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BGH-Urteil: Mutter- und Vaterschaft sind nicht beliebig austauschbar

26. September 2017 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
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Transsexuelle Frau gebiert als rechtlich anerkannter Mann ein Kind - Deutscher Bundesgerichtshof entscheidet: In der Geburtsurkunde des Kindes wird die transsexuelle Person als "Mutter" eingetragen.


Karlsruhe (kath.net) Eine transsexuelle Frau hatte Hormone genommen, um sich in einen Mann umzuwandeln, ihr neuer Personenstand wurde auch vor dem Amtsgericht anerkannt. Eine geschlechtsumwandelnde Operation hatte die Person noch nicht vollziehen lassen. Nach der Anerkennung setzte die transsexuelle Person allerdings die Hormone wieder ab, um mittels künstlicher Befruchtung ein Kind zu bekommen. Auf der Geburtsurkundes des Kindes wollte die Person allerdings als „Vater“, nicht als „Mutter“ eingetragen werden, nach Ablehnungen klagte sie sich durch alle Instanzen. Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass sich die Anerkennung einer Verwandlung einer Frau zu einem Mann auf das Verhältnis zum Staat beziehe, aber gemäß dem Transsexuellengesetz davon das Rechtsverhältnis zwischen ihm und seinen Kindern unberührt bleibe. Das gelte auch für jene Kinder, „die erst nach der Entscheidung über die Änderung der elterlichen Geschlechtszugehörigkeit geboren worden sind“.


Die Karlsruher Richter konnten darin keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Transsexuellen erkennen. Immerhin seien Mutterschaft und Vaterschaft nicht beliebig untereinander austauschbar, denn das Gesetz knüpfe daran nämlich unterschiedliche Rechtsfolgen, beispielsweise beim Sorgerecht unverheirateter Eltern. Außerdem erläuterten die Karlsruher Richter, dass Geburtenregister und -urkunden dürften keine Hinweise auf die Transsexualität eines Elternteils enthalten. Denn Kinder sollen ihre Herkunft nachweisen können, ohne Spekulationen über eine Transsexualität ihrer Eltern ausgesetzt zu sein.


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Lesermeinungen

 Henry_Cavendish 29. September 2017 
 

"einem Wesen", 24 likes

Genau deswegen glaube ich den Christen nicht, wenn sie sagen: Liebe den Sünder, verurteile die Sünde. Ein Mensch ist ein Mensch ist ein Mensch.
Denn mit dem Begriff "Wesen" wird das Menschsein abgesprochen. Nur das Kind ist noch Mensch. Ein Wesen gebiert einen Menschen.

Übrigens, @jabberwocky, ich bin mit meiner Asperger Erkrankung auch ein kranker Geist. Mir würden Sie dann wohl gerne auch meine Rechte nehmen, um meinen Spleen gesund zu machen? Lachen Sie sich über mich kaputt oder haben Sie Mitleid?
Ich höre den Einwand: "Aber das kann man doch nicht vergleichen!" ... doch, kann man. "Asperger" sagt nicht, irgendwo eine Hoch- oder Sonderbegabung zu haben.

Aber mich wegzusperren oder in Ihrem Sinne zu heilen wird genau am Ende dabei herumkommen. Meinen Spleen ausleben darf ich in Ihrer Welt nicht.


0
 
 mirjamvonabelin 27. September 2017 
 

Das Urteil ist gut

und gibt Hoffnung das die Leute erkennen,
es gibt Grenzen

Natürlich ist damit "Gender" noch lang nicht überwunden aber es zeigt das doch nicht alle "genderdurchzogen" sind.


3
 
 girsberg74 26. September 2017 
 

Wenigstens das Urteil zeigt den normalen Sachverstand!


12
 
 Sefa 26. September 2017 
 

Die Ausgangslage klingt erst mal wie eine Denksportaufgabe.

Dann wie ein schlechter Scherz.
Und zum Schluss schwachsinnig.


11
 
 ThomasAquinas 26. September 2017 

Ich finde es äußerst alarmierend das man sich überhaupt mit so einer Problematik auseinandersetzen muss....


20
 
 jabberwocky 26. September 2017 

Herzlich willkommen in der Biologie

Manche Leute haben so einen Sockenschuß, daß man nicht weiß, ob man sich kaputtlachen oder Mitleid empfinden soll.
Gender Gaga in Vollendung.
Nur das arme Kind tut mir leid, einem Wesen ausgeliefert zu sein, das, nachdem es ein Baby zur Welt brachte, nicht weiß, ob es Vater oder Mutter ist. Ist doch furchtbar sowas, und irgendwie auch unglaublich. Sowas kommt dann dabei heraus, wenn man jedem erlaubt, jeden Spleen auszuleben, anstelle sich darum zu mühen, einen kranken Geist gesund zu machen.


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