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Italien: Gericht gibt Kind sehr alter Eltern zur Adoption frei

16. März 2017 in Familie, 9 Lesermeinungen
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75-jähriger Mann und 63-jährige Ehefrau hatten Kind in künstlicher Befruchtung gezeugt – Richter kritisierten, dass sich die Eltern niemals Gedanken darüber gemacht hätten, dass ihre Tochter bereits in jungen Jahren Waise werden könnte


Turin (kath.net) Über eine ungewöhnliche Gerichtsentscheidung berichtet der ORF: Ein 75-jähriger Mann und 63-jährige Ehefrau hatten mittels künstlicher Befruchtung ein Kind gezeugt. Die Richter eines Berufungsgerichtes in Turin/Italien stellten bei den Eltern „Narzissmus“ fest und kritisierten, dass sie sich niemals Gedanken darüber gemacht, dass ihre Tochter bereits in jungen Jahren Waise werden könne und davor obendrein noch gezwungen sein könnte, sich um die alten Eltern zu kümmern. Die Richter werfen den Eltern vor, dass sie die enormen Möglichkeiten der Medizin missbraucht hätten. Obendrein hätten sie das Kind vernachlässigt.


Das Kind lebt bereits seit vier Jahren in einer neuen Familie und hat keine Kontakte mehr zu seinen biologischen Eltern. Allerdings wollten die biologischen Eltern seit Jahren das Sorgerecht zurück.


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Lesermeinungen

 studiosus 16. März 2017 

Das Problem

Das Problem ist halt dass auf diese Weise der (linksregierte) Staat bestimmt wer Kinder haben darf (Homos) und wer die eigenen, leiblichen Kinder abgeben muss (alte Leute, vielleicht auch einmal zu konservativ eingestellte Eltern?)
Das Urteil ist ebenso bedenklich wie die Art der Kindszeugung.


8
 
 Herbstlicht 16. März 2017 
 

@lakota

Klar, Sie haben Recht, natürlich gab es früher keine Geburt bei 63-jährigen Frauen.
Mir ging es eher um Grundsätzliches.
denn Alter allein kann kaum ein Grund sein, denn manchmal ist es ja auch so, dass Großeltern die Elternrolle einnehmen müssen, weil ein Kind seine Eltern z.B. durch Unfall verloren hat.

Wir wissen einfach zu wenig über die Hintergründe und künstlicher Befruchtung stehe ich generell etwas distanziert gegenüber.
Urteilen möchte ich dennoch nicht darüber.


3
 
 lakota 16. März 2017 
 

@Herbstlicht

Bin Ihrer Meinung bis auf den Satz: "ist es doch so, dass es immer mal wieder vorkommt, dass sich auch in späteren Lebensjahren noch Nachwuchs einstellt." Aber doch nicht in dem Alter, 63, auf natürlichem Weg.


7
 
 Herbstlicht 16. März 2017 
 

"Die enormen Möglichkeiten der Medizin missbraucht?"
Bei diesem Missbrauch war neben dem schon älteren Ehepaar aber auch der wunscherfüllende Arzt daran beteiligt und hat auch wohl recht gut daran verdient.
Abgesehen davon, auf welche Art dieses Kind gezeugt wurde, ist es doch so, dass es immer mal wieder vorkommt, dass sich auch in späteren Lebensjahren noch Nachwuchs einstellt. Zumindest war das früher häufiger der Fall. Man sprach dann vom Nesthäkchen.
Kann das vorgerückte Alter der Eltern also ein hinreichender Grund sein, das Kind anderen zu überlassen?

Aber generell wissen wir zuwenig über die Hintergründe des Falls. Auch nicht, wie alt das Kind ist und was es mit der angeblichen Vernachlässigung auf sich hat.

Der Vorwurf Narzissmus jedoch, der dem Elternpaar gilt: Wenn sich homosexuelle Menschen ein Kind wünschen, sich einer Leihmutter bedienen - sind das nicht auch eigensüchtige Motive?
Und da sagt dann kein Richter etwas dazu.


12
 
 Ehrmann 16. März 2017 

@chiarajohanna

Die Debatte über die Art der Geburt habe ich ausdrücklich ausgeschlossen - dafür kann man wen auch immer bbestrafen-mir geht es um das ALTER der Eltern, das kein Grund zur Kindesabnahme,geschweige denn zur Fremdadoption sein darf. Gefahr der Verwaisung und schwere Vernachässigung gibt es besonders heute auch bei jungen Eltern (Verkehrsunfälle, Krebs, aber auch Suchtverhalten sind nicht selten!) und oft ziehen dann die Großeltern die Kinder auf!


6
 
 chiarajohanna 16. März 2017 
 

Text gelesen - Situation mitempfunden = Richtige Betrachtung der Richter

untermauert durch die Aussage:
Das Kind wurde vernachlässigt!

Das heißt:
Von Geburt bis zum 4. Lebensjahr
sind die Eltern zur WAHRNEHMUNG
der KINDLICHEN BEDÜRFNISSE UNFÄHIG:

@Ehrmann
Es war keine NATURLICHE Geburt,
wie im AT, sondern eine ERZWUNGENE.
Die haben die Mittel der Medizin
tatsächlich missbraucht.
Ich empfinde es genauso.

Tatsächlich muß man damit rechnen,
das die Eltern sich eine kostenloses
Pflegepersonal in Aussicht stellen wollten!

Das Ganze ist so unüblich + abwegig,
das man es eigentlich doch nicht vorstellen kann, wahrscheinlich,
WEIL WIR SELBER SO NIEMANLS HANDELN
HANDELN WÜRDEN.

Auf der anderen Seite gehören
die Kinder immer zu den Eltern,
sie müssen ihre WURZELN SPÜREN !

Dem Richter liegen alle Fakten vor,
er wird STELLVERTRETEND für die Eltern
das Wohl des Kindes im AUGE BEHALTEN
haben.

Hätte der Arzt das WOHL DES KINDES
ebenfalls im Auge gehabt,
wäre es niemals zu einer Befruchtung
gekommen.

Junge Eltern sind noch lebensfroh
Alte nicht!


5
 
  16. März 2017 
 

Der vorgeworfene Narzißmus war nicht ohne skrupellose Ärzte auslebbar


10
 
 Ehrmann 16. März 2017 

Hier hat ein Gericht seine Kompetenz überschritten!

unabhängig davon, wie man zu dem Weg steht, auf dem die Eltern zu dem Kind gekommen sind - es ist das ihre und sollte es bleiben - wenn man bedenkt, daß homosexuelle Paare nicht selbst gezeugtte Kinder adoptieren können! Das Alter dürfte vor allem uns Christen nichts ausmachen - man denke nur an die
Spätzeugungen und -Geburten großer Männer im AT und NT.


7
 
 dalet 16. März 2017 

Zwei Seiten

Man sollte auch den Arzt, der die Befruchtung durchgeführt hat, belangen. Dieser hat ebenso mißbräuchlich gehandelt.


12
 

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