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AfD in Sachsen-Anhalt: Staatsleistungen an Kirchen kürzen

1. Oktober 2016 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
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Landtagsabgeordneter: Jährliche Millionenzahlungen „nach und nach abwickeln“


Magdeburg (kath.net/idea) Für eine Kürzung der Zahlungen an die Kirchen in Sachsen-Anhalt hat sich der AfD-Landtagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt (Magdeburg) ausgesprochen. „Wir wollen mit den Kirchen ins Gespräch kommen, um die Staatsleistungen nach und nach abzuwickeln“, sagte der 25-jährige Politiker der Mitteldeutschen Zeitung. Für die evangelischen Kirchen, die katholische Kirche sowie die jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt geht es dabei um Millionenbeträge. Nach Angaben des dortigen Finanzministeriums bekommen die Kirchen in diesem Jahr 32 Millionen Euro; 2010 waren es noch 29 Millionen Euro gewesen. Die jüdischen Gemeinden im Land erhalten im laufenden Jahr rund 1,4 Millionen Euro. Die Staatsleistungen gehen zurück auf den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Damals waren als Entschädigung für die Enteignung von Kirchengütern zeitlich unbegrenzte Zahlungen des Staates an die Kirchen vereinbart worden. Sie werden heute von den Bundesländern als Rechtsnachfolger der damaligen Fürstentümer an evangelische Landeskirchen und katholische Diözesen geleistet. Sie könnten durch eine Einmalzahlung abgegolten werden.


Kirche: Mit uns hat bisher niemand gesprochen

Wie der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung, Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser (Magdeburg), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte, wundert es ihn, dass sich die AfD plötzlich mit Fragen von Kirche und Staat beschäftigt: „Ich wüsste nicht, dass mit uns bisher das Gespräch gesucht wurde.“ Sollte der Vorschlag ernst gemeint sein, erwarte er, dass die Partei auf die Religionsgemeinschaften zukomme. Grundsätzlich sei die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland offen dafür, dass über die Staatsleistungen diskutiert werde: „Wir legen aber Wert darauf, dass es an dieser Stelle keine Enteignung gibt, sondern eine entsprechende Kompensation.“ Der Ball dafür liege bei der Bundespolitik.

AfD in Sachsen-Anhalt zweitstärkste Kraft nach der CDU

Bei den Landagswahlen in Sachsen-Anhalt im Frühjahr hatte die AfD aus dem Stand 24 Prozent der Stimmen erhalten und war damit hinter der CDU (29,7 Prozent) zweitstärkste Partei geworden. Kirchenvertreter in Mitteldeutschland hatten sich besorgt über das AfD-Ergebnis geäußert. „Ich bin erschrocken über die große Zahl von Menschen in unserem Land, die offenbar den Eindruck haben, dass sie nicht gehört und verstanden werden“, erklärte der Kirchenpräsident der Evangelischen Landeskirche Anhalts, Joachim Liebig (Dessau). Er befürchte negative Konsequenzen für Sachsen-Anhalt. Zugleich müsse das Ergebnis einer demokratischen Wahl akzeptiert werden. Nach Ansicht der Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Ilse Junkermann (Magdeburg), signalisiert der Zuspruch für die AfD eine große Verunsicherung in der Bevölkerung. Auf die aktuellen Herausforderungen – vor allem den anhaltenden Flüchtlingszustrom – gebe es aber keine einfachen Antworten.


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Lesermeinungen

 friederschaefer 10. Oktober 2016 
 

Unabhängig davon 2

In Luxembourg übrigens wurde jetzt ebendiese Trennung von Kirche und Staat durchgeführt - von Staats wegen. Auch wir sollten uns darauf vorbereiten. Und es als Chance begreifen.


0
 
 friederschaefer 10. Oktober 2016 
 

Unabhängig davon 1

was Politiker zur Abschaffung der Kirchensteuer äußern, so sollten wir Katholiken uns auf die Freiburger Rede Benedikt besinnen: Benedikt nannte zum Erschrecken der Bischöfe die Säkularisation von 1803 nicht nur einen Segen für die Kirche, sondern er forderte - leider sehr diplomatisch formuliert - auch die Abschaffung der heutigen Form der Besteuerung durch den Staat. In seinem jüngst erschienen Interviewbuch mit Seewald äußerte er sich glücklicherweise weniger rücksichtvoll. Aber auch das wird uns deutsche Katholiken nicht weiter stören. Bene ist ja nicht mehr in Amt und Würden. Warum auf ihn hören, wenn auch Franziskus kaum Gehör findet (siehe Genderfrage?
Meine Prognose: Solange wir an dieser Form der Kirchensteuer durch den Staat inklusive automatischer Exkommunikation bei Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft namens Kirche bei der staatlichen Behörde EINWOHNERMELDEAMT ist jederVersuch der Neuevangelisierung schwieriger als der Kampf gegen Windräder (Don Quichotte)


0
 
 HFischer 3. Oktober 2016 

Wasserkopf der Verwaltung

Eine Strategie, um Geld zu sparen, ist die Konzentration auf das Evangelium und eine Abwendung der Verwaltungskirche. Denn wenn bei dieser gespart würde, wäre die Auswirkung auf das Glaubensleben genau null. Oder glauben Sie, dass durch den Zentralrat der Katholiken ein Impuls für die Gemeinden ausgehen würde? Vielmehr könnte dieser Wasserkopf von Verwaltungsapparatschis großzügig zusammengestrichen werden.


5
 
 Randkatholik 3. Oktober 2016 
 

Kein Geld für die kath, Kirche

Genau der richtige Ansatz der AfD. Auch wenn ich die Vertreter der AfD in Sachsen-Anhalt überwiegend für unreflektierte Trittbrettfahrer halte, ist die Einschränkung der Finanzzuteilungen, insbesondere an die kath. Kirche, das Gebot der Stunde. Warum? Ich erinnere mich noch genau an die mysteriösen Finanztransaktionen, die in der Sache den Chef-Geistlichen anzulasten ist. Damals ging es um 40 Millionen, die verzockt worden sind. (Köpfe rollten, allerdings nur hauptamtliche Laien wie Norbert Diel u.a. wurden geköpft.) Den klerikalen Entscheidern des Bistums Magdeburg ist bis heute nichts passiert. Wer so nachweist, wie extrem dilettantisch er mit Geld umgeht, sollte nicht noch weiter mit Millionen gefüttert werden. Andere Bereiche sehen noch viel dunkler aus: Wie leben eigentlich zölibatäre Hauptamtliche im Bistum Magdeburg? https://queerimbistummagdeburg.wordpress.com/
Genau da sollte man die extrem geistliche Demenz und Unfruchtbarkeit suchen! Fazit: Also nehmt Ihnen die Kohle weg!


3
 
 Jan73 2. Oktober 2016 
 

Beendigung der Staatsleistungen ist Verfassungsauftrag

Ob die Staatsleistungen in Sachsen-Anhalt tatsächlich auf den „Reichdeputationshauptschluss“ zurückgehen ist zweifelhaft. Die Beendigung der Staatsleistungen durch Zahlung einer einmaligen Ablösesumme ist auch keine Ermessenentscheidung, sondern ein unbedingter Verfassungsauftrag, der seit Inkrafttreten des Ablösegebotes 1919 noch immer nicht umgesetzt wurde. Insofern ist die Behauptung, dass bisher niemand mit den Kirchen über eine Beendigung der Staatsleistungen gesprochen hätte völliger Unsinn. Ein Blick ins Grundgesetz genügt. Bereits 1922 wurde mit den Kirchen über die jeweiligen Ablösesummen verhandelt. Ablösung ist die einseitige Aufhebung des Leistungsgrundes einer wiederkehrenden Zahlung gegen einmalige Entschädigung. Sie umfasst die Aufhebung des bisherigen Leistungsverhältnisses unter gleichzeitiger Begründung einer Ausgleichspflicht. Der Ablösefaktor findet sich in §13 II Bewertungsgesetz. Die Sorge des Oberkirchenrates Steinhäuser vor einer Enteignung ist also unbegründet.


3
 
 garmiscj 1. Oktober 2016 

Das wäre ..

..für mich ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn die Kirchen nicht so viel bekommen würden, dass müssten sie wie jeder Wirtschaftsbetrieb einmal überlegen und haushalten. Zum Beispiel könnte man dann evtl. nicht mehr den unzähligen glaubenszersetzenden "Mitarbeitern" Unsummen nachschmeißen (Stichwort Arme Kirche)!


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