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Lateran-Rektor erläutert Sinn des neuen Seligsprechungsdokuments

16. Juli 2017 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
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Experte Dal Covolo in Radio Vatikan: Schwierigkeiten bei bereits gelaufenen Seligsprechungsverfahren haben den Papst zur Abfassung seines Motu Proprio bewogen


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Rektor der Päpstlichen Lateranuniversität, Enrico Dal Covolo, hat am Mittwoch in Radio Vatikan den Hintergrund für die Schaffung eines neuen Weges für Seligsprechungsweges erläutert. Papst Franziskus hatte am Dienstag das Motu Propriu "Maiorem hac dilectionem" veröffentlicht, dem zufolge von nun an auch Menschen selig gesprochen werden können, die den Tatbestand der "Selbsthingabe" erfüllen. Allerdings fragten nach Veröffentlichung Vatikanberichterstatter, worin denn die Unterscheidung zwischen den bislang regulären Voraussetzungen "Heroischer Tugendgrad" und "Martyrium" und dem neuen Verfahren liege.

Rektor Dal Covolo, der im Juni 2016 den Kongress der Heiligsprechungskongregation zum Thema "Hingabe des Lebens" geleitet hatte, erläuterte dazu, dass von den fünf Kriterien, die der Papst nenne, das erste und das zweite die relevantesten seien. Es müsse sich um eine "freie und freiwillige Hingabe des Lebens" sowie um eine heroische Akzeptanz handeln, als "Liebesgabe, aus Liebe zu Gott und zum Nächsten, mit dem sicheren Tod vor Augen, der kurz darauf eintreten muss". Außerdem müsse, so das zweite Kriterium, auch ein Zusammenhang zwischen der Selbsthingabe und dem frühzeitigen Tod bestehen, so Dal Covolo.


Ebenso wie im Falle des heroischen Tugendgrades müsse jedoch im "Maiorem"-Seligsprechungsprozess ein Wunder nachgewiesen werden, das auf Fürsprache der betreffenden Person erwirkt wurde. "Das Wunder ist nötig sowohl für die Selig- als auch für die Heiligsprechung", präzisierte der Theologe, "und natürlich muss es nach dem Tod des Dieners des Herrn und auf seine nachgewiesene Fürsprache hin eingetreten sein".

Es seien Schwierigkeiten bei bereits gelaufenen Seligsprechungsverfahren gewesen, die den Papst zur Abfassung seines Motu Proprio bewogen hätten, gab der Fachmann an. Denn es sei mehrfach vorgekommen, dass Prozesse, die zunächst den Nachweis eines Martyriums erbringen sollten, im laufenden Verfahren neu aufgesetzt werden mussten: "Man musste dann auf einen Prozess zum Nachweis des heroischen Tugendgrades umschwenken, der sehr verschieden ist, denn man konnte eigentlich nicht so richtig erkennen, ob es sich um den einen oder den anderen Tatbestand handelte, also ein tugendhaftes Leben oder Martyrium."

Dal Corvolo nannte als Beispiel für diesen Konflikt die Causa Maximilian Kolbe. Der Pole wurde für sein tugendhaftes Leben selig gesprochen, dann aber wegen des Martyriums, das er im KZ Auschwitz erlitt, heiliggesprochen. Wörtlich sagte der Rektor: "Es liegt auf der Hand, dass es hier sozusagen Verfahrensschwierigkeiten gab." Der nunmehrige dritte Weg ermögliche es, viele mehrdeutige Fälle zu lösen - "denn hier braucht man beispielsweise keinen Verfolger, keinen Glaubenshass, und vor allem ist der gewaltsame Tod nicht nötig, der hingegen Grundlage für das Martyrium ist."

In direktem Zusammenhand mit der Selbsthingabe müsse ein frühzeitiger Tod stehen, der aus Liebe zu Gott und dem Nächsten akzeptiert worden sei, hielt Dal Cavolo fest. Dies sei unabdingbar für den Seligsprechungsprozess: "Das könnte man beispielsweise vorbringen bei einigen Fällen eines freiwillig akzeptierten Todes, wenn Hilfe für Pestkranke geleistet wurde, das heißt, wenn das eigene Leben zum Wohl des Nächsten riskiert wurde."

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Foto oben (c) kath.net/Armin Schwibach


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Lesermeinungen

 Micha1984 17. Juli 2017 

@IMEK

Wenn Sie hier so schwer getroffen aufseufzen, können Sie mir bestimmt erklären, was aus Ihrer Sicht das Schlechte an den neuen Regelungen ist. Ich habe bisher noch keine Anknüpfungspunkte für Kritik gefunden.


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  17. Juli 2017 
 

Festtag Allerheiligen hat sich dann von selbst erledigt


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