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Handreichung zur Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen

15. März 2017 in Familie, 14 Lesermeinungen
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Regensburger Bischof Voderholzer: Amoris laetitia und Frage nach Kommunion für Wiederverheiratete wird in Medien und Kirche "virulent" diskutiert - Papst Franziskus erteilt Gender-Theorie eine eindeutige Absage


Regensburg (kath.net/Bistum Regensburg) kath.net dokumentiert die "Diözesane Handreichung für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen" des Bistums Regensburg in voller Länge:

Im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (AL) stellt Papst Franziskus die Größe und den Reichtum des Ehesakramentes, das Christus der Kirche als Abbild seiner Liebe geschenkt hat, heraus und gibt zahlreiche Orientierungen und Anregungen für eine bessere Ehevorbereitung und Begleitung von Ehepaaren. In wahrhaft erfrischenden und werbenden Worten erneuert Papst Franziskus die katholische Ehelehre, wie sie im Zeugnis der Schrift und der Überlieferung grundgelegt ist. Dies schließt auch eine eindeutige Absage an diejenige Form der Gender-Theorie ein, die nicht das Anliegen verbindet, mehr Geschlechtergerechtigkeit anzustreben, sondern durch die Trennung von biologischem Geschlecht („sex“) und sozial erworbenen Geschlechterrollen („gender“) die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen in der Dualität von Mann und Frau in Frage stellt (vgl. AL 56). Ebenso wichtig wird es sein, dass wir – so der Papst – „die Zerbrechlichkeit begleiten, unterscheiden und eingliedern“ (AL, Überschrift Kapitel 8). Auch wenn die Kapitel zur Ehevorbereitung und –begleitung alle Beachtung verdienen und in unserer Diözese auch Anlass zur kritischen Selbstreflexion sein werden, ist in Bezug auf das achte Kapitel von AL nicht nur in den Medien, sondern auch innerhalb der Kirche die Frage virulent diskutiert worden, ob – und wenn ja, unter welchen Bedingungen – wiederverheiratete Geschiedene die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie empfangen können. Der Papst betont dabei, „dass man von der Synode oder von diesem Schreiben keine neue, auf alle Fälle anzuwendende generelle gesetzliche Regelung kanonischer Art erwarten durfte. Es ist nur möglich, eine neue Ermutigung auszudrücken zu einer verantwortungsvollen persönlichen und pastoralen Unterscheidung der je spezifischen Fälle“ (AL 300).
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Die deutschen Bischöfe haben dazu vor kurzem einige allgemeine Erläuterungen gegeben („Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche“. Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral, Wort der deutschen Bischöfe vom 01.02.2017). Die vorliegende diözesane Handreichung – AL spricht von notwendigen „Richtlinien des Bischofs“ (300) – soll nun den Priestern und allen, die in unserer Diözese mit der Seelsorge betraut sind, sowie den betroffenen Frauen und Männern eine solche Ermutigung und Orientierung sein, wie wir all diese Anregungen konkret und verantwortungsvoll umsetzen können. Dabei sind wir geleitet von der Überzeugung, dass in diesen für das Leben der Kirche so entscheidenden Feldern der Ehe, der Buße und der Eucharistie ein einheitliches Vorgehen unabdingbar ist für die Fruchtbarkeit dieser seelsorglichen Bemühungen. Im Folgenden werden nun im Licht des Evangeliums und der Tradition der Kirche einige Weisungen zur Umsetzung von AL für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen gegeben.

1. Nachgehende Seelsorge Die Seelsorge hat das Heil der Menschen im Blick und sucht sie in ihrem Lebensbereich auf, um sie liebevoll zur Nachfolge Christi einzuladen. Dies gilt in besonderer Weise für die Seelsorge mit Gläubigen, deren kirchlich geschlossene Ehe menschlich zerbrochen ist und die in einer neuen Verbindung leben. Wenn sie auch auf Grund des bestehenden Ehebundes keine neue Ehe kirchlich schließen können, sind sie als Getaufte lebendige Glieder der Kirche und dazu berufen, im persönlichen Glauben zu wachsen und sich in das Gemeindeleben einzubringen und das Reich Gottes zu bezeugen. So wandte sich auch Papst Benedikt XVI. an die Familien und bat um einen besonderen Blick auf die geschiedenen Wiederverheirateten: „Es scheint mir eine große Aufgabe einer Pfarrei, einer katholischen Gemeinde zu sein, wirklich alles nur Mögliche zu tun, damit sie sich geliebt und akzeptiert fühlen, damit
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sie spüren, dass sie keine ´Außenstehenden´ sind“ (Ansprache am 02.06.2012 in Mailand). Der Seelsorger wird daher nicht müde, sie zu den vielfältigen Formen des gemeinschaftlichen Gebets und der Liturgie einzuladen und die Einbindung in das Gemeindeleben zu suchen und anzubieten, etwa in das Leben der Verbände und Gruppen, der Kirchenmusik und der caritativen Dienste. So soll bei dem Betroffenen die Überzeugung wachsen können, seinen Platz in der Kirche zu haben oder nach und nach wieder zu finden, „in der Weise, die seine eigene Initiative gemeinsam mit dem Unterscheidungsvermögen des Pfarrers nahelegt“ (AL 297), und so Hilfe für seinen Glauben und sein Leben erfahren zu können.

2. Das Gespräch Für diese Seelsorge ist das Gespräch mit einem Seelsorger unabdingbar. Dies gilt in besonderer Weise, wenn die Frage nach dem Sakramentenempfang aufkommt. In dieser wichtigen Frage dürfen sie nicht alleine gelassen werden. Die Kirche schuldet ihnen diese Begleitung in dem Bewusstsein, „dass die Aufgabe der Kirche oftmals der eines Feldlazaretts gleicht“ (AL 291), und sie darf in allen nötigen Unterscheidungen weder eine übermäßige Strenge anwenden, noch darf sie jene begründeten Ziele und Orientierungen vorenthalten, die mühsamer und schwieriger zu leben sind.

3. Die Hilfe des kirchlichen Ehegerichts Bei diesen Gesprächen sollte den Betroffenen die Möglichkeit angeboten werden, durch ein diözesanes kirchliches Ehegericht („forum externum“) die Gültigkeit der ersten Ehe prüfen zu lassen. Papst Franziskus hat vor kurzem diese Verfahren vereinfacht und beschleunigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung gehen diskret und einfühlsam mit den Betroffenen um und wissen sich als Mitarbeiter der obengenannten Seelsorge. Sollte die Prüfung die Ungültigkeit der
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ersten Ehe zum Ergebnis haben, können die Betroffenen kirchlich heiraten; einem Sakramentenempfang steht dann nichts mehr im Weg. Um den betroffenen Menschen entgegenzukommen, wird das Konsistorium wenn nötig auch Sprechstunden vor Ort anbieten.

4. Die Grenzen des kirchlichen Ehegerichts und die moralische Gewissheit Bei der Prüfung der ersten Ehe kommt das kirchenrechtliche Verfahren bisweilen an praktische Grenzen. Zwar hat Papst Franziskus bei der jüngsten Eheprozessrechtsreform die Beweisregeln gemildert, so dass man jetzt auch auf dem gerichtlich-prozessualen Weg weniger schnell an Formalien scheitert, sondern eher zur moralischen Gewissheit der Nichtigkeit einer Ehe gelangen kann. Dennoch können wichtige Zeugen für die Ungültigkeit des Ehebandes verstorben sein oder aus Rache nicht aussagen wollen oder Beweise nicht mehr auffindbar sein. Möglicherweise besteht aber trotz eines negativen Urteils des Ehegerichts eine hohe Plausibilität für die Ungültigkeit der ersten Ehe, die der Seelsorger zusammen mit den Betroffenen erwägt, in seinem Gewissen prüft und mit einem Mitarbeiter des Konsistoriums bespricht. „Hier kann der Bischof oder Priester, denen von Christus die Binde- und Lösegewalt innerhalb des Bußsakramentes anvertraut worden ist, die Erlaubnis zum Kommunionempfang verantworten. (…) Gemeint sind die Grenzfälle, in denen die Ungültigkeit der ersten Eheschließung mit höchster moralischer Gewissheit feststeht, diese aber aus formalen Gründen des Prozessrechtes und ohne Schuld der betroffenen Person juristisch nicht bewiesen werden kann.“ (Bischof Gerhard Ludwig Müller, Zur Pastoral an wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen, Amtsblatt Nr. 5 vom 14.04.2003. Vgl. auch die Leitlinien der Erzdiözese Rom v. 19.09.2016: „´La letizia dell´amore´: il cammino delle famiglie a Roma“, Kap. 4, Abs. V)
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Für den Seelsorger bedeutet dies, dass er sich über die kirchenrechtlichen Gründe einer möglichen Ungültigkeit einer Ehe kundig macht und über das Nichtvorhandensein einer Ehevoraussetzung bzw. über die bewusst erfolgte Ablehnung eines Wesenselementes oder einer Wesenseigenschaft der christlichen Ehe zum Zeitpunkt der Eheschließung mit hoher Gewissheit im Klaren ist – trotz gegenteiligem kirchenrechtlichen Urteil –. Die Gespräche über diese „Bedingtheiten“ (AL 305) erfordern ein gereiftes Gewissen und ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschätzung gegenüber den Betroffenen. Jegliches Handeln „von oben herab“ (AL 305) ist hier fehl am Platz. Vielmehr geht es darum, im „forum internum“ „aufmerksam und fürsorglich [zu] begleiten und ihnen Vertrauen und Hoffnung [zu] geben wie das Licht eines Leuchtturms im Hafen“ (AL 291).

5. Ein Zeugnis im Verborgenen Wenn die Ehe jedoch nach all diesen Einschätzungen gültig geschlossen wurde, besteht nach dem Wort Jesu (Mt 19,6) diese Ehe vor Gott fort. Wie können dann die Betroffenen mit ihrer Sehnsucht nach den Sakramenten umgehen? Papst Franziskus hat in seinem Schreiben eine Möglichkeit erwähnt, die Papst Johannes Paul II. mehrfach ausgeführt hat, die aber derzeit leicht aus dem Blick gerät und eine Prüfung verdient (AL Anm. 329, vgl. Familiaris consortio 84). Auf Grund der großen Bedeutung, die die Kirche in der ehelichen Sexualität erkennt, können Wiederverheiratete, die beide bereit sind, „wie Geschwister“ enthaltsam zu leben, und dadurch indirekt das erste Eheband achten, zu den Sakramenten zugelassen werden. Der Seelsorger, der im vertraulichen Gespräch die Betroffenen begleitet, sollte diese Möglichkeit nicht verschweigen, die in der Vergangenheit auch immer wieder großherzig angenommen wurde. Dazu sollte auch der grundsätzliche Hinweis gehören, „dass die Vorhersehbarkeit eines neuen Fallens der Echtheit des Vorsatzes keinen Abbruch tut“ (AL Anm. 364).
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6. Viele Wege der Gnade und der Liebe Gottes Gott bietet jedem Menschen viele Möglichkeiten der Begegnung und der Stärkung an: im persönlichen und gemeinsamen Gebet, in der Mitfeier der vielfältigen Liturgie- und Andachtsformen, im Dienst und Zeugnis der Mitmenschen, in der Erfahrung der kirchlichen Gemeinschaft, im Lesen und Hören der Bibel. Auch wenn jemand wegen einer neuen Verbindung bei bestehendem Eheband nicht zur Beichte und zur Kommunion gehen kann, reicht ihm Gott in vielen Gesten die Hand und schenkt ihm seine Gnade und Liebe. Dies zu entdecken, sollte nicht nur das Ziel des persönlichen Seelsorger-Gespräches, sondern auch der allgemeinen Katechese sein, damit die Gläubigen leichter diesem Reichtum der vielfältigen Gnade nachgehen können und das Wort Christi erfahren: „Kommt alle zu mir, die ihr euch plagt und schwere Lasten zu tragen habt. Ich werde euch Ruhe verschaffen.“ (Mt 11,28) Gerade die „aktive und tätige Teilnahme“ an der sonntäglichen Eucharistiefeier ist dazu eine Hilfe. Hier versammelt sich die Gemeinde mit ihren unterschiedlichen Lebenssituationen und Nöten, hier betet und singt sie, hier hört sie gemeinsam auf Gottes Wort und gibt Antwort, sie nimmt die Worte der Predigt auf; und hier feiert sie am Altar Tod und Auferstehung Jesu und betet durch die Worte des Priesters im Hochgebet für die ganze Welt. Wer diese Eucharistie innerlich und mit gläubigem Herzen mitfeiert, wird reich beschenkt mit der Gemeinschaft („Kommunion“) Gottes, auch wenn er nicht die Kommunion im Sakrament empfängt. Ein schöner Brauch ist es auch, wenn Gläubige, die aus verschiedenen Gründen nicht das Sakrament empfangen können, bei der Kommunion nach vorne gehen, durch ein Zeichen – etwa durch gekreuzte Arme vor der Brust – um den Segen bitten und dann vom Kommunionspender den Segen in Zeichen und Wort empfangen. Es spricht einiges dafür, diesem Brauch – der beispielsweise in unserem Dom gut angenommen wird – in unseren Pfarreien mehr Raum zu geben und ihn auch für geschiedene Wiederverheiratete offen anzubieten.
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7. Das Gewissen auf dem Weg Für ein rechtes Vorgehen in diesen schwierigen Fragen ist die Bildung des Gewissens eine große Aufgabe. Im Gewissen, der verborgensten Mitte des Menschen und seinem Heiligtum, ist der Mensch nicht autark, sondern hört in seinem Innern die Stimme Gottes (vgl. Gaudium et spes, 16). Doch läuft das Gewissen auch immer wieder Gefahr, irrig zu werden oder gar in Willkür zu fallen. Daher braucht jedes Gewissen eine entsprechende Bildung und Reifung, die sich am Evangelium und an der Verkündigung der Kirche ausrichtet und die hilft, in der jeweiligen Lebenssituation zum rechten Urteil zu kommen. Die oben angesprochenen Fragen fordern das Gewissen der Seelsorger wie der Betroffenen heraus. Und sie machen eine umfassende Gewissensbildung nötig. Freilich ist es auch Teil der kirchlichen Lehre, dass auch ein objektiv irriges Gewissen nicht seine Würde verliert und respektiert werden muss (ebd.). Dies in Erinnerung zu rufen, gehört auch zu einer nötigen Katechese über diese Fragen. Daher ist es in unserer Diözese eine gut begründete Praxis, dass Gläubige, die in der Messe zur Kommunion treten, nicht beim konkreten Kommunionempfang abgewiesen werden. Vielmehr sollte der Seelsorger bei Zweifeln der Rechtmäßigkeit versuchen, auf die Betroffenen zuzugehen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen und Hilfen zu suchen, wie sie oben beschrieben sind.

8. Der Blick Jesu – die Leitlinie der Pastoral Papst Franziskus kommt in seiner Verkündigung immer wieder darauf zu sprechen, wie Jesus den Menschen – jeden Menschen – anblickt, und wie dies auch unser Handeln prägen soll. So betont er in AL: „Erleuchtet durch den Blick Jesu Christi wendet sich die Kirche liebevoll jenen zu, die auf unvollendete Weise an ihrem Leben
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teilnehmen. Sie erkennt an, dass Gottes Gnade auch in ihrem Leben wirkt, und ihnen den Mut schenkt, das Gute zu tun, um liebevoll füreinander zu sorgen und ihren Dienst für die Gemeinschaft, in der sie leben und arbeiten, zu erfüllen“ (AL 291). Der heiligmäßige Bischof von Regensburg am Anfang des 19. Jahrhunderts, Bischof Johann Michael Sailer (1829 - 32), hat von seinen Seelsorgern auch einen besonderen, zweifachen Blick verlangt: mit einem Auge auf Christus, mit dem anderen Auge auf den Menschen zu schauen. Möge er uns helfen, mit dem rechten Blick des Glaubens und des Herzens das Gute in jedem Menschen zu stützen und den zerbrechlichen Weg des Menschen zu begleiten.

Regensburg, 14. März 2017, Gedenktag der heiligen Mathilde + Rudolf Bischof von Regensburg


EWTN Reporter - Bischof Rudolf Voderholzer - Marsch für das Leben 2016



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Lesermeinungen

 Zeitzeuge 16. März 2017 
 

Nichts Neues etc.

"Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen -z.B. wg. Kindererziehung, der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, d.h. sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind....Die irrige Überzeugung, von(sog.ZZ) wiederverh.Gesch., zum eucharistischen Tisch hinzutreten zu dürfen, setzt normalerweise voraus, dass dem persönlichen Gewissen die Macht zugeschrieben wird, in letzter Instanz a.d.Grundlage der eigenen Überzeugung über das Bestehen oder Nichtbestehen der vorausgehenden Ehe und über den Wert der neuen Verbindung zu entscheiden, EINE SOLCHE AUFFASSUNG IST JEDOCH UNZULÄSSIG!
Die beiden Texte brauche ich wohl nicht mehr zu kommentieren.
Offenbar haben viele Kardinäle, Bischöfe u. Priester nur auf einen neuen Papst gewartet, um ihre alten, längst abgelehnten Vorstellungen durchzusetzen, so weit sind wir gekommen!
Nochmals: Custos quid de nocte???


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 Zeitzeuge 16. März 2017 
 

Nichts Neues unter der Sonne, oder alte Hüte, neu verpackt!

Die Regensburger "Handreichung" ist leider in vielen Punkten mit dem "Hirtenwort" der Bischöfe Saier, Lehmann und Kasper a.d.J. 1993 identisch!
Stichworte zusammengefaßt von DAMALS:

- CIC kann nicht alle, oft komplexen Einzelfälle regeln,
-Seelsorgegespräch führen, vor allem, wenn begründete Gewissensüberzeugung über Nichtigkeit der ersten Ehe vorliegt, aber vor dem kirchl. Ehegericht nicht bewiesen werden kann.
-Gespräch soll helfen, zu einer pers. verantworteten Gewissensentscheidung zu finden, DIE VON DER KIRCHE UND DER GEMEINDE zu respektieren ist! Soweit die oberrh.Bischöfe (zwei leben noch und wurden Kardinal) im Jahr 1993!!!
Dann, zusammengefaßt, die Antwort von Rom(Kard.Ratzinger!) a.d.J. 1994:
Gläubige in einer solchen (s.o.) Situation können nur zur Hl. Kommunnion gehen, wenn vorher sakramental losgesprochen, was neben der Reue auch den Vorsatz beinhaltet, künftig ein Leben zu führen, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht.
Teil 2 folgt


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 DonGiovanni 15. März 2017 
 

Beten um Mut für die Bischöfe

Hoffe nur, dass sich auch andere deutsche Bischöfe dem Bischof von Regensburg anschließen (Eichstätt, Passau, Augsburg u.a.). Beten wir um Mut für die Bischöfe. Hoffe für Bischof Rudolf, dass ihn dafür das "Lehramt der Medien" nicht zerreißt. Kardinal Meisner hat einmal gesagt: "Nicht Medienfurcht, sondern Gottesfurcht sollen wir haben."


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 Rosenzweig 15. März 2017 

Sei's drum, der Heilige Geist wirkt eben da, wo es nicht zu vermuten war..

Danke Ihnen - werter @Bernhard Joseph - für diesen schönen WAHREN(!)SATZ in Ihrem Kommentar...und lassen wir doch bitte NUN den Hl.GEIST auch endlich DA! wirken –wo es nicht zu vermuten war..?!-
(ohne erneut zu hinterfragen + Verdachtsmomente erneut “herauszuholen”?!)
DANKE– das könnte doch ein heilsamer NEUBEGINN sein..?! oder..?–
Wird nicht gerade in diesen brennenden ANLIEGEN- schon viele Monate hindurch VIEL GEBETET + wer weiß..?-
noch weit mehr schon GEOPFERT?
So wirklich dankbar verbunden..


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 lesa 15. März 2017 

Sichere Brücke

Echte Freude. Eine Brücke, auf der man sicher gehen kann!


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 carl eugen 15. März 2017 

Danke, Bischof Voderholzer!

Nachdem durch AL die Relativierung Göttlicher Gebote in die Kirche Einzug gehalten hat, 3 Sakramente beschädigt wurden und die DBK freudig auf diesen Zug aufgesprungen ist, hat Bischof Voderholzer mit dieser Handreichung versucht zu retten, was an sakramentaler Würde der Ehe noch zu retten war. Dafür gebührt ihm grosser Dank.

Die Unauflöslichkeit der Ehe ist zwar dahin, aber heutzutage gibt man sich als lehramtstreuer Katholik ja schon mit Brotsamen zufrieden, die von des grossen Herren (Vatikan, DBK) Tische fallen.


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 DonGiovanni 15. März 2017 
 

Ein großer Lehrer - ein großer Schüler

Dass Bischof Vorderholzer klar denkt und klar und einfühlsam spricht, hat er sicher von seinem großen Lehrer: Papst Benedikt XVI. Ich habe auch manchmal den Eindruck, dass Priester, die ihre Lebensform ernst nehmen - was sicherlich manchmal auch eine große Herausforderung darstellt - mit viel Verständnis Gesch.-Wiederheiraten entgegenkommen, aber auch mit Klarheit, während andere automatisch jeden zur Kommunion einladen, ohne mit betroffenen Personen überhaupt zu sprechen, so nach dem Motto: "Tut, was ihr wollt, nur lasst mich in Ruhe."


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 Mr. Incredible 15. März 2017 
 

Gott sei Dank!

Das ist das Beste, was ich zu AL bisher gelesen habe.
Und wieder einmal von Bischof Voderholzer.
Dies sollte an den Weltklerus verteilt werden, bevor weitere eher geistig minderbemittelte Kollegen ihre Fantasie-Auslegungen stricken.
Fides & Ratio. Die christliche Logik bleibt Logik, Gott sei Dank.
Vielen Dank und ein zutiefst empfundenes "Vergelt's Gott" an JP II, BXVI und Bischof Voderholzer, sowie die tapferen Kardinäle der "Dubia" und ihre Unterstützer im bischöflichen Amt!
PS: Und einen herzlichen Gruß ebenfalls an Rom, nichts für ungut!
Bitte nehmt uns den Voderholzer nicht weg! (Ausser er soll nach München, dann geht's :-) )


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 Rolando 15. März 2017 
 

Worum geht es?

Es geht dem Papst darum, die in zerbrochenen Lebensituationen Lebenden, die hineingeraten sind, wie auch immer, doch nach einer Bekehrung die Begegnung mit Jesus suchen, Hilfe zukommen zu lassen. Da kann man nicht mit Ja oder Nein kommen, sondern behutsam vorgehen. Deswegen auch die priesterliche Begleitung. Ich habe immer auf das notwendige Sündenbewusstsein hingewiesen, doch wo dies nicht ist, macht sowieso Jeder was er will. Der Papst versucht die Situationen aus der Sicht der Betroffenen zu sehen, die Kranken und Sünder brauchen den Arzt, nicht die Gerechten, doch da gibt es viele "gerechte" Kritiker, die doch den Arzt brauchen, in der Heilung der oft selbstgerechten Kritik. Selbst wenn manche meinen der Papst ist zu liberal, oder wenn manche meinten, Liberale und Progressive haben entscheidend dazu beigetragen, daß Kardinal Bergoglio Papst wurde, um protestantische Positionen durchzusetzen, dürfen sie jedoch die päpstliche Amtsgnade nicht vergessen, der Hl. Geist wirkt durch ihn.


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 martin fohl 15. März 2017 
 

Eine hervorragende Interpretation

von AL, wenn auch die Bindung an die Verlautbarung der DBK sichtbar bleibt. Die Stellungnahmen der Bischöfe Huonder und Haas gefallen mir besser und sind noch klarer in ihrer Sichtweise. Der Pfarrer kann nicht alles selbst beurteilen und bleibt in der obigen Interpretation in der Zwickmühle! Ansonsten sticht Bischof Voderholzer mit seinem umsichtigen und pastoralen "Gefühl" hervor und bleibt dabei im Rahmen päpstlicher Verlautbarungen.


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 SCHLEGL 15. März 2017 
 

@Rolando

Ungefähr so hat es der Offizial des Wiener Kirchengerichtes auch ausgedrückt und so habe ich auch AL von Anfang an verstanden.Msgr. Franz Schlegl


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 Bernhard Joseph 15. März 2017 
 

@Rolando

Umso unverständlicher, warum Papst Franziskus die "Dubia" der 4 Kardinäle nicht beantworten will.

Es drängt sich da doch der Verdacht auf, dass eigentlich mit AL eine Aufweichung der Lehre beabsichtigt war, diese aber an den 4 Kardinälen und ihrer Standhaftigkeit scheiterte. Vieles, was man da nun an Interpretationen zu AL liest, gleicht eher einem Rückzugsgefecht.

Sei's drum, er Heilige Geist wirkt eben da, wo es nicht zu vermuten war.


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 Chris2 15. März 2017 
 

Sehr sensibel

geht Bischof Voderholzer das Thema an, verschweigt aber auch nicht die Grenzen einer vollen eucharistischen Gemeinschaft. Vielleicht wäre es allgemein heilsam, über den ständigen und quasi 'vollautomatischen' Kommunionempfang nachzudenken, denn es gibt viele Gründe, auch kurzfristige, von einer "vollständigen" Begegnung mit dem Herrn abzusehen. Auch, wenn man (soviel zum Gewissen) "niemanden ermordet hat"...


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 Rolando 15. März 2017 
 

Amen

Hier ist die "Dubia" beantwortet, die Lehre der Kirche hat der Papst nicht geändert, die Papstkritiker dürfen Punkt 3,4 und 5 mehrmals aufmerksam lesen.


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