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Obamas Verhütungsverordnung: Ausnahmen für religiöse Organisationen?

12. April 2016 in Chronik, keine Lesermeinung
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Religiöse Organisationen haben dagegen geklagt, für ihre Mitarbeitern Krankenversicherungen abschließen zu müssen, die Verhütungsmittel umfassen. Der Oberste Gerichtshof lässt die Streitparteien nun nach einem Ausweg suchen.


Washington D.C. (kath,net/LSN/jg)
Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Weg zu einer möglichen Ausnahme für religiöse Organisationen von der umstrittenen „Verhütungs-Verordnung“ eröffnet. Diese verpflichtet alle Arbeitgeber, Versicherungsverträge für ihre Mitarbeiter abzuschließen, die auch die Versorgung mit Verhütungsmitteln umfasst. Religiöse Organisationen sind nur dann ausgenommen, wenn sie direkt in der Verkündigung tätig sind. Wohltätigkeitsorganisationen, Krankenhäuser und Schulen mit kirchlicher Trägerschaft fallen nicht darunter.


Diese haben allerdings die Möglichkeit, schriftlich auf die Deckung der in der „Verhütungsverordnung“ umfassten Leistungen zu verzichten. Dann muss die Versicherung den Mitarbeitern die Leistungen ohne Prämie abdecken. Kirchliche Arbeitgeber haben dagegen geklagt, weil sie mit dieser Regelung automatisch an der Bereitstellung von Leistungen mitwirken müssen, die gegen ihre Moral verstoßen. Die Verordnung verstoße gegen den „Religious Freedom Restoration Act“ aus dem Jahr 1993, der die Religionsfreiheit Der Fall ist mittlerweile vor dem Obersten Gerichtshof der USA.

Vergangene Woche haben die Höchstrichter beide Streitparteien des Falles „Zubik v. Burwell“ aufgefordert zusätzliche Schriftsätze vorzulegen, die es Mitarbeitern religiöser Organisationen ermöglicht, ohne Mitwirkung ihres Arbeitgebers Deckung für Verhütungsmittel durch die Krankenversicherung zu erhalten. Jede der beiden Seiten darf eine Woche später auf den Vorschlag der jeweils anderen Partei antworten.


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