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MDR bedauert Fehler in Bericht über Lebensschutzveranstaltung

14. Oktober 2016 in Deutschland, 1 Lesermeinung
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MDR: Die Behauptung, dass Abtreibungen erlaubt seien, ist falsch


Annaberg-Buchholz (kath.net/idea) Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat einen Fehler in der Berichterstattung über den „Schweigemarsch für das Leben“ in Annaberg-Buchholz eingestanden und bedauert. In der „Hauptstadt“ des Erzgebirges demonstrierten am 6. Juni rund 650 Christen für das Lebensrecht ungeborener Kinder sowie alter und kranker Menschen. Wie der MDR auf seiner Internetseite unter dem Link www.mdr.de/korrekturen mitteilt, ist „den Kollegen“ ein Fehler im Text zum Videobeitrag „Demonstrationen in Annaberg“ unterlaufen: „In der notwendigen Verknappung für den zeichenbegrenzten Text wurde behauptet, dass Abtreibungen bis zur 14. Woche seit den 1970er Jahren erlaubt seien. Dies ist falsch.“


Richtig sei, dass seit 1995 eine „grundgesetzkonforme Regelung“ darüber besteht, dass Abtreibung zwar grundsätzlich rechtswidrig bleibe, von Strafverfolgung aber seither innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen bei Vorliegen einer vorschriftsmäßigen Beratung abgesehen werde. Diesen Fehler bedaure man sehr.


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Lesermeinungen

 wandersmann 14. Oktober 2016 
 

WvG - So sind die Menschen nun mal ...

Die Abtreibung ist verboten in Deutschland.

Da aber bei Erfüllung bestimmter Bedingungen keine Strafe erfolgt meinen die Menschen, dass die Abtreibung bei Erfüllung bestimmter Bedingungen erlaubt sei.

Ähnlich wird es in der Kirche laufen. Weil der Verzicht auf Fleisch am Freitag in Deutschland zu Gunsten anderer Opfer freigestellt wurde meinen die Menschen, dass man am Freitag gar nichts zu beachten habe.

Wenn die Strafe (Enthaltsamkeit momentan) für WvG, also Ehebrecher nur gering ist, dann werden die Menschen meinen, dass das Vergehen vor Gott auch nur eine Kleinigkeit war.

Wenn man die Ehe leicht annullieren kann, dann werden die Menschen meinen, dass die Ehescheidung erlaubt wäre.


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