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Italien wegen Entführung eines Imams durch CIA verurteilt

24. Februar 2016 in Chronik, 3 Lesermeinungen
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Europäischer Menschenrechtsgerichtshof sah es als erwiesen an, dass Italien von der Verschleppung im Jahr 2003 gewusst, aber den Mann nicht vor Entführung und Folter geschützt habe – Wertete CIA-Entführung als Verstoß gegen das Folterverbot


Straßburg (kath.net/KNA) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Italien wegen der Entführung eines unter Terrorverdacht stehenden Imams durch den US-Geheimdienst CIA verurteilt. Die Straßburger Richter sahen es in ihrer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung als erwiesen an, dass Italien von der Verschleppung im Jahr 2003 aus Mailand gewusst, aber den Mann nicht vor Entführung und Folter geschützt habe. Zudem hätten italienische Behörden die Strafverfolgung von US-Bürgern, die für die Entführung verantwortlich waren, unter Verweis auf Geheimhaltungsinteressen behindert. Wie in vorausgegangenen Verfahren wertete das Straßburger Gericht die CIA-Entführung als Verstoß gegen das Folterverbot.


Die Schilderung des ägyptischen Geistlichen, wonach er Anfang 2003 aus Mailand entführt wurde, mit einem US-Militärflugzeug auf den deutschen US-Stützpunkt Ramstein und von dort nach Ägypten geflogen wurde, beurteilten die Straßburger Richter als glaubhaft. In Ägypten sei der Mann dann monatelang unter menschunwürdigen Bedingungen gefangen gehalten und unter Folter befragt worden. Der Imam kam erst im Februar 2007 frei. Der Menschenrechtsgerichtshof sprach ihm eine Entschädigung von 70.000 Euro zu.

Der Imam lebte seit 1998 in Italien und hatte dort politisches Asyl erhalten. Die italienischen sowie die US-amerikanischen Sicherheitsbehörden verdächtigten ihn später, Kontakte zu islamistischen Extremisten zu haben und internationale Terrorakte vorzubereiten. Ein italienisches Gericht verurteilte ihn im Jahr 2013 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Zuvor hatte die italienische Justiz auch die Entführung und Folterung des Mannes durch den US-amerikanischen Geheimdienst untersucht. Ein Gericht verurteilte 22 US-Bürger, darunter den US-Diplomaten und den Mailänder CIA-Chef, in Abwesenheit zu langen Haftstrafen. Italien lehnte das Ausstellen eines internationalen Haftbefehls ab. Dem Imam sprach die italienische Justiz eine Entschädigung in Höhe von einer Million Euro zu; sie wurde jedoch nie gezahlt. Der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof verurteilte Italien nun auch, weil der Imam kein faires Verfahren erhalten habe. Durch den Verweis auf Staatsgeheimnisse sei eine effektive Strafverfolgung durch die italienische Staatsführung verhindert worden.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Suebus 26. Februar 2016 
 

@SpatzInDerHand

Der Staat hat die Pflicht, ALLE Einwohner zu schützen, auch die unliebsamen, selbst die Verbrecher. Wenn einer eine Straftat begangen hat, gehört er vor Gericht gestellt und verurteilt. Einfach jemanden verschleppen, geht nicht. Noch weniger ist zu akzeptieren, dass ein ausländischer Geheimdienst unbehelligt im eigenen Land schaltet und waltet. Und wenn das illegal ist, gehört es geahndet. Aus Opportunitätsgründen etwas nicht zu verfolgen, geht in einem Rechtsstaat nicht.


0
 
 frajo 25. Februar 2016 

Hat der CIA

etwa mit der US-Regierung nichts zu tun. Was ist mit denen?


4
 
 SpatzInDerHand 25. Februar 2016 

Um das mal deutlich zu sagen: Solche unglaublichen Vorgänge

ermutigen die Islamisten in keiner Weise zu menschenwürdigerem Umgang mit ihren westlichen Gegnern, sondern schieben die Islamisten erst recht in ihren blutigen Hass hinein!
Ich schäme mich dafür!


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