Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  3. Papst Franziskus will Gänswein offenbar zum Nuntius ernennen
  4. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  5. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  6. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  7. Waffen können Frieden schaffen und viele Menschenleben retten!
  8. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  9. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  10. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  11. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  12. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  13. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr
  14. Polnische Bischofkonferenz ist der Schirmherr des Polnischen „Marsch für das Leben und die Familie“
  15. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas

Gericht untersagt die Taufe eines Pflegekindes

9. Mai 2016 in Deutschland, 36 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die leibliche Mutter, eine Muslimin, ist dagegen.


Hamm (kath.net/idea) Das Oberlandesgericht Hamm hat die Taufe eines Pflegekindes untersagt, weil die leibliche Mutter – eine Muslimin – dies ablehnt. Wie das Gericht am 6. Mai mitteilte, darf demnach ein Pflegekind nicht gegen den Willen der leiblichen Eltern eine andere Religion annehmen. Zu dem konkreten Fall: Die aus Nordafrika stammende Mutter, die in Duisburg lebt, gebar 2007 eine Tochter. Der nicht sorgeberechtigte Vater stammt aus einer evangelischen Familie. Unmittelbar nach der Geburt nahm das Jugendamt das Kind in Obhut und gab es in eine Pflegefamilie. In einem Sorgerechtsverfahren äußerte die Mutter die Erwartung, dass das Kind im muslimischem Glauben erzogen werde. Im Jahre 2008 entzog ein Familiengericht der Mutter die elterliche Sorge und übertrug sie dem Jugendamt als Vormund. Seit 2009 lebt das Kind in einer Dauerpflegefamilie, die ihre eigenen Kinder nach christlichen Wertvorstellungen erzieht und römisch-katholisch taufen ließ. Die Pflegeeltern wollten auch die Pflegetochter taufen lassen, damit sie die Erstkommunion empfangen und am katholischen Religionsunterricht teilnehmen kann. Dies entspreche, so die Beteiligten, auch dem Wunsch des Kindes. Das Familiengericht Dorsten genehmigte das Vorhaben. Die leibliche Mutter reichte Beschwerde dagegen ein, dass ihr Kind getauft und katholisch erzogen werden soll, und war damit erfolgreich.


Gericht: Es ist unerheblich, ob die Entscheidung heute dem Kindeswohl entspricht

Das Gericht begründete die Entscheidung mit den Vorschriften des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung. Der Vormund sei an die Erstbestimmung der Mutter gebunden, dass ihr Kind im muslimischen Glauben erzogen werden solle. Nach dem betreffenden Gesetz sei es unerheblich, ob diese Entscheidung aus heutiger Sicht dem Kindeswohl entspreche. Es spiele auch keine Rolle, dass die Mutter zu keiner Zeit in der Lage gewesen sei, mit ihrem Kind ihre Religionszugehörigkeit zu leben. Der rechtskräftige Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm stammt vom 29. März (Az: 2 UF 223/15).


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Igypop83 11. Mai 2016 
 

@Maria gustavo

Das ist nicht ganz richtig. Sollte das Kind sterben, empfängt es die heiligmachende Gnade ohne die Taufe selbst empfangen zu haben. Dennoch ist es eben noch NICHT getauft.


3
 
 Maria Gustavo 11. Mai 2016 
 

@anjali

Sie schreiben:

"Aber das Kind will selber getauft werden, dann gibt es doch keinen Zwang?Ich habe frueher gelernt dass es schon gilt wenn man es sich ersehnt!"

So is es. Die Taufe ist damit bereits vollzogen :-). Denn Gott ist ein barmherziger Gott.


4
 
 Igypop83 11. Mai 2016 
 

@Gloria Patri

Hier: https://www.ewtn.com/library/Liturgy/zlitur145.htm
und hier: http://www.catholiccourier.com/commentary/other-columnists/can-a-layperson-perform-a-baptism/
wird die Frage einer unerlaubten Taufe behandelt und beide kommen zum Schluss, dass sie gültig wäre. Wenn Sie anderer Meinung sind, sollten Sie diese belegen können.


3
 
 Gloria Patri 11. Mai 2016 
 

Igypop83

Der Sinn des ganzen ist ein anderer als Sie meinen. "erlaubt" im Sinne des CIC 861 § 2 meint, dass die Taufspendung durch einen Laien nur dann wirksam sein kann, wenn der Laie von einem Befugten dazu bestimmt worden ist. Denn grundsätzlich fehlt dem Laien schlicht die Disposition zur Sakramentenspendung.

Zudem setzt die Taufe durch einen Laien voraus, dass ein ordentlicher Spender "verhindert oder nicht anwesend" ist. Das meint aber sicher nicht Fälle, in denen man sich den Weg zum Pfarrer spart, weil man sicher sein kann, dass er einer Taufe nicht zustimmen würde.

Und auch der Vergleich zu den Pius-Brüdern hinkt. Diese konnten deshalb wirksam (aber unerlaubt) "Bischöfe" weihen, weil das Kirchenrecht Bischöfe nuneinmal zu ordentlichen Spendern des Weihesakraments erklärt. Die haben also nur das gemacht, wozu sie ihre Weihe auch befugt.


0
 
 mirjamvonabelin 11. Mai 2016 
 

Wir unterschätzen

Gottes wirken.
Am Ende zählt nur die Liebe mit der wir etwas getan haben oder nicht.
Jesus ich vertraue auf Dich.


3
 
 DUVNJAK 11. Mai 2016 
 

@Tadeusz

Ich stimme Ihnen voll und ganz zu. ich kann es ebenfalls nicht verstehen. Ich wollte ebenfalls noch eine Kleinigkeit anmerken, nämlich, dass der leibliche Vater Christ ist, wenn ich es richtig verstanden habe. Warum holt man ihn nicht dazu?! Ach ja, dem hat man das Sorgerecht entzogen....


5
 
 Gloria Patri 11. Mai 2016 
 

@Igypop83

Das eine solche Taufe durch einen Laien unwirksam wäre (Ausnahme: Nottaufe) ergibt sich unmittelbar aus dem Kirchenrecht. Schauen Sie bitte in CIC 861 § 1. Danach kann Spender eine Taufe nur ein Bischof, Priester oder Diakon sein. Laien können die Taufe wirksam nur im Fall der Lebengefahr nach CIC 861 § 2 spenden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass eine "Taufe" durch andere Personen nur eine Taufsimulation darstellt.


1
 
 Agnostikath 11. Mai 2016 
 

Grundgesetze und Integrationskurse für Migranten?

Moment, aber ein paar Leute denken hier ganz offen und gläubig darüber nach, schlicht die Grundrechte (in diesem Fall primär des Kindes) und Gerichtsurteile einfach zu ignorieren, damit das Kind ja getauft wird. Den Leuten kann ich nur sagen: Verlangen Sie von keinem Migranten, auch nur einen Integrationskurs zu besuchen und fordern Sie nicht, denen das Grundgesetz auf das Kopfkissen zu legen.
Und Pflege bzw. Betreuung meint eben nicht, dass die damit beauftragten Personen ALLE Rechte (hier der biologischen Eltern) übertragen bekommen, sondern nur die absolut notwendigen.
Newsflash: Das Kind ist auch Träger des Rechts auf Gewissensfreiheit. Kinder sind weder in der Betreuung noch bei den Eltern eine Sonderform von "Besitz", mit dem nach eigenem Gutdünken verfahren werden darf.
Gerade in diesem Fall verstehe ich jedes Gericht, dass sowohl die Taufe als auch die Beschneidung untersagt und sagt: Warten wir (Erwachsene) doch einfach ab und lassen das Kind entscheiden.


0
 
 queenie 10. Mai 2016 
 

Hier kann nur gelten,

was im Gesetz steht. Alles andere ist unrechtmäßig.


0
 
 Christin16 10. Mai 2016 

@ Tadeusz

Sie haben sicherlich nicht unrecht mit Ihrer Einschätzung. Ich habe Bauchschmerzen bei der Betrachtung solcher Situationen. Aber ich denke, so bitter das ist, im Moment muss leider dem Gesetz Folge geleistet werden, was nicht heißt, dass ein erfülltes Leben voller Glaube, Liebe und Geborgenheit im Namen Christi nicht ganz eigene Wege geht und diese zu Christus für Nicht-Getaufte Kinder und Erwachsene ebnen kann, so wie wir es sehr oft zur Zeit erleben und lesen dürfen. Das Mädchen, um das es hier geht, ist innerlich ja wohl schon auf diesem Weg, unabhängig davon, was das Gesetz sagt und verbietet. Es ist an den Pflegeeltern, sie liebevoll zu begleiten und ihr dann, wenn das Gesetz keine Macht mehr über sie hat, mit ihrer feierlichen Taufe den wichtigsten Tag ihres Christenlebens zu bereiten. Manchmal ist es halt notwendig, sehr viel Geduld, Mut und Hoffnung sowie Vertrauen in Gottes Walten zu haben. Die menschlichen Gesetze sind temporär, Gottes Wille dagegen unendlich.


2
 
 Tadeusz 10. Mai 2016 

Es ist schon Wahnsinn, wenn man die Aussagen...

...der Katholiken liest, dass die Wille der biologischen Eltern über den Seelenheil eines Kindes geht...

Es ist interessant festzustellen, dass es solch verlorene Verwirrung auf allen Ebenen des katholischen Denkens in Deutschland gibt.


4
 
 Charles X. 10. Mai 2016 
 

@ Sommer

"Jeder Christ sollte überzeugt von seiner Religion sein und sie Anderen nahe bringen."

Da überschätzen Sie aber unsere Fähigkeiten. Wir sollten der Wahrheit keine Steine in den Weg legen - aber die Wahrheit setzt sich schon ganz allein durch. Dazu braucht sie uns nicht. Das schafft sie selbst. Sie ist nämlich allmächtig und identlich mit der Person Jesu Christi


3
 
 Leonore 10. Mai 2016 
 

@Petrafel Warum das Kind nicht in eine muslimische Familie kam

Der Islam hat ein "schwieriges" Verhältnis zur Adoption, und zwar seit Mohammed sich in seine Schwiegertochter Zaynab verliebt hatte (die übrigens auch seine Cousine war, weshalb das Heiraten unter engen Verwandten leider - mit allen schlimmen Folgen - auch "Sunna" ist). Nun ließ sich Said zwar von ihr scheiden, aber die Ehe auch mit der Ex-Schwiegertochter fand man noch skandalös. Da wurde ein Vers herabgesandt, daß sich die Adoptivkinder nur ja nicht einbilden sollen, den leiblichen Kindern gleichgestellt zu sein. Von da ab wurde diese Heirat akzeptiert und Said nahm wieder den Namen seines biol. Vaters an.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zainab_bint_Dschahsch

Vor wenigen Jahren fand ich in einer in den Emiraten (in Englisch) gedruckten Zeitung einen Artikel über das Elend ausgesetzter Babys und die Vertuschungsmanöver, die gutwillige Eltern machen, um sie als eigene auszugeben (Frauen erscheinen jahrelang nicht in der Öffentlichkeit etc), weil Adoption als unislamisch gilt.


4
 
 chriseeb74 10. Mai 2016 
 

@alle

Als Pflegevater von zwei Jungen (5 + 7 Jahre) kann ich den Ausführungen von @ stiller nur voll und ganz zustimmen.
Auch wenn das Sorgerecht entzogen ist, können die biologischen Eltern nach deutschem Recht ein paar grundsätzliche Dinge vorgeben; dazu gehört u.a. die Religionsgemeinschaft.
Noch ein kleiner Zusatz: Unser Ältester musste vor dem Familiengericht (als 6-jähriger!) seine Entscheidung zur Taufe "begründen", obwohl die leiblichen Eltern diesbezüglich nichts Konkretes dagegen hatten und Vormund und Jugendamt bereits zugestimmt hatten.
Schon sehr kompliziert und bürokratisch...


5
 
 Antigone 10. Mai 2016 
 

@Stiller

Sie sind ein großes Vorbild.
Gott schütze Sie und Ihre Familie!


4
 
 Stiller 10. Mai 2016 
 

@sommer 2

"Wenn Muslime wirklich objektiv vergleichen würden, wie es Gott will (darum gibt es Verstand und werden wegen des freien Willens der Menschen von Gott die anderen Religionen zugelassen), dann gäbe es keine Muslime mehr." (Zitat)

Ja! Ein afghanischer Asylbewerber, 28, erlebte fast ein halbes Jahr unsere offene, unsere multikulturelle, aber auch deutlich areligiöse Gesellschaft und stellte dann im verg. Herbst seiner (freiwilligen) Betreuerin, Freundin unserer Familie, Fragen nach Jesus Christus. Und er wollte alles wissen. Inzwischen unterwiesen auch in Taufvorbereitungen, wurde er im April getauft. Und er hält sie aus die Anfeindungen, auch eine anonyme Todesandrohung, die Abwendung von Landsleuten.
Selbst spricht er von Geborgenheit und Liebe, wenn er seinen christlichen Glauben beschreibt.


4
 
 Stiller 10. Mai 2016 
 

@sommer

Danke für die kritische Nachfrage ("Bitte? Wirklich?").

Naja, wir leben vor.
Und es stellen sich dem Buben Fragen und er stellt uns Fragen, die wir beantworten, hoffentlich gewissenhaft und verantwortungsvoll genug.
Wir 'betreiben' aber keine religiöse Unterweisung bei ihm. Er soll sich entscheiden dürfen.
Den Religionsunterricht besucht er in der Grundschule, 'Kirchgänger' ist er mit uns. Wir verstehen dieses als 'Rahmen', als geführte Familienwirklichkeit. Druck (und Prügel) hatte er genug in der Herkunftfamilie, bekommt er immer noch regelmäßig bei Besuchskontakten mit dem lbl. Vater, die gesetzlich vorgeschrieben sind (Leistungen in der Schule etc.).'Die Lust auf Gott muss er selbst entwickeln. Da gehen ihm im Moment aber Fußball und Toben durchs Dorf vor.
Gebete in der Familie - er beteiligt sich, er nimmt wahr, er entzieht sich nicht. Und wir geben Zeit und haben Vertrauen in Gott.
Denn er wird seinem Vater bitten müssen um die Erlaubnis zur Taufe (mit unserer Hilfe)...


5
 
 anjali 10. Mai 2016 
 

Taufe

@Sommer: Aber das Kind will selber getauft werden, dann gibt es doch keinen Zwang?Ich habe frueher gelernt dass es schon gilt wenn man es sich ersehnt!


4
 
 sommer 10. Mai 2016 
 

Für mich ist es kaum aushaltbar

Der Gedanke nicht getauft zu sein. Auch für jeden Menschen empfinde ich es so. Aber die Taufe ist kein immerwährender Schutz vor der Hölle.

Das kann für laue Christen ein böses Erwachen geben.

@Stiller. "Wir nehmen keinen Einfluss in eine bestimmte Richtung." Bitte? Wirklich?

Jeder Christ sollte überzeugt von seiner Religion sein und sie Anderen nahe bringen.

Wie will man denn sich entscheiden, wenn man es nicht kennt?

Für das zweite Pflegekind würde ich Sturmgebete beten.

Zwang ist nicht christlich. Aber Gott einschalten und Informationen weitergeben schon.


6
 
 Gloria Patri 10. Mai 2016 
 

@anjali/Igypop83

Der Ansatz einer Nottaufe weist einen entscheidenden Makel auf: Eine solche Nottaufe wäre kirchlich nicht wirksam, da keine unmittelbare Lebensgefahr besteht.


1
 
 Steve Acker 9. Mai 2016 
 

krass ist dieser Satz:

Gericht: Es ist unerheblich, ob die Entscheidung heute dem Kindeswohl entspricht


6
 
 Stiller 9. Mai 2016 
 

Die Grenzen sind eng:

»Wenn sich ein Kind in Todesgefahr befindet, ist es unverzüglich zu taufen.« (Can 867 §2)

Und nur dann.
Gut so.


3
 
 Christin16 9. Mai 2016 

Eine Frage

Im Text heißt es, der nicht-sorgeberechtigte Vater ist evangelisch. Da er nicht-sorgeberechtigt ist, kann er ob positiv oder negativ keinen Einfluss auf diese Entscheidung nehmen. Der Mutter aber wurde doch späterhin (2008) auch das elterliche Sorgerecht entzogen, wie es im Text heißt, und das Kind in eine Dauerpflegestelle gegeben. Wenn aber die Mutter auch kein elterliches Sorgerecht mehr hat, wieso hat sie dann das Recht, über die Religionszugehörigkeit zu entscheiden, während der Vater offensichtlich nicht mal gefragt wird?
Oder habe ich als Laie da etwas missverstanden?
Im übrigen hoffe ich sehr, dass das Mädchen durch das Familienleben und den gelebten Glauben sich mit 14 Jahren dann für eine Taufe entscheiden kann.


6
 
 Ambrosios 9. Mai 2016 

@ Anjali, @Igypop

Was Ihr Ansinnen ist, stellt einen schweren Verstoß gegen Can. 868 § 1 und 2 dar. Das Kind befindet sich keineswegs in Todesgefahr. Und der Elternwille ist - so hält die Kirche selber fest - von der Kirche unbedingt zu respektieren. Ich bitte Sie, die Rechtsordnung der Kirche nicht zu stören durch Ihre kanonistisch unqualifizierten Kommentare!


1
 
 sommer 9. Mai 2016 
 

Das Gerichtsurteil ist richtig.

Ich verstehe die Sicht der Mutter und der Pflegeeltern.

Aber der Wille der biologischen Eltern geht vor.

Ich freue mich für das Kind und die Gesellschaft. Denn dieses Kind wird nicht von wahabistischen Islamisten beeinflussbar sein, die ihm Quatsch über den Inhalt der Bibel und Christen erzählen.

Ein Selbstmordattentäter weniger. ALLE haben etwas davon.

Wenn Muslime wirklich objektiv vergleichen würden, wie es Gott will (darum gibt es Verstand und werden wegen des freien Willens der Menschen von Gott die anderen Religionen zugelassen), dann gäbe es keine Muslime mehr.


3
 
 anjali 9. Mai 2016 
 

In Syrien und so werden Christliche Maedchen entfuert, zwangsbekeht zum Islam und zwangsverheiratet an Muslimen. Und niemand sagt etwas dagegen! Ich wuerde das Kind aus diesemFall einfach selber taufen, da das im Notfall erlaubt und eben Pflicht ist.


9
 
 Igypop83 9. Mai 2016 
 

Ich würde...

... das Kind einfach selbst taufen und die Taufe dem Pfarrer bekannt geben. Die Kirche muss diese dann auch anerkennen. Hier wiegt das Recht des Kindes auf dieses wichtige Mittel zum Heil mehr als das Gesetz.


9
 
 Stiller 9. Mai 2016 
 

@M.Schn-Fl

"Die Kirchen sollten dringend auf eine
Gesetztesänderung pochen." (Zitat)

Nein, absolut nein!

Ein Pflegekind ist eine minderjährige Person, die in der Regel zeitweise nicht bei den leiblichen Eltern, sondern in einer anderen Familie (Pflegeeltern) lebt und betreut wird.

Wir haben zurzeit zwei Pflegekinder, w. 11, m. 7, entweder aus Verwahrlosung oder aus Familie mit Gewalt, beide 5 Jahre ihres Lebens ohne jede religiöse Erziehung und Bindung gewesen (im Grunde ohne jede Erziehung) und beide bis zur Selbstständigkeit (als Heranwachsende/Erwachsene auf Dauer ihren Herkunftfamilien per Familiengerichtsbschluss 'entnommen'. Das Mädchen orientierte sich sehr stark an uns und wollte mit 9 Jahren getauft werden. Der Vormund blieb neutral, die Eltern stimmten zu (es war ihnen egal).
So konnten wir eine Taufe miteinander feiern. Beim Buben tat sich da noch nichts. Wir nehmen auch keinen Einfluss in eine bestimmte Richtung. Pflegeeltern bedeutet (auch) Zurückhaltung.


8
 
 M.Schn-Fl 9. Mai 2016 
 

Die Kirchen

sollten dringend auf eine Gesetztesänderung pochen.


6
 
 Ambrosios 9. Mai 2016 

Nur mal so unter uns:

Das katholische Kirchenrecht ist da absolut eindeutig - bis zur Mündigkeit entscheidet der Elternwille und nur er allein.


9
 
 Iñigo 9. Mai 2016 

@wedlerg @Theobald

Natürlich wäre das auch im umgekehrten Fall so gewesen! Der Unterschied zwischen Pflegekind und Adoption ist eben genau der, dass beim Pflegekind die leiblichen Eltern die wesentlichen Elternrechte noch selbst wahrnehmen; erst bei Adoption gehen diese auf die Adoptiveltern über, die dann eben nicht mehr nur die Pflege, sondern das gesamte Erziehungsrecht ausüben.
Bei einem 9jährigen Kind ist zudem nach katholischer Tradition schon das Alter der Unterscheidung gegeben, d.h. hier wäre ein Religionswechsel gegen den Willen des Kindes aus theologischen Gründen unangebracht. Wenn das Kind aber Christ werden will und sich die leiblichen Eltern dagegen wehren, muss es wohl oder übel bis zu seinem 14. Geburtstag warten.
Jede andere Vorgehensweise würde nicht nur dem Gesetz sondern auch den naturrechtlichen Elternrechten (und -pflichten) widersprechen.


8
 
 Theobald 9. Mai 2016 
 

@wedlerg

natürlich ist das nur Spekulation, aber man darf davon ausgehen, dass dem so ist.
Noch räumen deutsche Gerichte den leiblichen Eltern die erste Stelle in wesentlichen Erziehungsfragen ein. Nur wo das Kindswohl massiv gefährdet ist, wird dieses Recht überhaupt beschnitten.


6
 
 wedlerg 9. Mai 2016 
 

Im umgekehrten Fall?

Die Frage ist, ob das Gericht im falle einer islamischen Erziehung gegen den Willen der leiblichen Eltern ebenso entschieden hätte.


7
 
 petrafel 9. Mai 2016 
 

Warum eine christliche Pflegefamilie?

Ich stimme den vorangegangenen Meinungsäußerungen voll zu und stelle mir zusätzlich die Frage, warum das Kind in eine Pflegefamilie gegeben wurde, die ihren christlichen Glauben aktiv lebt, obwohl die Mutter schon frühzeitig den Wunsch geäußert hat, dass ihr Kind im muslimimischen Glauben erzogen werden möge. Da war doch von Anfang an klar, dass über kurz oder lang auf dem Rücken des Kindes ein Glaubenskonflikt ausgetragen werden wird. Ich habe so meine Zweifel, ob das für die Kleine der Weg zu Jesus sein kann.


4
 
 Theobald 9. Mai 2016 
 

zukunft

Eine richtige Entscheidung. Das Recht der leiblichen Eltern wiegt zurecht schwer. Zumindest bis das Kind alt genug ist.
Da es offensichtlich in einem christlichen Elternhaus erzogen wird und gelebten Glauben sieht, steht aber zu hoffen, dass es sich in absehbarer Zeit selbst für eine Taufe entscheiden wird.


13
 
 SpatzInDerHand 9. Mai 2016 

Ich finde das schon erheblich schwierig, wenn ein 9-jähriges Kind

gegen den erklärten Willen der muslimischen Mutter getauft werden soll! Wir können uns die Situation ja mal umgekehrt vorstellen: christliches 9-jähriges Kind legt in muslimischer Pflegefamilie gegen den Willen der leiblichen Mutter das muslimische Glaubensbekenntnis ab.
Das Gericht hat richtig entschieden. Religionsmündig sind Kinder in Detuschland erst mit 14 Jahren. Bis dahin kann es gut warten.


11
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Familie

  1. Katholischer 'Familienverband Wien' wirbt mit gleichgeschlechtlichen Paaren
  2. US-Bundesstaat Oregon verweigert Adoption für christliche Mutter
  3. Texas: Adoptionen im letzten Jahr um 30 Prozent gestiegen
  4. US-Unternehmen führt Babybonus für Mitarbeiter ein
  5. Kroatien: Regierung will Sonntagsöffnung deutlich einschränken
  6. Neigung vor Gott und Zuneigung zum Menschen
  7. Lebenslänglich für zwei Menschen
  8. Warum Linke weniger glücklich sind als Konservative
  9. Menschen mit Kindern haben eher konservative Ansichten, sind für den Lebensschutz
  10. USA: Materielle Unterstützung für Familien wird ausgebaut







Top-15

meist-gelesen

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  3. Papst Franziskus will Gänswein offenbar zum Nuntius ernennen
  4. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  5. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  6. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  7. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  8. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  9. Heiligenkreuz: Gänswein und Koch für Wiederentdeckung des Priestertums
  10. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  11. Aufbahrung und Beisetzung eines Heiligen Vaters
  12. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  13. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  14. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  15. Der Teufel sitzt im Detail

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz