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| Rosenheim: Kein Bordell über einem freikirchlichen Gemeindezentrum13. September 2016 in Deutschland, keine Lesermeinung Investor verzichtet auf Revision gegen ein Gerichtsurteil Rosenheim (kath.net/idea) Der Plan, über einem freikirchlichen Gemeindezentrum im oberbayerischen Rosenheim ein Bordell zu errichten, ist endgültig vom Tisch. Der Investor legt keine Revision gegen das Verbot durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Das teilte der Rechtsdezernent der Stadt, Herbert Hoch, auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mit. Der Fall hatte im vergangenen Jahr für großes Aufsehen in Rosenheim gesorgt. Die charismatische Brothaus-Gemeinde hat seit 15 Jahren in einem Gewerbegebiet den ersten Stock eines ehemaligen Bürogebäudes gemietet. Nun wollte ein Bordellbetreiber 2014 im Dachgeschoß zwölf Zimmer für Prostituierte einrichten. Dagegen hatte sich die Gemeinde gewandt. Auch die Stadtverwaltung hielt eine unmittelbare Nachbarschaft von Bordell und Freikirche für unzumutbar, zumal es in der Kleinstadt keinen Bedarf für ein weiteres Etablissement gebe. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München stufte solch eine Einrichtung ebenfalls nicht als zulässig ein. Gemeindepastor Tony Kerkel äußerte sich gegenüber idea erleichtert über die Entscheidung: Die ganze Diskussion um einen möglichen Bau eines Bordells war für uns eine sehr belastende Zeit. Kerkel sieht in der Auseinandersetzung dennoch auch etwas Gutes: Gerade durch den Medienrummel sind wir sehr bekanntgeworden und erhielten auch aus der Bevölkerung immer wieder Zuspruch. Die Brothaus-Gemeinde gehört zum Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP) und hat nach eigenen Angaben 180 Mitglieder. Ihre sozialen Aktivitäten, etwa ein Tafelladen für Bedürftige, genießen in Rosenheim großes Ansehen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuEvangelische Gemeins
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