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Erzbischof: Mafiosi dürfen nicht Tauf- und Firmpaten sein

20. März 2017 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen
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Sizilianische Erzdiözese Monreale veröffentlicht entsprechenden Erlass


Rom (kath.net/KAP) Der sizilianische Erzbischof Michele Pennisi hat Mafia-Mitgliedern das Amt des Tauf- oder Firmpaten untersagt. Diese Rolle dürften keine Personen übernehmen, die "mafiösen Vereinigungen oder mehr oder minder geheimen Verbänden angehören, welche den Werten des Evangeliums widersprechen", zitiert die Tageszeitung "Giornale di Sicilia" (Donnerstag) aus einem Erlass für die Erzdiözese Monreale. Zu Pennisis Kirchenbezirk gehören berüchtigte Mafia-Orte wie Corleone, Cinisi, Partinico und San Giuseppe Jato. Aufgabe eines Paten ist nach dem katholischen Kirchenrecht "mitzuhelfen, dass der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt".


Pennisi erhielt bereits 2008 Polizeischutz, nachdem er sich als Bischof von Piazza Armerina geweigert hatte, einen Trauergottesdienst für den Mafia-Boss Daniele Emmanuello in der Kathedrale zu feiern. Emmanuello war bei einem Feuergefecht mit der Polizei ums Leben gekommen. Nach der Berufung zum Erzbischof von Monreale 2013 verbot Pennisi den katholischen Bruderschaften seiner neuen Diözese, Mafiosi oder Mitglieder anderer krimineller Organisationen aufzunehmen. Zudem warb er dafür, beschlagnahmte Mafia-Ländereien für die Rehabilitation von Strafgefangenen zur Verfügung zu stellen.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Peter Parker 21. März 2017 
 

Bemerkung zu athanasius1957

Lieber Athanasius,

Gott sei Dank...der Heilige Geist spricht manchmal auch durch den Zeitgeist...und deshalb freue ich mich, das die meisten Christen den Unterschied bemerken...


1
 
 athanasius1957 20. März 2017 
 

Mafiosi NEIN, Wiederverheiratete, Gleichgeschlechtlich oder im Konkubinat Zusammenlebende JEIN?

Bei Mafiosi schlägt nicht der Druck des Zeitgeistes zu. Deshalb auch eine klare Richtlinie.
Wehe aber dem Bischof, wenn er sich an das kirchliche Gesetzbuch CIC oder CCEO hält und ähnliche Richtlinien für Zivil Wiederverheiratete, Gleichgeschlechtlich oder im Konkubinat Zusammenlebende erlässt. Dies würde dem Zeitgeist entsprechend einen Shitstorm in den Medien, Social Media bis hin zur Verwarnung durch den Vatikan und im schlimmsten Fall die Absetzung bedeuten.


2
 
 sesto 20. März 2017 
 

Zustimmung

Dem kann man nur zustimmen.

Hauptsache ist aber, dass dieser Personenkreis weiterhin zu den Sakramenten zugelassen bleibt.


1
 

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