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Liebestolle Seniorin stellt seit 14 Jahren einem Priester nach

11. Dezember 2015 in Deutschland, 12 Lesermeinungen
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Vor Gericht: Die angeklagte 72-Jährige belästigt einen Pfarrer in Meschede. Sie schreibt ihm Liebesbriefe und macht anzügliche Geschenke, oft in Form von Phallussymbolen. Zudem läuft sie «halbnackt» in Reizwäsche durch den Garten des Pfarrhauses.


Arnsberg (kath.net/KNA) Das Landgericht Arnsberg hat noch keine Entscheidung im Berufungsverfahren einer 72-jährigen Priester-Stalkerin getroffen. Am ersten Verhandlungstag am Donnerstag gaben vier Psychiater eine Einschätzung über die Angeklagte ab, die seit Jahren einem 61-jährigen katholischen Priester nachstellt. (Az: II-1 Ns 4/14)

Das Amtsgericht Meschede hatte die Frau in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Angeklagte wie Staatsanwaltschaft hatten dagegen Berufung eingelegt. Die Berufungskammer will nun klären, ob die Frau schuldfähig ist und ob sie gegebenenfalls in der Psychiatrie untergebracht werden soll.

Seit über 14 Jahren belästigt die Angeklagte den Pfarrer aus der Sankt-Nikolaus-Gemeinde in Meschede. Sie schreibt ihm SMS, E-Mails und Liebesbriefe, schickt Blumen und macht anzügliche Geschenke – oft in Form von Phallussymbolen. Zudem läuft sie «halbnackt» in Reizwäsche durch den Garten des Pfarrhauses und ruft dem Geistlichen auf offener Straße Obszönitäten zu. Mehrere Kontaktverbote wurden ausgesprochen. Mehrfach war die Frau in therapeutischer Behandlung. Sie räumte in der Verhandlung die Nachstellungen pauschal ein und beteuerte ihre «Liebe» zu dem Geistlichen.


Die Gutachten von vier Psychologen kommen zu unterschiedlichen Einschätzungen. Drei sehen in dem Verhalten der Frau einen stark krankhaften Wahn in Form eines «Liebeswahns», weshalb deren Steuerungs- und Schuldfähigkeit nicht gegeben sei.

Auch der vierte Gutachter räumte - anders noch als im erstinstanzlichen Verfahren - ein, dass die Steuerungs- und Schuldfähigkeit der Angeklagten eingeschränkt sein könnte. Zudem diagnostizierte er eine Persönlichkeitsstörung der Frau. Überdies widersprach er einem der anderen Gutachter, wonach eine schon vor Jahren begonnene Demenz sich ausgeweitet habe und den Wahn verstärke. Einig sind sich alle Gutachter, dass eine psychiatrische Unterbringung nicht zielführend wäre und damit auszuschließen sei.

Nach Aussagen des 61-jährigen Pfarrers ist es auch seit der erstinstanzlichen Verurteilung regelmäßig und in gleichgebliebener Häufigkeit zu Nachstellungen gekommen. Für ihn gäbe es bei einem Freispruch der Angeklagten keine andere Möglichkeit, als die Stalkerin weiter zu ertragen. Eine etwaige Versetzung durch das zuständige Erzbistum Paderborn komme für ihn nicht infrage. Das würde das Problem nicht lösen, da er sicher sei, dass die Angeklagte im hinterherziehe. Laut Gericht leidet der Geistliche aufgrund der Nachstellungen an Bluthochdruck, zudem habe er nervlich bedingte Darmbeschwerden.

Eine Entscheidung des Landgerichts wird für den zweiten Verhandlungstag am Mittwoch erwartet. Die Staatsanwältin bat am Ende des ersten Tages aufgrund der umfassenden Gutachteraussagen und vor allem der veränderten Auffassung des vierten Psychiaters, ihr Plädoyer später halten zu können. Das Gericht kam der Bitte nach.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

  12. Dezember 2015 
 

Wenn Weltliche Mittel Versagen

Ich habe mir die eben Gangarten Stellen in der Bibel markiert

Und habe ihre Anwedung und Wirkung erlebt.

Das Wort Gottes ist ein Schwert. Besonders seine Versprechen. Betet mit Bibelstellen. So wie Jesus sie bei den Versuchungen gegen den Teufel verwendet hat.

Gottes Wort kann niemand widerstehen! Ein Mann hat sogar seine behinderte Tochter mit einem Wort Gottes geheilt.

John Osteen: Das Wunder ist in Deinem Munde.


3
 
  12. Dezember 2015 
 

Was kann man machen.

Weltlich haben wir keine Lösung für diese "besessene" Frau. Naturalistische Erklärungs- und Heilungsmöglichkeiten sind erschöpft.

Aber für Gott ist nichts unmöglich!

Betet für Ihre Befreiung und Heilung. Alleine schon der Befehl dieses Priesters im festen Glauben würde meiner Meinung nach ausreichen.

Apg 16,18-18. , Mt 21,21-22 Eph 6,16-18

Obsessionen/Süchte können ein Symptom Einer Besessenheit sein. Jeder Christ im Glauben kann hier im Namen Jesu wirken. 1 Thess 5 (17)

Eph 6,10-12


1
 
 Secundus 11. Dezember 2015 

@catolica

Sie können sich selbst ein Bild davon machen. Am Montag (08.12.) lief in der ARD-Sendung "Brisant" eine Reportage über dieses Thema. Das Video dazu kann in der Mediathek angeschaut werden. Titel "Stalkerin belästigt Pfarrer - seit 14 Jahren"


3
 
 Glocke 11. Dezember 2015 
 

W O , bitte

ist unser Rechtsstaat?

Täterschutz statt Opferschutz!

Ist das nicht ebenfalls Diskriminierung bzw. gegen die Menschenwürde?

Wo bleiben die Medien, wo die Lichterketten von Flensburg bis München?

Ach, da wird ja n u r einem Kath. Priester der Alltag zur Hölle gemacht!

Wenn man bedenkt, wie schnell Herr Mollath in einer Psychiatrie landete . Diese Frau macht das seit 14 Jahren? ? ?


7
 
 catolica 11. Dezember 2015 
 

und das darf diese Dame schon seit 14 Jahren?

Warum hat der Pfarrer in seiner Gemeinde keinen Rückhalt? Hat er dieses Stalking öffentlich gemacht? Wenn diese Dame von vielen anderen Menschen lächerlich gemacht wird, würde sie aufgeben. Irgendwie sehe ich da nur zwei Personen und das ist eben das Schlimme daran. Schauen alle anderen weg?


9
 
 Dottrina 11. Dezember 2015 
 

Unmöglich!

Die Frau ist doch nicht ganz dicht! Normalerweise bekommen solche Leute Kontaktverbot bzw. müssen einen gewissen Sicherheitsabstand einhalten und dürfen sich dem Opfer nicht nähern. Wird das wiederholt nicht getan, so kann man bestimmt auch schärfere Maßnahmen einleiten. Der arme Pfarrer wurde jahrelang von der Frau gequält und die Justiz tut nichts? Jetzt müßte auch die Gemeinde dem Pfarrer den Rücken stärken, ihn psychisch aufrichten. Auch der Mesner könnte (wenn er denn unweit des Pfarrers wohnt) helfend eingreifen. Es gibt bestimmt Möglichkeiten, sich diese Person vom Leibe zu halten.


9
 
 myschkin 11. Dezember 2015 
 

Ist das grotesk

Der Herr Pfarrer kann einem nur leidtun. Da ist so eine unflätige Baubo, und niemand weiß, wie man sie bändigen kann. Die absurdesten Geschichten schreibt eben das Leben. Niemand käme auf die Idee, sich solch ein irres Szenario auszudenken.


9
 
 doda 11. Dezember 2015 

@Faustyna-Maria

Die Praxis erweist sich etwas anders.
Bei männlichen Stalkern wird insgesamt weniger verständnisvoll agiert.
Weiblichen Stalkingopfern wird mehr Mitgefühl zuteil und sie werden auch von Seiten ihrer Familie und ihres Freundeskreises engagierter und nachhaltiger unterstützt und verteidigt.
Der sog. 'Beschützerinstinkt' funktioniert nach meiner Kenntnis zu Gunsten weiblicher Stalkingopfer zuverlässiger.


10
 
 Rolando 11. Dezember 2015 
 

Die Frau braucht Gebet und Befreiung im Namen Jesus


4
 
 Faustyna-Maria 11. Dezember 2015 
 

@StephanSy

Das glauben sie doch nicht wirklich?!

In den meisten Fällen passiert, wie hier, nichts! Erst wenn das Opfer schwer verletzt oder tot ist. Egal ob Mann oder Frau.

Was für die Frau zielführend ist, halte ich für sowas von irrelevant, wenn die Justiz den Täter nicht dazu bringen kann, dass Opfer in Ruhe zu lassen, dann gehört die Person weggesperrt, egal ob Psychiatrie oder Gefängnis.


9
 
 Karlmaria 11. Dezember 2015 

Da wäre ein Pfarrverbund auch nicht schlecht

Da können sich die Männer gegenseitig stärken. Nicht nur beim Abwehren von Stalking hat ein Pfarrverbund Vorteile sondern auch der Zölibat selbst wird viel leichter. In einer Gruppe von Männern lebt es sich viel leichter den Zölibat. Da kommt der Effekt den jeder kennt der einmal bei der Bundeswehr war: Da verschwindet der Sexualtrieb so deutlich dass sich hartnäckig das Gerücht hält dass da etwas in das Essen gemischt wird. Ich weiß sowieso nicht wieso der Pfarrverbund von vielen so abgelehnt wird. Mir scheinen die Vorteile dabei deutlich zu überwiegen!


3
 
 StephanSy 11. Dezember 2015 
 

Wenn hier ein Mann einer Frau nachstellen würde...

wäre er schon lange weggesperrt.


12
 

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