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Plädoyer für eine 'Ökologie des Menschen'

7. September 2016 in Kommentar, 5 Lesermeinungen
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Grenzenlose Freiheit kippt ins Gegenteil Gastbeitrag von Dominik Lusser, Stiftung Zukunft CH


Winterthur (kath.net) Individuelle Freiheit ist ein hohes Gut. Es bedeutet Spielraum, das Leben nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Aber auch, die eigene Überzeugung zu äußern und sich dafür gesellschaftlich und politisch einzusetzen. Grenzenloser Liberalismus hat hingegen eine gefährliche Kehrseite. In seinem Schatten werden immer mehr Menschen zu Opfern eines egoistisch-individualistischen Lebensstils. Unveräußerliche Menschenrechte werden zu Spielbällen freiheitsfeindlicher Ideologien. Wo liegen Fundament und Grenze echter Freiheit?

Gerade bei Kern-Themen des Menschseins wie Familie, Sexualität oder Lebensrecht werden individuelle Handlungsspielräume ständig ausgeweitet, Gesetze – ob von links oder rechts – immer liberaler. Linksliberale möchten das „Gefängnis“ Ehe abschaffen: Denn der Staat habe dem Volk ja schließlich nicht vorzuschreiben, wie es zu leben habe. Rechtsliberale setzen sich im Namen von Forschungsfreiheit und konkurrenzfähiger Wirtschaft für einen immer hemmungsloseren Umgang mit Embryonen ein: Denn was man könne, das dürfe man auch. Die Rechts-Professorin und neue Präsidentin der Nationalen Ethikkommission der Schweiz Andrea Büchler liebäugelt gar mit der Zulassung der Leihmutterschaft, um auch schwulen Paaren mehr Spielraum für die individuelle „Familien“-Planung zu bieten. Dem hedonistisch-individualistischen Zeitgeist entsprechend übertrumpft man sich gegenseitig mit ultra-liberalen Forderungen. Im Gegensatz – aber keineswegs im Widerspruch – zu dieser Entwicklung wird die Meinungsäußerungsfreiheit immer mehr beschnitten: so wird beispielsweise eine sachliche Diskussion über Homosexualität heute gezielt verhindert. Und wo immer Lebensschützer auf die Straße gehen (wie demnächst am 17. September in Bern), sind ihnen nicht nur Schikanen, sondern offene Aggression und Gewalt von Linksradikalen gewiss.

Was ist heute ethisch?

Die dominierende Ethik unserer postmodern entgrenzten Gesellschaft lautet: Jeder moralische Standpunkt, auch dein eigener, ist nur relativ. Die Grenzen eines ständig liberaleren Strafrechts auszuloten gilt als Recht, ja als Kennzeichen einer liberalen Gesellschaft. Was heute straffrei wird, wird morgen salonfähig – oder gar zum Menschenrecht. Wer diese Entwicklung infrage stellt und unverhandelbare Werte vertritt, gilt schnell als Moralist und antiliberal. Als „Pädagogik der Vielfalt“ oder Demokratie-Erziehung (wobei hier offensichtlich ein Missverständnis über das Wesen der Demokratie als Staatsform vorliegt) wird diese radikal relativistische Grundhaltung bereits in der Volksschule im Denken der Schüler verankert.

Wozu führt das?

Schrankenlose Freiheit hat das Potential, in ihr Gegenteil zu kippen. Wenn es heute in der Schweiz fast schon ethische Pflicht ist – vielleicht bald schon gesetzliche Vorschrift für Ärzte –, einem jeden Lebensmüden beim Freitod behilflich zu sein, ist der Wendepunkt längst überschritten. Auch wenn es aus Mitleid geschieht, stellt ein Staat, der die Tötung zum Recht oder zur Pflicht erklärt, das Leben als grundlegendstes Rechtsgut und somit sein Fundament als freiheitlicher Rechtsstaat infrage. Erinnern wir uns: Die Freiheit auf gesellschaftlicher Ebene beginnt da, wo ein jeder das Leben des anderen als unantastbar respektiert. Wo nach einem alten Sprichwort „der Mensch dem Menschen ein Wolf ist“, gibt es weder Rechtssicherheit noch freie Entfaltung.

Das Prinzip, wonach der eigene Freiheitsraum durch die Freiheit anderer begrenzt wird und im Konfliktfall die Verhandlungsmoral zum Zug kommt, ist zwar wichtig. Es genügt aber bei weitem nicht, um die Freiheit aller zu schützen. Denn zum einen gibt es Personen, die noch nicht oder nicht mehr verhandlungsfähig sind. Durch den Skandal der Abtreibung werden täglich ungeborene Kinder der rücksichtslosen „Freiheit“ anderer geopfert. Auch die teuren alten Menschen, deren Freiheitsraum schon deutlich eingeschränkt ist, sind potentielle Opfer einer ultra-„liberalen“ Kultur, die aus Mitleid sogar tötet.

Freiheit wozu?

Ferner gibt es auch die Gruppe der Kinder und Jugendlichen, die aufgrund ihres Entwicklungsstandes zu unreifem oder gar selbstgefährdendem Verhalten neigen. Auch sie dürfen nicht einfach ihrer Selbstbestimmung und einer Verhandlungsmoral ohne übergeordnete Werte überlassen werden. Sie bedürften im Gegenteil des besonderen Schutzes, z.B. vor fragwürdigen Sexualpädagogen wie Michael Hummer (ISP Dortmund), für den die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen auch das „Recht“ auf Irritation, Angst und schlechte Erfahrungen einschliesst. Deutlicher kann das gefährliche Spiel mit der vermeintlich absoluten Freiheit wohl kaum auf die Spitze getrieben werden.


Was aber ist dann das Fundament bzw. die Grenze der Freiheit? Der Aufklärungsphilosoph Immanuel Kant formulierte ein wichtiges moralisches Prinzip (einen „kategorischen Imperativ“), wonach die menschliche Person niemals bloß als Mittel zum Zweck gebraucht, sondern ihrer Würde entsprechend immer Ziel des Handelns sein muss. Doch was bedeutet es konkret, sich selbst und den anderen würdig zu behandeln? Nach Auskunft uralter europäischer Tradition bedeutet dies, den Menschen seiner Natur entsprechend zu behandeln. Noch bevor die griechischen Philosophen und römischen Juristen die theoretischen Grundlagen des europäischen Naturrechts legten, fand diese zentrale menschliche Erkenntnis mit den „Zehn Geboten“ bereits ihren Niederschlag in der jüdisch-christlichen Offenbarung. Diese Gebote bringen in negativer Formulierung („du sollst nicht…“) zum Ausdruck, was ein jeder Mensch braucht, um sein Menschsein zu entfalten, und was ihm folglich von anderen nicht vorenthalten werden darf: Solidarität im Alter, das Recht auf Leben, gesunde Scham zum Schutz der Intimität, Wahrheit und Bildung, Ehe und Familie, Eigentum zur Existenzsicherung. Man kann die zweite Tafel des Dekalogs (Gebote 4-10) mit Fug und Recht als erste „Magna Charta“ der Menschenrechte deuten. Sie aber stellt die Freiheit klar auf das Fundament der menschlichen Natur bzw. der Schöpfungsordnung.

„Ökologie des Menschen“

Mit Papst Benedikt XVI. müssen wir heute von einer dringend notwendigen „Ökologie des Menschen“ sprechen. Denn die Art Mensch bedroht sich selbst, indem sie im Namen eines Pseudoliberalismus ihre Zweigeschlechtlichkeit negiert und immer weitere Personengruppen (wie z.B. Trägern gewisser Erbkrankheiten) die unveräußerlichen Menschenrechte aberkennt. Die europäische Kultur hat sich in ihrer bewegten Geschichte besonders dadurch ausgezeichnet, dass sie sich immer wieder auf ihre Wurzeln besann. Es charakterisiert, wie der französische Kulturphilosoph Rémi Brague darlegt, geradezu ihr Wesen, sich – im Unterschied zur islamischen Kultur – gedanklich niemals im „Eigenen“ isoliert zu haben. Stattdessen ließ man sich – in immer neuen Renaissancen – immer wieder fruchtbar auf die fremden Quellen ein, als deren Erben man sich (seit der Zeit der Römer) schon immer verstanden hatte: Die griechische Philosophie und die jüdisch-christliche Offenbarung. Diese aber haben, zwar aus unterschiedlichen Gründen, doch in erstaunlicher Übereinstimmung, die Natur als Bedingung und Grenze menschlicher Freiheit anerkannt. Auf eine weitere Renaissance in diesem Sinne ist auch heute nicht bloß zu hoffen, sondern aktiv hinzuarbeiten.

Bei der dringend gebotenen Widerentdeckung der genannten Quellen, die nach wie vor auf vielfältige Weise unser Zusammenleben prägen, geht es nicht um Traditionalismus, sondern um die Erneuerung lebensnotwendiger Einsichten, die heute nach und nach aus dem Blickwinkel zu geraten scheinen. Dabei haben die modernen Natur- und Humanwissenschaften, die der mittelalterlichen Neuaneignung des griechischen Wissens durch die Christen (der „Taufe“ des Aristoteles) entscheidende Impulse verdanken, das Wissen über den Menschen in den letzten Jahrzehnten auf eindrückliche Art und Weise verfeinert und vermehrt: Vom Zeitpunkt der Entstehung eines neuen menschlichen Individuums angefangen bis zu den emotionalen Bedürfnissen von Kindern; von dem, was beim Sexualakt neurologisch und psychologisch abläuft, bis hin zu den tatsächlichen Unterschieden zwischen den Geschlechtern und ihren komplexen Ursachen; was wir heute über den Menschen wissen, ist phänomenal. Und es kommen immer neue Einsichten dazu. Es liegt an uns, sie nicht bloß in technische Machbarkeit umzumünzen, sondern daran auch unsere ethische Kompetenz wachsen zu lassen.

Natur als normative Kraft

Auch wenn man nicht alles, was ethisch geboten ist, gleich zum Gesetz machen muss, gehört beides doch zusammen. Ansonsten riskiert man einen gefährlichen Bruch zwischen Recht und Gerechtigkeit, und am Ende die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats. Die rechtstheoretische Diskussion begann sich zwar schon vor dem zweiten Weltkrieg vom Naturrecht loszulösen, und sich mehrheitlich einem immer absoluteren Rechtspositivismus zuzuwenden („Unrecht ist, was bestraft wird“: ein Unsinn, der gerade während der Nazizeit auf besonders tragische Art widerlegt wurde). Doch basieren immer noch weite Teile unserer historisch gewachsenen Rechtsordnung auf einer fundierten Einsicht in natürliche Zusammenhänge. Bis in die jüngste Vergangenheit finden sich jedenfalls selbst in Stellungsnahmen des Schweizer Bundesrats eindeutig naturrechtliche Argumente. Im Vorfeld der Abstimmung zum Partnerschaftsgesetz am 5. Juni 2005 hielt dieser noch treffend fest: „Von der Natur vorgegeben ist, dass jedes Kind einen Vater und eine Mutter hat, die für die Entwicklung des Kindes ihre spezifische Bedeutung haben. Das Kindesrecht des Zivilgesetzbuches (…) versucht dementsprechend, jedem Kind auch rechtlich, einen Vater und eine Mutter zuzuordnen und damit der Polarität der Geschlechter Rechnung zu tragen.“

Zwar sind die theoretischen Argumente gegen das Naturrecht – das als naturalistischer Fehlschluss oder Biologismus verschrienen ist – mittlerweile Legion. Das aber spricht nicht gegen die Tragfähigkeit der Naturrechtsethik im alltäglichen Leben. Vielmehr belegen diese Vorwürfe, wie sehr sich gerade Philosophie und Sozialwissenschaften bereits von der Wirklichkeit verabschiedet haben. Dem gesunden Menschenverstand leuchtet die normative Kraft der Natur immer noch mehr ein als die normative Kraft des bloß Faktischen. Allerdings droht, bei genügender Wiederholung des Gegenteils, auch das Offensichtlichste in seiner Klarheit zu verblassen. Der Bundesrat setzt sich heute – gerade mal 11 Jahre nach dem Partnerschaftsgesetz – aktiv für eine teilweise Öffnung des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare ein.

Es ist eine ganz neue, sehr bedenkliche Entwicklung, dass mit Gesetzen zu Homo-Adoption und Homo-„Ehe“ nun mit dem Familienrecht ein weiterer Eckpfeiler unserer Gesellschaft vom alternativlosen Sockel des Naturrechts geholt werden soll. Dies bedeutet, dass immer mehr fundamentale Lebensvollzüge und Lebenszusammenhänge „entnaturalisiert“ und in ihrem Kern angegriffen werden. Was aber soll den Menschen vor Willkür schützen können, wenn nicht die Berufung auf seine unveränderliche Natur?

Unveräußerliche Menschenrechte?

Als spanische Dominikanermönche im 16. Jahrhundert als erste Menschenrechte formulierten, hielten sie fest, dass auch den Indios als Träger derselben menschlichen Vernunft-Natur die gleichen unveräußerlichen Freiheitsrechte wie den Europäern zukommen sollten. Von dieser naturrechtlichen Ausrichtung zeugen bis heute die großen Menschenrechtserklärungen der UNO und des Europarats. Und ebenso – wenn allerdings auch nur noch teilweise – deren Auslegung durch die Gerichte. Die UN-Erklärung über die Rechtes des Kindes (1989) formuliert z.B. mit dem Recht jedes Kindes, „seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden“ (Art. 7, 1), einen Grundsatz, der jede Form der Homo-„Elternschaft“ prinzipiell ausschließt. Und ein im Sommer 2016 gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt erneut, dass sich homosexuelle Paare nicht auf das Menschenrecht auf Ehe und Familiengründung berufen können; dass dieses unveräußerliche Recht also die natürliche Bipolarität der Geschlechter zur notwendigen Voraussetzung hat.

Globaler Kulturkampf

Doch die Schlacht um die Entwertung der Natur als Grundlage des menschlichen Miteinanders tobt weltweit gewaltig. Die Führungen von UNO und EU haben sich ¬– ihrer Propaganda für globale Nachhaltigkeit zum Trotz – mit der Unterstützung der Gender-Ideologie klar bei den Gegnern der Naturordnung eingereiht. Was auf dem Spiel steht, ist klar: Mit der Leugnung einer objektiv erkennbaren Natur fallen die unveräußerlichen Rechte des Menschen, und letztlich auch die Freiheit. Die Menschenrechte würden zu leeren Worthülsen, die mit ständig wechselnden ideologischen Inhalten gefüllt werden könnten. Wie dies bereits heute geschieht, zeigt der Slogan der feministischen Abreibungslobby: „Mein Bauch gehört mir.“ Oder die militante Forderung von LGBT-Verbänden, sogenannte Regenbogen-„Familien“ in jeder Hinsicht und um jeden Preis (z.B. durch die Ausbeutung von Frauen durch Leihmutterschaft) der natürlichen Familie gleichzustellen.

Was in Zukunft droht, ist die Verschärfung eines durch Partikularinteressen geleiteten Machtkampfs um die Deutungshoheit von „Menschenrechten“, die in ihrer Bedeutungsleere dann niemanden mehr schützen können. Der Manipulierbarkeit des Menschen durch Juristen oder „demokratische“ Mehrheiten wären dann Tür und Tor geöffnet. Die neueste Herausforderung des „Transhumanismus“, die am Horizont auftaucht und in ihrer Tragweite noch nicht richtig eingeschätzt werden kann, macht die Situation nicht einfacher. Die immer neuen Möglichkeiten, den Menschen durch Maschinen zu ersetzen bzw. seine Fähigkeiten durch Technik (Nanoroboter in den Blutbahnen, Verknüpfung von Gehirn und Internet, usw.) zu erweitern, stellt die Freiheit des Menschen noch einmal auf eine ganz andere Weise infrage.
Das Ende des freien Menschen?

Die Natur als Maßstab ethischer Entscheidungen wurde in Europa zuerst durch den englischen Empiristen David Hume im 18. Jahrhundert prinzipiell abgelehnt. Ausgehend von einem reduktionistischen, rein mechanischen Naturverständnis (das das Verdrängen alter Bäume durch einen neuen Spross mit dem Elternmord gleichsetzte), beseitigte Hume die vernünftige Naturerkenntnis als Quelle der Moral. Diese sollte künftig auf einem durch Erziehung und Gewöhnung erworbenen „moralischen Gefühl“ begründet werden. Nach Hume entscheidet – etwas vereinfacht gesagt – der Verstand über die Nützlichkeit, das Gefühl aber über die moralisch gute Handlung. Heute scheint ein Emotivismus Humescher Prägung zur meist verbreiteten moralischen Haltung geworden zu sein. Und das verschärft das Problem der bedrohten Freiheit nur noch mehr. Emotionen wie Mitgefühl und Mitleid sind zwar für moralisches Handeln wichtig. Als einzige Maßstäbe sind sie aber in ihrer Unstetigkeit und Blindheit letztlich unberechen- und manipulierbar. Dies zeigt nicht zuletzt unsere durch soziale Medien geprägte hyperemotionale Debatten-„Kultur“, wo regelmäßig ausbrechende Shitstorms den Empörungs-Pegel ständig im roten Bereich halten. Sachliche Auseinandersetzungen über tatsächliche und Schein-Freiheiten sind so kaum möglich.

Es ist an der Zeit, Humes skeptizistischen Kurzschluss: „Aus dem Sein folgt kein Sollen“ endlich zu überwinden. Denn wo freie Menschen gar nicht Maß nehmen an dem, was uns alle verbindet, nämlich die menschliche Natur, droht das Ende einer freien Gesellschaft. Diese drohende Erfahrung, die in diversen Ländern der Welt alltägliche Realität ist, müssen wir bei uns unbedingt verhindern.

Zukunft CH ist eine überkonfessionell christliche Stiftung mit Sitz in Winterthur. Sie setzt sich ein für zukunftstragende Werte, insbesondere für die Menschenrechte (1948), für Ehe und Familie sowie gegen die schleichende Einführung der Scharia: www.zukunft-ch.ch

Marsch fürs Läbe - Clip 2016 - 17. September 2016 in Bern - Wertvoller Trailer mit wichtigen Gedanken!



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Lesermeinungen

 Veritasvincit 8. September 2016 

@Jean_Meslier

Sie behaupten, es gäbe nicht DAS Naturrecht. Doch werden Sie zugeben, dass es nur eine Natur gibt, die nicht vergewaltigt werden soll. Eben daraus leitet sich das Naturrecht ab.


1
 
 Jean_Meslier 8. September 2016 
 

Nicht die Magna Charta

Mit ziemlicher Sicherheit kann man den Dekalog gerade nicht als "erste" Magna Charta bezeichnen. Denn schon alleine die berühmte Gesetzessäule des Hammurabi ist über ein Jahrtausend älter, als die älteste bekannte Erwähnung des Dekalogs.

Ebenso gibt es nicht "DAS" Naturrecht. Es dürfte etwa genausoviele "Naturrechte" geben wie religiöse Vorstellungen.

Und was soll denn der Gegenentwurf zur "Gleich-gültigkeit" von Weltanschauungen und individuellen Freiheiten sein? Wer der Schiedsrichter über Vorrang und Nachrang? Hat ein ungeborenes Kind mehr Menschenrechte als die Mutter oder der Vater? Müssen sich Atheisten den Religionen unterordnen? Wer hat eigentlich hinsichtlich des Christentums recht: Katholiken? Protestanten? Orthodoxe? Mormonen? Zeugen Jehovas? ... Und warum?


0
 
 Chris2 7. September 2016 
 

Diese Tyrannei erleben wir gerade

@Glocke Hatten die Linken noch vor nicht allzu langer Zeit für die Meinungs- und Pressefreiheit gestritten, so wird diese gerade (seit sie Oberwasser haben) an allen Fronten von ihnen niedergebombt - sei es in Sachen 'Willkommenskultur' und deren (gerne vertuschten) Nebenwirkungen, in Sachen erzwungener "sexueller Vielfalt" (u.a. durch 'Antidiskriminierumgsgesetze' und Zwangsbeglückung kleiner Kinder mit allen (un)möglichen sexuellen Themen), Abtreibung ("Fundis"/"Grundrecht"), Islam (der neuen, im Gegensatz zum Christentum unantastbaren, Leitreligion) usw. Mal sehen, wie dieses Experiment ausgeht, denn es rumort schon lange in der Bevölkerung, nur traut sich kaum jemand, etwas öffentlich zu sagen, da alles nichtlinke ja 'Nazi' ist. Kurz: Wir erleben gerade den Anfang der Diktatur der Minderheiten über die Mehrheiten...


3
 
 Glocke 7. September 2016 
 

Einer der großen griechischen Philosophen,

hat einmal gesagt (frei zitiert):

Die Freiheit des Bürgers - bis zum Äußersten gewährt, schlägt um in die schlimmste Barbarei und Tyrannei, die man sich nur denken kann!


4
 
 Glocke 7. September 2016 
 

Einer der großen griechischen y


0
 

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