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Würzburger Missbrauchsfall: Mögliches Opfer meldet sich zu Wort

1. April 2016 in Deutschland, 12 Lesermeinungen
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Unabhängiger Missbrauchsbeauftragte des Bistums, Strafrechtsprofessor Laubenthal, hat nach eigenen Angaben Anhaltspunkte von mehreren Personen auf einen weiteren Fall vorliegen, «der sich möglicherweise auf die gleiche Person bezieht».


Würzburg (kath.net/KNA) Zu dem Missbrauchsvorwurf im Bistum Würzburg hat sich am Donnerstag die Beschuldigerin zu Wort gemeldet. «Es ist natürlich nicht schön, als Opfer so dargestellt zu werden, als wäre dieses Geschehen nie gewesen», sagte die 44-Jährige dem Bayerischen Rundfunk: «Das ist unglaublich hart, und ich fühle mich, ehrlich gesagt, auch dadurch erneut missbraucht.» Sie bezog sich damit auf die Ende Dezember 2015 erfolgte Einstellung des kirchlichen Untersuchungsverfahrens.

Die Frau wirft einem hochrangigen Würzburger Priester vor, sie im Jahr 1988 sexuell missbraucht zu haben. Der Fall war am Wochenende durch einen «Spiegel»-Bericht öffentlich geworden. Wie die Frau gegenüber der Würzburger «Main-Post» erklärte, hat sie die Veröffentlichung selbst initiiert. Nun fühle sie sich «befreit».

Am Dienstag hatte die Würzburger Staatsanwaltschaft Ermittlungen zu möglichen Straftaten und ihrer etwaigen Verjährung eingeleitet. Die Frau gibt an, als 17-jähriges Mädchen von dem Priester, der von 2002 bis 2010 selbst Missbrauchsbeauftragter des Bistums war, im Exerzitienhaus Himmelspforten zum Oralverkehr gezwungen worden zu sein. Der Beschuldigte hat den Vorwurf von Anfang an bestritten.


«Mit Rücksicht auf die laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen zu dem Fall äußert sich die Diözese derzeit nicht», sagte Bistumssprecher Bernhard Schweßinger am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Im Gespräch mit der «Main-Post» bemängelte die Frau die kirchliche Aufarbeitung ihres Falles. Opferschutz, seelischen Beistand oder finanzielle Hilfe für Therapien habe sie nicht gefunden. Die Kirche habe nur versucht, ihr eigenes Ansehen als Institution und den Beschuldigten zu schützen.

Das Bistum hatte dazu am Wochenende erklärt, ihm sei es «von Anfang an um eine saubere und minutiöse Aufarbeitung» gegangen. Unter anderem wurde auf der Homepage der Diözese eine ausführliche Chronologie veröffentlicht.

Der Würzburger Bischof Friedhelm Hofmann hatte den Fall Anfang 2014 zur Überprüfung an das Kirchengericht der Erzdiözese München und Freising übergeben. Dessen Untersuchungen endeten im vergangenen August mit der Feststellung, dass der Vorwurf aus Mangel an Beweisen «begründet nicht aufrechterhalten werden kann».

Die Beschuldigerin habe sich «nur sehr am Rande an der Untersuchung beteiligt», sagte der zuständige Münchner Offizial Lorenz Wolf der KNA. Einer mündlichen Anhörung habe sich die Frau unter Verweis auf ihren Gesundheitszustand verweigert. Allerdings sei ihre Aussage in schriftlicher Form in das Verfahren eingeflossen, außerdem sei dazu ein psychologisches Gutachten erstellt worden.

Der «Spiegel» zitiert den Münchner Gutachter Norbert Nedopil mit den Worten, dass nach seiner Expertise «eine Erlebnisgrundlage für den vermeintlichen sexuellen Übergriff» zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit festgestellt werden könne. Dies bedeute aber nicht, dass das von der Frau berichtete Ereignis «nicht stattgefunden hat».

Der unabhängige Missbrauchsbeauftragte des Bistums, der Würzburger Strafrechtsprofessor Klaus Laubenthal, äußerte am Mittwoch in der «Main-Post» erneut Zweifel am Ausgang der kirchlichen Voruntersuchung. Wenn das aussagepsychologische Gutachten keinen eindeutigen Aufschluss ergeben habe, stehe es «im krassen Widerspruch zu dem Ergebnis des Kirchengerichts, das sagt, es war höchst unwahrscheinlich». Laubenthal hat nach eigenen Angaben Anhaltspunkte von mehreren Personen auf einen weiteren Fall vorliegen, «der sich möglicherweise auf die gleiche Person bezieht». Diese will er nun untersuchen.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Bluebeardy 2. April 2016 
 

@ PPQR

Ihnen sei Dank für Ihre klugen Einlassungen.
Was bislang wenig in der Öffentlichkeit berichtet und damit in die Kommentare kaum einfließen konnte ist die Tatsache, dass sich der Vater des Opfers zum Zeitpunkt der Tat auf seine Diakonweihe vorbereitete.

Es dürften doch wohl die Konsequenzen einer Anzeige beim Bistum oder Staatsanwalt, zusätzlich zu allen Folgeschäden des Traumas, für jeden klar erkennbar sein!


2
 
 PPQR 1. April 2016 

Bekannte Details nicht außer Acht lassen.

@Lämmchen
Wie auf der Bistumsseite zu lesen, gibt es eine schriftliche Aussage.
Der Weg an die Öffentlichkeit wurde gewählt, weil die kirchliche
Voruntersuchung zu dem Ergebnis kam, dass der Missbrauch "mit
hoher Wahrscheinlichkeit niemals stattgefunden hat".
Ein Schluss, den der Missbrauchsbeauftragte nicht teilt.

@Aetius
Zu Ihrer Frage: "Welche Polizeidienststelle nimmt eine Anzeige entgegen wegen einer Vergewaltigung vor 28 Jahren?"
lautet die Antwort: Jede.
Die Polizei (oder die Staatsanwaltschaft) muss die Anzeige entgegen nehmen; beide sind verpflichtet, den Sachverhalt zu klären.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind Offizialdelikte.
Es obliegt der StA, die Ermittlungen zu einem Ergebnis, z.B. Verjährung, zu führen.
Und wie bereits unten geschrieben: die Verjährungsfristen wurden 2013 und 2015 deutlich verlängert.
Im Zivilrecht von 3 auf 30 Jahre!

s.a.: https://beauftragter-missbrauch.de/recht/strafrecht/verjaehrungsfristen/


2
 
 Vaticano 1. April 2016 
 

Hier wird noch mehr rauskommen...

So wie ich es sehe, wurde mal wieder Institution Kirche und Täter geschützt.


3
 
 Lämmchen 1. April 2016 
 

Zeitung

ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, was eine "Aussage" bei einer Zeitung einfacher machen sollte als bei Leuten, die dafür geschult wurden?
Ist mir ein Rätsel. Zumal damit sofort klar ist, dass die Öffentlichkeit zu 100% hergestellt werden wird.

Ich habe schon öfter mit Missbrauchsopfern zu tun gehabt auf der Arbeit, auch solche, die erst nach Jahren ihre Angehörigen angezeigt haben, als klar war, dass der Täter in die sportliche Jugendarbeit einsteigen wird (dass verjährt ist, war dem Opfer klar, sein Ziel war die Verhinderung neuer Opfer, obwohl ihm damit der Bruch mit der Familie bevorstand).

Aus diesen Erfahrungen kann ich sagen, dass keines dieser mir persönlich bekannten Opfer ein Interview bei der Presse einer Aussage an den zuständigen Stellen vorgezogen hätte. Es ging ihnen auch nie um Zahlungen.

Mag sein, dass es bei ihr anders ist, komisch finde ich es schon, dass ihr der Weg zur Presse leichter fällt, als zu einer Aussage.


5
 
 Aetius 1. April 2016 
 

@Bentheim

Des Beweises bedürfen die Anklagen. Vor der Verurteilung ist der Mann als unschuldig zu betrachten.
Und früher konnte man wegen Vergewaltigung genauso eine Anzeige erstatten wie heute. Nicht alles kann man wegpsychologisieren. Ich schrieb auch nicht, daß es nicht stimmt, sondern daß es stinkt.
Welche Polizeidienststelle nimmt eine Anzeige entgegen wegen einer Vergewaltigung vor 28 Jahren?


5
 
 Bentheim 1. April 2016 
 

Wenn sie tatsächlich

zum Oralverkehr gezwungen worden ist, dann sollte @Aetius bedenken, dass die seelische Verwundung einer solchen Erniedrigung im Nachhinein erst einmal heilen muss, bevor Opfer damit an die Öffentlichkeit gehen. Daraus eine Beschuldigung zu machen, führt zu nichts. Zu berücksichtigen ist ferner, dass das heute leichter ist als zur damaligen Zeit. Dass eine Veröffentlichung im Zeitungsartikel einfacher ist als in einer persönlichen Aussage, ist nachvollziehbar.
M.E. kann man nur dort ansetzen, wo auch das Gutachten psychologisch ansetzte: bei der Handlung selbst. Wenn die Frau zu einer persönlichen Aussage bereit sein sollte, dann müssen die Umstände zur Sprache kommen, die die Frau zum Oralverkehr zwangen. Sie war zu diesem Zeitpunkt immerhin in einem Alter, in dem sie auf Zwang nicht unbedingt hilflos reagieren musste.
Bevor das nicht zur Sprache gekommen ist, gibt es nur Vermutungen. Dass hier etwas "faul" sein sollte, würde ich nicht sagen. Das bedarf des Beweises.


6
 
 PPQR 1. April 2016 

Wenn ...

... Verfahrensbeteiligte wie der Missbrauchsbeauftragte des Bistums Würzburg öffentlich Bedenken äußern,

... die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat,

... der damalige Generalvikar unter Missachtung der geltenden Leitlinien (Punkte 29, 30 und 31) sich GEGEN eine Weitergabe an die Justiz entscheidet,

... der Beschuldigte sich "lediglich im Übereifer, bei der Aufklärung helfen zu wollen" eigenmächtig Zutritt zu seinen Personalakten verschafft hat,

... man sich die jüngsten (2013 und 2015) Gesetzesänderungen zu Verjährungsfristen bei sexueller Gewalt
vor Augen hält (man sollte sich klar machen, warum die Fristen überhaupt verlängert wurden!)

dann sollte man nicht vorschnell der Klägerin eine Schuld zuweisen,
sondern das Ergebnis der Ermittlungen abwarten.

Gilt nicht auch für diesen Fall 1 Korinther 4,5?


5
 
 Florian75 1. April 2016 
 

Lämmchen und Aetius, so sehe ich das auch,da stimmt was nicht! An der Sache ist was faul.


5
 
 AlbinoL 1. April 2016 

Wenn man an die Öffentlichkeit geht muss man damit auch klarkommen

Sollte es so paasiert sein wie sie berichtwt ist es tragisch und hart.
Leider geht sie nicht darauf ein warum sie bisher nicht bereit war auszusagen, dies jetzt aber ohne weiteres in den Medien tut.
Ausserdem warum sie direkt finanzielle Zuwendungen einforderte ohne eine Aussage gemacht zu haben.
Dass sie zur Tatzeit bereits 17 war, wird in den Medien scheinbar ausgeblendet.


6
 
 serafina 1. April 2016 
 

Gekauft?

Wie viel Geld ist im Spiel?
Oder ist es späte Rache für verletzte Eitelkeit, weil dies Dame vielleicht bei dem angeklagten Priester nicht das erreicht hat, was sie gerne wollte.


5
 
 Aetius 1. April 2016 
 

Unschuldsvermutung

So schrecklich der Kindesmißbrauch in der Kirche ist und war, liegt hier die Sache doch anders.
Die Frau war zum Zeitpunkt der Tat in einem Alter, in dem man sehr wohl zur Polizei gehen und anzeigen kann. Wenn sie das 38 Jahre lang nicht getan hat, ist ihre Aussage nicht unbedingt glaubwürdig.
Und eine erwachsene Frau zum Oralsex zu zwingen ist schon sehr riskant.
Die Geschichte stinkt.


7
 
 Lämmchen 1. April 2016 
 

Ist das nicht ein Widerspruch

aus gesundheitlichen Gründen konnte sie nicht aussagen, aber einen Zeitungsartikel kann sie initiieren (wenn auch mit zeitlichem Versatz)?


7
 

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