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| Irakisches Parlament will Rechte christlicher Eltern stärken21. November 2015 in Weltkirche, keine Lesermeinung Patriarch Louis Raphael I. Sako hatte nach Scheitern eines ersten Vorstoßes auf Änderung des umstrittenen Familienrechtsparagrafen gedrängt Vatikanstadt (kath.net/KAP) Das irakische Parlament hat in einer überraschenden Kehrtwende einer Änderung seines Konversionsgesetzes zugunsten nichtmuslimischer Minderheiten zugestimmt. Demnach sollen minderjährige Kinder nichtmuslimischer Eltern nicht automatisch Muslime werden, wenn ein Elternteil zum Islam übertritt. Laut dem römischen Pressedienst Fides stimmten am Dienstag 140 von 206 Abgeordneten in Bagdad für diesen Vorschlag; Ende Oktober war er noch im Parlament gescheitert. Eine maßgebliche Rolle bei dem Stimmungsumschwung spielte laut Fides der Parlamentspräsident Salim al-Juburi. Dieser habe dafür geworben, nichtmuslimischen Glaubensrichtungen das Recht auf Gleichheit zuzugestehen, das ihnen auch die Verfassung garantiere. Al-Juburi hatte das Thema den Angaben zufolge in den vergangenen Wochen mit Vertretern verschiedener Minderheitenreligionen erörtert, auch mit der chaldäisch-katholischen Kirche. Deren Patriarch Louis Raphael I. Sako hatte nach dem Scheitern des ersten Vorstoßes auf eine Änderung des betreffenden Familienrechtsparagrafen gedrängt. Er sprach dabei von einer "Wunde für die Einheit" des Volkes und einem Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Notfalls werde er internationale Menschenrechtsgremien anrufen, kündigte der Patriarch an. Vergangene Woche fand vor dem Patriarchat in Bagdad eine Kundgebung mit Angehörigen unterschiedlicher Religionsgemeinschaften und Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen statt; sie protestierten gegen die bestehende Regelung. Copyright 2015 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuChristenverfolgung
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