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Italien: Piusbrüder dürfen neu erstandene Kirche nicht nutzen

13. März 2017 in Aktuelles, 12 Lesermeinungen
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Katholische Traditionalisten wurden Opfer des italienischen "Moschee-Verbots"


Mailand (kath.net/KAP) Eine Gemeinde der traditionalistischen Piusbruderschaft darf eine neu erstandene Kirche nicht nutzen. In Seregno hatte die Gemeinschaft eine Immobilie erworben und darin eine Kirche eingerichtet. Wie die italienische Tageszeitung "Avvenire" (Samstag) berichtete, verbot jedoch ein Verwaltungsgericht die gottesdienstliche Nutzung. Grund sei ein vom lombardischen Regionalparlament 2015 verabschiedetes Verbot der Umwidmung von Gewerberäumen in Kultstätten. Im Visier der in Mailand regierenden rechten Lega Nord standen eigentlich Moscheegründungen.


Der Anwalt der Gemeinschaft hoffe dennoch auf einen Ausweg, hieß es. Er berufe sich auf eine Zusage der Stadt Seregno, die Räumlichkeiten liturgisch nutzen zu dürfen. Dies wird laut "Avvenire" von Bürgermeister Edoardo Mazza indessen bestritten. Ende März soll die Sache dem Bericht zufolge vor dem Staatsrat in Rom, einer Art oberstem Verwaltungsgericht, gehört werden.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Hadrianus Antonius 14. März 2017 
 

Tohuwabohu

In den Niederlanden hat die FSSPX sehr lange die Hl. Messe gelesen auf einem Wohnboot(schuit)- paßt übrigens gut zu den Geheimkirchen, wo die Katholiken sich über 250 Jahren verstecken müßte.
In Luxemburg-Stadt war die FSSPX durch "Misericorvenina" des dort. Erzbischöfs 30 Jahre lang einen Hotelsaal zu benutzen.
In Brüssel gibt es inzwischen in Garagegebäuden nicht nur viele spezielle Moscheen, sondern auch orthodoxe und besonders viele protestantisch-evangelikale Kirchen (über 180).
Nicht lachen: es war Suenens himself, der damit anfing (Kirche der Hl. Engeln in Laeken, ursprünglich Autogarage, viel später wieder aufgelassen und jetzt wieder "gewerblich".
Sic transit gloria mundi (et ecclesiae könnte man zufügen)


1
 
 Stanley 14. März 2017 
 

@Ottaviani

In diesem Fall schon, denn der Gesetzgeber hat die Absicht, muslimische Moscheen in Gewerbebauten zu unterbinden, nicht christliche Messzentren.
Die europäische Kultur ist aus dem christlichen(-jüdischen) Erbe auf den Trümmern des einstigen römischen Weltreichs hervorgegangen - und somit auch die Auffassung von Recht und Gesetz.
Der Islam ist da ein Fremdkörper.


4
 
 SCHLEGL 14. März 2017 
 

@Kostadinov

In der Tat hat die Petrus- Bruderschaftin Wien sogar in mehreren Kirchen FIXE Zeiten der Liturgie. Einige ihrer Priester hören auch regelmäßig die Beichte im Stephansdom. Mit einem dieser Priester, der dann nach Rom berufen wurde,- es war ein Spanier-, habe ich mich immer sehr gut in LATEIN unterhalten. Es hat uns beiden Freude gemacht.Msgr.Franz Schlegl


3
 
  14. März 2017 
 

@Stenley

kein Verfassungsgericht daß ein solches ist könnte ein spezielles Gesetz akzeptieren daß eine Religionsgemeinschaft unter negatives Sonderrecht stellt


0
 
 Kostadinov 14. März 2017 

@Schlegl: Petrusbruderschaft...

ist in der Tat ja richtig. Nur in den meisten Bistümern bekommt die FSSP keine feste Kirche (vllt ists in Wien ja besser), sondern wandert als Gast durch diverse Pfarrkirchen. Dies führt dazu, dass die Messzeiten und -orte immer mal wieder herumgeschoben werden, wenn die Pfarrei z.B. an einem Feiertag ein Kirchenkonzert hat. Wenn man da etwas entgegenkommender wäre, müsste unser geschätzter Monsignore hier nicht so oft über Leute schimpfen, die bei der Spaltertruppe landen. Insofern wäre eine bedingungslose Anerkennung der Piusse schon irgendwo auch eine Ohrfeige für FSSP und ihrer Versuche, im Rahmen der kirchlichen Ordnung zu bleiben (was immer auch das in den Zeiten das "Hagan lio"-Pontifikats sein mag). In Saarlouis konnte FSSP eine Kirche kaufen, hat feste Messzeiten, und die Familien kommen mittlerweile sogar aus Frankreich zur Messe dort...


5
 
 lakota 13. März 2017 
 

Mir ist es unverständlich

warum man in Deutschland Kirchen die man nicht mehr benötigt lieber Muslimen gibt, anstatt der Piusbruderschaft. Ein "Credo in unum Deo" ist allemal passender als "Allahu Akbar".


4
 
 Wiggum 13. März 2017 
 

@ Stanley, Ausnahmen von der Regel ...

... werden gerade eben in genug anderer Treads hier diskutiert ;-)


1
 
 Stanley 13. März 2017 
 

@elmar69

Ich halte das Verbot für alle in diesem Fall nicht für sinnvoll.
Die Priesterbruderschaft St. Pius X. sollte juristische Schritte gegen das Gesetz einleiten.
Vielleicht wird für sie dann eine Ausnahme von der Regel eingeführt.


6
 
 SCHLEGL 13. März 2017 
 

@goegy

Die Gruppe FSSPX, der Papst Franziskus in seiner Güte den Gnadenerweis geschenkt hat, jetzt seit über einem Jahr GÜLTIG das Bußsakrament spenden zu können, muss sich erst einmal dem jetzigen Papst und der kirchlichen Ordnung unterwerfen!
Wer eine Messe in der "außerordentlichen Form" des römischen Ritus wünscht, hat bei der Petrusbruderschaft dazu die Gelegenheit und ist dann sicher in der Einheit mit dem Papst und der Gesamtkirche zu sein.Msgr. Franz Schlegl


3
 
 goegy 13. März 2017 
 

Überall, wo unsere Kirchen, wegen Priester- und Gläubigen-Mangel, vor der Schliessung stehen, sollten diese vorerst einmal unentgeltlich der Priesterbruderschaft angeboten werden.
Diese Leute haben Respekt und tragen Sorge zu den sakralen Gebäuden unserer Eltern. Auch füllen sich erfahrungsgemäss die Kirchen dann bald wieder, auch mit jungen Menschen!


11
 
 elmar69 13. März 2017 
 

@Stanley

Gesetze gelten allgemein und werden selten auf eine bestimmte Religionsgeminschaft formuliert.

Ein Verbot der Umwidmung nur für eine bestimmte Gemeinschaft zu formulieren könnte auch in Italien als Verstoss gegen die Religionsfreiheit verstanden werden.

Wenn man weiter darüber nachdenkt, macht es auch keinen Sinn, die Umwidmung für z.B. Satanisten zu erlauben, für Moslems aber zu verbieten - da ist das Verbot für alle schon sinnvoller.

In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung hätte sich eine Lösung finden lassen müssen. Was da falsch gelaufen ist, lässt sich aus der Distanz nicht feststellen.


5
 
 Stanley 13. März 2017 
 

Da wiehert der Amtsschimmel

Was steht denn genau im Gesetz?

Steht dort: "Verbot der Umwidmung von Gewerberäumen in Kultstätten" oder heißt es ausdrücklich "Verbot der Umwidmung von Gewerberäumen in muslimische Kultstätten"?

Wenn der Gesetzgeber ausdrücklich muslimische Kultstätten damit meinte, dann kann dieses Gesetz nicht auf die Gottesdienste der Priestebruderschaft St. Pius X. angewendet werden.

Oder ist diese Ungenauigkeit beabsichtigt?

Das wäre sehr schlimm.


10
 

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