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Sexuelle Vielfalt darf kein Lernziel des Unterrichts sein

27. September 2016 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
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Gutachten kritisiert schleswig-holsteinische Schulpolitik: Förderung von "Akzeptanz" vielfältiger sexueller Verhaltensweisen statt "Toleranz" ist verfassungswidrig und mit dem geltenden Schulgesetz in Schleswig-Holstein unvereinbar


Kiel/Hamburg (kath.net/idea) Der Staat ist im Bereich der Sexualerziehung zu Zurückhaltung und Toleranz verpflichtet. Die Förderung der Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen ist verfassungswidrig und mit dem geltenden Schulgesetz in Schleswig-Holstein unvereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Christian Winterhoff (Hamburg), das der Verein „Echte Toleranz“ (Aumühle) in Auftrag gegeben hat. In dem 100-seitigen Dokument schreibt Winterhoff, die Schule müsse jeden Versuch unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen: „Sie hat das natürliche Schamgefühl der Kinder zu achten und muss allgemein Rücksicht nehmen auf die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern, soweit sie sich auf dem Gebiet der Sexualität auswirken.“ Staatliche Vorgaben für die schulische Sexualerziehung, die Hetero-, Bi-, Homo- und Transsexualität als „gleichwertige Ausdrucksformen von Sexualität vorgeben, verstoßen gegen das verfassungsrechtliche Indoktrinationsverbot“, so Winterhoff. Im Falle eines unzulässigen Sexualerziehungskonzepts bestehe für Kinder ein Anspruch auf Befreiung vom Unterricht.


Geplantes Unterrichtsmaterial ist gesetzeswidrig

Das Gutachten kritisiert ferner das geplante Unterrichtsmaterial, das die schleswig-holsteinische Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) 2014 beim Lesben- und Schwulenverband in Auftrag gegeben hat. Die beabsichtigten Materialien für Grundschulen mit dem Titel „EVA – Echte Vielfalt von Anfang an“ seien mit dem Grundgesetz und dem Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein nicht vereinbar. Auch Veranstaltungen zum Thema „Sexuelle Vielfalt“, wie sie durch schwul-lesbische Aufklärungsteams der Vereine „Haki e. V.“ und „lambda::nord e. V.“ an Schulen in dem Bundesland durchgeführt würden, seien als gesetzeswidrig zu bewerten. Nach Angaben des Sprechers des Vereins „Echte Toleranz“, Peter Rohling (Aumühle), hat sich die Sozialministerin bisher noch nicht zu dem Gutachten geäußert.


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Lesermeinungen

 mirjamvonabelin 30. September 2016 
 

Ich bete

das der Verfassungsrechtler Christian Winterhoff wirksame Schritte unternimmt, gegen den staatlich verordneten Kindesmissbrauch.


2
 
 deepthought 29. September 2016 
 

Freiheit?

lieber @jean_meslier,
was hat die rechtliche Selbstständigkeit der Frau mit dem sich anbahnenden staatlich organisiertem Kindesmissbrauch zu tun?
Sie wiederholen hier die Masche dieser Klientel von LBGT Gruppierungen, ihre Erziehung zum gleichen Greuel an den Kindern als Freiheit zu bezeichen, für die es einzutreten gelte. Diese Form von Sexualität ist Sklaverei und im Interesse der Mächtigen.
Kinder haben mit Recht Eltern, die sie erziehen und schützen sollen, mehr und mehr aber und immer früher werden sie ent-jugendlichter Staatsgegenstand. Es ist ganz klar zu erkennen, dass hier der angeblich böse Einfluss der Eltern weggenommen werden soll, Eltern, die bei der Schädigung ihrer Kinder nicht mitspielen wollen, stehen vor der Denunzierung. Mal sehen, wann man den ersten die Kinder wegnimmt, weil ja die bösen fundamentalistischen Christen ihnen ihre "sexuelle Freiheit" nehmen. Und mal sehen, womit man begründet, dass die Muslime ihre Kinder behalten dürfen.


5
 
 Jean_Meslier 28. September 2016 
 

Ach endete es doch nicht immer nur in Wortklauberei (T4/4)

Ich gebe ja zu, dass sich auf diesem Gebiet die Dinge ungewöhnlich schnell verschoben haben (verglichen mit anderen ethischen Fragen).

@Ottaviani: Teil des Gutachtens ist eine Handlungsanweisung, wie man denn juristisch vorgehen kann.

@Bernhard Joseph: Verzeihung, aber da springt mir der Draht aus der Mütze. Bis in die 70er Jahre (z.B. "Kuppeleiparagraph", etc.) war die katholische/ christliche Weltsicht strafrechtsbewehrt geschützt. Und das obwohl die Verfassung die Gleichheit vor dem Gesetz, die Religionsfreiheit und die Geschlechtergleichheit vorschrieb.
Das hat nichts mit "links-grün" zu tun. Es war schlicht Unrecht. Es war unrecht, dass meine Mutter die Erlaubnis ihres Vaters oder Mannes brauchte, um ein Konto zu eröffnen, eine Wohnung zu mieten, den Führerschein zu machen, etc. . Es war Unrecht, dass sie rechtlich nur Anhängsel entweder ihres Vaters oder Ehemanns war.


2
 
 Jean_Meslier 28. September 2016 
 

Ach endete es doch nicht immer nur in Wortklauberei (T3/4)

Aus dem vorgenannten ergeben sich bezüglich der Schulzeit ab dem 14. Lebensjahr zwei wichtige Fragen: Angesichts des Machtgefälles zwischen Eltern und Kind, ist es nicht - mit dem Ziel des mündigen Bürgers - geradezu eine Pflicht der Schule, Kinder auf ihre Selbstbestimmung hinzuweisen UND individuell notfalls Pflicht der Lehrer zu helfen, diese Rechte wahrzunehmen?

Und bevor sich jetzt jemand zu schnell empört erinnere ich an die Flüchtlingsdebatte! Sich an Verfassung und Gesetz hierzulande zu halten und das zum Gegenstand auch der schulischen Erziehung zu machen ist nicht nur eine Forderung an nicht-Christen.

Es bleibt eigentlich nur die Frage: Wie umgehen mit den Jahren vor Vollendung des 14. Lebensjahres?


1
 
 Jean_Meslier 28. September 2016 
 

Ach endete es doch nicht immer nur in Wortklauberei (T2/4)

Ich sehe (übrigens auch in dem Gutachten) ein Problem, wenn zu verallgemeinernd von "die Schule"/ "das Elternrecht"/"die Sexualerziehung" die Rede ist. Es ist doch ohne Zweifel ein Unterschied, von welchem Lebensalter wir hier sprechen?
Meine Eltern werden immer meine Eltern bleiben, aber natürlich ist heute ihr (bürgerliches) Recht, Entscheidungen für mich zu treffen, meiner Autonomie gewichen. Und das schon während der Schulzeit, denn ich wurde 18, als ich in der Oberstufe war.
Wichtiger aber sind zwei andere gesetzliche Stufen: Ab Vollendung des 14. Lebensjahres sind wir religionsmündig. Allerspätestens dann spielt die Religion der Eltern keine gesetzliche Rolle mehr. Man möchte sagen: Im Gegenteil, dann hat Schule im Zweifel die Aufgabe, das Kind in der Wahrnehmung seiner Rechte auch gegen die Eltern zu unterstützen. Zwichen 14 und 16 wird auch die (rechtliche) sexuelle Selbstbestimmung vollständig von den Eltern auf das Kind übertragen.


1
 
 Ebu 28. September 2016 
 

Widerstand ist notwendig

Klären wir doch selber in unserem Umfeld auf. Verbreiten wir Aufklärungsschriften wie z.B. "Ein Fisch ist kein Fahrrad und eine Frau ist kein Mann. Anzufordern unter www.familien-schutz.de
Machen wir die "Demo für alle" bekannt und schließen wir uns hier an. Je mehr, je besser!
Es liegt viel an uns Bürgern, ob wir uns dagegen wehren oder alles schlafend abnicken. Herr, weck die tote Christenheit aus dem Schlaf der...


5
 
 chiarajohanna 27. September 2016 
 

So sieht es aus: "Das SCHAM-GEFÜHL DER KINDER" achten !

Laut Wikipedia beginnt Nächstenliebe
mit der Fähigkeit - "sich in den Anderen hineinversetzen zu können"!

Die Gender-Befürworter,
haben die sich jemals,
in Kinder oder in SCHWÄCHERE
hineinversetzt?

Nein, "körperlich" Erwachsene
ziehen ihr Ding durch,
komme was wolle,
Hauptsache sie "erreichen" ihr Ziel.

Die Verwirklichung des Ziels aber,
ist "ethisch gesehen" für das Kind,
als auch für die Eltern
eine SEELISCH-GEISTIGE VERGEWALTIGUNG!

Es ist Anmaßung + Grenzüberschreitung,
wenn ich mich, als Außenstehender
in fremde Familien einmische, "UM"!!!
ihnen meine Ansichten aufzudrängen!

Wenn Politik mittels Gender das macht,
zerstören sie den vertrauensvollen "Innenraum der Familie", denn die
Sexualität-Erziehung wird nicht nur auslagert, sondern zeitlich noch früher angesetzt: Im Kindergarten!

Und bei der Nach-Besprechung zuhause,
erröten die sittlich gesinnten
Eltern!

Es = 1 "SPALT"
der zwischen Eltern + Kinder kommt!


5
 
 Amanda1975 27. September 2016 
 

Der Tag ist nicht mehr fern,

wo auch in Deutschland Menschen um ihrer religiösen Überzeugung willen ins Gefängnis kommen (Erzwingungshaft bei Schulverweigerung). Welcher katholische Christ könnte seine Kinder guten Gewissens diesem Schmutz aussetzen, der sich unter dem Deckmäntelchen der Bildung verbirgt??


14
 
 Bernhard Joseph 27. September 2016 
 

Die Verfassung hat man schon lange beiseite geschoben

Die links-grüne Ideologie, die mittlerweile selbst in der CDU/CSU verbreitet ist, lässt ihre Vertreter sich schon lange über die Verfassung hinwegsetzen. Solche radikalen Ideologen, wie die der Gender-Ideologie, wollen die Menschen auf eine einheitliche Weltsicht zwingen und wo sich der Einzelne dieser Denkvorgabe widersetzt, wird er massiv mit Repressalien bedroht. Das Übelste an dieser doktrinären Ideologie ist, dass sie sich besonders intensiv den Kindern widmet und sie, wie in autoritären und totalitären System üblich, von frühester Kindheit mit Gehirnwäsche überzieht. Die Kirche, die noch ihre Stimme in unserem Land gegen diese grundgesetzwidrige Indoktrination erheben könnte, tut es nicht ernsthaft, sondern eben nur zaghaft, um ja nicht mit der linksorientierten Macht anzuecken.

Der Verrat an den Seelen unserer Kinder wird unser Land noch nachhaltig verändern und ganz sicher nicht zum Positiven.


19
 
  27. September 2016 
 

Wann?

Geht der Fall zu dem zuständigen Verfassungsgerichten wenn ews bei rein privaten gutachten bleibt hat das keinerlei Bedeutung
Ach ja und in welchem Auftrag wurde den das Gutachten erstellt?


4
 

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