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Gericht entscheidet: Gesichtsschleier für Schülerin nicht erlaubt

23. August 2016 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Muslima darf keinen Niqab am Osnabrücker Abendgymnasium tragen


Osnabrück (kath.net/idea) Einer muslimischen Schülerin ist es weiterhin nicht gestattet, an dem Osnabrücker Abendgymnasium „Sophie Scholl“ einen gesichtsverhüllenden Niqab zu tragen. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück am 22. August entschieden. D


ie Muslima war im April 2016 an der Abendschule aufgenommen worden. Dies hatte das Abendgymnasium allerdings später widerrufen, weil die 18-Jährige aus religiösen Gründen ihr Gesicht verhüllen wollte. Sie erklärte sich zwar bereit, ihre Identität durch Aufhebung des Schleiers vor einer Schulmitarbeiterin zu Unterrichtsbeginn offenzulegen, allerdings wollte sie später verschleiert am Unterricht teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen sah sich die Schule außerstande, sie zu unterrichten.

Dagegen hatte sich die Frau rechtlich zur Wehr gesetzt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht binnen zwei Wochen nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe angefochten werden.


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Lesermeinungen

 Gloria Patri 23. August 2016 
 

Ganz so einfach ist es nicht. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat nur deshalb gegen die Antragstellerin entschieden, weil sie trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht zur mündlichen Verhandlung erschienen ist.

In Verfahren des einstweiligen Reschtsschutzes wird das persönliche Erscheinen aber regelmäßig nur dann angeordnet, wenn das Gericht der Auffasssung ist, dass an der Position des jeweiligen Antragstellers "etwas dran ist".

Gut mögich also, dass das Gericht im Falle des Erscheinens der Antragstellerin anders entschieden hätte.


0
 
 Marollein 23. August 2016 
 

Hier gelten unsere Regeln und Gesetze
Danke
Die Vollverschleierung macht nicht nur mir Angst


12
 
 ottokar 23. August 2016 
 

Lernbedarf vorhanden!

Wann lernen und akzeptieren unsere Juristen und Politiker endlich, dass Hijab (Kopftuch, gesamte islamische Welt), Abaya (langer Mantel mit Kopfbedeckung,arabische Halbinsel, Iran), Niqab (Kopf-und Gesichtsbedeckung mit Augenschlitzen,arabische Halbinsel), Bushiya (Kopf und Gesichtsbedeckung mit durchsichtigem Schleier, arabische Halbinsel) sowie Burka (Mantel der den gesamten Körper bedeckt mit undurchsichtigem Gitter vor dem Gesicht,Afghanistan,Pakistan) nichts , aber auch garnichts mit religösen Bräuchen oder Vorschriften zu tun hat.Es handelt sich hierbei ursprünglich um stammesunterschiedliche nomadische Kleidertrachten, deren Entstehung mit dem ehemaligen Leben in Wüstengegenden zu tun hat. Da die dort lebenden arabischen Nomadenvölker frühzeitig (ungefragt)islamisiert wurden, identifizieren wir heute Frauen mit dieser Tracht als Mohamedanerinnen und schreiben den Trägerinnen dieser Tracht fälschlicherweise religiöse Motive zu.Als solche werden sie aber missbraucht.


7
 
 chiarajohanna 23. August 2016 
 

Richtige Entscheidung "UNSERES" deutschen Verwaltungsgerichtes

Es ist UNSER Land,
in welchem wir schon lange wohnen,
in welchem wir es gewohnt sind

zur Kommunikation mit ".?."

ja, richtig ...
mit dem Mit-Menschen
das GESICHT FREI ZU HALTEN !

So entspricht es schon
unseren GUTEN UM-GANGS-FORMEN" ...
und das IST = "1 WERT"!

im beid-seitigem Gespräch
die SONNENBRILLE abzunehmen!

Das nennt man Respekt
oder auch Wertschätzung
dem Mit-Menschen gegenüber!

Das sind Werte,
die sich zuerst aus
einer SELBST-BEZIEHUNG speisen,
bevor sie zur gelebten Etikette
oder Nächstenliebe werden.

(Knigge)


14
 
 resistance 23. August 2016 
 

Je mehr Vielfalt, desto bunter die Streitereien.


5
 

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