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Papst ändert Regeln für Selig- und Heiligsprechungen

11. Juli 2017 in Weltkirche, 19 Lesermeinungen
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Motu Proprio "Maiorem hac dilectionem" nennt neuen Tatbestand "Hingabe des Lebens" - Seligsprechung für Christen, die "frei und freiwillig" ihr Leben aus Nächstenliebe für andere Menschen hingeben und deshalb selbst einen verfrühten Tod sterben


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat die Regeln für Selig- und Heiligsprechungen geändert. Neben dem Martyrium hat er die "Hingabe des Lebens" als neuen Tatbestand auf dem Weg zu einer Selig- und Heiligsprechung eingeführt. Die aufgrund von Nächstenliebe erfolgte "heroische Hingabe des Lebens" sei ein neuer Sachverhalt, der sich vom Martyrium und dem sogenannten heroischen Tugendgrad unterscheide, heißt es in einem am Dienstag vom Vatikan veröffentlichten Erlass.


Der Erlass in Form eines sogenannten Motu Proprio trägt den Titel "Maiorem hac dilectionem" und soll besonders jene Christen berücksichtigen, die "frei und freiwillig" ihr Leben aus Nächstenliebe für andere Menschen hingaben und deshalb selbst einen verfrühten Tod starben. Eine solche "wahre, vollständige und beispielhafte" Nachahmung Jesu verdiene die gleiche Verehrung durch die Gläubigen, wie Märtyrer oder Christen, die den heroischen Tugendgrad erfüllen, so der Papst.

Voraussetzung für eine Anerkennung dieses neuen Tatbestands mit Blick auf Heilig- und Seligsprechungen sind weiter die Akzeptanz eines sicheren und bald nahenden Todes sowie eine Verbindung der "Hingabe des Lebens" mit einem frühzeitigen Tod. Zudem muss der Kandidat bis zu seinem Tod ein christliches Leben geführt haben. Weiter sollten "Durst nach Heiligkeit" sowie entsprechende Anzeichen spätestens nach dem Tod auftreten. Für eine Seligsprechung ist zudem ein Wunder nötig, das nach dem Tod durch die Fürsprache des Verstorbenen erfolgte.

Die Vatikan-Zeitung "Osservatore Romano" erklärte in einem Begleitartikel zu dem Erlass, der Papst habe in Absprache mit der Heilig- und Seligsprechungskongregation so einen neuen Tatbestand für Fälle einführen wollen, für die es bisher keine spezifische Regelung gab.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten



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Lesermeinungen

 Christophorus. 9. August 2017 

Der hl. Maximilian Kolbe

ist doch genau so ein Fall...


0
 
 Diasporakatholik 12. Juli 2017 
 

@doda

Eine solche von Ihnen ins Gespräch gebrachte Frau ist die 2004 von Johannes Paul II. heiliggesprochene italienische Ärztin Gianni Beretta Molla, die als Schwangere zugunsten ihrer noch ungeborenen und dadurch geretteten Tochter 1962 starb. Ihr Gedenktag ist der 28. April (ihr Todestag).
Ihre Tochter war bei der Heiligsprechungszeremonie anwesend.


3
 
 antonius25 12. Juli 2017 
 

Ein paar Gedanken zu den Beispielen:

Luigi Gonzaga und die Hl. Elisabeth von Thueringen fallen darunter. Das Neue waere, dass man den heroischen Tugendgrad nicht explizit nachweisen muss (was schwer sein kann, auch wenn er besteht).

Nicht darunter fallen Maertyrer wie Maximilian Kolbe, oder aufopferungsvolle Menschen, die keinen verfruehten Tod gestorben sind, wie der hier sehr beliebte Kardinal Meisner (83) oder die angefuehrten Beispiele der Muetter in schwierigen Bedingungen. Auch nicht darunter fallen im Uebrigen die Kreuzritter, die bei der Verteidigung der Christenheit, ebenfalls ein Akt der Naechstenliebe, gefallen sind. Das wurde schon von zur Zeit der Kreuzzuege nach Anfrage der byzantinischen Kaiser abgelehnt. Oder?

Ich denke, die meisten Seligen, die in die neue Kategorie fallen, werden auch den heroischen Tugendgrad haben, aber man spart sich eben den aufwaendigern Nachweis.


1
 
 nicodemus 12. Juli 2017 
 

Stimme Euch freudig zu:

@Montfort + @Savonarola

Kard. Meisner war ein Bischof,der im Himmel mit grosser Freude empfangen wurde!
Ja, ihn kann man schon jetzt um Beistand für die deutsche Kirche bitten.
Veilleicht tun auch die vielen Priester
und Laien der kölner Kirche Busse und begeben sich auf den Weg der Umkehr!
Beten wir vereint, dass das Grab des frommen Kard. im Dom zu Köln zu einer Pilgerstätte wird!


4
 
 Josephus 12. Juli 2017 
 

@elisabetta

Nicht alles ist "Aufweichung", nur deshalb weil es der von manchen hier nicht geliebte und geschätzte Papst Franziskus verfügt! Ich bin mir sicher, dass es solches Überlegungen schon jahrlang gegeben hat. Sie sind jetzt zur Reife gekommen, und Papst Franziskus setzt dies eben um! Dasselbe hätten Benedikt XVI. und Johannes Paul II. auch getan.


7
 
 Montfort 12. Juli 2017 

@Schlegl - Die von Ihnen angeführten Menschen ...

... konnte man aber auch schon entsprechend den bisherigen Regeln selig- bzw. heiligsprechen.

Abe vielleicht wollte Papst Franziskus sich auch einmal als Förderer von Gesetzen und Gesetzestreue zeigen. 😉


6
 
 Savanorola 12. Juli 2017 

Seligsprechung Card. Meissner

Lassen Sie uns alle auf ein Wunder hoffen!


6
 
 SCHLEGL 12. Juli 2017 
 

Gute Entscheidung

Im Laufe meines Priesterlebens habe ich viele heroische Menschen kennengelernt. Die zum Beispiel ein behindertes Kind nicht abgetrieben haben, sondern alle Einschränkungen auf sich genommen haben, dieses Kind zu begleiten. Oder einen alten, schwer kranken Angehörigen rund um die Uhr gepflegt haben.
Ich weiß von einem griechisch katholischen Priester, dem die orthodoxe Kirche gegen das Gesetz der Ukraine, die ehemals griechisch katholische Kirche nicht zurückgegeben haben. Deshalb hat er Sommer und Winter für Hunderte Menschen vor einem Kreuz die göttliche Liturgie gefeiert, bis "Kirche in Not" ihm eine Kirche gebaut hat. Doch da war er bereits von oben bis unten voller Metastasen, hat die Fertigstellung nicht mehr erlebt und Gattin und 3 Kinder zurückgelassen.
Vom Heroismus der Christen im Namen Osten ganz zu schweigen.
Solche Heilige des Alltags sollten uns immer öfters vor Augen stehen.Msgr. Franz Schlegl


8
 
 elisabetta 12. Juli 2017 
 

@Josephus

Ich möchte mit meinem Post nur betonen, dass die bisherigen Regeln für Selig- bzw. Heiligsprechungen voll ausreichen und keiner päpstlichen Aufweichung bedürfen.


5
 
 Helena_WW 12. Juli 2017 
 

Ist so etwas zu leicht abänderbar und ist es nicht problematisch?

Ist das Motu Proprio "Maiorem hac dilectionem" so leicht abänderbar, quasi im vorbeigehen. Ist es hinreichend durchdacht und abgewägt?

"heroische Hingabe des Lebens"

kann dies nicht auch zu manipulativen Missbrauch grade von jungen Menschen führen, durch falsche Heilslehrer.
Schließlich gibt es auch den ideologischen, pseudoreligösen Missbrauch von Opfertod.
Wie sichert man sich dagegen ab?


4
 
 Montfort 11. Juli 2017 

Ziemlich sicher dient die Änderung der baldigen Seligsprechung von KARDINAL MEISNER! 😊

Denn auf den soeben verstorbenen Kardinal trifft ja voll zu: "ein Christ, der 'frei und freiwillig' sein Leben aus Nächstenliebe für andere Menschen hingeben und deshalb selbst einen verfrühten Tod gestorben" ist.

Allerdings muss man gleichzeitig auch anerkennen, dass Kardinal Meisner den "heroischen Tugendgrad" in der "streitenden Kirche" schon länger erreicht hatte, also auch eine bisher "normale" Seligsprechung erfolgen kann. Als Fürsprecher wird er schon jetzt von vielen in mehr als berechtigten "Zweifeln" und als Nothelfer gegen die völlige Verzweiflung in den Irrungen und Wirrnissen der Zeit und der Kirche angerufen, sodass das "not-wendende" Wunder mit der Gnade Gottes sicher nicht ausbleiben wird!

Wer gewiss ist, dass Kard. Meisner die Seligkeit Gottes schon erreicht hat und fürbittend für uns eintritt, darf ihn ja sicher im persönlichen Gebet mit anrufen: "Seliger Kardinal Meisner, bitte für uns und die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche!"


9
 
 Josephus 11. Juli 2017 
 

Niederschwellig?

@elisabetta Wenn Sie meinen, die Hingabe des eigenen Lebens aus christlicher Nächstenliebe wäre ein niederschwelliger Zugang zur Heiligkeit, mit dem Gott vielleicht nicht einverstanden ist, dann empfehle ich Ihnen genau diesen Weg zu gehen! Ohne Gnade Gottes werden Sie das sicher nicht schaffen.


7
 
 elisabetta 11. Juli 2017 
 

Niederschwelliger Zugang

zur Heiligkeit? Wir kommen eh alle, alle in den Himmel, weil wir so brav sind! Man braucht ja nur die Anforderungen herunterschrauben und die Sache ist geritzt. Ob Gott damit einverstanden ist steht auf einem anderen Blatt.


3
 
 rabmar 11. Juli 2017 

@Chris2

... das Neue wäre nun, der freiwillige Verzicht auf die eigene Gesundheit bis hin zur Hingabe des eigenen Lebens aufgrund einer bewussten christlichen Gewissensentscheidung.


5
 
 Einsiedlerin 11. Juli 2017 
 

Was ist da jetzt neu dran?

Auch mir fiel gleich P. Kolbe ein. Das war doch eh vorher auch schon so, dass sich viele Selige/Heilige für ihre Mitmenschen aufgeopfert haben, ungeachtet ihrer eigenen Verfassung. Luigi Gonzaga steckte sich bei der Krankenpflege selbst an und starb sehr jung.


10
 
 Ferber Thomas 11. Juli 2017 
 

@doda

Das will doch keiner hören.
Ausserdem heißt das nicht Abtreibung, sondern Schwangerschaftsunterbrechung.
Es gibt schließlich ein Recht auf Abtreibung, mein Bauch gehört ja mir.


2
 
 Chris2 11. Juli 2017 
 

Verstehe nicht ganz

Was ist jetzt der Unterschied z.B. zu P. Maximilian Kolbe, der im KZ anstatt eines Familienvaters in den Tod gegangen ist? Und warum sollten bis jetzt z.B. Schwangere, die ihr Leben für ihr ungeborenes Kind geopfert haben, nicht selig- oder heiliggesprochen werden können? Was ist der Unterschied?


8
 
 doda 11. Juli 2017 

Jene Christen ..., die "frei und freiwillig" ihr Leben aus Nächstenliebe für andere Menschen hingeben und deshalb selbst einen verfrühten Tod sterben, können z.B. Schwangere sein, die trotz einer eigenen lebensbedrohenden Krankheit nicht das Übel einer Abtreibung wählen.


21
 
 Mystiker1 11. Juli 2017 
 

Sehr positiv!

Ich finde, dass ist eine sinnvolle u. sehr schöne Erweiterung!


8
 

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