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Neuer Bischof Bätzing zieht nicht ins Limburger Bischofshaus

29. August 2016 in Deutschland, 106 Lesermeinungen
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Die Bischofsresidenz hatte weit über Deutschland hinaus für Schlagzeilen gesorgt.


Trier/Limburg (kath.net/KNA) Der künftige Bischof Georg Bätzing wird nicht im Limburger Bischofshaus wohnen, aber dort arbeiten. Das sagte der derzeitige Trierer Generalvikar selbst am Sonntagabend nach seiner offiziellen Verabschiedung in Trier und beantwortete damit eine der meistgestellten Fragen der letzten Wochen. Die Residenz auf dem Domberg werde offizieller Dienstsitz des Bischofs sein, doch dabei blieben die Wohnräume ausgespart, betonte Bistumssprecher Stephan Schnelle auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der rund sechs Millionen Euro teure Wohnbereich erstreckt sich auf zwei Etagen und umfasst insgesamt 283 Quadratmeter.

Die Bischofsresidenz hatte weit über Deutschland hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Eine Empörungswelle über die enorm gestiegenen Kosten in Höhe von letztlich 31 Millionen Euro und die Verschleierung dieser Kosten hatten entscheidend zum Rücktritt von Bätzings Vorgänger Franz-Peter Tebartz-van Elst im März 2014 beigetragen.


Für die Privaträume, die besonders viele Diskussionen hervorgerufen hatten, sei «eine sinnvolle und angemessene Alternativnutzung angedacht», etwa in Zusammenarbeit mit dem benachbarten Diözesanmuseum. Zudem solle das insgesamt 1.750 Quadratmeter umfassende Gebäudeensemble auf dem Domberg auch weiterhin für Begegnungen, Veranstaltungen und Sitzungen genutzt werden. Das Bistum betonte, die nun gefundene Gesamtlösung mache eine dauerhafte Nutzung ohne weitere Zusatzkosten möglich.

Bätzing, der am 18. September als Bischof von Limburg eingeführt wird, werde vorübergehend im ursprünglichen Domküster- und späteren Schwesternhaus auf dem Domberg wohnen, das auch zu dem Gebäudeensemble gehört. Auf Dauer werde der 55 Jahre alte Geistliche in ein Einfamilienhaus in der Nähe ziehen. In diesem Haus, das dem Bistum gehört, hatte über viele Jahre der 1998 gestorbene Limburger Weihbischof Walter Kampe gewohnt. Derzeit lebt dort Franz Kaspar (78), der von 2009 bis 2013 Generalvikar war und einer der engsten Mitarbeiter von Tebartz-van Elst.

Schon direkt nach seiner Ernennung zum Bischof von Limburg durch Papst Franziskus am 1. Juli war Bätzing, der zurzeit Generalvikar in Trier ist, gefragt worden, ob er in das Bischofshaus einziehe. Damals hatte er geantwortet, er habe sich das Haus noch nicht angeschaut, aber die Wohnung müsse zu ihm passen. Und da habe er «schon ein bisschen Zweifel».

Das Bistum gab auch bekannt, es werde Bätzing als Dienstwagen einen geleasten Audi A6 zur Verfügung stellen.

Führung durch das diözesane Zentrum St. Nikolaus in Limburg - Amateurvideo vom 5.9.2013 direkt vor Ort


Hessischer Rundfunk: Zukünftiger Limburger Bischof Bätzing besucht Amtssitz - ´Sich vielleicht nicht zu dick machen´


Zukünftiger Limburger Bischof Georg Bätzing: ´Meine Vision von Kirche´


(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto (c) Bistum Limburg



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Lesermeinungen

 luigi 2. September 2016 
 

@ Willigis: Es wurde nie ein Strafbefehl zugestellt !

Der Erlass eines Strafbefehls gegen Tebartz-van Elst war am 25. 09. beantragt worden.
Gegen die Zahlung einer Geldauflage von 20.000 Euro hat das Amtsgericht Hamburg das Strafverfahren eingestellt. Quelle: http://www.abendblatt.de/vermischtes/article122011048/Strafverfahren-gegen-Tebartz-van-Elst-wird-eingestellt.html
Das bedeutet: "…,dass gerade keine Schuld festgestellt wird, auch keine „geringe“. Denn als schuldig kann nur der gelten, dessen Schuld nach Durchführung eines rechtsstaatlichen, justizförmigen Verfahrens festgestellt wird. Gerade das passiert aber bei der Einstellung nicht. Das Verfahren wird nicht bis zu einem Urteil durchgeführt. Die Unschuldsvermutung (Art.6 Abs.2 EMRK) ist bei einer Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO nicht widerlegt und gilt somit fort (BVerfG MDR 91, 891). "
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/gering-schuldig-einstellung-des-strafverfahrens-wegen-geringfuegigkeit-oder-gegen-erfuellung-von-auflagen_068049.html


4
 
 luigi 2. September 2016 
 

@ Willigis: Es wurde kein Strafbefehl zugestellt

Der Erlass eines Strafbefehls gegen Tebartz-van Elst war am 25. 09. beantragt worden.
Gegen die Zahlung einer Geldauflage von 20.000 Euro hat das Amtsgericht Hamburg das Strafverfahren eingestellt. Quelle: http://www.abendblatt.de/vermischtes/article122011048/Strafverfahren-gegen-Tebartz-van-Elst-wird-eingestellt.html
Das bedeutet: "…,dass gerade keine Schuld festgestellt wird, auch keine „geringe“. Denn als schuldig kann nur der gelten, dessen Schuld nach Durchführung eines rechtsstaatlichen, justizförmigen Verfahrens festgestellt wird. Gerade das passiert aber bei der Einstellung nicht. Das Verfahren wird nicht bis zu einem Urteil durchgeführt. Die Unschuldsvermutung (Art.6 Abs.2 EMRK) ist bei einer Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO nicht widerlegt und gilt somit fort (BVerfG MDR 91, 891). "
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/gering-schuldig-einstellung-des-strafverfahrens-wegen-geringfuegigkeit-oder-gegen-erfuellung-von-auflagen_068049.html


4
 
 Bernhard Joseph 1. September 2016 
 

@Philip

1) Mir erscheint die Diskussion zunehmend müßig, stehen sich doch so unterschiedliche Positionen gegenüber, dass ein Konsens nicht gefunden werden kann.

Ich schrieb doch ausdrücklich, dass der Spiegel die Bonusmeilen im Artikel anspricht, nur geschieht das so, dass für die Leser der Eindruck entsteht, in der Katholischen Kirche fliege man eben 1. Klasse zu den Armen. Ich hätte zudem den Artikel nicht verlinkt, wenn ich Flasches behaupten wollte.

Zu Punkt 2)
Die Anwälte hatten doch ausdrücklich die Bonusmeilen in ihrer Unterlassungserklärung genannt. Was die Anwälte untersagen lassen wollten, war die Behauptung, es sei vom Bistum 1.Klasse gebucht worden. Es kommt also entscheidend darauf an, wie man das Einsetzen von Bonusmeilen ansieht.

Hat das Bistum Ihrer Meinung nach einen 1.Klasse Flug bezahlt oder nur einen Business Flug? Bitte hier mal eine klare Antwort!

3) Das ist ernst gemeint. Ich wünsche niemand in die Situation von TvE zu kommen.

4) Wurde von anderen beantwortet


7
 
 Gloria Patri 31. August 2016 
 

@Alpenglühen

Danke für den Hinweis. Sie haben Recht, meine Formulierung war nicht zutreffend. Anstelle einer uneidlichen Faschaussage (§ 153 StGB) wurde ihm eine falsche eidesstattliche Versicherung (§ 156 StGB) vorgeworfen.

Noch einmal zur Klarstellung: ein Strafbefehl kann ergehen bei "Vergehen" (das sind alle Straftaten, die keine Mindeststrafe von einem Jahr oder mehr vorsehen). Im Einzelfall kann mittels Strafbefehls auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ausgesprochen werden, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wird, vgl. § 408 Abs. 2 StPO. Und natürlich eine Geldstrafe. Von daher könnte auch bei einer uneidlichen Falschaussage (Mindesstrafe drei Monate oder Geldstrafe) ein Strafbefehl ergehen. Ein Urteil wäre also nicht stets erforderlich. Es muss sich also nicht um eine fahrlässige EV gehandelt haben.

Zudem: "Straftat" ist der Oberbegriff, "Vergehen" und "Verbrechen" sind Teilsummen, vgl. § 12 StGB. Von daher ist Ihre Kritik an @willigis auch nicht ganz zutreffend.


1
 
 Willigis 31. August 2016 
 

Alpenglühen

Ich habe Ihnen den juristischen Sachverhalt m. E. zur Genüge erklärt.

Nochmal: Ihre Unterscheidung zwischen "Vergehen" und "Straftat" existiert nicht.

Straftaten sind alle im StGB (und Nebengesetzen) aufgeführten Delikte. Sie untergliedern sich nach § 12 in Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind alle Straftaten, für die eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr angedroht ist. Vergehen sind alle Straftaten, für die eine geringere Freiheitsstrafe oder bloß eine Geldstrafe im Mindestmaß angedroht ist.

Letzteres trifft - Sie haben die Strafrahmen ja korrekt benannt - sowohl auf die fahrlässige als auch die vorsätzliche falsche Versicherung an Eides Statt zu. Beide Delikte sind also Vergehen.

Wegen der Regelung in § 407 StPO kann in beiden Fällen ein Strafbefehl zur Ahndung ergehen. Tebartz wurde einer wegen vorsätzlicher falscher Versicherung an Eides Statt zugestellt. Von einer Fahrlässigkeit war nirgends die Rede. Nach der Vorgeschichte wäre das auch sehr merkwürdig gewesen.


3
 
 Philip 31. August 2016 
 

@Alpenglühen

Gerne: sie unterstellen mir, ich würde mit zwei- oder gar dreierlei Maß messen und behaupten durch ihre Nachfragen implizit, ich würde nur bei TvE die genannten Maßstäbe anlegen. Ich habe Ihnen darauf schon ausführlich geantwortet, ohne eine Entschuldigung für ihre Unterstellung und Verleumdung – denn nichts anderes ist es, wenn man ohne konkrete Beweise sagt, jemand würde mit zweierlei Maß messen – bekommen zu haben. Sie müssen sich natürlich nicht entschuldigen, wenn sie mir nachweisen können, mit zweierlei Maß zu messen. Können sie das? Falls nicht, dann wäre eine Entschuldigung angebracht, denken sie nicht?

Und für einen Christen soll das ja ein ja und das nein ein nein sein, dafür brauchen wir keine juristischen Spitzfindigkeiten. Ein Bischof soll die Wahrheit sagen, aus, fertig. Und wenn nicht, dann ist er unabhängig von seinen theologischen Positionen und bisherigen Taten schlichtweg nicht für das Amt geeignet. Oder?


3
 
 Magnus Maxentius 31. August 2016 

@Philip

Ich stimme Ihnen zu, wenn man nicht in einer Sonderwelt lebt, muss man ganz nüchtern konstatieren, dass der ehemalige Limburger Bischof unter Eid gelogen hat.


4
 
 Philip 31. August 2016 
 

@Bernhard Joseph

1.) Der von Ihnen verlinkte Artikel stellt eindeutig heraus, dass es sich um Bonusmeilen gehandelt hat. Ihre Aussage bzgl. Kostenlastigkeit ist falsch und der Spiegel suggeriert gar nichts:

"[...] dank seiner gesammelten Bonusmeilen."

Warum behaupten sie Falsches über einen Artikel, den sie selbst verlinkt haben?

2.) TvE's Anwälte haben die Aussage, der Bischof sei 1. Klasse geflogen verbieten lassen, weil unwahr. Das wird kaum ohne Zustimmung TvE's geschehen sein. Ihr Rettungsargument, TvE sei schlecht beraten worden, attestiert diesem ein unglaubliches Ausmaß an Naivität; "Diese Behauptung ist unwahr." Selbst ein juristischer Laie kann das verstehen, oder?

3.) Sie fordern eine objektive Diskussion, sind aber genauso bereit, ad hominem zu gehen, wie sie es anderen unterstellen: "Seien Sie froh, dass Sie nie in die Rolle von TvE geraten können, [... ]."

4.) Auf die von @Willigis genannten Punkte gehen sie nicht ein. Warum nicht?


5
 
 Alpenglühen 31. August 2016 

@Philip
Wen soll ich verleumdet haben? Wenn!, dann weisen Sie es mir konkret nach! Was ich in meinem Post an Ihre „Adresse“ schrieb, kann in den verschiedensten Artikeln von kath.net nachgelesen werden. Die Archivfunktion steht jedem offen.
@Gloria Patri
Bitte nicht alles in „einen Topf“ werfen! Es mag ähnlich klingen, aber dennoch hat eine „falsche Eidesstattliche Versicherung“ nichts mit einer „uneidlichen Falschaussage“ zu tun. Allein schon vom Strafmaß her gesehen, welches das StGB dafür vorsieht. Nachzulesen in §153 StGB. Eine "uneidliche Falschaussage" wird m.W.n. auch nicht per Strafbefehl geahndet, sondern immer per Gerichtsurteil.


2
 
 Alpenglühen 31. August 2016 

@Willigis – Wo soll mein Post falsch sein?

Ich denke, Sie! sind einem Irrtum aufgesessen, denn:
Auf eine falsche EV steht lt. StGB nicht nur Geldstrafe, sondern auch Haftstrafe, u. beides kann lt. StPO solo u. ggf. sogar nebeneinander verhängt werden. Ob ein Vergehen vorliegt oder eine Straftat, hängt vom Strafmaß ab - u. dieses wiederum davon, ob die EV vorsätzlich od. fahrlässig falsch abgegeben wurde. Fahrlässig = lt. §161 StGB bis 1 Jahr Haft od. Geldstrafe = lt. StPO ein ‚Vergehen‘ = Strafbefehl möglich. Vorsätzlich = lt. §156 StGB bis 3 Jahre Haft od. Geldstrafe = lt. StPO eine ‚Straftat‘ = Strafbefehl rechtlich nicht möglich.
Umkehrschluß: Das AG Hamburg hat einen Strafbefehl erlassen, was nur bei einem ‚Vergehen‘ möglich ist. ‚Vergehen‘ = bis 1 Jahr Haft = fahrlässig falsche EV.
Wäre das AG Hamburg von Vorsatz ausgegangen, hätte es den Strafbefehl nicht erlassen dürfen, sondern eine Gerichtsverhandlung ansetzten müssen.


3
 
 Helena_WW 31. August 2016 
 

@Elisabeth53 : Flüchtlingsfamilien Wohnraum

Im Bistum Limburg sind bereits zahlreiche Flüchtlinge/Flüchtlingsfamilien in Bistums Immobilieen untergebracht z.B. ehemalige Pfarrhäuser. Auch damit zeigt sich, dass es sinnvoll ist in den Erhalt und Renovierung von Immobilien investieren, anstatt diese aus "Sparsamkeit"/"Bescheidenheit" verkommen zu lassen. Da Tagungs/Schulungsveranstaltungen auch sehr gut in den eigens dazu eingerichteten Räumen des Diözesanen Zentrum/Bischofshaus stattfinden könnten, hätte man auch noch Wohnräume im ehemaligen Priesterseminar auf der Hinterhand. Wenn der Bischof dann nooh im Bischofshaus wohnen würde, auch wenn ich verstehe was er mit tw skurrill meint. Mit etwas kompakterer Raumaufteilung hätte die bisch.Wohnung im Bischshaus mit Schlafraum und ordentliches Bad auf eine Wohnebene gepasst, barrierefrei und man wäre ca 90% der hieraufgeführten Kritikpunkte los.Da noch Gästewohnung, Zimmer im Bischofshaus sind könnte er mit GV/ehm.GV o.a. WG aufmachen, dann wären mehere EFHs frei für Flüchtlinge;-)


3
 
 Gipsy 31. August 2016 

Wenn ich alles so betrachte

dann frage ich mich. Ist denn alles , was ein Mensch in seinem ganzen Leben an Gutem getan habe , hinfällig, weil er vielleicht einmal gelogen hat , sich verkalkuliert hat oder Freunde enttäuscht hat? Wird er darauf reduziert?

Der Herr sieht den ganzen Menschen und seine gesamte Lebenszeit mit all dessen guten Werken und mit all dessen schlechten Werken. Wird ER dem Menschen seine schlechten Werke verzeihen und die guten Werke anerkennen? Wenn ja, warum gelingt es uns Menschen nicht?
"Wir" erhoffen Verzeihung beim Herrn zu finden und sind nicht in der Lage, diese auch einem unserer Mitbrüder zuzugestehen.
Das Bistum wird für eine lange Zeit "belastet" sein.


8
 
 Helena_WW 31. August 2016 
 

@BernhardJoseph : Soweit haben sie das mit dem Business Flug richtig dargestellt ergänzend sei noch

Es sei noch ergänzend angemerkt, der Bischof und sein Generalvikar nicht "einfach so durch die Gegend gejettet sind". Sondern in Indien über die Niederlassung der Dernbacher Schwestern
„Armen Dienstmägde Jesu Christi“
in Indien Situation Bedürfnisse Menschen Ort informierten, der Bischof sollte wohl auch von dem auf den Ruhestand zugehenden GV die Werke vor Ort gezeigt bekommen, innerhalb eines zeitlich sehr dichten Terminplans. Dazu muss wissen das der damalige GV Kaspar seit jahrzehnten im Bistum Limburg im Bereich die Betreuung karikativer Werke, Kommunikation mit Verbänden, Bund/Landesregierungen in versch. Funktionen tätig war und auch am Aufbau und Betreuung der Niederlassungen, der Dernbacher Schwestern, in Indien (1970), Mexiko, Brasilien und Kenia, seit 2006 auch in Nigeria mitgewirkt hat.


4
 
 Philip 31. August 2016 
 

...

@Bernhard Joseph: Wenn stimmt, was @Willigis über das Schreiben vom 19.08.2012 sagt, dann hat TvE nicht nur einmal, sondern sogar zweimal gelogen. Und vor allem hätte er dann als Hirte seine Priester angelogen, und das disqualifiziert vollständig.


2
 
 Bernhard Joseph 31. August 2016 
 

@Theodor69

Der Bischof hat aus meiner Sicht nicht mit Vorsatz gelogen, sondern glaubte, die Versicherung guten Gewissens abgeben zu können, da ja das Bistum lediglich einen Business Flug gebucht hatte. Das Update auf Grund von Bonusmeilen hatte mit der normalen Buchung nichts zu tun, das Bistum wurde mit keinem Cent durch dieses Upgrade belastet. Der SPIEGEL wollte hingegen in seinem Artikel suggerieren, dass Bischöfe zwar gerne Bescheidenheit predigen aber ansonsten First-Class nach Indien fliegen. Das dass eine Verfälschung des wahren Sachverhaltes ist, kann man wohl kaum bestreiten. Die Anwälte müssen diese EV geprüft haben und der Bischof durfte schon davon ausgehen, dass die wissen, was hier in Ordnung ist und was nicht.

Eines möchte ich aber hervorheben. Auch ich bin der Meinung, dass unsere Bischöfe nicht dauernd durch die Gegend jetten müssen und dass es schon ein Fehler von TvE war, sich auf dieses Upgrade einzulassen. Nur muss man dann auch diese Maßstäbe bei anderen Bischöfen anlegen.


4
 
 Bernhard Joseph 31. August 2016 
 

@Gloria Patri

Die Sache mit dem Strafbefehl ist doch etwas komplizierter, denn es waren schließlich die Anwälte des Bistums involviert. Warum die dem Bischof rieten, eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben, ist schwer nachzuvollziehen. Wahrscheinlich war man der Auffassung, da ja ein Business-Class Flug vom Bistum gebucht wurde und das Upgrade keine zusätzlichen Kosten verursachte, dass die Intention des Artikels, man habe First-Class gebucht, falsch ist und dies hinsichtlich der Buchung auch so beeidet werden kann.

Fraglich ist in der Tat, wie die Sache vor Gericht ausgegangen wäre, denn der Bischof hat ja, was die kostenpflichtige Buchung anbetrifft, nicht die Unwahrheit gesagt. Zudem wäre die "Lüge" völlig unsinnig gewesen, da ja die Anwälte schon eingeräumt hatten, dass es ein Upgrade gab. Der ganze Streit dreht sich lediglich darum, ob das kostenpflichtige Buchen gemeint war oder das kostenlose Upgrade.

"Hand in der Keksdose"? Das Bistum hat doch das Upgrade keinen Cent gekostet!


6
 
 Willigis 31. August 2016 
 

"Kostenexplosion"

Das von den Medien benutzte Schlagwort der Kostenexplosion ist natürlich irreführend.

"Explodiert" sind die Kosten lediglich gegenüber der nach Außen kommunizierten Bausumme von 5,5 Mio.

Diese Summe hatte mit der Realität nichts zu tun. Laut Bericht waren schon zu Baubeginn 17 Mio € für das Projekt avisiert. Ob das reichen würde, wusste aber keiner: Entgegen jeder betriebswirtschaftl. Vernunft wurde dem Architekten keine Kostenvorgabe gemacht. Laut Bericht (S. 51) war im Juli 2011 klar, dass die 17 Mio nicht reichen würden.

Am 19.08.2012 behauptete das Bistum aber in einem Schreiben an alle Priester, Diakone, HPMs etc, dass die Baukosten 5,5 Mio € betrügen. Diese Meldung muss vom Bauherrn lanciert worden sein, da die zuständigen Stellen im Bistum solche Zahlen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr kennen konnten.

Folglich hat der Bauherr, also der Bischof, mit dem Schreiben seinen kompletten Klerus anlügen lassen.

Das ist unglaublich hart zu sagen, aber Fakten muss man ins Auge blicken.


1
 
 Willigis 31. August 2016 
 

@ Hubert Klupp

Indem Sie davon ausgehen, dass während der "zehnjährigen" Planungsphase die Kosten von 22 Mio auf 31 Mio stiegen, offenbaren Sie, dass Sie mit den wesentlichen Eckpunkten des Projekts nicht ansatzweise vertraut sind. Bitte lesen Sie einfach mal den schon verlinkten Bericht.

Kurz: Zu Beginn wurde ein niedriger einstelliger Millionenbetrag genannt, den das Bistum nach Kritik (und noch vor Amtsübernahme TvE) nochmal kräftig abschmolz.

Zu Beginn der Baumaßnahme 2010 (und noch 2012!) hat nicht zuletzt der Bischof von 5,5 Mio € gesprochen. Die im Bericht einsehbaren Bauplanungen belegen, dass von so niedrigen Kosten damals keine Rede mehr sein konnte. Die Angaben waren somit frei erfunden.

Die tatsächl. Planungen beliefen sich schon zu Baubeginn auf eine Summe um 20 Mio €. Dass auch das noch nicht reichte, geht auf die genannten Probleme bei der Baudurchführung (und nicht der Planung) zurück. Dadurch entspricht der Gegenwert der Immobilie nicht dem, was sie gekostet hat.


1
 
 Herbert Klupp 31. August 2016 
 

Woanders kräht kein Hahn bei so einer Kostensteigerung

@Willigis: Danke für den letzten Beitrag, besonders für die folgende Zahl: ZITAT: "Nur hätte er bei ordnungsgemäßer Bauplanung und -durchführung dasselbe auch für rund 22 Mio € bekommen" ZITATENDE.
Bei einer wohl über ein Jahrzehnt sich erstreckenden Bauplanung usw steigen die Kosten von 22 Mio auf nur 31 Mio ? - also um weniger als 50% ? SO WHAT ? Dieser Wert wird nach meinem Eindruck bei den meisten Großprojekten erreicht, und bei vielen weit übertroffen ( wie bei Stuttgart21, BER, Hamburger Philharmonie ) In keinem einzigen dieser Fälle, wo mit Steuergeldern (!) durch Fehlplanung ( oder Fehlern während der Ausführung usw ) um 100% oder 200% überzogen wurde HAT MAN DEN VERANTWORTLICHEN DERART VERLEUMDET UND GEDEMÜTIGT UND MIT SCHIMPF UND SCHANDE VERJAGT - wie nur bei Bischof Tebartz-van-Elzt. Ich empfinde das schon als ein "kleines Martyrium". Aus seiner Sicht. Schlimmer noch die Sicht von außen: es war eine "moderne Hexenjagd".


6
 
 Gloria Patri 31. August 2016 
 

@thomasunglaublich

Dass der Bischof gelogen hat ergibt sich unzweifelhaft aus dem Strafbefehl wegen uneidlicher Falschaussagen. Schon die Bezeichnung "Falschaussage" bringt es mit sich, dass der Täter gelogen haben muss.
Ein solcher Strafbefehl ergeht, wenn die Schuld des Täters als eher gering einzuschätzen ist. Wäre an der Sache hingegen nichts dran gewesen, wäre das Verfahren ohne weitere Folgen eingestellt worden.

Wer Gegenteiliges behauptet, ist beweispflichtig, dass die Staatsanwaltschaft einen Unschuldigen verfolgt hat. Hören Sie also bitte auf mit der Legendenbildung über den "unschuldigen" TvE. Der Mann ist an dieser Stelle schlicht mit der Hand in der Keksdose erwischt worden.


6
 
 Herbert Klupp 31. August 2016 
 

Raffinierte Verleumdung und falsche Zahlen

@Gloria Patri: "nicht weit entfernt" = immer noch gelogen. Denn die betreffenden Journalisten wissen die richtigen Zahlen ganz genau. Und der Terminus "Bischofshaus", wenn man nicht dazusagt, was dort außer der Bischofswohnung alles noch enthalten ist ( und das sagen die im hr usw NIE ) hat in dieser Verkürzung die Funktion der Verleumdung des Bischof TvE - einmal mehr - und immer wieder gerne. Ja, so sind sie, die hr und die ganzen ÖR, dazu die BILD, die FAZ und die SZ (und alle anderen "Konservativhasser").


4
 
 Theodor69 31. August 2016 
 

@Bernhard Joseph

Dass der Spiegel eine Freude daran hatte den Bischof fertig zu machen ist unbestritten. Dennoch ist es Faktum, dass der Bischof eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Das er dies gemacht hat, kann man nicht auf seine Anwälte schieben. Als Christ soll man grundsätzlich nicht lügen und schon gar nicht unter Eid! - Das ist für mich also zunächst eine moralische Frage und keine juristische.


5
 
 Helena_WW 31. August 2016 
 

@Willigis : Die Räumlichkeit ist als Tagungshaus/ehemaliges Priesterseminar bezeichnet worden

Von offiziellen Vertretern,in Medien.
"In den frühen 1970er Jahren wurde das Priesterseminar renoviert und immer mehr zur Tagungsstätte.
Seither sind auch die Ausbildungswochen der Gemeinde- und Pastoralreferenten hier angesiedelt, ebenso die der Diakone"+versch. Tagungs- und Schulungsveranstaltungen Das Konvent der Dernbarcher Schwestern wurde leider geschlossen. Diese hatten ein breites Tätigkeitsfeld gehabt, mit Erziehungs und Ausbildungsbereich(Hauswirtschaft/Krankenpflege, den sie überhaupt erst aufgebaut haben. :"die Dernbacher Schwestern. In Kindergärten und Schulen waren sie aktiv, in der Altenpflege oder im Priesterseminar, wo sie lange auch Bischof Franz Kamphaus zur Seite standen. ... Zuletzt waren es noch zwei, die im Priesterseminar aktiv waren"

http://www.nnp.de/lokales/limburg_und_umgebung/Abschied-nach-133-Jahren;art680,1859159


3
 
 Willigis 31. August 2016 
 

@ Helena_WW

Das Haus heißt weiterhin Priesterseminar und dort finden auch weiterhin Kurse für die angehenden Priester statt. Es war dort immer ein Schwesternkonvent der Dernbacher Schwestern untergebracht. Dieser wurde vor der letzten Renovierung 2015 aufgelöst. Seit der Wiedereröffnung hat man sich darum gekümmert, dass das Haus wieder einen Konvent bekommt, damit sein geistlicher Charakter erhalten bleibt. Diese Bemühungen waren von Erfolg gekrönt, es leben wieder Schwestern dort, allerdings keine Dernbacher sondern welche von dem Krankenpflegeorden, die auch im Limburger KKH beschäftigt sind. Den Namen weiß ich leider nicht mehr.


0
 
 Willigis 31. August 2016 
 

@ Alpenglühen

Sie schreiben: "Bei Vorsatz ist ein Strafbefehl rechtlich unzulässig, sondern die Gerichtsverhandlung ist Pflicht - auf Vorsatz steht bis zu 3 Jahre Haft od. Geldstrafe."

Das ist nicht richtig. Strafbefehle können grundsätzlich bei allen Vergehen ergehen, vgl. § 407 StPO. Vergehen sind nach § 12 StGB Straftaten, die im Mindestmaß(!) entweder mit Geldstrafe oder einer geringeren Freiheitsstrafe als einem Jahr belegt sind. Straftaten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr sind Verbrechen, diese können nicht mehr per Strafbefehl sanktioniert werden.

Eine falsche Versicherung an Eides Statt ist, wie Sie richtig schreiben, im Mindestmaß mit Geldstrafe bedroht, ergo ein Vergehen.

Des Weiteren ist es keineswegs mein Anliegen, auf den Bischof einzuschlagen. Ich mochte ihn im Übrigen. Die Legendenbildungen allerdings drohen, das Bistumsklima dauerhaft zu vergiften. Daher muss Widerspruch erhoben werden, ansonsten erscheinen solche Geschichte mit der Zeit Tatsachen.


2
 
 Bernhard Joseph 31. August 2016 
 

@Alpenglühen

TvE wurde juristisch völlig falsch beraten. Man muss sich ja nur mal vergegenwärtigen, dass die Anwälte des Bistums den Bischof eine Eidesstattliche Versicherung abgeben ließen in Kenntnis, dass es ein 1. Klasse Update gab. Das wurde ja gar nicht bestritten.

Bezogen auf die Buchung stimmte somit die Aussage, man sei Business-Class geflogen. Trotzdem hätte man dem Bischof drigend anraten müssen, sich hier nicht auf ein Schramützel mit dem SPIEGEL einzulassen.

Der Bischof ahnte aber wohl, dass lediglich der Startschuss gegeben wurde, zu einer noch viel größeren Kampagne und zwar die um die Bauten am Dom. Es ist anzunehmen, dass der Angriff von langer Hand geplant war und zwar von Insidern im Bistum.

TvE hat den Strafbefehl deshalb akzeptiert, weil er ohnehin nur noch verlieren konnte, wäre doch eine öffentliche Verhandlung für ihn der reinste Spießrutenlauf gewesen, zumal er wohl noch hoffte, durch diesen Schritt wieder Ruhe ins Bistum zu bringen.

Das war natürlich sehr naiv.


5
 
 Bernhard Joseph 31. August 2016 
 

@Marc Aurel

Man kann immer darüber unterschiedlicher Meinung sein, ob ein Bischof einen Audi A6 fahren muss oder ob ein Koi-Teich an seinem Haus ein Ärgernis darstellt oder nicht. Was an der Causa Limburg aufstößt, ist die Doppelmoral vieler Empörten, die einem Kardinal Marx locker nachsieht, was sie einem TvE nicht nachsehen wollte.

Dass die Kirche in unserem Land über üppigste Geldmittel verfügt, ist eine banale Tatsache. Dass Bescheidenheit bei den deutschen Bischöfen nicht unbedingt eine hohe Tugend ist, auch.

Wer aber den von mir unten genannten SPIGEL liest, wird schnell erkennen, dass die eigentliche Wut des Autors nicht darin liegt, dass ein Bischof nicht bescheiden genug sei, sondern die Wut richtet sich gegen den Glauben als solchen.

Dass sich in Limburg progressive Kreise vor den Karren des Spiegels haben spannen lassen und einen Bischof hetzten, bis er endlich zu Fall gebracht war, ist kein Ruhmesblatt, völlig unabhängig davon, welche Fehler TvE im Umgang mit den Medien gemacht hat.


6
 
 SpatzInDerHand 31. August 2016 

@Alpenglühen: Der Koi-Teich regt mich auch heftig auf.

Meinen Sie, dass die Entspannung an einem Goldfischteich heftig geringer ausfallen würde???


2
 
 Marc Aurel 31. August 2016 
 

Alles relativ?

Seltsam: Je nach vergebener Sympathie werden aus 31 Millionen Euro auf einmal "Peanuts" oder ein A6 eine "wirtschaftliche" Anschaffung.
"Scheibchenweise" wurden die Baukosten im Falle des TvE allerdings nicht
zugegeben. Noch Ende Juni 2013 waren es angeblich 9,85 Millionen. Also zu einem Zeitpunkt als die tatsächlichen Baukosten längst feststanden. Wenige Zeit später waren es erst 24 und im Oktober 2013 schließlich 31 Millionen Euro, die veröffentlicht wurden.


1
 
 thomasunglaublich 31. August 2016 
 

Anklage oder Verleumdung? Wo hat er gelogen? Fakten bitte!

Immer wieder wird TvE vorgeworfen, er habe gelogen.
Wer solches behauptet geht eine (moralische und strafrechtliche) Bringschud ein.
Niemand hat bisher einen Beleg erbracht, wann TvE mit welchen Aussagen gelogen haben soll.
Bei der Höhe der Baukosten vertraute er dem erfahrenen Generalvikar, der sagte, man könne die Abschreibungen gegenrechnen. Das dürfte m.E. sogar stimmen. Und selbst wenn nicht, wäre es keine Lüge gewesen, wenn TvE das in gutem Glauben so weitergegeben hat.
Die eidesstattliche Versicherung (EV) war auch keine Lüge. Sonst wäre das Verfahren nicht eingestellt worden. Weiß eigentlich einer seiner Ankläger (oder Verleumder?) um welche Aussagen es bei seiner eEV ging? Daß es um eine unbedeutende Nebensache ging (daß der SPIEGEL-Journalist kein zweites mal gefragt habe). Es wäre sinnlos gewesen in dieser Sache zu lügen.
Siehe: https://faktencheck-limburg.de/juristische-betrachtungen-zum-ermittlungsverfahren-gegen-bischof-tebartz-van-elst/


4
 
 Alpenglühen 31. August 2016 

@myschkin

Warum muß alles verzweckt sein, selbst der Koi-Teich?
Warum lassen Sie den Koi-Teich nicht einfach einen Teich für Fische sein? Ich empfinde es jedenfalls als beruhigend, wenn ich in der Mittagspause mal die Möglichkeit habe, am Wasser sitzend zu entspannen. Da geht die Arbeit anschließend wieder viel leichter von der Hand. Und da der künftige Bf. das Bischofshaus zumindest als Amtssitz nutzen will, warum sollten er oder Mitarbeiter diese Möglichkeit nicht nutzen können?


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 Alpenglühen 31. August 2016 

@Willigis – Was soll die Behauptung von angeblichen Legenden?

Ich wäre an Ihrer Stelle vorsichtig, indirekt Bf. TvE „Vorsatz“ bei der falschen EV vorzuwerfen. Nach §§ 186 u. 187 StGB ist das üble Nachrede u. Verleumdung. Das AG Hamburg hat einen Strafbefehl! erlassen. DAS ist bereits der Beweis, daß Fahrlässigkeit vorlag, ohne daß das Wort ausdrücklich noch im Strafbefehl hätte geschrieben sein müssen. s. auch Art. 43754. Bei Vorsatz ist ein Strafbefehl rechtlich unzulässig, sondern die Gerichtsverhandlung ist Pflicht - auf Vorsatz steht bis zu 3 Jahre Haft od. Geldstrafe.
@Metscan
Vermutl. plädiert keiner mehr, daß die 31 Mill. an Frau Merkel für Flüchtlinge hätten gegeben werden sollen, weil bekannt ist, daß die Finanzen des Bischöfl. Stuhls durch die Stiftungssatzung zweckgebunden waren. Jegliche anderweitige Nutzung, egal ob z. B. für Jugendgruppen, Projekte in Afrika, Renovierung von Pfarrhäusern oder Suppenküchen wäre Veruntreuung gewesen.

Warum jedoch meinen einige, noch immer ihr „Mütchen kühlen“ u. auf Bf. TvE einschlagen zu müssen?


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 Helena_WW 31. August 2016 
 

@Willigis:Schwestern für Priesterseminar?In Limbrug kein Priesterseminar mehr,sondern Tagungshaus.

Allerdings wurde bei Restaurierung der alten Vikarie und Bebauung des Diözesanen Zentrums/Bischofshaus am Domberg auch ein vorhandenes Schwesternhaus wiederhergerichtet.
vielleicht schauen sie und andere Disktuanten sich das mal im Film an :
https://www.youtube.com/watch?v=OfpL6eLpTL8


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 Willigis 30. August 2016 
 

@ Herbert Klupp

Der Begriff "versenkt" ist in meinen Augen eher eine persönliche Bewertung - und daher keiner Wahrheitsbeurteilung zugängig. Wer den Neubau für komplett überflüssig hält, der schreibt natürlich, dass das Geld "versenkt" wurde.

Betriebswirtschaftlich dagegen ist das natürlich Unsinn - jedenfalls zum Teil. Denn der Bischöfliche Stuhl hat für sein Geld ja auch etwas bekommen. Nur hätte er bei ordnungsgemäßer Bauplanung und -durchführung dasselbe auch für rund 22 Mio € bekommen. Fehlerhaftes Baumanagement und Eingriffe des Bauherrn (also des Bischofs) in den Bauablauf haben zu Mehrkosten von über 8 Mio € geführt. Zumindest diese wurden sicher "versenkt".

Die Belege sind übrigens alle online:
www.dbk.de/nc/presse/details/?presseid=2521

www.fnp.de/rhein-main/limburgerbischof/Denkmalschutz-als-Ausrede;art25268,653450


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 Elisabeth53 30. August 2016 
 

im Bischofshaus kann man wenigstens eine Flüchtlingsfamilie

unterbringen lassen, oder zwei? Eigentlich warum eigentlich nicht? Ist die Badewanne für 15 Tsd Euro für eine Flüchtlingsfamilie Limburg zu Schade?

In München wurde leider für die Flüchtlinge selbst für Frauen mit Kleinkindern unabhängig der Konfession kein der Exerzitenhäuser der Erzdiözese mit Wohnmöglichkeit praktisch ab sofort für rd 300 Personen -bei der Umwandlung der EZ in DZ- (Schloss Fürstenried, Kardinal Wendel Haus in der Mandlstr, Kardinal Döpfner Haus in Freising)zur Verfügung gestellt.

Selbst Papst Franziskus hat für einige Flüchtlingsfamilien Platz im Vatikan gefunden.


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 Gloria Patri 30. August 2016 
 

@Herbert Klupp

Der Bericht der DBK beziffert unter Punkt 4.2.1 die Kosten für das Bischofshaus (ohne Nebengebäude und Garten) auf 27,31 Millionen Euro. Das ist von 31 Mio. € nicht ganz weit entfernt.


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 Trierer 30. August 2016 

"Autodebatte auf kath.net, mal was Neues..."

Zitat: "Kamphaus kam schon in den 1980'er mit bisch. Sekretär als Chauffeur zur Firmungsspende
und das Auto war definitiv auch damals kein Golf."

Liebe Helena_WW, streite ungern über solche Nebensächlichkeiten und erst recht möchte ich an Ihrer Aussage nicht zweifeln. Aber ein wenig googeln hätte genügt um festzustellen, dass Ihr Erlebnis untypisch für Kamphaus war, viele Limburger Diözesanen würden es Ihnen bestätigen.
Ich selbst habe ihn in Trier anlässlich der Heiligrockwallfahrt 1996 aus einem solchen Auto steigen sehen. Ohne Chauffeur. "Ein wenig recht" haben Sie aber doch, meine Frau machte mich darauf aufmerksam, es war in Tat kein Golf, es war ein Opel Kadett, ein Modell dessen Produktion schon damals seit einer Reihe von Jahren ausgelaufen war!


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 neri5 30. August 2016 
 

Die Freude an Freude am Glauben vergangen....

ThomasMoore vor 13 Stunden
@neri5: TvE einladen?
"Aufregend und für mich voller Unbehagen darf erwartet werden, ob Tebartz-van Elst im September zur Feier der Bischofsweihe überhaupt eingeladen wird."

Ich denke, diese Frage kann mit nein beantwortet werden. Wenn schon eine Einladung zum Kongress Freude am Glauben für einen solchen Wirbel sorgt, dass TvE letztlich die Teilnahme absagen muss, was wird dann wohl passieren, wenn TvE zur Bischofsweihe erscheint, noch dazu im Limburger Dom? Und selbst wenn aus Höflichkeit eine Einladung kommt: Ich an der Stelle von TvE würde absagen, das ist ja pure Heuchelei!

ThomasMoore
Richtig, TvE kann nur absagen!
Wegen dem Wirbel um TvE beim Kongress Freude am Glauben ist auch mir die Freude vergangen, aus diesem Grund bin auch ich in diesem Jahr ferngeblien, und es wird sich auch in Zukunft nichts ändern.


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 Herbert Klupp 30. August 2016 
 

Wie soll man zählen ?

@Willigis: sie schreiben: ZITAT: "Der Komplex umfasst nicht '9 oder 10' Häuser, sondern drei: Die Alte Vikarie, das Küsterhaus und den Neubau" ZITATENDE
- und Sie verschweigen dabei, daß der Neubau sehr groß ist uns aus mehreren Teilen besteht, nämlich:
o die Kapelle St. Maria mit den Aposteln im Abendmahlssaal ... zwei Geschosse tief in den Fels des Domberges
o Südlich des Atriums befinden sich Konferenzräume
o westlich die Bischofswohnung.
o und: zwischen Bischofswohnung und Kapelle liegt die Bibliothek.
o und: Begegnungszentrum im Untergeschoss
o und: unterhalb der Kapelle im Fundamentum befindet sich ein Teil der Domsakristei
( Hinweis: alle obigen Einzelbeschreibungen sind Zitate aus dem WIKI-Artikel "Diözesanes Zentrum St. Nikolaus" )

Vielleicht hatte ich damals von 9 oder 10 Bauten gehört - und nicht von "9 Häusern". Für diese Ungenauigkeit bitte ich um Entschuldigung.

Und immer noch ist es lügnerisch und falsch, immer nur von "31 Mio für das BISCHOFSHAUS" zu berichten !


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 Herbert Klupp 30. August 2016 
 

Mal ene positive Stimme zum Gesamtbild ...

..von Renovierung und Neubau (AUS WIKI:) "Auch Dieter Bartetzko lobte in der FAZ die spektakuläre Architektur und insbesondere die hohe Qualität des Ensembles von Michael Frielinghaus. Der Architekt habe das Evangelienwort vom Fels, auf den Christus seine Kirche bauen wollte, zum Entwurfsleitbild gemacht. Das Miteinander von Neubau, Archäologischen Resten und Felsgrund sei ein „tröstliches Zeichen geschichtlicher Kontinuität“ und schaffe „generationenübergreifende Geborgenheit“. Er beschrieb die spätantike Anmutung der Reliquienaufbewahrung im Untergeschoss, die an die Katakomben Roms erinnere. Die Rettung der vom Einsturz bedrohten Alten Vikarie sei ein „Musterfall an nachhaltiger Denkmalpflege“ und das Denkmalverzeichnis Hessens spreche von diesem Limburger Gebäude als „bedeutendsten unter den dortigen spätmittelalterlichen Wohnbauten“. Das Zusammenbringen von Neu- und Altbauten sei eine Herausforderung für den Architekten gewesen, die durch „tastende Übergänge“,... (Platz Ende )


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 Herbert Klupp 30. August 2016 
 

Nachprüfen

@Willigis: ich will Ihre Angaben demnächst gerne nachprüfen. Ich kann Ihnen versichern, daß ich meine Version NICHT in einem kirchennahen, sondern eher kirchenfeindlichen Radio-Kanal bezog. Und dann noch: all Ihren Erläuterungen zum Trotz bleibt es ( auch nach Ihrer "Korrektur" ) doch bei dem Fakt, daß die "ewige" hr-Aussage "BEIM BISCHOFSHAUS HAT TvE 31 MIO EURO VERSENKT" eine glatte Lüge ist. Oder etwa nicht ?


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 Helena_WW 30. August 2016 
 

@Wigilis : Wessen Krise? War Verschleierung d. Baukosten nicht Bischofunabhängig? HausamDom F 6Mio

War die sehr wohl kritikwürdige Kommunikation von Baukosten nicht LimburgSystemimmanent unabhängig davon ob der Bischof Kamphaus oder Tebartz van Elst hies? Die bei dem vergleichbaren großen Bauprojekt zur Zeit von Vorgänger Kamphaus, dem Haus am Dom in Frankfurt genannten Baukosten waren 6 Mio DM zu hören, irgendwann wurde scheibchenweise ein bißchen mehr zugegeben. Auch sonst wars nicht transparent. Vielleicht liegt der Fehler dann auch mit an anderer Stelle. Wie auch andere kritikwürdige Dinge nicht ins polarisierte Schubladenschema liberal vs. konservativ passen. Ja, Kommunikation und mangelnde Transparenz ist zu rügen und es ist wünschenswert, daß dies in Zukunft anders ist.

Man kann auch darüber diskutieren ob Ausstattung mit Dienstfahrzeugen entsprechend höherer Ministerialbeamten/OBs/Bundestagsabgeordneten vertretbar ist oder zu hinterfragen,aber dann sollte man das einseitig tun.Es wurde ja medial so getan als führe nur TVE 5'erBMW aber alle anderen sowas wie Goggomobil.


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 Willigis 30. August 2016 
 

Krise des Konservativen

Das schlimmste ist, dass man sich wegen dieser unausgegorenen und permanent dokumentierte Fakten ignorierenden Legenden nicht mehr als konservativ bezeichnen kann, weil man dann nämlich oft nicht mehr ernst genommen wird.

Durch die Tebartz-Affäre ist der Konservativismus (ich benutze jetzt mal dieses Schlagwort) auf zweierlei Weise geschädigt worden:

a) Weil Tebartz, der in der Öffentlichkeit als Konservativer galt, für den Skandal ausweislich der dokumentierten Fakten im Wesentlichen allein verantwortlich ist und damit das Konservative mit Leichtigkeit diskreditiert werden kann.

b) Weil seitdem Teile des konservativen Lagers unter Nichtbeachtung bekannter Fakten (und daher leicht widerlegbar) den Bischof zu einem angeblichen Opfer finsterer Machenschaften machen. Angesichts der Klarheit und Unbestrittenheit der Vorwürfe sind diese Teile im öffentlichen Diskurs nicht mehr satisfaktionsfähig. Das muss man einfach mal einsehen. Nibelungentreue ist noch nie eine gute Idee gewesen.


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 Willigis 30. August 2016 
 

Legenden

Diese dauernden Legenden über TvE sind wirklich beängstigend. Wo bleibt der Realitätssinn? Das offensichtliche und dokumentierte Fehlverhalten wird heruntergespielt und gleichzeitig seine Person absurd idealisiert. Beides hat mit der Realität nichts zu tun. Tebartz ist ein hervorragender Theologe und sicher ein romtreuer Bischof gewesen, aber "konservativer" als Hanke, Oster, Meisner etc ist er sicher nicht gewesen. Bei seinem Amtsantritt wurde er für liberal gehalten, etwa mit Prof. Vorgrimler bestens befreundet.

Die nächste Legende: Die fahrlässig falsche Vers. an Eides statt. Dazu kann man nur sagen: Von Fahrlässigkeit stand in dem Strafbefehl nichts. Der Bischof wusste genau, was er in der Erklärung bestritt, der Streit ging damals schon Monate.

Falsch waren auch die Aussagen über die Baukosten, die bis zuletzt verschleiert wurden und wofür Tebartz seinen Diözesanbaumeister anwies, die Öffentlichkeit zu belügen. Das ist alles dokumentiert.


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 Alpenglühen 30. August 2016 

@Philip – zweierlei, dreierlei Maß?

Zitat: „..sondern, dass jemand der lügt, kein Bischof sein kann.“ Zitat Ende
Wo war Ihre Rücktrittsforderung, als die Behauptung v. Bf. Hofmann (WÜ), vom „Auftritt“ Bf. TvE beim Kongreß ‚Freude am Glauben‘ erst durch die Medien erfahren zu haben, Art. 54382, von der Internetseite des Bistums gestrichen werden mußte, weil sie nachweislich falsch, = gelogen war? Die DBK hat sie auf ihrer Seite dennoch weiter stehen lassen!
Wo war Ihre Rücktrittsforderung, als der jetzt em. EB Zollitsch, EB Marx u. WB Losinger mithalfen, den Mitbruder Bf. Mixa aus dem Amt zu pressen? Durch das Unterstützen von lügender Diffamierung, Art. 27087, u. zuletzt durch „eigenes“ Lügen. Obwohl sie wissen mußten, daß der Vorwurf gelogen war, sind sie mit dem Aktenz. der Strafanzeige wegen angebl. sexuellen Mißbrauchs sofort zu Papst Benedikt nach Rom geflogen, ohne! daß überhaupt mit dem angebl. Opfer gesprochen wurde.
Dieses Verhalten wiegt für mich schwerer als die fahrlässig falsche Eidesstattl. Versicherung.


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 Bernhard Joseph 30. August 2016 
 

@Magnus Maxentius

Da ich nicht zur 68er Generation gehöre und permanent einen antiautoritären Habitus herauskehren muss, kann ich Ihnen versichern, dass mich beim Arbeiten durchaus lärmende Kinder stören würden. Mich stören auch lärmende (nicht weinende) Kinder bei der Heiligen Messe, sofern diese Kinder offensichtlich so unerzogen sind, dass sie immer und überall herumrennen müssen und keinerlei Erziehung genossen haben. Dass heißt aber nicht, dass mir spielende Kinder grundsätzlich ein Ärgernis wären, alles zu seiner Zeit, am richtigen Ort und im richtigen Maß!

@Unterbauer
Ich habe Ihnen nichts unterstellt, sondern lediglich die Frage gestellt, ob der Fuhrpark der Bischöfe ein Werbegegenstand sein sollte. Ist diese Frage nicht erlaubt.

Nochmals: Kirche ist kein Unternehmen, was für einen Geschäftsführer eines Unternehmens legitim ist, muss es für einen Bischof noch lange nicht sein, auch wenn heute Kirche immer mehr zum Unternehmen wird.


5
 
 Magnus Maxentius 30. August 2016 

@Bernhard Joseph

Lärmende Kinder stören Sie?


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 Unterbauer 30. August 2016 
 

@ Bernhard Josef

"Soll das jetzt heißen, dass Bischöfe für Nobelkarossen Werbung machen sollen?"
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Es gehört schon sehr viel an ... dazu, mir solches auch nur von weitem unterstellen zu wollen!
.
Ich habe lediglich auf den Grundsatz der komparativen Vorteile (Ricardianisches Gesetz) hingewiesen.
.


1
 
 Helena_WW 30. August 2016 
 

@Trierer : Es gibt auch Leute die schinden den Eindruck kämen zu Fuß oder führen Fahrrad

und haben in der Seitenstraße dicke SUVs geparkt mit denen sie sich im Großstadtverkehr fahren lassen und für die letzten Meter das Radel auspacken, das von gewissen Grünen Politikern bekannt und dokumentiert. Ich habe auch schon von Kirchenleuten gehört, die Fahrer den Mittelklassewagen in der Seitenstraße parken lassen und den Eindruck schinden sie kämen zu Fuß oder mit Kleinwagen.


7
 
 Helena_WW 30. August 2016 
 

@Trieer : Kamphaus kam schon in den 1980'er mit bisch. Sekretär als Chauffeur zur Firmungsspende

und das Auto war definitiv auch damals kein Golf.


5
 
 Trierer 30. August 2016 

@Helena_WW, @Bernhard Joseph

Wer sollten nicht vergessen, jenseits aller hoch berechtigter Kritik an ihm, dass Kamphaus den BMW so gut wie nie nutzte, auch fast immer auf einen Chauffeur verzichtete und selbst am Steuer sitzend mit einem Golf durch "seine" Lande tuckerte. Das muss man nicht unbedingt beeindruckend finden, denn viele Bischöfe arbeiten während der Fahrt, setzte aber immerhin mal ein Zeichen.
Bernhard Joseph, danke für Ihre Korrektur, habe den Tatbestand soeben auch in Erfahrung gebracht und hätte es noch richtig gestellt! Dennoch ist das Leasingmodell, Sie sprechen es an, schon rein kaufmännisch betrachtet für das Bistum spürbar von Vorteil.
Dass TvE in Limburg auf Widerstand von Anfang an stieß, war nach der Kamphaus-Ära voraus zu sehen. Einen von der Statur Gerhard Ludwig Müllers hätte es schon bedurft, um sich in dieser "Schlangengrube" durchzusetzen. TvE ist ein kluger Theologe und gewiss ein frommer Bischof! Für diesen Posten aber war er der falsche Mann, was man in Rom hätte wissen können.


3
 
 Bernhard Joseph 30. August 2016 
 

@Herbert Klupp

Solche Verdrehungen der Fakten geschehen mit Vorsatz. Wir erleben heute einen zunehmenden Verfall journalistischer Redlichkeit. Längst geht es bei "Berichterstattung" nicht mehr um Vermittlung objektiver Information, sondern um Manipulation und da hört sich 31 Millionen für das "Haus des Bischofs" doch wie eine gigantische Geldverschwednung aus Privatvergügen an. Mit diesem Pfund lässt sich dann wunderbar gegen die Katholische Kirche wuchern, denn es soll ja mit diesen Verdrehungen der Fakten erreicht werden, dass die Kirche als Ganze diskreditiert wird.

Räumte man ein, dass die 31 Millionen den ganzen Baukomplex umfassten und größtenteil auf denkmalrechtliche und geologische Gegebenheiten zurückzuführen sind, dann ließen sich die Ausgaben nicht mehr so simpel als protzsüchtige Geldverschwendung darstellen. Die FAZ schrieb doch erst dieser Tage wieder von der Protzresidenz. Das ist kein Journalismus mehr, sondern nur noch ideologische Propaganda.


8
 
 Helena_WW 30. August 2016 
 

@myschkin : Meinen sie den Weg von der Untergeschosswohnung direkt in den Garten ?


3
 
 Bernhard Joseph 30. August 2016 
 

@Unterbauer

Soll das jetzt heißen, dass Bischöfe für Nobelkarossen Werbung machen sollen?

Haben Sie vergessen, womit die ganze Hetzjagd gegen TvE begann? Der Bischof hatte Bonusmeilen genutzt und auf einem Langstreckenflug von Business-Class auf First-Class umgebucht, um sich besser von Reisstrapazen erholen zu können. Das wurde dann zum Anlass genommen, ihn medial insbesondere auch im Bistum Limburg anzugreifen und mit dem Vorwurf der Verschwendung zu treiben.

Ich könnte jetzt Ihre Aufzählung wie folgt ergänzen: Ein Bischof sollte First-Class fliegen, damit er besser ausgeruht ist, ungestört telefonieren kann, genügend Platz zum Arbeiten hat und sich seinen Rücken nicht auf zu engen Sitzen, wie in der Business Class, kaputt macht. Außerdem herrscht in der First-Class Ruhe, so dass lärmende Kinder oder Angetrunkene den Bischof in seiner Arbeit nicht stören. Auch die Fluggeräusche werden in der First-Class besser gedämpft.

Hat man dies bei der sogenannten "Bonusmeilen-Affäre" ins Feld geführt?


6
 
 Hausfrau und Mutter 30. August 2016 
 

Audi 6

@ Unterbauer
@ thomasunglaublich

sehe ich genauso.

Zu betrachten ist die gefahrene Kilometerzahl und die Tatsache, dass das Auto ständig fährt.

Dienstwagen sind in Deutschland üblicherweise teuerer als z.B. in Frankreich, weil dort die AFA-Möglichkeit (steuerlich gesehen) begrenzt ist und weil der Auto-Lobby nicht so stark ist, wie in Deutschland.

H&M


1
 
 Helena_WW 30. August 2016 
 

@Wigilis : Warum nur Konvent für Domführungen, aber keiner für ewiges Gebet in der Kapelle und Dom ?


6
 
 felsbrandung 30. August 2016 

Volle Zustimmung

@thomasunglaublich am 29.8.2016
Was Sie da schreiben volle Zustimmung. Dem ist nichts hinzuzufügen!


4
 
 felsbrandung 30. August 2016 

Man regt sich nur bei den Katholiken auf!

@Bernhard Joseph
Margot Käßmann (ehemalige evangelische Bischöfin) fuhr auf ihrer Trunkenheitsfahrt einen Dienstwagen der Marke VW, Modell Phaeton. Damals kursierte ein Preis von ca. 70.000,00 € durch die Presse. Hat sich darüber einer aufgeregt?


8
 
 Herbert Klupp 30. August 2016 
 

ACHTUNG "FALLE BISCHOFSHAUS"

Der Hessische Rundfunk berichtet permanent und faktenresistent daß "der Skandal des Bischof Tebarz-van-Elzt in der 31 Millionen Euro teuren Renovierung DES BISCHOFSHAUSES begründet ist". Ich habe mehrfach dort beim Hörertelefon angerufen, und dringend gebeten, die Sache richtigzustellen: die 31 Mio Euro betreffen Sanierung, Restaurierung und Renovierung unter Denkmalsschutzauflagen usw VON NEUN ODER ZEHN HÄUSERN DES DOMBERGES ! Das "Bischofshaus" ist nur eines davon. Zudem gibt es fachkundige Aussagen, daß das gesamte Ensemble fachgerecht und städtebaulich hervorragend instandgesetzt wurde. Der hr aber blieb bis heute bei seinen Lügen ! Heute früh im DLF bspw kam ein hessischer Reporter zu Wort, der seine Äußerungen über die 31 Mio einmal mehr abschloß mit den Worten "für das Haus des Bischofs". Ist es Boshaftigkeit, Verstocktheit, oder sind die Herren Redakteure völlig abgeschirmt von ihrem "Hörertelefon" ? Sind Korrekturen durch Hörer nur ein lästiges Etwas, das sofort verworfen ..


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 myschkin 30. August 2016 
 

Es wird gar nicht so einfach,

eine Umnutzung für jenen unterirdischen Verbindungsgang zu finden, den sich der Vorgänger-Bischof hat bauen lassen, damit er von der Vikarie, vor den Blicken der Öffentlichkeit verborgen, ins Mariengärtchen gelangen konnte, ohne coram publico über den zwischengelagerten kleinen Platz spazieren zu müssen.


6
 
 Unterbauer 30. August 2016 
 

@ thomasunglaublich

Man könnte ergänzen:
.
ein Arzt braucht eine Helferin und eine gut eingerichtete Praxis, wenn er sich den Patienten wirksam widemn soll;
.
ein Rechtsanwalt muss sich auf die Beratung der Klienten konzentrieren und sollte den Schriftverkehr der Anwaltsgehilfin überlassen;
.
und viele Hunderte Beispiele aus dem Berufsleben.
.
Ich frage mich genau wie Sie, warum der gesunde Menschenverstand bei der Beurteilung der Aufgaben eines (hohen) Geistlichen aussetzt?


6
 
 thomasunglaublich 30. August 2016 
 

Das mit dem A 6 kann man auch ganz anders sehen...

Ich verstehe die Aufregung über den Audi A 6 nicht.

Die Nobelfirmen stellen die Autos zum Sonderpreis zur Verfügung, weil es für sie Werbung ist, wenn Politiker oder hohe Geistliche ihre Marke fahren. Ein kleinerer Wagen wäre also nicht billiger.

Ich bin dafür, daß unsere Bischöfe Autos fahren, die ihnen im Falle eines Unfalls größtmöglichen Schutz bieten. Also eine größere Karosserie haben.

Ein Bischof sollte nicht selbst fahren, dafür ist seine Zeit zu kostbar. Der Wagen sollte also Chauffeur-geeignet sein.

Ein Bischof muß viel reisen. Dann soll er bequem sitzen und sich nicht den Rücken auf Billig-Sitzen kaputt machen.

Ein Bischof muß im Auto Platz haben um Menschen mitzunehmen mit denen er während der Fahrt sprechen kann. Da tut etwas mehr Platz gut.

Ein Bischof muß während der Fahrt telefonieren. Wäre nicht gut, wenn laute Fahrgeräusche das telefonieren zur Qual machen würden.
usw.
Also: Gönnt ihm den A 6 und betet, daß er sein Hirtenamt richtig ausübt.


11
 
 Rosengarten 30. August 2016 
 

MariaAnna
Wenn man an den einen, gemeinsamen Gott glaubt, gibt es bezüglich unterschiedlicher Sprachen kein völlig unterschiedliches Denken, wie sie es behaupten.

Auch sollten Gleichnisse nicht plakativ ausgesendet werden, um es gezielt jemandem, so ganz latent, zu präsentieren.
Wenn man oft in der Bibel liest, hat man es nicht nötig in diesem Kontext jene klugen und treffenden Worte zu verinnerlichen.

Übrigens, dieses Gleichnis habe ich während einer Predig in gehört und glauben sie mir, es wirkte noch nachhaltig, da es aus dem Munde eines Priesters kam.

Vielleicht verstehen sie jetzt, worin wir uns
unterscheiden.


2
 
 Helena_WW 30. August 2016 
 

@myschkin : Warum sie sich nicht bei Claudia Roth(Die Grünen), Petra Hinz(SPD) residieren

Wie residiert denn die Bundestagvizepräsidentin, auf Kosten derer die laut ihrer Demo nochmal als was bezeichnet hat? Auf Kosten eines Volkes, Bevölkerung, dem sie Claudia Roth zusammen mit ihren Gesinnungsgenossen, die ebenfalls von dieser Bevölkerung alimentiert werden, dieser Bevölkerung die Vernichtung wünschen und seit jahrzehnten so ausbeuterisch agieren. Komisch, darüber empört sich vergleichsweise keiner, auch von ihnen haben ich da nichts gehört @myschkin. Kein Bundestagsabgeordneter hat hier ein Verfahren gegen die Grüne Claudia Roth eingeleitet, kein Kirchenvertreter die Propaganda von Roth und Gesinnungsgenossen gerügt.
Was ist mit der Hochstaplerin Petra Hinz, SPD? Was ist mit der Sorgfalt bei solchen Bauprojekten wie dem Nürburgring, verantwortlicher MP Kurt Beck SPD, Flughafen Berlin verantworlicher OB Klaus Wowereit SPD, usw. Komisch in vergleichsweise, in Verhältnismäßigkeit betrachtet ist dort die Kritik auffällig sehr, sehr leise.


5
 
 ThomasMoore 30. August 2016 

@neri5: TvE einladen?

"Aufregend und für mich voller Unbehagen darf erwartet werden, ob Tebartz-van Elst im September zur Feier der Bischofsweihe überhaupt eingeladen wird."

Ich denke, diese Frage kann mit nein beantwortet werden. Wenn schon eine Einladung zum Kongress Freude am Glauben für einen solchen Wirbel sorgt, dass TvE letztlich die Teilnahme absagen muss, was wird dann wohl passieren, wenn TvE zur Bischofsweihe erscheint, noch dazu im Limburger Dom? Und selbst wenn aus Höflichkeit eine Einladung kommt: Ich an der Stelle von TvE würde absagen, das ist ja pure Heuchelei!


5
 
 Bernhard Joseph 30. August 2016 
 

@Trierer

Ein Bistum ist kein profitorientiertes Unternehmen, das mit Leasing seine Steuerlast drücken müsste, insoweit ist ihr Vergleich schlicht falsch - gilt übrigens auch für Behörden. Der einzige Vorteil des Leasing liegt für das Bistum darin, nicht den Kaufpreis auf einen Schlag zu zahlen und den Wagen in einem Turnus von wahrscheinlich zwei Jahren einfach beim Händler wieder gegen einen neuen Wagen austauschen zu können.

Wer aber eine Badewanne derart in den Fokus rückt, wie in Limburg geschehen, der muss sich auch die Frage nach der Notwendigkeit eines Audi A6 gefallen lassen. Man muss sich als Bischof auch nicht in jede Gepflogenheit "fügen".

Es ging mir nicht darum, dem neuen Bischof einen Strick drehen zu wollen, sondern aufzuzeigen, wie verlogen die ganze damalige Debatte um Badewannen etc. war. Professor Tebartz-van Elst passte bestimmten Kreisen im Bistum auf Grund seiner theologischne Positionen nicht.


9
 
 [email protected] 29. August 2016 
 

Kein Geheimnis

Als wenn es nur um das Auto ginge. Fast jedes Bistum ist mit den grossen Autofirmen "verleast". Viel prisanter ist doch, wenn die Nachricht stimmt, dass der neue Bischof ausgerechnet das Haus des ehemaligen GV Kaspar beziehen soll. Kaspar wurde nie zu Rechenschaft gezogen, auch wenn er die "rechte Hand TvE war. Über Kaspars Vergangenheit in Aul... im Rhein.. ganz zu schweigen.


13
 
 Germanium 29. August 2016 
 

Ein Bischof ist auch nur ein Mensch, so klingt hier mancher Kommentar,

doch ist ein Bischof ein Geistlicher und ein Vorbild für die Christen, das sollte man nicht ausser Acht lassen.
Was verspricht man denn als angehender Priester? Ein Leben in Ehelosigkeit, Bescheidenheit, Ehrfurcht und Gehorsam.
http://www.katholisch.de/glaube/unser-glaube/das-sakrament-der-weihe

Ein teures Auto ist auch nur ein Dienstfahrzeug, aber ein billigeres ebenso? Man gönnt sich ja sonst nichts?
Aber keine falsche Bescheidenheit, denn ein Geistlicher ist auch nur ein Mensch.


2
 
 MariaAnna 29. August 2016 
 

@Rosengarten

Obwohl wir beide in der selben Sprache schreiben, habe ich dennoch das Gefühl, wir denken in völlig unterschiedlichen Sprachen.

Im Lukasevangelium findet sich das Gleichnis vom Zöllner und Pharisäer: Ein Pharisäer und ein Zöllner gehen in den Tempel zu Jerusalem, um zu beten. Der Pharisäer dankt Gott in seinem Gebet dafür, dass er Pharisäer ist und hebt hervor, dass er sich (in seinen Augen) vorbildlich verhält – und nicht so wie etwa Räuber, Ehebrecher oder eben der Zöllner neben ihm. Der Zöllner hingegen schlägt sich gegen seine Brust, wagt dabei nicht aufzusehen und bittet Gott darum, ihm, dem Sünder, gnädig zu sein. Im Gegensatz zum Pharisäer ist er sich seiner Sündhaftigkeit bewusst und voller Demut.


9
 
 myschkin 29. August 2016 
 

Ich frage mich nach wie vor,

welche Umnutzung das Bistum für Bischof Tebartz' Koi-Karpfenteich vorgesehen hat. Hat da jemand eine Idee? Oder gibt es darüber Neuigkeiten?
Kurzum: Es stellen sich allerhand praktische Fragen, wenn solch ein Anwesen sich in neuen Funktionen bewähren muss.


6
 
 Waldi 29. August 2016 
 

Verehrter @Magnus Maxentius,

haben Sie von den von Ihnen genannten 60 Bischöfen einen einzigen Widerspruch vernommen, als ihr Vorsitzender, Kardinal Marx, laut verkündete, dass die deutschen Diözesen keine Filialen von Rom sind? Oder dass sich, nach Überzeugung von Kardinal Marx, die katholische Kirche durch ihr Verhalten Schwulen und Lesben gegenüber entschuldigen muss? Also - sind alle unisono damit einverstanden!


10
 
 Helena_WW 29. August 2016 
 

@Trierer : TvE hat den Bischof Kamphaus Wagen 5'er BMW weiterbenutzt

würde da jetzt weder dem einen noch dem anderen einen Strick drausdrehen. Man könnte vielleicht fragen wer das das Christen, Christliche Werte unterstüzende, katholische Christen mehr beschäftigende, freundlichere Unternehmen ist.


3
 
 Selene 29. August 2016 
 

Ich finde es fragwürdig

wenn katholische Christen einen neugewählten Bischof bereits "in die Pfanne hauen" noch bevor er überhaupt sein Amt angetreten hat.

Ich wünsche dem zukünftigen Bischof von Limburg Glück und Gottes Segen und ich kann gut verstehen, dass er nicht in den spektakulären Altlasten seines Vorgängers wohnen möchte.


4
 
 Trierer 29. August 2016 

Ein schweres Amt nicht unnötig noch erschweren.

Der Audi scheint ja im Forum mächtig "Eindruck" zu machen. 50.000 € soll er kosten. Wie unbescheiden. Kostet er aber nicht! Wollen wir dem neuen Bischof gleich einen Strick daraus drehen, dass ein offenbar mit einem örtlichen Autohaus seit Jahren bestehender Leasingvertrag weiter angewendet wird. Jeder der in einer Institution öffentlichen Rechts einmal mit steuerlichen Dingen befasst war, wird der Vorgehensweise des Bistums zustimmen. Natürlich werden keine 50 Tausend fällig, sondern eine monatl.Leasingrate, die sich steuerlich für das Bistum deutlich positiver gestaltet als ein Kauf! Bätzing hat übrigens nie einen Audi angefordert. Er fügt sich einfach in die bisherigen Gepflogenheiten ein. (Welche Marke benutzte nochmal TvE?)
Geben wir dem Mann doch wenigstens mal eine Chance, oder hofft jemand darauf das er scheitert?
T.v.Elst wäre gewiss ein getreuer Hirte gewesen, ja, aber mag nicht der Hl.Geist einen viel fruchtbareren Weg für ihn vorgesehen haben, als wir es heute ahnen?


4
 
 Helena_WW 29. August 2016 
 

@myschkin : Fragen sie das doch mal einen Rollstuhl oder Rollatorfahrer ?

Für Rollator-,Rollstuhlfahrer sind barriererfreier großzügiger wie sie es nennen Duschraum,Toilettenraum, etwas großzügigere Flure,Wohnraum sehr hilfreich.Bemerke es an meinen älter werdenden Eltern mit altersbedingten Gehbehinderungen, dass die zur Bauzeit unseres Hauses üblichen kleinen engen Bad/WC Räumchen problematisch sind. Und @myschkin denken sie doch mal an unsere RLP Ministerpräsidentin, die mit MS-Erkrankung und folglich teilweiser Rollstuhlbenutzung ihr Amt ausübt. Wenn es Amtsitze, Dienstwohnungen einzurichten gibt muss man solche Eventualitäten auch mitbedenken.
Ob die Ausstattung einer bisch. resp. Bürgermeister/Minister/Ministerpräsidenten Dienstwohnung+bad dann den Komfort eines gehobenen Mittelklassehotelstandard sein muss o. Kategoriestufen weniger darüber kann man diskutieren.

Was hat das mit dem Schwesternhaus für Ordensschwestern zu tun? Warum sollen kein Konvent, keine Ordensfrauen und Ordensmänner im Diözensanzentrum präsent sein? Wegen dem Bad, @myschkin?


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 Willigis 29. August 2016 
 

@ Bernhard Joseph

Zunächst einmal handelt es sich um ein Leasingfahrzeug. Da kommen oft Großkundenrabatte ins Spiel. Tatsächlich kam auch Tebartz' 5er das Bistum billiger als die später angeschafften VW Passat.

Zum anderen: Nehmen Sie's mir nicht übel, aber ein Auto der oberen Mittelklasse ist für einen Bischof vertretbar. Das mit einem Hausbau zu vergleichen, in dem beispielsweise das Parkett einen Quadratmeterpreis von 480 € hatte (googlen Sie mal, was sowas im Durchschnitt kostet!), ist etwas arg weit hergeholt. Dass man mit TvE "rigoros" war, kann man daher m.E. nicht sagen.

Zudem: Auch wenn es viele nicht hören mögen: Tebartz sind nicht allein die 31,5 Mio zum Verhängnis geworden. Die Affäre hat ans Licht befördert, wie der Bischof mit Mitarbeitern umgegangen ist (Anstiftung zur Lüge) und selbst mehrfach öffentlich gelogen hat. Das gehört sich halt nicht.

Daher ist die Legendenbildung über den umbequemen Bischof auch ziemlicher Mumpitz. Tebartz war sicher überzeugter Römer, aber alles im Rahmen.


4
 
 myschkin 29. August 2016 
 

@Helena_WW

Was sollen denn Ordensleute mit diesem Duschraum anfangen?


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 Helena_WW 29. August 2016 
 

Und warum dann keine Ordensleute, Konvent im Diözesanen Zentrum ?

Das Schwesternhaus am Domberg war ja eigentlich für Ordensschwestern gedacht, wo verbleiben die? Warum keine Ordensfrauen und Ordensmänner, geistliches Leben, lebendige Christlich Spirituelle Betreuung am und um den Dom und somit im Diözesanen Zentrum zu der man dann Besucher einladen kann Christus und Kirche zu erfahren.


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 Germanium 29. August 2016 
 

Mein Eindruck ist,

das es dem neuen Bischof u. vielen anderen modernen Geistlichen garnicht darum geht, dem Gerede der Öffentlichkeit engegen zu wirken als mehr die eigene Privatsphäre zu wahren.
So entgeht man der Verpflichtung die Tür für unangemeldete Besucher offen zu halten.
Das Bischofshaus dient dann wohl nur noch als Pfarrbüro, wo alle Angelegenheiten zu Bürozeiten abgewickelt werden.
Die deutsche Amtskirche lässt grüssen.


6
 
 Metscan 29. August 2016 
 

Bischof Bätzing

Nochmals an alle Sozialneider: 31 Mio. für einen einigermaßen ansehnlichen Baukomplex sind heuzutage PEANUTS!!
Sehen Sie sich an, was andere öffentliche Gebäude, Flughäfen, Konzerthallen etc. kosten. Da kosten die Tiefgaragen an die 31. Mio.! Das Limburger Bischofhaus gilt als ein Wahrzeichen Deutschlands. Auf jeden Fall ist der neue Bischof im Unterschied zu TvE politisch korrekt und ganz im Einklang mit der dortigen Kamarilla. Man darf gespannt sein,wie er sich in seinem weiteren Verhalten den politischen Gegebenheiten gegenüber verbiegen wird. Wenn er Rückgrat hätte, wäre er eingezogen, politischen und "religiösen" Kritikern zum Trotz!!!Wenn ein 18jähriger einen großen Mercedes gewinnt, wird er diesen aus Scham verscherbeln oder selber fahren? Wenn er Selbstvertrauen hat, fährt er selber, nach dem Motto, da hab' ich nix mit zu tun, was die andern sagen! Mich wundert, daß keiner im Forum dafür plädiert daß man die 31 Mio. doch in Merkels Flüchtlingsschatulle hätte geben sollen.


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 Herbstlicht 29. August 2016 
 

Der zukünftige Bischof wird lt. obigem Bericht vorübergehend im ursprünglichen Domküster- und späteren Schwesternhaus auf dem Domberg wohnen.
Langfristig ist dafür aber ein Einfamilienhaus in der Nähe vorgesehen.
Noch lebt darin aber Franz Kaspar (78), der frühere Generalvikar.
Soll nun erst dessen Ableben abgewartet werden, oder muss er in seinem Alter irgendwann ausziehen, damit der künftige Bischof einziehen kann?
So oder so, ich sehe beide Möglichkeiten nicht als besonders gelungen an und sensibel sind sie m.E. auch nicht.
Eine Wohnung steht schon bereit, zugegeben für teures Geld, wird aber nicht genutzt.
Während das Einfamilienhaus vor dem Einzug Bischof Bätzings doch sicher auch etwas renoviert und neu hergerichtet werden müsste, was dann ja auch wieder Kosten verursachen würde.


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 MariaAnna 29. August 2016 
 

@Rosengaeten

Da mein Beitrag als einziger den Begriff "Atheist" enthält, nehme ich an, Sie meinten mich mit Ihrer Schelte. Bitte lesen Sie meinen Satz nochmals. Nie habe ich Bischof Bätzig als Atheist bezeichnet, ich erklärte lediglich, viele seiner ersten Worte zur Bischofsernennung hätten auch von einem Atheisten stammen können (da sie kaum theologische Aussagen enthielten). Da ich davon ausgehe, daß Sie die Feinheiten der deutschen Sprache kennen, brauchen Sie sich also nicht von meinen Worten zu distanzieren. Auf Ihren sehr persönlichen Satz zu meinem Glauben möchte ich nicht weiter eingehen, nur soviel: muß Ihre Empörung in einem solchen Angriff münden?


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 Helena_WW 29. August 2016 
 

Das ist dem Bischof Georg seine Entscheidung

Ich wäre auch nicht missgünstig gewesen oder hätte Unbescheidenheit oder sonst was unterstellt, wenn er in dem als Diözesanen Zentrum angedachten Gebäudekomplex die Dienstwohnung übernommen hätte, auch wenns berechtigt kritikwürdiges gibt an der ganzen Bau und Gebäudegeschichte gibt.
Leider sind bei den auch zurecht in kritikgeratenen Dingen, die gutgemeinten Ideen mit untergegangen. So z.B eine schön restaurierte und von regionalen Kunsthandwerkern gestaltete Diözesane Begegnungsstätte direkt neben dem Dom zu haben, die zur Einkehr und gemeinsamen geistlichen Begegnung, Neuevanglisierung in und um den Dom einladen könnte. Auch die Kapelle hat in ihrer schlichten Helligkeit eine spirituelle Ausstrahlung. Noch'n Museum der Zeitgenössischen Kunst, Eventpartykeller o.ä. brauchen wir m.E. nicht. Es wäre schön, wenn nicht nur in Tourismus Art achtlos über den Domplatz gestiefelt würde, sondern lebendige Kirche, die die Menschen christlich anspricht, zum Verweilen und Einkehr einlädt.


7
 
 Amanda1975 29. August 2016 
 

Bei den alten Römern hieß es:

"Quod licet Jovi, non licet bovi"...


3
 
 Bernhard Joseph 29. August 2016 
 

@Willigis

Man könnte es auch umdrehen; die Badewanne sorgte für einen Sturm der Entwrüstung, aber ein Audi A6 - mit Extras um die 50Tsd Euro kostend - ist dann ein Ausdruck völliger Bescheidenheit.

Warum kann es nicht ein Opel Insignia oder ein VW Passat sein?

Schnell erkennt man, dass die Frage, wo Luxus anfängt, durchaus unterschiedlich beurteilt wird. Bei TvE war man da sehr rigoros.


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 Gipsy 29. August 2016 

@ Vaticano II

"Eine richtige Entscheidung
Es muss eine neue Ära nach TvE beginnen, da gehören solche Zeichen dazu."
-------------------------------
Was da mit TvE veranstaltet wurde , darauf kann nicht so schnell eine neue Ära aufgebaut werden. Der widerwärtige Umgang mit Bischof TvE bleibt in den Mauern hängen.Das war doch eine ganz linke Tour , was da ablief. So etwas bleibt hängen.

Möge der neue Bischof so heilsam wirken, wie es TvE nicht durfte, weil es einigen seiner Mitbrüder nicht in den modernen Kram gepasst hat.


19
 
 Selene 29. August 2016 
 

Diese Entscheidung

war meiner Meinung nach richtig, sonst hätte es gleich wieder böses Blut gegeben.


6
 
 Magnus Maxentius 29. August 2016 

@Waldi

Kennen Sie eigentlich alle gut 60 deutschen Bischöfe so genau und so persönlich, dass Sie ihnen einen solchen Opportunismus vorwerfen dürften? Sie machen es sich sehr einfach.


4
 
 Pilgervater 29. August 2016 

Gut so!

Vielleicht war's für den Anfang ja richtig, nicht gleich wieder das Mediengeheul zu provozieren. Immerhin wird der künftige Bischof das Bischofshaus dienstlich nutzen, wofür es auch bestens geeignet ist. Er kann dort vielfältige Hirtenfunktionen ausüben. Nur einige Beispiele: zuerst mag er in der Kapelle mit kleinen Besuchsgruppen, neugierigen Augen entzogen, Gott die Ehre geben und auch dienstliche Unternehmungen mit den Mitarbeitern dem Segen Gottes anempfehlen oder -last not least- auch alleine im Gebet ungestört Inspiration und Kraft schöpfen für sein spezielles Bistum. Im schönen, kleinen Innenhof mit Brunnen wird dem Bischof ein wohltuender Rahmen geboten für Empfänge und Begegnungen mit Besuchergruppen aus dem Bistum und der Welt, bevor es im Konferenzraum zur Sache geht. Die eigentlichen Arbeitsräume sind bestens geeignet für die Mitarbeiter und den Bischof selbst; alles unter einem Dach - und in unmittelbarer Nähe zum einzigartigen Dom auf dem markanten Lahnfelsen. Gut so!


5
 
 Waldi 29. August 2016 
 

Es ist schon seltsam,

dass der neue Bischof Georg Bätzing sich weigert in die Wohnräume seines Vorgängers Tebartz-van Elst einzuziehen, um von diesem nicht in den Höllenschlund der Mediendiktatur gesaugt zu werden! Die deutschen Bischöfe sind zwar in der DBK zusammen geschlossen, aber fast alle sind in Privatmeinungen zerfallen, um sich nach Windfähnchen Art aktuellen Meinungsverschiebungen nahtlos anzupassen zu können, um nicht anzuecken! Auf diese Weise verschmelzen sie zu einer Einheit in Vielfalt unter dem Deckmantel einer radikalen Meinungsdiktatur, der sie sich nur schwer entziehen können!


14
 
 Christin16 29. August 2016 

Der Trend

zum Zweitbuch hält an, sagte man früher spöttisch.
Heute muss es wohl eher heißen: Der Trend zur Zweitwohnung hält an.
Alles im Zeichen der neuen Bescheidenheit ...
Der Bischof sollte diese Residenz, die teuer genug war, auch architektonisch ein interessantes Ensemble darstellt und in die viele anständige Handwerker ihr ganzes Können gelegt haben, beziehen und nutzen.
Dafür ist sie schließlich da.
Und schließlich gehts irgendwo auch noch um die Ehre Gottes und Christi, Anbetung unseres Herrn auch durchaus in einem schönen Gebäude mit entsprechender, Ihn würdigender Arbeit und zu Ihm hin geführten Leben und nicht nur um das Ich des Bischofs.


15
 
 petrafel 29. August 2016 
 

A6-Pragmatik und Bischofshaussymbolik

"Für die Privaträume, die besonders viele Diskussionen hervorgerufen hatten, sei «eine sinnvolle und angemessene Alternativnutzung angedacht», etwa in Zusammenarbeit mit dem benachbarten Diözesanmuseum."
Jetzt werde sogar ich langsam neugierig: Die Privaträume mit Küche, Bad und Schlafzimmer könnten "sinnvoll und angemessen" durch das Diözesanmuseum genutzt werden???? Dem Gefühl nach würde ich sagen, sinnvoll wäre, wenn dort jemand wohnen würde. Sinnvoll wäre, wenn der Bischof im Bischofs(!)haus wohnen würde.
Den A6 gönne ich ihm ohne Abstriche, aber dann sollte er auch die Wohnungsfrage pragmatisch angehen und nicht auf Symbolfragen herumreiten. Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht ...


13
 
 Willigis 29. August 2016 
 

Die Residenz ist sehr gelungen...

...die Wohnung allerdings weniger. Die Hälfte ist im Keller, die andere Hälfte so nah an die Stadtmauerreste gesetzt, dass man beim Blick aus dem Fenster bloß Steinwände sieht. Und dann 280qm. Sowas will auch nicht jeder.

Man muss leider sagen, dass die Wohnung für Tebartz vielleicht genau richtig war, spätere Amtsinhaber aber so oder so damit gefremdelt hätten.

Allerdings finde ich die Kommentare hier doch seltsam: Die 31 Mio sind OK, aber ein geleaster A6 nicht? Logisch ist das nicht wirklich.


4
 
 neri5 29. August 2016 
 

Die erste Entscheidung von Bischof Bätzing....

..ist meiner Meinung nach eine falsche Entscheidung....aber, das Gejaule der Presse usw...hätte ich nicht hören wollen!

Der künftige Bischof von Limburg sammelt seine ersten Sympathiepunkte,
ob es dadurch mehr Priesterberufungen weniger Kirchenaustritte und endlich wieder mehr besuchte Gottesdienste in diesem Bistum gibt?

Aufregend und für mich voller Unbehagen darf erwartet werden, ob Tebartz-van Elst im September zur Feier der Bischofsweihe überhaupt eingeladen wird....


11
 
 Weinberg 29. August 2016 
 

Aufwändige Bescheidenheit

Der neue Bischof zieht zunächst in eine provisorische Bischofswohnung, während das von ihm ausgewählte Einfamilienhaus noch renoviert werden muss. Derweilen wird nach einer Alibi-Verwendung für die beiden neuen leerstehenden Wohnungen im diözesanen Zentrum St. Nikolaus gesucht. Vielleicht darf ja wenigstens der Fahrer dort wohnen, der den Bischof tagtäglich im Audi A6 von seinem Wohnhaus zu seinem Arbeitsplatz und wieder zurück chauffieren muss. Ich kann ja verstehen, dass Exz. Bätzing nicht in den in Verruf geratenen Räumlichkeiten wohnen will. Andererseits war es immer schon etwas teurer, wenn Bischöfe ihre Bescheidenheit zelebrieren. Ich denke da auch an meinen Bischof, Kardinal Marx. Und auch ein wenig an den Bischof von Rom, der ja auch zwei Wohnungen belegt hat, wenngleich aus "psychiatrischen Gründen", wie der Hl.Vater es selbst formulierte. Aber möge das Häuschen mit Garten dem neuen Bischof von Limburg gut tun.


14
 
 agnese 29. August 2016 
 

Den wunderbaren, gläubigen Bischof Franz-Peter Tebartz van Elst hat das Bistum Limburg nicht verdient. An der Stelle seiner hasserfüllten Gegner möchte ich nicht vor Gottes Tron erscheinen. Gott ist nämlich unendlich gut und gerecht.


15
 
 Hausfrau und Mutter 29. August 2016 
 

OK mit AnnaMaria und Herbstlicht!

In Deutschland ist das Thema TvE, in Frankreich das Thema Burkini, jedes Land seine Beschäftigung!

Tatsache ist und bleibt: die ursprüngliche Absicht, die Bischofsresidenz zu sanieren, war damit verbunden, sie auch tatsächlich zu benutzen und nicht nur für einen Bischof, wenige Wochen.

Persönlich denke ich, dass wenn ich ein Haus kaufe, wo mir das eine oder das andere nicht gefällt -sei es Küche oder Bad- ändere ich es nach Kassenlage: hier hätte der neue Bischof diskret das eine oder andere während der Zeit ändern können: immerhin soll er auch lang bleiben und es ist nicht klar, wann der ehem. General Vikar auszieht, wie lange er auf sein bisheriges Haus wohnen darf usw.

Mir gefällt diese Entscheidung nicht aber ich denke, dass das Thema so sehr mit Sprengstoff geladen war, dass eine andere Entscheidung kaum möglich war.

H&M


8
 
 Bernhard Joseph 29. August 2016 
 

@myschkin

Badewanne nein, aber ein AUDI A6 muss es dann schon sein. Immer ganz bescheiden, die Limburger. In der FAZ ist dann begleitend von der Protzresidenz, die nun unbewohnt bleibe, die Rede.

Im Limburger Bistum geht, wer hätte auch anderes erwartet, alles seinen gewohnten Gang.

@SpatzInDerHand
Ich wusste gar nicht, dass ein Audi A6 für Bescheidenheit steht! Ob das Auto wohl der Besoldungstufe entsprechen muss?


14
 
 myschkin 29. August 2016 
 

Kann ich nachvollziehen,

dass der neue Bischof nicht diesen seltsamen Duschraum seines Vorgängers benutzen will.


4
 
 Herbstlicht 29. August 2016 
 

@MariaAnna

Ich schließe mich ganz Ihrer Meinung an.
Die Räumlichkeiten nicht zu beziehen, für die sie gedacht sind, nämlich zum Wohnen, hat nicht sehr viel mit Bescheidenheit zu tun. Es darf getrost als ein Hieb gegenüber Tebartz-van Elst verstanden werden.
Oder der zukünftige Bischof will Ärger vermeiden und fällte deshalb schon im Vorfeld eine kirchenpolitisch-korrekte Entscheidung, in der Meinung, dass dies von ihm erwartet wird.
Aber ob allein bischöfliche Anpassung die richtige Methode ist, dass das Bistum einen guten Weg gehen kann?


17
 
 MariaAnna 29. August 2016 
 

Eine falsche Entscheidung

Schon bei der Vorstellung unseres neuen Bischofs hatte ich ein ungutes Gefühl: seine Sätze glichen mehr denen eines Politikers als denen eines Bischofs. Das meiste hätte auch ein Atheist sagen können, der gerade ein neues Amt erhalten hat. Und als er endlich über Religiöses sprach, lobte er vor allem das "Synodale" im Bistum Limburg. Die bischöfliche Autorität durch Synoden und andere Gremien zu verwässern ist seit Jahren ein Lieblingsmittel der Progressiven und eine der schlechten Traditionen im linken Bistum Limburg. Nun, nach seiner Entscheidung - im architektonisch sehr gelungenen - neuen Bischofssitz nur zu arbeiten aber nicht zu wohnen, tritt er - bildlich gesprochen - seinem Vorgänger noch mal kräftig hinterher (an anderer Stelle las ich, er bezeichnete die Bischofswohnung als "skurril"). Und allen, die über die Höhe der Kosten von 31 Mio nicht hinwegkommen, sei gesagt: etwa zur gleichen Zeit gab das Bistum München ca. 130 Millionen für ein neues Ordinariat aus!


33
 
 SpatzInDerHand 29. August 2016 

@Deo Gratias! Also, hüstel - ich habe nix dagegen, wenn man die Bescheidenheit

unserer Kleriker auch äußerlich ein wenig erkennen kann. Dazu hilft ein "nicht-fürstlicher" Lebensstil durchaus!


10
 
 Deo Gratias! 29. August 2016 
 

Verherrlicht Gott und preiset Ihm!

Verherrlicht Gott und preiset Ihm - und zwar nicht durch eine nach aussen in den Medien getragene Armutssymbolik und falsche Demut!

Wahre katholische Hirten leben ihre Bescheidenheit unsichtbar, im Verborgenen - selbst wenn sie in Räumen zur höchsten Ehre Gottes leben dürfen.


19
 
 VaticanoII 29. August 2016 
 

Eine richtige Entscheidung

Es muss eine neue Ära nach TvE beginnen, da gehören solche Zeichen dazu.


10
 
 thomasunglaublich 29. August 2016 
 

Dann kann´s jetzt ans Eingemachte gehen!

Wie gut, daß diese Nebensächlichkeiten damit geklärt sind.
Jetzt kann der neue Bischof an die wirklich wichtigen Dinge gehen. Unter TvE gab es wieder Priesterberufungen. Wird das anhalten?
Wird der neue Bischof die theologische Einheit mit Rom wieder herstellen? Wird er für eine würdige Feier der Liturgie sorgen? Wird er den Wildwuchs und die Selbstbedienungsmentalität im Ordinariat eindämmen?
Das waren die Hauptpunkte, die TvE in die Schußlinie gebracht haben. Alles andere hätte man ihm nachgesehen.
Wir werden sehen, ob der neue Bischof hier den Mut und den Wille für klare Linien hat.


31
 
 Bernhard Joseph 29. August 2016 
 

Die neue Bescheidenheit im Bistum Limburg

"Das Bistum gab auch bekannt, es werde Bätzing als Dienstwagen einen geleasten Audi A6 zur Verfügung stellen."


19
 

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