Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Kirchen müssen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aufarbeiten!
  3. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  4. Papst Franziskus will Gänswein offenbar zum Nuntius ernennen
  5. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  6. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  7. Waffen können Frieden schaffen und viele Menschenleben retten!
  8. Papst wieder mit dem Titel "Patriarch des Westens"
  9. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  10. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  11. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  12. Brüsseler Barbarei ist Angriff auf die Menschenrechte und eine Schande für Europa!
  13. Polnische Bischofkonferenz ist der Schirmherr des Polnischen „Marsch für das Leben und die Familie“
  14. Der "leise Mord" an den kleinen Kindern soll in Deutschland zu 100 % vertuscht werden!
  15. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr

Bedrohliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sterbehilfe

4. März 2017 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Akute Gefahr, dass «viele vehement (ärztlich) assistierten Suizid durch Betäubungsmittelverschreibung für sich und andere» einfordern.


Nordwalde/Münster (kath.net/ CDL)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in letzter Instanz das Urteil gefällt, dass der Zugang zu einem verschreibungspflichtigen Betäubungsmittel zur Selbsttötung "in extremen Ausnahmefällen" nicht verwehrt werden darf. Dazu nimmt Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL) kritisch Stellung:

In der Entscheidungsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 2.3.2017 heißt es: "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. °2 Abs. °1 i.V.m. °Art. °1 Abs. °1°GG umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht." So die Entscheidungsbegründung zur Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 2.3.2017 entschieden.


Im November 2004 beantragte die bis zum Hals gelähmte Patientin beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels. Das BfArM lehnte den Antrag im Dezember 2004 ab, weil eine Erlaubnis mit dem Ziel der Selbsttötung nicht vom Zweck des Betäubungsmittelgesetzes gedeckt sei. Dies lehnten auch weitere Instanzen seit her ab. Nun ist, vermutlich auch ermutigt durch die Debatten um den neuen §°217 StGB zur weitgehenden Straffreiheit von Suizidbeihilfe, nach Ausschöpfung aller anderen Rechtswege ausgerechnet vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein solch fataler rechtlicher Richtungswechsel vorgenommen worden.

Die Richter in Leipzig haben hier ein erschreckendes Fehlurteil getroffen, wenn sie jetzt erstmalig einer staatlichen Behörde (BfarM) erlauben, zukünftig schwere Betäubungsmittel gezielt zum Mittel der Selbsttötung von Patienten zu genehmigen. Es ist schockierend, dass sich nun staatliche Instanzen in Deutschland anmaßen, darüber zu entscheiden, ob sie ein menschliches Leben noch sinnvoll möglich oder wertvoll finden. "Ihnen darf der Zugang zu einem verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel, das eine würdige und schmerzlose Selbsttötung erlaubt, nicht verwehrt sein", heißt es im Urteil.

Damit wird ein ganz anderes beklemmendes neues Signal an Schwerkranke, Pflegende und Ärzte gesetzt: Weiterleben wird immer mehr zu einer von zwei Handlungsoptionen, die täglich neu am Krankenbett besprochen und verhandelt werden können. Denn die aktive Zustimmung zur Selbsttötung durch den Staat durch ein Bundesinstitut ist nun zukünftig auf Antrag möglich. Dies bedeutet einen gefährlichen Bruch in der Rechtsgeschichte seit 1949.

Jeder Suizid ist tragisch und sollte nach Möglichkeit verhindert werden, auch wenn dies dem Staat und der Gesellschaft faktisch nicht möglich. Er liegt im Rahmen menschlichen negativen Freiheitsgebrauchs. Dennoch ist es oberste Aufgabe des Staates, das Recht auf Leben zu schützen und nicht etwa optimale Bedingungen für eine möglichst "würdige und schmerzlose" Selbsttötung zu schaffen. Dieser rechtliche Irrweg wird zukünftig noch fatale Folgen zeitigen, wenn er nicht korrigiert wird. Die Bespiele Schweiz, Niederlande, Belgien belegen dies. Er führt dazu, dass der Staat im nächsten Schritt der Tötung auf Verlangen (§°216°StGB) den Weg in den Alltag der Kliniken und Pflegeheime öffnet.

Die ersten Reaktionen in der Presse zeigen dies bereits. Leider werden viele dieses Urteil jetzt nutzen können, um vehement (ärztlich) assistierten Suizid durch Betäubungsmittelverschreibung für sich und andere einzufordern. Dass die Leipziger Richter leidenden Patienten jetzt dieses schnelle Tötungsmittel quasi in die Hand drücken wollen, ist ein rigoroser und bedrohlicher Verstoß gegen die unbedingte Schutzpflicht des Staates. Der Wunsch zu sterben, ist das Eine, die aktive Lieferung von Tötungsmitteln nach staatlicher Prüfung etwas ganz Anderes! Selbsttötung mit staatlicher Zustimmung und Genehmigung führt in einen ethischen Abgrund und ist das Gegenteil von menschlicher Solidarität am Lebensende.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 lakota 7. März 2017 
 

@Rolando

da haben Sie völlig recht! Was mich bei solchen Dingen aber aufregt, ist dieses mit zweierlei Maß messen bei: Recht haben auf.... Eine Frau hat das Recht abzutreiben - das Recht des Kindes auf Leben wird missachtet, genau wie das Recht des Arztes, der kann wenn er Nein sagt seinen Job verlieren. Ein Kranker hat das Recht sich umzubringen - aber der Arzt hat kein Recht, das zu verweigern usw. Das ist nicht recht - das ist unrecht!


1
 
 Rolando 7. März 2017 
 

lakota

Dem Teufel geht es darum, zu töten und auch Andere in die Todsünde hineinzuziehen, sowie auch schweigend und durch Zustimmung mit zu sündigen, er will den irdischen und den ewigen Tod, er ist der Mörder von Anfang an. Er hat's heute leicht, weil der Wert des Leidend nicht mehr erkannt wird, ja er sogar selbst als nichtexistent betrachtet wird.


1
 
 lakota 6. März 2017 
 

Wenn man an

Belgien oder die Niederlande denkt, sieht man doch, wohin es führt wenn man mit diesen "Ausnahmen" anfängt. Was ich besonders schlimm finde ist, daß wieder Ärzte und andere Personen, die gegen diese Sterbehilfe sind hineingezogen und unter Druck gesetzt werden. @Gipsy: Im Mittelalter gabs Ringe usw. in denen -für alle Fälle- Giftkapseln versteckt waren. Vielleicht sollte man sowas einführen für Leute, die sich Selbstmord vorstellen können. Dann müsste man nicht andere Personen in Gewissensnöte bringen.


1
 
 Gipsy 4. März 2017 

Das ist so eine Sache

Wenn ein Mensch sich selbst töten will, dann kauft er sich ein Seil oder geht in eine Apotheke und kauft sich die geeigneten Mittel.

Wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, in die Apotheke zu gehen und einzukaufen, jemanden darum bittet seine "Einkäufe" für ihn zu tätigen und sie ihm zukommen zu lassen. Dieser verneint ,aus guten moralischen Gründen, hat jedoch die Hilflosigkeit des "Bestellers" dabei nicht berücksichtigt.
Sehr,sehr schwierig hierbei "gut" zu sein oder zu bleiben.


2
 
  4. März 2017 
 

@Erimitin?

Warum sollte ein Gericht lügen?


0
 
  4. März 2017 
 

es handelte sich um einen Verwaltungsvorgang

daher ist das Oberste Verwaltungsgericht zuständig die nächste Instanz wäre das BVG dieses wird den Fall schlicht nicht annehmen da die Dame tot ist um die es geht


0
 
 M.Schn-Fl 4. März 2017 
 

Wie kann man das einem Verwaltungsgericht überlassen?

Das scheint mir doch eher eine Frage des Verfassungsgerichts zu sein.


6
 
 M.Schn-Fl 4. März 2017 
 

Wie kann das einem Verwaltungsgericht überlassen?


5
 
 leibniz 4. März 2017 
 

Es war klar, dass die aktive Euthanasie in Deutschland “durch die Hintertür“ eingeführt wird.
Denn eine Liberalisierung des Paragraphen 216 ist wegen der Euthanasieprogramme der Nazis bei uns nicht möglich.


8
 
  4. März 2017 
 

Wer glaubt denn wirklich an Ausnahmen?

Alles was je bei uns eine "Ausnahme " war und uns so verkauft wurde, wurde in kürzester Zeit zur Regel, da die Menschen nicht gut informiert werden und aktive Sterbehilfe mit passiver gleichsetzen. Wehe den Anfängen!!


14
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Euthanasie

  1. Kultur des Todes: US-Apothekenketten verkaufen Abtreibungspillen - Pfizer sponsert Euthanasie-Gruppe
  2. Erzdiözese Montreal kämpft vor Gericht für Ausnahme vom Euthanasiegesetz
  3. Niederlande heben Altersgrenze für assistierten Suizid durch Einstellen der Ernährung auf
  4. Akademie Johannes Paul II. verlangt Entlassung von Erzbischof Paglia
  5. US-Gericht stellt fest: Christliche Ärzte müssen nicht an assistiertem Suizid mitwirken
  6. Euthanasie bei todkranken Neugeborenen in Belgien
  7. Irland: Justizausschuss des Parlaments lehnt Euthanasiegesetz ab
  8. Deutscher Ärztetag streicht Verbot zur Hilfe bei Selbsttötung
  9. Schweizer Kanton will Pflegeheime zu Sterbehilfe verpflichten
  10. Englisches Krankenhaus beendet künstliche Ernährung: Komatöser Patient tot






Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  3. Papst Franziskus will Gänswein offenbar zum Nuntius ernennen
  4. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  5. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  6. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  7. Brüsseler Barbarei ist Angriff auf die Menschenrechte und eine Schande für Europa!
  8. ,Meine letzte Mahlzeit wird das Mahl des Lammes sein‘
  9. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  10. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  11. Papst wieder mit dem Titel "Patriarch des Westens"
  12. Der "leise Mord" an den kleinen Kindern soll in Deutschland zu 100 % vertuscht werden!
  13. Aufbahrung und Beisetzung eines Heiligen Vaters
  14. Schottische Katholiken sind schockiert: Ernannter Bischof stirbt plötzlich vor seiner Bischofsweihe
  15. Kirchen müssen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aufarbeiten!

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz