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Gesetz oder Gewissen?

18. Juli 2017 in Kommentar, 10 Lesermeinungen
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Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht. Ich darf daher von jedem Muslim in Deutschland erwarten, dass er sich an unser Recht hält - Diakrisis am Dienstag von Sebastian Moll


Rom (kath.net)
Für 47 Prozent der türkischstämmigen Bürger in Deutschland sind die Regeln des Islam wichtiger als die Gesetze des Staates. Als die Universität Münster im vergangenen Jahr dieses Ergebnis einer entsprechenden Studie veröffentlichte, war die öffentliche Empörung groß. Aber warum eigentlich?

Seit der Tragödie der Antigone gilt es in unser Kultur als ehrenhaft, sein an Gott gebundenes Gewissen über die Anordnungen des Staates zu stellen. In der Zeit des Nationalsozialismus konnten wir dankbar sein für jene Christen, die Gott mehr gehorchten als den Menschen. Unser Grundgesetz legt in Artikel 3 fest, dass kein Bürger gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden darf – ein Vorrecht, auf das sich übrigens bereits der Heilige Martin berief, als er um Entlassung aus dem Armeedienst bat, da er fortan nicht mehr Soldat des römischen Kaisers, sondern Soldat Christi sein wollte.
Verbum Dei manet in aeternum, das Wort Gottes bleibt in Ewigkeit, während staatliche Gesetze dem Wandel und nicht selten der Willkür unterworfen sind. Es ist daher nicht nur in Ordnung sondern Pflicht eines jeden Christen, ja eines jeden ernsthaft religiösen Menschen, sein Gewissen über die Gebote der weltlichen Macht zu stellen. Ich bekenne hiermit frank und frei: Auch für mich steht das Wort Gottes höher als die Gesetze des Staates! Würde der Staat etwas von mir verlangen, das ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann, so würde ich mich weigern und notfalls die entsprechende Strafe akzeptieren. Dass es dazu bislang nicht gekommen ist (und hoffentlich auch nicht kommen wird), liegt einerseits daran, dass unser Grundgesetz „im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen“ verfasst wurde. Die Väter des Grundgesetzes handelten also im Geiste der christlichen Tradition.


Das bedeutet natürlich keineswegs, dass ich in jedem konkreten Einzelfall mit dem einverstanden bin, was der Staat tut. Allein schon bei der Verwendung der Steuergelder könnte ich Dutzende von Einsprüchen loswerden. Aber, und das ist der entscheidende Grund für den ausbleibenden Konflikt, das Christentum hat seit jeher weltliches von göttlichem Recht getrennt und es daher vermieden, jeden Vorgang gesellschaftlichen Lebens gesetzlich zu regeln. Klassisch zusammengefasst wurde dieses Prinzip in Jesu Antwort auf die Frage der Pharisäer nach der Steuerpflicht für Christen: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“ Diese Haltung war damals revolutionär und ist es immer geblieben. Sie unterscheidet das Christentum fundamental vom Islam.

Der Islam kennt einen göttlichen Gesetzeskodex, der nicht nur die kultischen Regeln (Speisegebote etc.) beschreibt, sondern auch sämtliche Aspekte des menschlichen Zusammenlebens rechtlich festlegt, von der Eheschließung bis zum Strafrecht. Eine Trennung zwischen beiden Sphären ist dem Islam fremd, was der Grund dafür ist, dass in nahezu allen Ländern, in denen der Islam Staatsreligion oder Religion der Bevölkerungsmehrheit ist, die Scharia die Grundlage der Rechtsprechung bildet. Auch in der ‚Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam‘ heißt es beispielsweise: „Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung in einer Weise, die nicht gegen die Prinzipien der Scharia verstößt.“ Das Konzept universeller Menschrechte, wie sie für die westliche Welt konstitutiv sind, wäre ein Fremdkörper im muslimischen Denken. Rechte und Pflichten des Menschen gibt es im Islam im Grunde nicht, es gibt nur Rechte und Pflichten des Gläubigen.

Dieser Umstand scheint Aiman Mayzek, immerhin Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, weniger bekannt zu sein. Er erklärt: „Der Koran regelt nicht das öffentliche Zusammenleben in Deutschland. Das ist das Grundgesetz. Verwechseln wir also nicht Äpfel mit Birnen.“ Als aktuelle Zustandsbeschreibung mag diese Aussage zutreffend sein. Dass der Koran, gemeinsam mit anderen autoritativen Texten des Islam, nicht das öffentliche Zusammenleben in Deutschland regelt, liegt aber nicht in seinem Wesen begründet, sondern in der Tatsache, dass Deutschland kein mehrheitlich muslimisches Land ist. Der Anspruch der entsprechenden Textsammlungen kann hingegen nicht geleugnet werden.

Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht. Ich darf daher von jedem Muslim in Deutschland erwarten, dass er sich an unser Recht hält. Zugleich würde ich aber niemals von einem Muslim erwarten, dass er sein religiöses Gewissen diesem Recht unterordnet. Hier landen wir also in einer Sackgasse, aber nur in einer scheinbaren. Es geht nicht um Über- oder Unterordnung, sondern um Vereinbarkeit. Wenn der Islam diese nicht leisten kann, erübrigt sich jede Debatte, ob er zu unserem Land gehört.


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Lesermeinungen

 bergkristall 19. Juli 2017 
 

Der Islam gehört NICHT zu Deutschland!


5
 
 Wulfila 19. Juli 2017 

@Pharao

Sie verstehen es nicht!
Natürlich können sich auch Hindus zu Menschenrechten bekennen. Es hat nur keinen Sinn für sie, es gibt keine Basis für Menschenrechte im Hinduismus.
Und die Kirche war gegen die modern-liberalistischen Menschenrechte, weil sie ohne Rückbindung zu Gott verkündet wurden. Das Ergebnis sieht man seit 200 Jahren, jeder macht sich die Menschenrechte, die ihm gerade passen.
England hat den Opiumkrieg geführt mit Berufung auf das Menschenrecht auf freien Handel. Heute sprechen UNO-Gremien vom Menschenrecht auf Abtreibung. So sind Menschenrechte heute nur Propagandawerkzeuge.
Und was den Investiturstreit angeht: Auch in der ottonisch-salischen Reichskirche war Gewissensfreiheit gegeben, besser als heute. Auch die Trennung von geistlicher und weltlicher Gewalt. Aber man arbeitete zusammen, nicht gegeneinander.


3
 
 Pharao 18. Juli 2017 
 

@Joh v.Kreuz & Wulfila

Religions- (und Gewissens-) freiheit kennt die kath. Kirche erst seit dem Zweiten Vaticanum. Da war das Mittelalter schon ein paar Jahrhunderte vorbei. Gott sei Dank bekennt sich unsere Kirche heute (größtenteils) zu den Menschenrechten, aber lange Zeit war sie dagegen!
Auch die Unterscheidung von weltlicher und geistl. Gewalt brauchte erst einen Investiturstreit, also 10 Jahrhunderte.
Toleranz statt Zwangskonversionen war in islamischen Reichen weiter verbreitet als in christlichen.
Wenn Menschenrechte universal sein sollen, dürfen sie ebn nicht nur christlich sein. Als 1948 die UNO-Erklärung der M-Rechte verabschiedet wurde, sagte jemand auf die Frage, wie es möglich sei, daß so unterschiedliche Kulturen einigen, hieß es, es geht - solange niemand fragt, warum.
Ich hoffe also, daß sich nicht nur Christen zu Menschenrechten bekennen können. Ich hoffe ebenso, daß diese es auch tatsächlich tun.


1
 
 Joh v Kreuz 18. Juli 2017 
 

Kein Christentum, keine Menschenrechte

@ Geehrter Wulfila: sehr richtig und präzise!

kleine Ergänzung (für ägyptische Gottherrscher):
Daß die Kirche lange anders handelte und dachte, ist kein Gegenargument. Dies liegt an der Tatsache, daß der moderne Personbegriff, damit verbundenen moderne Individualrechte u -bewusstsein, sich erst im Mittelalter zu entwickeln begann- aber eben wie Wulfila bereits schrieb, aus dem christlichen Gottes- und Menschenbild heraus (wenn Machtgier ua Sünden diese Entwicklung auch verlangsamten).
Und dies auch nur im westlichen Christentum, daß seit dem Untergang Roms eine (grundsätzliche, wenn auch wahrlich umstrittene und umkämpfte) Gewaltenteilung zwischen geistlichem und weltlichem Bereich kannte.
Die großen atheistischen Diktaturen u der Islam waren dagegen aus dem Menschenbild ihrer Ideologien heraus grundsätzlich unfähig vergleichbares hervorzubringen. Ganz im Gegenteil, diesen Ideologien ist das Recht des Einzelnen ein grundsätzliches und daher mit aller Macht zu bekämpfendes Übel!


6
 
 Pharao 18. Juli 2017 
 

Christentum hat Menschenrechte nicht erfunden

Menschenrechte wurden nicht von den Kirchen erfunden oder durchgesetzt, sondern gegen ihren Widerstand (im Bereich der Religionsfreiheit bei einigen bis heute, s. Lefèbvre). Auch christliche Staaten kannten lange das Bündnis von Thron und Altar, auf Blasphemie stand Todesstrafe, der Kaiser als göttlich eingesetzt. Bis heute geht es auch im kirchlichen Recht nicht nur um Kultfragen, sondern auch um Ehegesetze etc. Tun wir bitte nicht so, als hätten wir Christen die Menschenrechte gepachtet oder erdacht. Auch für den Isdlam sollte eine Entwicklung nicht ausgeschlossen werden, wie sie das Christentum durchgemacht hat (auch wenn derzeit leider nur sehr wenige Stimmen dafür sprechen). DIE Scharia (als festgelegten Kodex) gibt es nicht, es handelt sich um ein entwicklungsfähiges System, das jahrhundertalng flexibel war.
NB: Jesus sagte "Gebt dem Kaiser ZURÜCK (apodidote), was des Kaisers ist, um Gott geben zu können, was Gottes ist." Es gibt auch für JC keinen Bereich, der nicht Gottes wäre


2
 
  18. Juli 2017 
 

auch meine Meinung

Wenn islamische Menschen zu uns gehören
wollen , müssen sie Deutsches Recht
vollumfänglich anerkennen.Was sie im
religiösen Raum denken , bleibt ihnen
überlassen , wenn es mit Deutschem Recht
vereinbar ist .Das gilt auch für das
GG und die Gleichstellung von Mann u.
Frau.Ich habe ansonsten keinerlei Vor-
urteile gegen Ausländische Menschen.
Nur eines möchte ich noch hin zufügen:
Sie müssen die Deutsche Sprache in Wort
und Schrift beherrschen !( auch aus-
ländische Frauen)


7
 
  18. Juli 2017 
 

gilt das dann auch

für christen in Saudiarabien im Irak oder der Türkei?
Wenn nein warum nicht?


3
 
 sttn 18. Juli 2017 
 

Deshalb gibt es im Islam nur zwei Möglichkeiten:

Demokratie oder Koran

... und das ist wohl auchder Grudn warum es kein einziges islamisches Land gibt in dem Rechtstaatlichkeit und Demokriete dauerhaft denkbar ist.
Die Tükei beweißt gerade genau das.


8
 
 Stanley 18. Juli 2017 
 

Zusammenfassend gesagt ...

... ergibt sich die Notwendigkeit, die muslimischen Einwanderer zum Christentum zu missionieren.
Das ist die einzig logische Schlussfolgerung.
Eine Muslimin sagte mir vor einiger Zeit, es sei besser, wenn alle Bürger eines Staates ein und derselben Religion angehörten. Die Staatsordnung würde dadurch vereinfacht und besser durchsetzbar.
Komisch, dass dies nicht mehr von der katholischen Kirche gelehrt und praktiziert wird.
Komisch, dass mir das ausgerechnet eine Muslimin sagt.


13
 
 Stefan Fleischer 18. Juli 2017 

Damit erübrigt sich jede Diskussion:

"Vereinbarkeit. Wenn der Islam diese nicht leisten kann, erübrigt sich jede Debatte, ob er zu unserem Land gehört."


16
 

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