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DBK diskutiert Eucharistie für konfessionsverschiedene Ehen

9. März 2017 in Deutschland, 26 Lesermeinungen
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DBK: In der Frage der gemeinsamen Teilnahme an der Eucharistie für konfessionsverschiedene Ehepaare haben die deutschen Bischöfe „noch kein Ergebnis, aber wir sind mit der während der Vollversammlung geführten Diskussion auf einem guten Weg“.


Bensberg (kath.net) Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich auf ihrer Frühjahrvollversammlung auch mit der Frage der „Konfessionsverschiedenen Ehen und gemeinsamen Teilnahme an der Eucharistie“ befasst. Dies gab die DBK in einer Presseaussendung bekannt. Dazu seien die Bischöfe „nicht zuletzt“ durch Papst Franziskus angeregt worden. In dieser Problematik sieht die DBK „angesichts des hohen Anteils konfessionsverschiedener / konfessionsverbindender Ehen und Familien in Deutschland“ eine dringende pastorale Aufgabe. „Anknüpfend an die weltkirchlichen und kirchenamtlichen Bezugstexte der vergangenen Jahrzehnte bis hin zu Amoris laetitia will der Text eine Hilfestellung sein, im seelsorglichen Gespräch die konkrete Situation anzuschauen und zu einer verantwortbaren Entscheidung über die Möglichkeit des Kommunionempfangs des nichtkatholischen Partners zu kommen.“


In der Aussprache sei klar geworden, „dass nach Maßgabe des Kirchenrechts die Bischofskonferenz Regelungen über den Kommunionempfang nichtkatholischer Christen unter bestimmten Voraussetzungen treffen kann. Dabei hat die Deutsche Bischofskonferenz sich bereits früher gegen kasuistische Lösungen ausgesprochen, sondern für nachvollziehbare Kriterien. Wir haben hier noch kein Ergebnis, aber wir sind mit der während der Vollversammlung geführten Diskussion auf einem guten Weg.“


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Lesermeinungen

 follower 11. März 2017 

Verwunderung

über den Wunsch der DBK nach dem gemeinsamen Empfang der heiligen Kommunion und dem real existierenden Katholizismus. Kommt in den Norden Deutschlands, da ist das längst gängige Prxis.


1
 
 Henry_Cavendish 10. März 2017 
 

Mit Schmunzeln und Augenzwinkern:

Beim Begriff "konfessionsverschiedene Ehen" fiel mir sofort das >Besondere Kirchgeld< ein; also die Kirchensteuer, die von Leuten eingetrieben wird, die gar nicht Mitglied der Kirche sind. U.a. auch mit der Begründung, dass diese Nicht-Mitglieder ja dennoch Leistungen (Taufe der Kinder, Hochzeit, etc.) in Anspruch nähmen.
Damit könnte man doch sagen (bitte Überschrift beachten: Ich meine das nicht wirklich ernst), dass es nur anständig wäre, diese konfessionsverschiedenen Ehepartner auch ab und an mal zu Speis' und Trank einzuladen, oder? ;)


1
 
 Chris2 10. März 2017 
 

@Ottaviani

Ich wundere mich fast jedes Mal über Ihren Nickname. Sie wissen schon, wer Kardinal Ottaviani war und welche Seite er während des II. Vaticanums maßgeblich repräsentierte, oder?


9
 
 tünnes 10. März 2017 
 

"nachvollziehbare Kriterien"

Na, auf die nachvollziehbaren Kriterien bin ich aber mal gespannt.
Wenn ich raten sollte, dann würde ich mal sagen: "blablablabla Gewissen blablablabla Kirche soll sich an das Gewissen des Einzelnen halten blablablabla"


16
 
 Ad Verbum Tuum 10. März 2017 

Ich krieg' noch nen Vogel.

Quo vadis, aktholische Kirche, quo vadis?
So langsam bin ich der Verzweiflung nahe.


17
 
 lakota 10. März 2017 
 

@louisms

Es geht um Gemeinschaft, ja. Aber erst sollte Gemeinschaft im Glauben vorhanden sein und dann kann der evangelische Partner doch leicht zur Kath.Kirche übertreten. Wenn er aber davon nichts wissen will, hat das doch wohl den Grund, daß KEINE Gemeinschaft im Glauben vorhanden ist - dann ist aber auch die Bedingung zum Kommunionempfang nicht gegeben.


21
 
 DamianBLogos 10. März 2017 
 

Bußsakrament?

Für Katholiken ist es verpflichtend, wenigstens einmal im Jahr das Sakrament der Buße zu empfangen. Gilt das dann auch für protestantische Ehepartner?
Müssen die Ehepartner auch ihren Glauben an die Gültigkeit der Sakramente der Buße und Priesterweihe bekennen?


15
 
 Herbstlicht 10. März 2017 
 

Angebot!

Leute, kommt alle her und kauft, es ist (Sommer/Winter-)Schlußverkauf!
Leute, kommt alle her und deckt Euch mit dem ein, was die katholische Kirche zu bieten hat: Kommunion.
Dass es sich dabei um etwas Heiliges handelt, dessen man sich bewusst sein sollte, ist doch zweitrangig.

Dass es sich bei der Kommunion nicht um etwas ganz Besonderes handelt, sondern sie irgendwann mehr oder weniger allen zugänglich sein wird (Einzelfall hin oder her) ist absehbar.
Ob bei WvG oder konfessionsverschiedenen Eheleuten.
Kommunionempfang als "Warenangebot" der katholischen Kirche.
Hart, aber wahr! Oder doch nicht?
Die Zukunft wird es zeigen.


13
 
  10. März 2017 
 

jetzt

handeln die Bischöfe mal im Sinne des Papstes jetzt ist es auch wieder nicht recht :)


4
 
 bernhard_k 10. März 2017 
 

Einer geht noch, ja, ganz bestimmt ...

Krass, was denn noch alles zum Falschen hin geändert werden soll. Mit welcher gnadenlosen Perfektion man doch immer wieder daneben schießt und das auch noch als Erfolg feiern will ...


14
 
 Montfort 10. März 2017 

Lieber hl. Petrus - ja, du dort oben am Himmelstor!

Bei all dem Durcheinander hier auf Erden in der von Jesus gestifteten Kirche bereite dich bitte allmählich darauf vor, die ZULASSUNGSBEDINGUNGEN am Himmeltor so abzuändern, dass dich nicht ein wütender Mob aus lauter „Begierde“ nach den ihnen verheißenen „Freuden der Liebe“ ganz einfach überrennt.

Sie wollen ja – besonders die Sünder – alle in den Himmel, und wenn es schon nicht eine „Generalamnestie“ oder einen „Happy hour-Einlass“ gibt, dann wollen sie doch eine „EINZELFALL“-Sonderzulassung bekommen – alle!

Bitte vergiss deine himmlischen Schlüssel besser – das „irdische Reisebüro“, das einmal „Kirche“ hieß, ist ja sowieso schon dabei, frisch kopierte „NACHSCHLÜSSEL“ auszugeben.

Du meinst, ich brauche KEINE SORGE um dich haben? Die Nachschlüssel sperren also wirklich nur die „Nebentüre“ mit der „Gaudi-Rutsche“ direkt in die Abgründe der HÖLLE? Lieber hl. Petrus, sollte dein „Amts-Nachfolger“ das den Menschen nicht doch schon jetzt GANZ KLAR sagen?

Heiliger Petrus, bitte für uns!


19
 
 louisms 9. März 2017 

Konfessions VERBINDENDE Ehen

ist der bessere Ausdruck
und es geht um Communio, dh. um Gemeinschaft, nicht um die Wahrung eines Besitzstandes


3
 
 Thomas-Karl 9. März 2017 

Einzelfallregelungen gibt es längst

Konfessionsverschiedene Ehepaare regeln die Teilnahme an der Kommunion in der Kirche des Partners/der Partnerin längst selbst.


6
 
 rosenkranzbeter 9. März 2017 
 

Hier geht es um alles

Die Eucharistie ist das heiligste und kostbarste, was die katholische Kirche hat. DAS ZENTRALE GLAUBENS-GEHEIMNIS!
Wer so große Sehnsucht hat, ja der sollte katholisch werden. Wer aber nur wegen des Ehepartners gerne "Mahlgemeinschaft" haben möchte ..., das ist keine Voraussetzung zum Kommunionempfang. Das gilt für jeden, auch für katholische Christen.


12
 
 Uwe Lay 9. März 2017 
 

Man braucht kein Prophet zu sein...

Man braucht wahrlich kein Prophet zu sein, um das Ergebnis vorauszuwissen: Im Prinzip ist es weiterhin dem nichtkatholischen Ehepartner nicht erlaubt, die hl. Kommunion zu empfangen, aber im Einzelfall dann schon, wenn er es mit seinem Gewissen vereinbaren
kann. Die Lehre der Kirche bleibt unangetastet, nur daß die kirchliche Praxis im Einzelfall die graue Theorie für nicht maßgebend erklären darf. Grundsätzlich gilt aber, daß der "Kunde"
König ist und daß dessen Konsumwünsche wichtiger sind als kirchlich-dogmatische Lehren!
Uwe C. Lay/ Pro Theol Blogspot


26
 
 Lämmchen 9. März 2017 
 

Beichte?

geht dann auch der kath. Partner für den nicht-kath. stellvertretend beichten, wenn er quasi stellvertretend den Glauben an die Eucharistie bekennt und vertritt, damit sein Partner zur Kommunion kann?


19
 
 Laus Deo 9. März 2017 

@universalis

Das kann die DBK einfach ämdern. Der Heilige Johannes Paul II hat das erst bestätigt, Papst Franziskus könnte es ändern jedoch müsste man es Begründen und einen Grund gibt es nicht, denn wer an die Real Präsenz und das Priesteramt glaubt müsste eigentlich logischerweise zum katholischen Glauben konvertieren, glaubt er aber nicht daran kann er nicht in COMUNIO mit dem Herrn kommen da sein Leib eben die Katholische Kirche ist


14
 
 Kurti 9. März 2017 
 

Wenn der nichtkatholische Ehepat´rtner unbedingt die Kommunion

empfangen will, warum wird er dann nicht katholisch? Man kann sich doch nicht nur einen Teil der Sakramente heraussuchen und andere Teile nicht. Wer alles will, muss den kath. Glauben ganz bekennen.


29
 
 D.universalis 9. März 2017 
 

@Laus Deo

Das ist ius mere humanum, rein menschliches Recht, was Sie beschreiben und kann geändert werden...


2
 
 DonGiovanni 9. März 2017 
 

@huegel76

Wenn das so gemacht werden würde, wie sie das sagen, dann wäre das ja toll. Aber leider ist die Realität eine ganz andere.
Bis vor kurzem habe ich gedacht, dass es mit der Kirche sicher einmal wieder aufwärts gehen wird. Aber wenn das so weiter geht, wird eine Aufwärtsbewegung immer unmöglicher. Ist nicht schon genug kaputt gegangen, muss man da noch weitermachen.


16
 
 wedlerg 9. März 2017 
 

@huegel76: das wäre die sauberste Lösung

Aber die ist dogmatisch. Das wäre noch schlimmer als kasuistisch!


11
 
 Chris2 9. März 2017 
 

Oh, gleich der nächste selbstgeschaufelte Dammbruch...

Und warum soll es hier, anders als bei den WvG, "keine kasuistischen Lösungen" geben? Ich dachte, gerade in diesem Fall ist der persönliche Glaube an die Realpräsenz entscheidend, "Denn wer davon isst und trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt" (1.Kor. 11,29)


27
 
 Laus Deo 9. März 2017 

Kommunion nur für Katholiken und Orthodoxe

Nach Kirchenrecht kann die Kommunion nur katholischen oder orthodoxen Gläubigen gespendet werden.Die übrigen Christen (Protestanten, Anglikaner) dürfen das Sakrament der Eucharistie vom katholischen Amtsträgern nur empfangen, wenn sie sich
in Todesgefahr befinden oder in einer schweren Notlage gemäß dem Urteil des Diözesanbischofs oder der Bischofskonferenz. Bedingungen dafür sind:
A) die rechte Disposition für den Sakramentenempfang,
B) die Bekundung des katholischen Glaubens hinsichtlich des Sakramentes der Eucharistie (fortdauernde Transsubstantiation)


21
 
 wedlerg 9. März 2017 
 

Schenkelklopfer

"Dabei hat die Deutsche Bischofskonferenz sich bereits früher gegen kasuistische Lösungen ausgesprochen, sondern für nachvollziehbare Kriterien"

Was soll denn nun gelten: ein objektiver Kriterienkatalog, der eine kasuistische Lösung ermöglicht oder keine kasuisitische Lösung, sprich Kriterien werden subjektiv. Oder in einfacher Gedankenlogik: "Kasuisitik" mag der Papst nicht - also ist sie schlecht. "Gewissen" mag der Papst, also machen wir das Gewissen als Kriterium.

Wie kann man denn ständig in seichten Gewässern fischen und dabei auch noch unvernünftige Floskeln kultivieren?


20
 
 huegel76 9. März 2017 

Wo liegt das Problem?

Entweder, der nicht-katholische Ehepartner ist in einem ausreichenden Maß katechetisch vorbereitet, sich der Bedeutung des Kommunion-Empfangs bewusst und auch sonst dazu bereit, dann steht einer Konversion nichts mehr im Wege. Andernfalls sind die Bedingungen für einen Kommunion-Empfang nicht erfüllt.
Ich verstehe nicht, warum immer alls so kompliziert gemacht wird. Die Lösung für wiederverheiratet geschiedene ist doch eigentlich auch denkbar einfach: Enthaltsamkeit.


37
 
 Rolando 9. März 2017 
 

Scott und Kimbery Hahn, "Unser Weg nach Rom"


14
 

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