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Die Landeskirche verlassen und im Gemeinschaftsverband bleiben?

22. Mai 2016 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
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Innerevangelische Diskussion: Sollen konservative Christen nach der Zulassung von gleichgeschlechtlichen Trauungen aus ihren Landeskirchen austreten? Zwei Pietisten beziehen Position in einem Pro und Kontra


Wetzlar (kath.net/idea) Drei evangelische Landeskirchen haben bisher beschlossen, gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu trauen: Baden, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Hessen-Nassau. Weitere werden voraussichtlich folgen. Die über 200.000 Mitglieder Landeskirchlicher Gemeinschaften – sie gehören in der Regel einer Landeskirche an – sind der Ansicht, dass dieser Schritt biblischen Aussagen widerspricht. Manche fragen sich jetzt, ob sie deshalb ihre Landeskirche verlassen und nur noch in ihrer Gemeinschaft bleiben sollten. Zwei Pietisten äußern sich dazu in einem Pro und Kontra für die Evangelische Nachrichtenagentur idea (Wetzlar).


Pro: Kirche opfert Gottes Wort dem gesellschaftlichen Zeitgeist

Daniel Siegele (Karlsruhe) ist nach dem Ja der badischen Landessynode zur Trauung homosexueller Partnerschaften im April aus der Kirche ausgetreten: „Für mich war es der sprichwörtliche Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.“ Nach Meinung des 35-Jährigen hat die Synode mit ihrem Votum „Gottes Wort dem gesellschaftlichen Zeitgeist geopfert“. Er werde mit seinem Austritt aber nicht heimatlos. Er bleibe Mitglied im Evangelischen Gemeinschaftsverband AB in Karlsruhe, „der mich geistlich voll versorgt“. Der Verband ist mit rund 180 Gemeinschaften, 15 Gemeinden und 120 Hauskreisen die älteste pietistische Organisation im Bereich der badischen Landeskirche.

Kontra: In der Kirche kann man weiter eine andere Meinung vertreten

Gegen einen Austritt von Mitgliedern Landeskirchlicher Gemeinschaften aus der Kirche wendet sich Pfarrer Theo Breisacher (Karlsbad), der der Landessynode angehört. Er verweist auf eine Aussage im Synodenbeschluss, in der es heißt: „Die Landeskirche weiß um bestehende theologische Differenzen.“ Dies bedeute, dass in der Kirche noch Raum sei für Menschen, „die das anders sehen mit der Homosexualität“. Aus Gewissensgründen allein müsse niemand austreten. Die Synode habe an keiner Stelle verboten, bei diesem Thema eine andere Meinung zu haben. Man dürfe weiterhin laut und vernehmbar sagen, dass man den Umgang der Mehrheit mit biblischen Texten in dieser Frage für fahrlässig und folgenreich halte. Pietisten, die einen Kirchenaustritt erwägen, fragt Breisacher: „Doch wenn du gehst, wer soll das in Zukunft noch laut sagen? Beim Kirchenkaffee, in der Gemeindeversammlung, im Bezirkskirchenrat, in der Landessynode ...?“


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Lesermeinungen

 Hanswerner 23. Mai 2016 
 

Austritt einzige Möglichkeit

Ich sehe da für diejenigen keine andere Möglichkeit als den Austritt aus der EKD bzw. der Landeskirche um korrekt zu sein.


1
 
 Ulrich Motte 23. Mai 2016 
 

Faktisch oft schon getrennt

Sehr viele Gemeinschaften sind faktisch unabhängige Ortsgemeinden, deren Angehörige nur noch die Gemeinschaften besuchen. Sozusagen nur noch die Kirchensteuer verbindet sie mit der EKD, der sie auch inhaltlich fern stehen. Gemeinschaften, die auch alle äußerlichen Kontakte zur EKD abbrachen (sog. Modell 4), sind oft erfolgreicher, was die Zuwendung von Menschen zu ihnen angeht.


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