Öffnung der Ehe für Homosexuelle

19. Oktober 2017 in Österreich, 10 Lesermeinungen
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Österreich: Höchstgericht überprüft bestehende Exklusivität der Ehe für verschiedengeschlechtliche Paare sowie der Eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare auf mögliche Diskriminierung


Wien (kath.net/KAP) Österreich steht vor einer grundlegenden Entscheidung über die mögliche Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag bekannt gegeben, der eine amtswegige Prüfung jener gesetzlichen Bestimmungen eingeleitet hat, die für heterosexuelle Paare die Ehe und für homosexuelle Paare die Eingetragene Partnerschaft vorsehen. Konkret prüft das Höchstgericht, ob die im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in Paragraf 44 bestehende Wortfolge "verschiedenen Geschlechts" im Blick auf die Ehe und ob das seit 2009 bestehende Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft (EPG) homosexuelle Paare diskriminieren.

In den letzten Jahren hatte der VfGH die Position vertreten, dass der Bestand unterschiedlicher Rechtsinstitute für heterosexuelle bzw. homosexuelle Paare sachlich gerechtfertigt sei. Die jetzige Entscheidung zur Prüfung der geltenden Gesetzeslagen begründet das Höchstgericht damit, dass mittlerweile zwischen der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft eine weitgehende Rechtsangleichung erfolgt sei. Dennoch bestehen unterschiedliche Rechtsinstitute "für sonst in ihrem Wesen und ihrer Bedeutung für den individuellen Menschen grundsätzlich gleiche Beziehungen", heißt es seitens des VfGH. Das Höchstgericht erklärt zudem, dass die Prüfung "vor dem Hintergrund einer bis in die jüngste Vergangenheit reichenden rechtlichen und gesellschaftlichen Diskriminierung von Personen gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung" erfolge.


Gleichzeit führt der VfgH an, dass selbst bei einer völlig gleichen Ausgestaltung beider Institute die Beibehaltung verschiedener Bezeichnungen zulässig sein könnte, weil sie "zum Ausdruck bringen, dass Personen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung unter dem Blickwinkel des Gleichheitsgrundsatzes eben nicht gleich den Personen mit verschiedengeschlechtlicher Orientierung sind".

Anlass des Verfahrens ist die Beschwerde zweier Frauen, die in Eingetragener Partnerschaft leben und die Zulassung zur Begründung einer Ehe beantragt hatten. Dieser Antrag wurde vom Magistrat der Stadt Wien und in der Folge vom Verwaltungsgericht Wien mit dem Hinweis auf Paragraf 44 ABGB abgelehnt. Das Paar wandte sich daraufhin an die Höchstgerichte, weil es darin nicht nur eine Diskriminierung für sich sieht, sondern auch für ihr Kind, zumal dieses bislang als "unehelich" gelte und daher gesellschaftlich benachteiligt sei.

Im Zuge des beschlossenen Gesetzesprüfungsverfahren beabsichtigt der VfGH schriftliche Stellungnahmen u.a. von der Bundesregierung einzuholen. Eine Entscheidung sei in einer der nächsten Sessionen des VfGH zu erwarten.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 lesa 20. Oktober 2017 

Keimzelle von Gewalt

Über den notwendigen Unterschied von Mann und Frau herrscht tiefe Verwirrung – Das führt zu Verzerrungen, Unfreiheit und Verletzungen.
"Der Verlust der geschlechtlichen Identität und die Betonung einer individuellen, selbstbestimmten Entfaltung führt auch nicht zu einer Individualisierung des Menschen, sondern zu seiner Entpersönlichung.

Am Ende wirkt unser Verhältnis zum Natürlichen immer auch ein auf unser Verhältnis zum Mitmenschen. Man kann erwarten, dass die Tausend neuen geschlechtlichen Identitäten niemandem das Herz wärmen werden, sie werden niemanden für die Liebe gewinnen – vielmehr werden sie Kälte, Grimm und Misstrauen hervorrufen." (Beile Ratut, eine junge finnische Schriftstellerin; Tagespost 29.9.2017)

Der Mensch leidet an einer fatalen Spätzündung. Er begreift alles erst in der nächsten Generation. (Stanislaw Jerzy Lec)

"Weh denen, die gottlose Gesetze erlassen" (Hl. Schrift)


1
 
  19. Oktober 2017 
 

Postfaktische Lesben

Diskriminierung zu reklamieren als Begründung für diese Beschwerde von zwei Frauen, die als normales `Ehepaar` gelten wollen verkennt die einfache Tatsache dass eine normale Ehe ausschließlich zwischen Mann und Frau besteht.
Das Kind hat nachweislich einen Vater, ob nun bei einer Samenbank käuflich erworben oder aus einer früheren Beziehung entstanden.
Die Benachteiligung des Kindes besteht darin, dass diesem der Vater vorenthalten wird.

Die von Freimaurern besetzten Richterposten werden sicherlich jede noch so verquere Beschwerde akzeptieren um ihre Gesellschaftsrevolution durchzusetzen.


6
 
 aragorn1 19. Oktober 2017 
 

Bayern lässt 'Ehe für alle' auf Verfassungsmäßigkeit prüfen

@chris2
schau mal im Link

kath.net/news/60816


1
 
 Stephaninus 19. Oktober 2017 
 

Leider ist dieser Krieg verloren

die Dinge werden überall so kommen, wie es der Mainstream-Megatrend vorgibt. Längst ist es zu spät, wenigstens im Westen, das Steuer noch herumreissen zu wollen. Schuld an dieser Entwicklung ist auch die Kirche, die schwieg und schwieg und schwieg...bis es jetzt zu spät ist. Das einzige was jetzt zu tun bleibt, ist, für die Zukunft herauszuarbeiten und klar in der Öffentlichkeit zu zeigen: eine christliche Ehe ist etwas anderes als das, was der Staat als Ehe bezeichnet. Aber leider befürchte ich, das mittlerweile sogar dafür unserer Kirche die Kraft und der Wille fehlt.


4
 
 Ehrmann 19. Oktober 2017 

Angeblich ist die nächste Sitzung im Dezember - welche regierung wird es dann geben?

Die zeitliche Anberaumung der Klage dürfte im Hinblick auf die NR Wahl nicht zufällig getroffen worden sein. Wird es ein Schachspiel werden, in dem VdB der König, Kurz die Dame darstellt? Denn es geht um die Zeit. Wo die dzt. Regierung (mit den Geschäften betraut, bis die nächste bestellt ist)und unser BP stehen, wissen wir ja....


2
 
 derGl?ckliche 19. Oktober 2017 
 

Als Unterstützer der europäischen Bürgerinitiative "Vater, Mutter, Kind"

erwarte ich mir von der Regierung den gegebenen gesetzlichen Schutz der Ehe zwischen Mann und Frau in Österreich aufrecht zu erhalten und zwar ohne Zugeständnisse an die Homosexuellen.

Ehe ist die dauerhafte und treue Gemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau zum Zweck der Familiengründung.

Die subversive Agitation einer homosexuellen Minderheit und deren Interessensvertretungen geht auf Kosten und zu Lasten einer Mehrheit. Das muss auch dem Gesetzgeber klar vor Augen geführt werden.

Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber beim Adoptionsrecht für Homosexeulle schon grob gegen das Naturrecht verstoßen, denn an das Kindeswohl wird wohl gar nicht mehr gedacht.

Als Katholiken können wir auch noch zum Rosenkranz greifen und beten, dass uns in Österreich eine Öffnung der Ehe für Homosexeulle erspart bleibt.

Eigentlich hätte klar sein müssen, dass wenn man den Homosexuellen den kleinen Finger (eingetragene Partnerschaft) gibt, diese unverschämt nach der ganzen Hand greifen.


7
 
 Wiederkunft 19. Oktober 2017 
 

Verrückte Welt

Lieber Gott, wie lange schaust du noch zu? Sie tanzen um das goldene Kalb! Eine Revolution gegen ihren Schöpfer, bis hinauf in Kirche und Staat! Wir leben in der Endzeit!


8
 
 priska 19. Oktober 2017 
 

Die Ehe soll nur Frau und Mann vorbehalten sein,war immer so,und wieso sollte sich dies ändern???Auch sollten Homosexuelle keine Kinder adoptieren dürfen..die Kinder haben ein Recht Vater und Mutter zu haben..


13
 
 Chris2 19. Oktober 2017 
 

Und Deutschland? Bayern?

Der bayrischer Ministerpräsident Seehofer hatte doch vor der Wahl angekündigt, eine Verfassungsklage prüfen zu lassen. Was ist daraus geworden? Oder habe ich die Antwort darauf schon selbst gegeben und es war nur ein "Wahlversprecher"?


12
 
 Gandalf 19. Oktober 2017 

Eine Farce..

Schon interessant, offensichtlich soll entgegen den Willen der Bevölkerung mit Hilfe d. Verfassungsgerichtshofs etwas durchgesetzt werden. Zur Info: Im Verfassungsgerichtshof sind nicht wenige Richter stark sozialistisch angehaucht..


16
 

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