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Bayern lässt 'Ehe für alle' auf Verfassungsmäßigkeit prüfen

6. September 2017 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
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„Bayrischer Rundfunk“: Zwei Juraprofessoren prüfen den Bundestagsbeschluss, danach wird die bayrische Landesregierung entscheiden, ob sie in Karlsruhe gegen die „Ehe für alle“ klagen wird.


München (kath.net) Die bayrische Landesregierung hat zwei Juristen beauftragt, den Bundestagsbeschluss zur „Ehe für alle“ zu überprüfen. Das berichtete der „Bayrische Rundfunk“. Der Augsburger Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger soll prüfen, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist, die Göttinger Professorin Dagmar Coester-Waltjen wird sich mit der internationalen Rechtslage beschäftigen. Danach wird die bayrische Landesregierung entscheiden, ob sie in Karlsruhe gegen die „Ehe für alle“ klagen wird. Der bayrische Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) hatte den Bundestagsbeschluss zu „Ehe für alle“ als „Hauruckaktion“ kritisiert. Nach Darstellung des „Bayrischen Rundfunks“ hatte Grünen-Fraktionsvorsitzender Ludwig Hartmann die Überprüfung des Gesetzes durch Juristen als „Wahlkampf-Volte“ bezeichnet.


Das Gesetz war Ende Juni vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden, kath.net hat berichtet. Es sieht die Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paar für den 1. Oktober vor.

Der Münchner Erzbischof und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, hatte bereits im Juli geäußert, dass der die Überlegungen der Bayrischen Staatsregierung zur Verfassungsklage unterstütze, kath.net hat berichtet. Er halte eine solche Klage unabhängig von ihren Ausgang „für den Rechtsfrieden in Deutschland“ gut.

Ebenso hatte der Erzbischof von Bamberg, Ludwig Schick, eine Überprüfung des Beschlusses vor dem Bundesverfassungsgericht gefordert, kath.net hat berichtet.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe


Foto (c) kath.net


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Lesermeinungen

 Lindaubavaria 8. September 2017 
 

Bayern lässt 'Ehe für alle' auf Verfassungsmäßigkeit prüfen

Ich frage mich die ganze Zeit, warum die CHRISTLICH Soziale Union ohne vernünftigen Grund im Bundesrat für diesen eigenartigen Gesetzesentwurf gestimmt hat.
Ehe bleibt Ehe, was gibt es da noch zu prüfen?
Ehe bleibt Ehe, selbst wenn die ganze Welt dagegen stimmt.


2
 
 mirjamvonabelin 8. September 2017 
 

Falsch,

das habe ich falsch verstanden,
es ist eine PRÜFUNG und keine Klage.

Beten wir trotzdem, mögen die Verantwortlichen erkennen, was für ein Unsinn die Homoehe ist und wie lächerlich.


1
 
 mirjamvonabelin 7. September 2017 
 

Beten wir,

das die Klage Erfolg hat und das die Menschen wieder zur Besinnung kommen.


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 scheinfrager 7. September 2017 
 

@tuennes

Man muss unterscheiden zwischen dem, was man nach persönlichen oder sonstigen Überlegungen als verfassungswidrig ansieht, und dem, was es nach bestem juristischen Ermessen vermutlich ist.

Und die "Ehe für alle" ist ein Kandidat, eben gerade weil in Art. 6 GG auch der Begriff Ehe auftaucht, womit aber juristisch eindeutig bisher nur Mann und Frau Ehe gemeint war; wenn der BT jetzt mit einfacher Mehrheit die Bedeutung des Begriffs grundlegend ändert, ist das wie eine Verfassungsänderung, für die es aber eine 2/3 Entscheidung braucht.

Deshalb nach juristischem Ermessen schon denkbar.

Hingegen sind z.b. die heutige §§ 218 ff. StGB vom Wortlaut her nach juristischem Ermessen eindeutig nicht verfassungswidrig, da der Wortlaut vom Bundesverfassungsgericht letztlich diktiert wurde.

Außerdem, Abtreibungen außerhalb der Strafbefreiung werden auch heute noch geahndet, wenn denn ein Sta davon Kenntnis erhält.

Der Gesetzesvollzug hakt primär beim zum Austragen "ermutigenden" Beratungsespräch.


1
 
 Aventin 7. September 2017 
 

Entschuldige mich hiermit

bei Herrn Cavendish, dass ich seinen Beitrag fälschlich auf den Meinigen bezogen und entsprechend unzutreffend reagiert habe.


0
 
 scheinfrager 7. September 2017 
 

@Aventin: Kleines Missverständnis,

in meinem ersten Post hier meinte ich, dass der Bundestag direkt bei Beschluss der "Ehe für alle" sofort die Normenkontrollklage hätte nachschieben sollen; Cavendish sprach also darüber, was die Abgeordneten des Bundestages machen bzw. nicht machen können und nicht des Landtages.

Eine solche abstrakte Normenkontrolle kann die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der BT-Abgeordneten anstrengen; nicht hingegen LT-Abgeordnete (können höchstens dem Ministerpräsidenten mit Abwahl drohen, wenn der keine anstrengt; aber sowas machen LT-Abgeordnete normalerweise nicht)


1
 
 Aventin 7. September 2017 
 

Herr Cavendish,

leider liegen Sie hier daneben. Der Landtag bzw. die Abgeordneten selbst konnten überhaupt keine Normenkontrollklage einreichen. Darum ging es in dem Antrag auch nicht, sondern darum die Sächsische Landesregierung aufzufordern, dies zu tun. Der Bundespräsident hat übrigens bereits unterzeichnet.


0
 
 scheinfrager 7. September 2017 
 

@Henry_Cavendish: Stimmt,

dass es ja erst verkündet werden muss. Aber man hätte an dem Tag damit beginnen sollen, damit zeitgleich mit Verkündung im Gesetzesblatt die Normenkontrollklage eingereicht wird.

"Es wird nicht gekippt, weil das BVerfG dem Gesetzgeber einen breiten Gestaltungsspielraum zubilligt."

Nein, in dem von Ihnen geschilderten Fall würde es nicht gekippt werden, weil das BVerfG sich die Durchsetzung des GGs nicht trauen würde.

Was eben gerade keinem rechtsstaatlichen Verfahren entspricht; ein eigentlich mit dem GG unvereinbares Gesetz aufrechterhalten nur weil die Aufhebung für irgendwen zu unerfreulich wäre sollte unbedingt vermieden werden.

Es ist deshalb in jedem Fall ein grobes Versäumnis, dass niemand befugtes zügig Normenkontrollklage eingereicht hat.

Ich wäre aus diesem Grund sogar selber in der Sache tätig geworden; allerdings wäre meine Klage nicht zulässig gewesen, mangels persönlicher Betroffenheit; "Bananenrepublik"-Gebahren verhindern reicht nicht für Zulässigkeit von privat.


1
 
 tuennes 7. September 2017 
 

Selbstversändlich ist das verfassungswidrig, aber es gibt so einiges das verfassungswidrig ist und dennoch passiert nix.
(Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.)
Der ungeborene Mensch ist de Fakto von dem Recht der körperlichen Unversehrtheit ausgeschlossen.
Zumindest erkennt das deutsche Personenstandsgesetz an, dass Kinder die Tot geboren wurden auch dann Menschen sind, wenn sie keine 500 Gramm wiegen. Vorher wurden sie einfach als Klinikmüll eingestuft.
§ 218 des StGB (Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs) wird nicht mehr geahndet und wir sind inzwischen soweit das Schwangerschaftsabbruch de Fakto ein Menschenrecht ist.
Und das ist alles verfassungskonform.
Na, DANKE!


2
 
 LasseJ 7. September 2017 
 

@zweifelTom

Irgendwie hat mich Ihr Post berührt. Jahrelang habe ich heftig für die Eheöffnung gekämpft. Dann kam der Bundestagsbeschluss und ich fühlte mich für einen Moment wie befreit: Befreit vor allem vom Hass auf meine "Gegner" und zugleich geborgen in und geschützt von einem Staat, der mich in meiner Jugend für meine Liebe noch ohne Zögern ins Gefängnis gesteckt hätte. Aber gerade weil ich so lange und so heftig dafür habe kämpfen müssen, freut es mich nicht zu wissen, dass nun Andere gegen diese Entscheidung so kämpfen, wie ich früher dafür.


2
 
 Henry_Cavendish 6. September 2017 
 

@scheinfrager: Da liegen Sie aber etwas daneben

Hätten die Abgeordneten am selben Tag eine abstrakte Normenkontrollklage eingereicht, wäre diese sofort abgewiesen worden. Eine solche Normenkontrollklage kann nämlich erst nach Verkündung im Gesetzblatt erhoben werden. Wie Ihnen sicher klar ist, musste dazu erst der Bundesrat zustimmen und der Bundespräsident unterzeichnen.

Interessant ist die Beauftragung von Prof. Wollenschläger. Mit 40 Jahren ist er recht jung; spannender aber ist, dass er beim heutigen Verfassungsrichter Huber promovierte. Dieser war u.a. Berichterstatter zur Verhandlung zum Rettungsfond ESM und wurde wegen einer angeblich liberalen Haltung als Richter von Politikern der CSU/CDU kritisiert.

Sollte es vor dem BVerfG landen wird gerade wegen des von Ihnen erhobenen Einwandes bzgl der dann existierenden Ehen zu einer Bestätigung, vielleicht mit Auflagen (z.B. GG- Änderung) kommen. Es wird nicht gekippt, weil das BVerfG dem Gesetzgeber einen breiten Gestaltungsspielraum zubilligt.


1
 
 Aventin 6. September 2017 
 

Die CDU im Sächsischen Landtag

hat am 31. August einen Antrag auf Einreichung einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht durch die Sächsische Staatsregierung abgelehnt!! Auch der Katholik und CDU-Ministerpräsident Tillich hat mit "Nein" gestimmt.


4
 
 scheinfrager 6. September 2017 
 

Was hierbei allen politischen Parteien vorzuwerfen ist,

ist dass nicht der BT am SELBEN Tag direkt nach dem betreffenden Beschluss Antrag auf Normenkontrolle beim BVerfG eingelegt hat.

Denn absolut unstrittig ist, dass möglicherweise der BT-Beschluss nicht mit dem GG vereinbar ist; denn es ist keine 3 Jahre her, dass das BVerfG zum wiederholten male festgestellt hat, dass Ehe im GG nunmal Mann und Frau meint.

Und nun besteht eben Risiko für folgendes:
Ab 1.10 oder wann auch immer gibt es die ersten entsprechenden Rechtsakte in den Standesämtern; die betreffenden bekommen vom Staat formal erklärt, sie seien verheiratet; und wenn sich Bayern mal bequemt zu klagen und das BVerfG mal 3 Jahre später sich bequemt zu entscheiden, besteht das Risiko, dass der Staat denen erklärt: "Sorry, war alles von Anfang an unwirksamer Quatsch, ihr könnt gar nicht heiraten".

Egal wie man zur "Ehe für alle" steht, eine solche Ungewissheit sollte der Staat sich nicht erlauben und eine zügige Klärung vorm BVerfG wäre zwingend geboten.


14
 
 Sefa 6. September 2017 
 

Zu früh gefreut

Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes obliegt dem Bundesverfassungsgericht. Das Bundesland Bayern kann eine solche Prüfung anstoßen, die beiden Professoren sollen aber erst Erfolgsaussichten einer Klage prüfen.

Bayern lässt also nicht die 'Ehe für alle' auf Verfassungsmäßigkeit prüfen, sondern die Erfoglsaussichten einer solchen Prüfung prüfen.

Ob dann wirklich geklagt wird, ist unklar; man kann sich damit nämlich ins Knie schießen, wenn das aktuelle Bundesverfassungsgericht die HS-Ehe billigt; im Zweifel lässt man die Frage dann doch lieber in Schwebe. Somit ist das zwar kein reines Wahlkampfmanöver, aber auch noch kein echter Fortschritt.


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 zweifelTom 6. September 2017 
 

Die Ehe nicht kampflos aufgeben

Egal, wie die Stellungnahme der beiden Professoren ausfällt – den Gang nach Karlsruhe ist die Bayerische Staatsregierung den vielen Menschen in Deutschland, die unbeirrt an der tradierten Institution der Ehe festhalten, einfach schuldig.
„Jeder ehefähigen Person steht auch nach Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft durch das LPartDisBG der Weg in die Ehe offen. Allerdings kann die Ehe nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden, da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohnt … und sich nur hierauf das Recht der Eheschließungsfreiheit bezieht. Gleichgeschlechtlichen Paaren bleibt auch nach dem LPartDisBG die Ehe verschlossen.“ So steht es im oben angeführten Urteil des BVerG vom 17.7.2002.
Sofern das Gericht gewillt ist, sich an seine Vorgaben zu halten und nicht in Widerspruch zu seiner eigenen Rechtsprechung zu geraten, kann es m. E. die sog. „Ehe für alle“ nur als verfassungswidrig zurückweisen.


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