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Deutsche Bischöfe gegen Forschung an Demenzkranken

20. September 2016 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Kardinal Marx: Geplante Ermöglichung von Arzneimitteltests an nicht einwilligungsfähigen Menschen darf nicht einfach durchgepaukt werden


Bonn (kath.net/KAP) Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hat deutliche Vorbehalte gegenüber einem Gesetzentwurf zu Arzneimitteltests an Demenzkranken. Er appellierte am Montag in Fulda an den Bundestag, eine intensive Debatte über die Forschung an nicht einwilligungsfähigen Menschen zu führen. Das geplante Gesetz dürfe nicht einfach durchgepaukt werden. Nichteinwilligungsfähige seien besonders schützenswert, betonte Marx zum Auftakt der Herbstvollversammlung der Bischöfe in Fulda. Forschung dürfe hier nur nach strengen ethischen Maßstäben stattfinden.


Die Bundesregierung will in engen Grenzen Arzneimittelversuche an nichteinwilligungsfähigen Patienten erlauben, von denen diese voraussichtlich keinen Nutzen mehr haben werden. Dazu sollen die Betroffenen bei noch klarem Bewusstsein ihre Bereitschaft zur Teilnahme in einer Probandenverfügung dokumentiert haben und sich zuvor ärztlich beraten lassen. Zulässig sollen zudem nur Studien mit einer minimalen Belastung sein.

Mit dem Gesetzentwurf zur "Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" soll eine EU-Verordnung umgesetzt werden, die ab Ende 2018 greift. Der Bundestag hatte die Entscheidung über den Entwurf nach wachsendem Widerstand mehrfach vertagt. Nun soll die Vorlage in der dritten Septemberwoche erneut debattiert werden.

Der Bundestag hatte sich 2013 einstimmig dafür ausgesprochen, sogenannte fremdnützige Forschung an Behinderten oder nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen nicht zu erlauben. So waren viele Politiker überrascht, dass die Schutzstandards nun doch abgesenkt werden sollten.

Statement Kardinal Marx ab Min 11 direkt zum Thema Demenz -
Pressetermin zum Auftakt der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz:´



Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 anjali 21. September 2016 
 

Schande.

Also menschliche Versuchskaninchen?Manchmal ist es ueblich Freiwilligen dafuer zu zahlen wenn sie an slche Tests mitmachen.


0
 
 ASchell 20. September 2016 
 

@Herbstlicht

Ich weise Sie darauf hin, dass Arzneimittelversuche an nicht-einwilligungsfähigen Patienten notwendig sind, um Mittel zu entwickeln, die diesen Patienten helfen. Wie soll das sonst funktionieren?

Denn der Grund, weshalb diese Menschen nicht einwilligungsfähig sind, ist ja der Zustand, den man therapieren möchte. An einwilligungsfähigen Probanden kann man diese Versuche nicht durchführen, weil sie sich nicht in dem entsprechenden Zustand befinden, man also keinen Erkenntnisgewinn hat.
Man steht also vor der Wahl, klinische Studien an den Patienten durchzuführen oder sie ebenso wie ihre Leidensgenossen ihrem gewiss nicht schönen Schicksal zu überlassen. Denn potentielle Arzneimittel einfach "auf gut Glück" Patienten zu verabreichen ist ethisch indiskutabel.


2
 
 Herbstlicht 20. September 2016 
 

"Arzneimittelversuche an nichteinwilligungsfähigen Patienten"

Wenn ich so etwas lese, überkommt mich ein Schaudern.
Es muss ja nicht zwangsläufig, aber es kann durchaus der Einstieg in weit schlimmere Versuche sein.
Wenn das Schleusentor erst einmal ein Spalt geöffnet ist, könnte das Rinnsal ganz rasch und unaufhaltsam zum breiten Bach werden.
Ich kann Kardinal Marx daher in seinem Anliegen nur dringend unterstützen.

In diesem Zusammenhang ist mir soeben eingefallen: Die noch nicht geborenen Kinder sind auch nicht "einwilligungsfähig".


3
 
 ASchell 20. September 2016 
 

Forschungsethik

Die strengen ethischen Maßstäbe, die Kardinal Marx fordert, sind bereits in der Deklaration von Helsinki festgelegt, die nationale Gesetzgebungen inspiriert. Es bedarf daher lediglich der üblichen Debatten zu Gesetzesentwürfen, nicht aber einer intensiven ethischen Debatte über dieses Thema, da diese längst geführt wurde.

Wenn die Probanden bei klarem Bewusstsein ihre Einwilligung gegeben haben, so ist dies zu respektieren. Anders zu entscheiden, käme einer Entmündigung gleich. Zudem fordert die Deklaration von Helsinki, dass solche Versuche nur dann erlaubt sind, wenn ihre Resultate denjenigen zugute kommen, die zur gleichen relevanten Gruppe wie die Probanden gehören (in diesem Fall: Demenzpatienten). Ich sehe nicht, wie diese Forderung durch den geplanten Gesetzesentwurf verletzt würde.

Das Verbot fremdnütziger Forschung an Behinderten und Nicht-Einwilligungsfähigen ist unsinnig, denn jede methodisch hochwertige klinische Forschung ist zu einem gewissen Grad fremdnützig.


2
 
 tuennes 20. September 2016 
 

Man kann nicht 2 Herren dienen.
Es ist erfreulich, dass sich katholischen Bischöfe so langsam positionieren.
Die evangelische Kirche ist leider immer mehr auf der Linie eines Herren, dem nun wirklich kein Christ folgen sollte.....


3
 

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