Kalifornien: Gesetzesantrag auf dritte Option beim Geschlecht8. April 2017 in Chronik, 1 Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Von der Änderung wären hauptsächliche Geburtsurkunden und Führerscheine betroffen. Für die Änderung des offiziellen Geschlechts soll keine medizinische Behandlung mehr vorausgesetzt werden.
Sacramento (kath.net/LSN/jg) Zwei offen homosexuelle Politiker der demokratischen Partei haben einen Gesetzesantrag in den Kongress des Bundesstaates Kalifornien eingebracht, der eine dritte Option für die Wahl des Geschlechts vorsieht. Neben männlich und weiblich soll es die Möglichkeit nicht binär (non-binary) für Dokumente des Bundesstaates geben. Von der Änderung wären in erster Linie Geburtsurkunden und Führerscheine betroffen.
Der Antrag sieht weiters vor, dass für eine Änderung des offiziellen Geschlechts keine vorhergehende medizinische Behandlung wie plastische Chirurgie oder Hormontherapien zur äußeren Anpassung des Körpers an das gewünschte Geschlecht mehr notwendig sein sollen. In Zukunft soll ein Antrag an die Verwaltungsbehörde genügen, der eine eidesstattliche Erklärung beigefügt ist, in welcher der Antragsteller erklärt, dass das geänderte Geschlecht dem offiziellen Geschlecht entspricht und mit dem Schritt keine betrügerischen Absichten verfolgt werden.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | M.Schn-Fl 8. April 2017 | | | Natur auf den Kopf gestellt. Wenn es nicht so ernst und folgenschwer wäre, könnte man über manches im Gendergaga nur lachen. | 10
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |