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Wenn es kein Beichtgeheimnis gäbe

17. August 2017 in Kommentar, 6 Lesermeinungen
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"Wenn, wie die australische Regierung anstrebt, das Beichtgeheimnis im Falle von Kindesmißbrauch nicht mehr gilt, wird Kindesmißbrauch nicht mehr gebeichtet." Kommentar von Claudia Sperlich


Berlin (kath.net/Blog "Katholisch? Logisch!") Wenn, wie die australische Regierung anstrebt, das Beichtgeheimnis im Falle von Kindesmißbrauch nicht mehr gilt, wird Kindesmißbrauch nicht mehr gebeichtet. Der Schuldige wird nicht mehr die Möglichkeit eines guten Neuanfangs erfahren, nicht mehr ermahnt werden, sich zu stellen und so gut es geht, Sühne zu leisten, nicht mehr hören, daß er sich mit Gottes Hilfe bessern kann und das daher auch muß.

Das mißbrauchte Kind, das sich selbst schuldig fühlt, weil der Täter – ein naher Verwandter – ihm das eingeredet hat, wird nicht mehr zur Beichte gehen und also nicht vom Priester hören, daß dies nicht seine, sondern des Verwandten Schuld ist, und es wird nicht erfahren, wo es Schutzräume gibt.

Wenn das Beichtgeheimnis im Falle von Kindesmißbrauch aufgehoben wird, werden bald Vorschläge und dann Forderungen folgen, es auch in anderen Fällen aufzuheben. In der Folge wird nicht mehr gebeichtet, zumindest nicht, wo es um nach säkularem Recht strafbewehrte Dinge geht.


Wenn sich dann doch Priester finden, die das Kirchenrecht ernst genug nehmen, lieber die staatsrechtlichen Konsequenzen für ihr Schweigen zu tragen als die kirchenrechtlichen Konsequenzen für ihr Reden, gibt es zwei Möglichkeiten, daß dies überhaupt bekannt wird: Entweder das Beichtkind verrät den Priester (also einen, dem es im Vertrauen auf sein Schweigen gebeichtet hat – sehr unwahrscheinlich) oder es werden von staatlichen Behörden Schritte unternommen, Beichten abzuhören, also ein Lauschangriff auf den Beichtstuhl.

Ich vermute nach Kenntnisnahme einiger Diskussionen zu diesem Thema, daß die Mehrheit der Deutschen (und vermutlich auch vieler anderer) einen solchen Lauschangriff wünscht (auch wenn es bisher gar nicht um deutsches, sondern um australisches Recht geht). Die Säkularisierung hat meiner Beobachtung nach ein starkes Bedürfnis nach Bespitzelung und anderen diktatorischen Maßnahmen zur Folge – ich merke das nicht zum ersten Mal.

kath.net-Buchtipp
Hymnarium
Lateinische Hymnen der Kirche neu übersetzt - zweisprachige Ausgabe
Von Claudia Sperlich
Hardcover
124 Seiten
2016 Tredition
ISBN 978-3-7345-1245-2
Preis 17.50 EUR

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Lesermeinungen

 Henry_Cavendish 18. August 2017 
 

"Beichtgeheimnis" ist der falsche Begriff, um die Tragweite für den Staat zu verstehen

Richtiger ist es, von z.B. Zeugnisverweigerungsrecht zu sprechen bzw. über die Entbindung von der Anzeigepflicht. Dabei ist zu beachten, dass dies als Personengruppe nicht nur (christliche) geweihte Priester umfasst sondern alle Seelsorger. Also ggf. auch Gemeinde- oder Pastoralreferenten, Imame, Rabbis, Gurus, Lamas, etc., etc. .

Und da sieht man, dass es um weit mehr als die Missbrauchsfälle und um viel mehr als "Kirchenfeindlichkeit" oder "Religionsfeindlichkeit" geht. Denn es sind eben genau diese Schutzrechte, weshalb man auch radikale Prediger nicht oder nur extrem eingeschränkt polizeilich/richterlich überwachen kann.

Obwohl ich Agnostiker bin, kann ich dennoch nicht mit Bestimmtheit sagen: "wir müssen das ändern". Ich weiß es nicht. Sicher bin ich nur, dass wir es im Recht entweder für alle (Seelsorger) ändern, oder für keinen; das kann man direkt aus der Religionsfreiheit und der Neutralität des Staates ableiten.


1
 
 mirjamvonabelin 18. August 2017 
 

Könnte es sein

das uns da einer wieder in sinnlose Diskussionen verwickeln will?
Der Diabolos nämlich, er will uns ständig verwirren, ablenken....


1
 
 sartone 17. August 2017 
 

Es gab Priester, die sind lieber gestorben, als das Beichtgeheimnis zu verraten.

Ich sehe eh nicht, warum das Beichtgeheimnis aufgehoben werden sollte. Der Priester sagt ja nicht "alles gut, mach weiter so", sondern er wird den Pönitenten auffordern, sich zu stellen und der weltlichen Gerichtsbarkeit zu übergeben. Das gehört sogar zur katholischen Beichtlehre dazu: Die Reue, der Wille zur Besserung, die Buße, die Wiedergutmachung, begangenes Unrecht so gut es geht aufzuarbeiten. Die Beichte ist ja kein Persil-Schein. Ich glaube, das missverstehen leider viele Leute, dass nämlich Beichte einfach etwas sei, bei dem man sein eigenes Gewissen reinwaschen könnte, aber sich nicht ändern bräuchte (vielleicht deshalb ist die Beichte heute so in Verruf, weil sie nur etwas für "Scheinheilige" sei).


2
 
 girsberg74 17. August 2017 
 

Finger weg vom Beichtgeheimnis

Ich finde, das Beichtgeheimnis sollte von Katholiken nicht thematisiert werden, in keiner Weise. Das Sakrament verlangt strikt das Geheimnis und sein Eintreten dafür unter allen Umständen.

Das Reden darüber verschafft Kirchengegnern willkommene Gelegenheit über das Sakrament die Kirche anzugreifen. Unter diesem Gesichtspunkt müssen die Erwägungen des Berichts schon als Fehler bezeichnet werden.

Selbstverständlich wünscht die Öffentlichkeit Aufklärung über Taten und Täter, doch angesichts mancher Verlangen muss ich mich fragen, ob es um Schuld und Sühne geht oder nicht vielmehr darum, Opfer zu instrumentalisieren für einen Kampf gegen die Kirche. Eine solche Spannung ist hinzunehmen.


3
 
 Rolando 17. August 2017 
 

Ist doch so einfach,

Der Priester erteilt die Lossprechung nachdem sich der Täter gestellt hat.
Wenn nicht gebeichtet wird, wird der Mißbrauch zunehmen, man sieht es doch.
Es ist ein Angriff auf die Kirche, es geht dem Staat nicht um die Aufdeckung der Täter.


6
 
 Micha1984 17. August 2017 

Vielleicht mal die Kirche im Dorf lassen..

In Australien gibt es die Religionsfreiheit wie hier. Es ist undenkbar, dass es zu einer Strafbewährung für die Nichtanzeige von Straftaten kommt, die während der Beichte zugegeben werden. Das käme trotz einer möglichen Mehrheit im Parlament niemals durch das australische Verfassungsgericht.

Wir können solche Vorstöße in Ruhe als das abhaken, was sie sind: Ausdruck eines legitimen Aufschreis der Gesellschaft, kirchlich geprägt oder säkular, im Hinblick auf die vielen Opfer von Kindesmissbrauch in der Kirche oder kirchlicher Einrichtungen. Da wundert es nicht gerade, dass irgendeine Partei oder Gruppierung auf die Idee kommt, dass man sowas wie die Strafbewährung machen könnte.


2
 

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