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Mainzer Kita-Skandal ist offenbar keiner

24. November 2015 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
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Mainzer Oberstaatsanwältin: «Die Vorwürfe haben sich nach dem bisherigen Ermittlungsstand nicht erhärtet. Es haben sich überwiegend entlastende Erkenntnisse ergeben.»


Mainz (kath.net/KNA) Die im Fall der katholischen Kindertagesstätte Maria Königin in Mainz-Weisenau erhobenen Vorwürfe haben sich im Zuge der bisherigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht erhärten lassen. Das berichtet die Mainzer «Allgemeine Zeitung» (Dienstag).

Im Juni waren Angaben von Eltern bekanntgeworden, nach denen es in der Kita über einen längeren Zeitraum hinweg unter Kindern zu sexuellen Übergriffen, zur Anwendung von Gewalt und zu Fällen von Erpressung gekommen sein soll. Das Bistum Mainz warf dem erzieherischen Personal der von mehr als 50 Kindern besuchten Kita schwerste Verletzungen der Aufsichtspflicht vor und stellte Strafanzeige. Der zuständige Verwaltungsrat der Weisenauer Pfarrei Mariä Himmelfahrt kündigte dem Personal - sechs Erzieherinnen einschließlich der Leiterin und ein Erzieher - fristlos. Die Kita wurde geschlossen.


Mit Blick auf die noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen sagte die Leitende Mainzer Oberstaatsanwältin Andrea Keller der «Allgemeinen Zeitung»: «Die Vorwürfe haben sich nach dem bisherigen Ermittlungsstand nicht erhärtet. Es haben sich überwiegend entlastende Erkenntnisse ergeben.»

Der Mainzer Generalvikar Dietmar Giebelmann reagierte am Dienstag auf den Zeitungsbericht mit der Feststellung, «dass das Vorgehen des Bistums Mainz nach Bekanntwerden der Vorwürfe notwendig und erforderlich war». Zum damaligen Zeitpunkt seien die Vorwürfe der Eltern glaubhaft gewesen. Das hätten Fachärzte bestätigt, und die Staatsanwaltschaft habe aus diesem Grund ihre Ermittlungen aufgenommen.

Giebelmann äußerte weiter, im Falle eines schweren Verdachts der Verletzung von Aufsichtspflichten müsse gehandelt werden, um einen möglichen weiteren Schaden von Kindern abzuwenden. Unter Hinweis auf das noch nicht abgeschlossene Ermittlungsverfahren sagte Giebelmann, eine abschließende Bewertung sei noch nicht möglich.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 newtube 30. November 2015 
 

@ Helena_WW (24.11.2015): Rechtsgrundsätze auf dem Kopf gestellt

"Ist es widerlegt, dass keine grobe Verletzungen der Aufsichtspflicht vorlag? Nein"
Und was schließen Sie daraus, werte Helena?
Nach unserer rechtsstaatlichen Ordnung sind es die Vorwürfe, die bewiesen werden müssen.
Die Beweispflicht liegt bei denjenigen, die die Vorwürfe erheben, nicht bei denjenigen, die die Vorwürfe bestreiten.
Und bis die Vorwürfe bewiesen werden, gelten diejenigen, gegen die sie erhobenen werden, als unschuldig.
Nach den Einlassungen der Staatsanwaltschaft und dem Abschluss des Verfahrens würde es mich nicht wundern, wenn die Gekündigten eine fette Schadensersatzklage gegen ihren Arbeitgeber, die Diözese und bestimmte Medien anstrengen würden.
Denken Sie mal logisch nach, werte Helena: "Ist es widerlegt, dass es Menschen in einer Parallelwelt gibt? Nein. Also ...." Ja, also was??
Oder: "Ist es widerlegt, dass Sie Ihre kleinen Kinder täglich verprügeln? Nein." Also??
@ Chris2
So ist es. Zuerst kommt die Suspendierung bis die Lage geklärt ist.


1
 
 Helena_WW 25. November 2015 
 

Räumlichkeiten, pädagogisches und Präventionskonzept sind dennoch zu überprüfen, überarbeiten

Grundsätzlich hat eine lückenlose Aufsicht nach 4 Augenprinzip vorzuliegen, Arbeitseinteilung der Betreuer und Raumaufteilung hat so gestaltet zu sein, dass dies garantiert ist.
Irgendwelche unüberschaubaren Ecken, mit Fummeleien und Dokterspiele haben, insbesondere noch in Verbindung rot-grün Ideologisches Frühsexualisierungsmaterial haben in einem Kindergarten nichts zu suchen. Dann passiert auch nichts und entstehen auch keine Verdachtsmomente ob berechtigt oder unberechtigt. Das mal ganz grundsätzlich.


5
 
 Charlene 25. November 2015 

Jetzt ist aber Gewissenserforschung angesagt. Darf die Kirche die Öffentlichkeit derartig enttäuschen? Kein Skandal? Keine saftigen Einzelheiten? Keine kardinaligen Entschuldigungen und Opfergespräche? Keine Debatte um den Zusammenhang mit dem Zölibat?
Die Kirche gilt ja bereits als institutionalisierte Spassbremse. Ich weiß nicht, ob wir uns derartige Enttäuschungen öffentlicher Erwartung leisten sollten.


2
 
 landpfarrer 24. November 2015 
 

Unterscheidung

Es sind wohl 2 Ebenen zu unterscheiden Wie es in einem Kath-net-Artikel vom Juni heisst, (http://kath.net/news/50915)
ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Aufsichspersonen z.B. wegen Missachtung der Aufsichtspflicht. Hier haben sich scheinbar entlastende Momente gefunden. Nicht ermittelt wurde von Anfang an gegen die Kinder, die ja Urheber von Drohungen und sexueller Gewalt gewesen sein sollen. Da diese auf jeden Fall strafunmündig seien, wurde hier nicht ermittelt.


3
 
 Herbert Klupp 24. November 2015 
 

Ich habe damals schon kommentiert

daß die Betreuer sicher nichts Böses wollten, sondern daß die Kinder selber, durch "moderne" Medien angeregt, übergriffig geworden sind, und daß die Betreuer, verunsichert durch völlig falsche Erziehungstheorien es nicht gewagt haben, Dinge zu verbieten. "Körpererfahrungen" zu verbieten, das wäre ja ein "Rückfall" in das "überholte" Familien- und Menschenbild. Ich hoffe, die Wahrheit wird schon noch öffentlich werden.


9
 
 Helena_WW 24. November 2015 
 

Ist widerlegt, dass keine grobe Verletzung der Aufsichtspllicht vorlag? Nein.

Die verantwortlichen Betreuer konnten nicht lückenlos nach dem mindestens 4 Augenprinzip belegen, dass sie zu jederzeit alle Kinder im Blick hatten.


3
 
 HendriksFfm 24. November 2015 
 

Blandiri audacter....

... semper aliquid haeret.
Schmähe nur eifrig, irgendwas wird schon hängen bleiben.
Wußten schon die alten Römer.

Hoffentlich verfolgt die Staatsanwaltschaft jetzt zumindest die Mutter wgen falscher Verdächtigung, die den Pfarrer offensichtlich grundlos angezeigt hat.


7
 
 Talitha kumi 24. November 2015 
 

Wir leben aber in einem Medien-Klima, in dem die Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen quasi einer Schuldfeststellung und Verurteilung gleich kommt und nur noch das Strafmaß fehlt – erst recht im Falle der RKK. Soviel zum demokratischen Grundverständnis bei Medien – die Kommentarfunktion lässt man in Foren da auch genüsslich gern offen.
Zudem möchten manche außerdem bewusst und unverhohlen eine Pauschalisierung erreichen – andererseits ist es bei anderen Religionen selbst im Falle von Massenmord die allererste dahingehende Warnung, die ausgesprochen wird. Soviel zum Thema Selbsthass gegenüber den eigenen kulturellen Wurzeln.


9
 
 elmar69 24. November 2015 
 

@Chris2

Theoretisch hätte man das machen können, man hätte dann aber auch die Finanzierung des Urlaubs sicherstellen müssen, da kommen leicht hundertausend Euro zusammen.

Damals war man sich halt sehr sicher, dass die Vorwürfe im Kern stimmen, da macht es schon Sinn nicht nochmal viel Geld auszugeben, bis die Verfahren abgeschlossen sind.


1
 
 Chris2 24. November 2015 
 

Man hätte aber auch handeln können,

indem man das Personal bis auf Weiteres beurlaubt.


8
 

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