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Kirchenrechtler sieht unerlaubte Bischofsweihen als Sonderfall

24. Februar 2016 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen
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Als Beispiel nannte er die Bischofsweihen von Erzbischof Lefebvre, dem Gründer der Piusbruderschaft. 1988 weihte der Franzose trotz päpstlichen Verbots vier Priester zu Bischöfen, was zu bis heute andauenden Spaltungen und Streitigkeiten führte.


Vatikanstadt (kath.net/KNA) Der vatikanische Kirchenrechtler Markus Graulich hält die eingeschränkten Befugnisse der «Missionare der Barmherzigkeit» bei der Vergebung unerlaubter Bischofsweihen für nachvollziehbar. Solche Weihen störten die kirchliche Struktur, sagte der Untersekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Als Beispiel nannte er die Bischofsweihen von Erzbischof Marcel Lefebvre, dem Gründer der Piusbruderschaft. 1988 weihte der Franzose trotz päpstlichen Verbots vier Priester zu Bischöfen, was zu bis heute andauenden Spaltungen und Streitigkeiten führte. «Das stört die öffentliche Ordnung in der Kirche», so Graulich.

Diese schwerwiegenden und anhaltenden Folgen für die gesamte Kirche seien wohl der Grund dafür, dass der Vatikan den mehr als tausend Sonderbeauftragten im Rahmen des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit die Befugnis zur Lossprechung von dieser Sünde nicht erteilt habe.


Erst mit einiger Verspätung hatte es nach der Aussendung der «Missionare der Barmherzigkeit» durch Papst Franziskus am Aschermittwoch vereinzelte Irritationen und Nachfragen aus Expertenkreisen gegeben. Laut der päpstlichen Bulle zum Heiligen Jahr sollten die Missionare die Vollmacht besitzen, «auch von den Sünden loszusprechen, die normalerweise dem Apostolischen Stuhl vorbehalten sind». Dies wurde auch von vatikanischen Kommentatoren zunächst auf sämtliche Straftaten bezogen, die eine nur vom Apostolischen Stuhl selbst zu lösende Exkommunikation nach sich ziehen.

Der Kirchenrechtskodex von 1983 nennt darunter die Verunehrung der eucharistischen Gestalten (can. 1367), physische Gewalt gegen den Papst (can. 1370 §1), Lossprechung von Mitschuldigen gegen das sechste Gebot (1378 §1), Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag (can 1382) und die direkte Verletzung des Beichtgeheimnisses (can. 1388 §1).

In einem zusätzlichen Brief an die «Missionare der Barmherzigkeit», der der KNA vorliegt, hatte Erzbischof Rino Fisichella, der Chef-Organisator des Heiligen Jahres und Präsident des Päpstlichen Rates für die Neuevangelisierung, allerdings klargestellt, dass die Vollmacht nicht für die Lossprechung von der Sünde der unerlaubten Bischofsweihe gilt.

In dem Schreiben wird betont, dass die Missionare «ausschließlich und alleine» von vier Sünden lossprechen können: Schändung von Hostien, körperliche Gewalt gegen den Papst, direkte Verletzung des Beichtgeheimnisses und Lossprechung einer Person, mit der ein Priester Sex hatte, durch diesen Priester selbst.

Auch diese Sünden seien schwerwiegend und störend, so Graulich, «aber auf andere Art und Weise: Sie sind mehr auf den Einzelnen bezogen.» Unerlaubte Bischofsweihen dagegen könnten «nicht einfach so vergeben werden». Dies sei aus seiner Sicht ein nachvollziehbarer Grund, die Befugnisse der «Missionare der Barmherzigkeit» in diesem Punkt einzuschränken.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 christine.mm 26. Februar 2016 
 

Unerlaubte Weihe-Imitationen

Ganz aus der Erinnerung gekommen sind anscheinend die total unwirksamen "Bischöfinnen-Weihe"-Imitate vor etlichen Jahren. Und ich meine natürlich keine "Bischofs"Bestellungen in der Evanvelischen Glaubensgemeinschaft, die ohne Weihepriestertum keine Gemeinschaft mit Papst, Bischöfen und Priestern der Röm.Kathol.Kirche haben können. Auch nicht mit den Orthodoxen Kirchen noch mit den mit Rom verbundenen Griechisch-Kathol. und Oriental. Kirchen, sowie der Alt-Kathol.Kirche, die alle in der Apostolischen Sukzession stehendes Weihepriestertum habe. Die Trennung von Rom bei intakter Apostol. Sukzession löscht die Realität der Sakramente nicht aus. Bei den Protestanten und den unendlich weiteren Ab- und Zerspitterungen gibt es außer der Taufe k e i n e Sakramente.


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 Imrahil 26. Februar 2016 
 

Die lefebvrianischen Bischöfe betrifft das ohnehin nicht, denn was hier vorbehalten ist, ist die Exkommunikation, und die ist gelöst.

Die einzigen Fälle, die mir hier bekannt sind, sind Williamson und Fauré, und dann gibt es vielleicht noch den einen oder anderen Chinesen, aber von denen sind auch die meisten absolviert meines Wissens.


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 Thomas-Karl 26. Februar 2016 

Welcher lefebvrianische Bischof

...wird zur römisch-katholischen Beichte gehen und bekennen: "Ich habe illegal Bischöfe / Priester / Diakone geweiht!"?


0
 
  24. Februar 2016 
 

und ein bissl Angst und Kirchenpolitik

hat wohl auch mitgespielt


4
 
 Mysterium Ineffabile 24. Februar 2016 

@Imrahil

Die Klärung des Rates ist vom Papst gebilligt und gewollt. Und: so einfach ist das mit den unerlaubten Bischofsweihen, die angeblich nicht so viele sind, nicht. Nur ein Stichwort: China.


3
 
 christine.mm 24. Februar 2016 
 

Absolution

Bedeutet das jetzt, daß während dieses Jahres der Barmherzigkeit einzig die unerlaubten Bischofsweihen dem Papst vorbehalten bleiben ?
Und alle anderen Todsünden, außer den vier im Artikel genannten, allen Priestern zur erlaubten Absolution übergeben sind ? Und ich denke im Besonderen an Mord und Beihilfe zum Mord und damit zusammenhängend an jegliche Variante der Frühabtreibung durch Spirale und Kontrazeptiva der jetzigen Entwicklungen bis hin zu den Spätabtreibungen durch gezielte aktive Tötung eines lebensfähigen Ungeborenen bis hin zum Zeitpunkt des Geburtstermins. Und das für alle daran direkt Beteiligten wie Ärzte, Schwestern, Hilfspersonal, drängende Familienangehörige und Kindsvater bis zur werdenden Mutter. Sehe ich das richtig ? Desgleichen alle bereits gültig kirchlich verheirateten Männer und Frauen, die nach der räumlichen Trennung vom jeweiligen Ehepartner eine zivil erlaubte weitere Bindung eingehen.
Gut wäre jetzt eine kompetente, komplette Verlautbarung.


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