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| US-Verfassungsgericht befasst sich erneut mit Religionsfreiheit11. November 2015 in Weltkirche, keine Lesermeinung Die Ordensfrauen wollen sich grundsätzlich in keiner Form an der freien Vergabe künstlicher Verhütungsmittel an ihre Mitarbeiter beteiligen Washington (kath.net/KNA/red) Der Oberste US-Verfassungsgerichts der USA befasst sich erneut mit den "Little Sisters of the Poor" und den Kosten für Verhütungsmittel im Rahmen der umstrittene Gesundheitsreform von US-Präsident Barack Obama. Der Anwalt des Ordens der «Little Sisters of the Poor» in Baltimore begrüßte die Annahme des Falls durch den Supreme Court. Die Ordensfrauen wollen sich grundsätzlich in keiner Form an der freien Vergabe künstlicher Verhütungsmittel an ihre Mitarbeiter beteiligen. Im Kern geht es um einen Konflikt zwischen dem säkularen Anspruch des Staates, den Zugang zu allgemeinen Leistungen aus der Krankenversicherung zu gewährleisten, und der religiösen Freiheit des Arbeitgebers. Die Ordensfrauen, mit denen Papst Franziskus am Rande seiner USA-Reise zusammengetroffen war, lehnen es ab, verpflichtende staatliche Formulare auszufüllen, um eine Ausnahme von einer Kostenübernahme für Verhütungsmittel zu beantragen. Die US-Regierung hatte religiösen Einrichtungen diesen Weg als Kompromiss angeboten. Die Befreiung wäre auf Antrag automatisch und führte zur Kostenübernahme für die Verhütungsmittel durch die Regierung. Das Verfassungsgericht hatte im Fall «Burrell gegen Hobby Lobby Stores» mit knapper Mehrheit entschieden, dass Unternehmen, die auf Grundlage religiöser Prinzipien arbeiten, nicht zu einer Kostenübernahme gezwungen werden können. Mit einer Entscheidung in dem jetzt anhängigen Fall wird in einigen Wochen gerechnet. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuUSA
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