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Bürgerinitiative 'Vater, Mutter, Kind' sammelt bis April weiter

15. Dezember 2016 in Familie, 1 Lesermeinung
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Differenzen mit EU-Kommission über offiziellen Beginn des europäischen "Volksbegehrens" zum Schutz von Ehe und Familie, das auch von Kardinal Schönborn und Bischof Küng unterstützt wird


Brüssel (kath.net/KAP/red) Die Europäische Bürgerinitiative "Mutter, Vater, Kind" zum Schutz von Ehe und Familie erkennt das von der EU-Kommission mit 11. Dezember festgelegte Ende ihrer Sammelfrist nicht an. Man werde die Unterschriftensammlung wie geplant bis zum 3. April 2017 fortsetzen. Dies habe man auch Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans in einem Schreiben mitgeteilt, teilte die Präsidentin des Bürgerkomitees von "Vater, Mutter, Kind", die Ungarin Edit Frivaldszky, am Montag in einer Pressemitteilung mit.

Hintergrund ist ein seit einigen Monaten andauernder Streit über den offiziellen Beginn der auch von vielen Kirchenvertretern unterstützten Bürgerinitiative und den damit verbundenen zwölfmonatigen Zeitraum für die Sammlung von EU-weit mindestens einer Million Unterstützungserklärungen. Während für die EU-Kommission die Ein-Jahres-Frist mit der offiziellen Registrierung der Bürgerinitiative durch die Brüsseler Behörde am 11. Dezember 2015 angefangen hat, betont die von einem privaten Bürgerausschuss getragene Initiative, dass mit der Unterschriftensammlung erst am 4. April 2016 begonnen wurde.


Wegen des "komplizierten Verfahrens zur Einrichtung und Erlangung der amtlichen Zulassung" sei das Online-Portal, auf dem EU-Bürger die Petition via Internet unterstützen können, erst zu diesem Zeitpunkt startbereit gewesen, argumentiert die Komitee-Vorsitzende Frivaldszky: "Viele Menschen haben 'Vater, Mutter, Kind' bereits unterstützt, und wir wollen sicherstellen, dass alle, die Ehe und Familie unterstützen wollen, die Zeit haben, die dafür vorgesehen ist." Eine offizielle Antwort von Seiten der EU-Kommission liegt bis dato nicht vor.

Ehe: Verbindung zwischen Mann und Frau

"Mutter, Vater, Kind" fordert vor dem Hintergrund der auf Europaebene regelmäßig geführten politischen Debatten zu Antidiskriminierungsgesetzen, Genderpolitik, der Einführung der "Homo-Ehe" oder zum Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare eine ausdrückliche Verankerung der Definition von Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau im EU-Gemeinschaftsrecht. Seit dem Frühling sammelt man europaweit Stimmen für den Entwurf einer EU-Verordnung, die die Begriffe Ehe und Familie horizontal für das gesamte EU-Recht folgendermaßen festschreibt: "Die Ehe ist ein Lebensbund zwischen einem Mann und einer Frau, und die Familie gründet sich auf Ehe und/oder Abstammung."

Um das Ziel der verbindlichen Stellungnahme durch EU-Kommission und -Parlament zu erreichen, muss die Bürgerinitiative mehr als eine Million Unterschriften und zudem eine erforderliche Mindestanzahl von Unterstützern in mindestens sieben Mitgliedstaaten sammeln. Eine der beiden Hürden hat die Petition bereits genommen. In Polen, Griechenland, Finnland, Ungarn, Kroatien, Lettland und der Slowakei wurde das erforderliche Länderquorum übersprungen. Europaweit fehlen allerdings noch einige Hunderttausend Unterstützungserklärungen.

Die u.a. auch von Kardinal Christoph Schönborn und "Familienbischof" Klaus Küng unterstützte Bürgerinitiative kann unter "www.mumdadandkids.eu/de" unterzeichnet werden.

Nach kath.net-Anfrage an sämtliche Bistümer in Deutschland, die sich noch nicht zur Petition geäußert hatten, zeigte es sich, dass diese EU-Petition nur von fünf der 27 Bistümer explizit unterstützt wird, kath.net hat berichtet.

Unterzeichnungsmöglichkeit für die EU-Petition:
Europa-Petition „Vater, Mutter, Kind“.

Mum, Dad & Kids


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Lesermeinungen

 Gambrinus 16. Dezember 2016 
 

Unbedingt unterschreiben...

wenn dann mehr als 1 Million Unterschriften vorliegen, die alle nachweislich innerhalb eines Jahres gesammelt wurden, wird die EU-Kommission sehr merkwürdig aussehen, sollte sie die Initiative nicht anerkenne.

Es geht jetzt nicht mehr nur um Ehe und Familie, sondern auch um die Demokratie und den Respekt der Regierenden vor dem Bürger.


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