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Bistum Trier suspendiert offenbar Priester wegen Missbrauchsvorwurfs

23. Mai 2016 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Nach Angaben des „Trierer Volksfreundes“ hat das Bistum die Suspendierung allerdings noch nicht bestätigt.


Trier (kath.net) 2006, 2013 und 2016 hat die Staatsanwaltschaft gegen den inzwischen in den Ruhestand versetzten katholischen Pfarrer ermittelt, allerdings ohne Ergebnis. Jetzt wurde der Priester des Bistums Trier offenbar vorläufig suspendiert, auch sei ein kirchenrechtliches Verfahren gegen ihn eingeleitet worden, allerdings habe dies das Bistum bisher noch nicht bestätigt. Das berichtete die Tageszeitung „Trierer Volksfreund“.


Gegen den inzwischen pensionierten Priester liegen Missbrauchsbehauptungen vor. Ein pensionierter Kripobeamter hatte offenbar auf eigene Faust gegen den Priester ermittelt. Der Priester erfreut sich in seiner früheren Pfarrei auch des Vertrauens vieler Gemeindeangehöriger.

Weiter Einzelheiten siehe Link: Bistum reagiert auf schwere Missbrauchsvorwürfe gegenüber Priester


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Lesermeinungen

 PPQR 24. Mai 2016 

@Winrod

Zitat:"Ich habe auch manchmal den Eindruck, dass die Diözesen sich nicht selten wie die Gejagten verhalten..."

Das Bistum hat 2006 von der Staatsanwaltschaft Kenntnis über das Ermittlungsverfahren erhalten und stellt nun 2016 (!) einen Anfangsverdacht fest.
Dagegen ist ja wohl eine Schnecke mit Lichtgeschwindigkeit unterwegs. Wer jagt denn da wen?

@Hanswerner zur Kenntnisnahme:
http://www.bistum-trier.de/no_cache/news-details-social-tab/pressedienst/detail/News/voruntersuchungsverfahren-gegen-pfarrer-im-ruhestand


0
 
 Winrod 23. Mai 2016 
 

Hanswerner

Ich habe auch manchmal den Eindruck, dass die Diözesen sich nicht selten wie die Gejagten verhalten und deshalb den Angeschuldigten manchmal vorschnell aus dem Verkehr ziehen, um ja nicht in die Bredouille zu geraten und den Anschein zu erwecken, man würde da etwas zudecken. "Wenn die Staatsanwaltschaft nichts gefunden hat, dann muss das auch gelten." Leider geht es dann meistens aus wie`s Hornberger Schießen und keiner geht dann noch groß in die Öffentlichkeit und meldet die Unschuld des Angeklagten.


1
 
 Hanswerner 23. Mai 2016 
 

Verfolgung Unschuldiger

Die Verantwortlichen sollen sich von der Verfolgung eines Unschuldigen hüten. wenn die Staatsanwaltschaft nichts gefunden hat, dann muss das auch gelten.


3
 

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