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Einführung eines Ehekatechumenats wird dringend empfohlen!

21. Oktober 2015 in Aktuelles, 58 Lesermeinungen
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Der Vatikan hat am Mittwoch eine weitere Stellungnahme der deutschsprachigen Synodengruppe veröffentlicht. Gender wird abgelehnt. Enzykliken Humanae vitae u. Familiaris consortio sollen neu erschlossen werden! WORTLAUT


Vatikan (kath.net)
Der Vatikan hat am Mittwoch eine weitere Relatio der deutschsprachigen Synodengruppe veröffentlich.

Im Wortlaut auf kath.net:

Mit großer Betroffenheit und Trauer haben wir die öffentlichen Äußerungen einzelner Synodenväter zu Personen, Inhalt und Verlauf der Synode wahr genommen. Dies widerspricht dem Geist des Zusammengehens, dem Geist der Synode und ihren elementaren Regeln. Die gebrauchten Bilder und Vergleiche sind nicht nur undifferenziert und falsch, sondern verletzend. Wie distanzieren uns entschieden.

In der deutschen Sprachgruppe war es ein gemeinsames Anliegen, den Titel der Relatio finalis „Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute“ durch den Untertitel „Überlegungen und Vorschläge für den Heiligen Vater, Papst Franziskus“ zu ergänzen, um so die Einordnung des Textes klar zum Ausdruck zu bringen, der kein Beschlussdokument darstellt. Für die Einleitung regen wir an, auf die weltweiten Umfragen Bezug zu nehmen und Dank und Wertschätzung für sie zum Ausdruck zu bringen.

Im Sinn einer deutlicheren Betonung der Familie als Subjekt der Pastoral soll benannt werden, dass christliche Familien berufen sind, das Evangelium von der Ehe, das ihnen anvertraut ist, durch ihr Leben zu bezeugen. Die christlichen Eheleute und Familien sind damit Teil der neuen Familie Christi, seiner Kirche. So dürfen die Eheleute Sakrament sein für die Welt. Die „neue Familie Jesu Christi“, die Kirche, soll die Eheleute zu diesem Zeugnis ermutigen, stärken und befähigen. Dabei lernt die Kirche immer auch selbst von den Lebens- und Glaubenserfahrungen der Eheleute und Familien.

An dieser Stelle war uns ein Bekenntnis wichtig: Im falsch verstandenen Bemühen, die kirchliche Lehre hochzuhalten, kam es in der Pastoral immer wieder zu harten und unbarmherzigen Haltungen, die Leid über Menschen gebracht haben, insbesondere über ledige Mütter und außerehelich geborene Kinder, über Menschen in vorehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, über homosexuelle orientierte Menschen und über Geschiedene und Wiederverheiratete. Als Bischöfe unserer Kirche bitten wir diese Menschen um Verzeihung.

Ausführlich haben wir uns auch über den Zusammenhang von Sprache, Denken und Handeln gerade im Hinblick auf eine humane Gestaltung der menschlichen Sexualität ausgetauscht. Eine angemessene und erneuerte Sprache ist entscheidend vor allem für die Hinführung heranwachsender Kinder und Jugendlicher zu einer gereiften menschlichen Sexualität. Diese ist in erster Linie Aufgabe der Eltern und darf nicht allein dem schulischen Unterricht oder den Medien und sozialen Medien überlassen werden. Vielen Eltern und in der Seelsorge Tätigen fällt es schwer, eine sachgerechte und zugleich respektvolle Sprache zu finden, die die Aspekte der biologischen Geschlechtlichkeit in den Gesamtzusammenhang von Freundschaft, Liebe, bereichernder Komplementarität und gegenseitiger Hingabe von Frau und Mann einordnet.

Der Arbeitsgruppe war wichtig zu betonen, dass die christliche Überzeugung grundsätzlich davon ausgeht, dass Gott den Menschen als Mann und Frau geschaffen und sie gesegnet hat, damit sie ein Fleisch seien und fruchtbar werden (Gen 1,27f; 2,24) Mann- und Frausein sind in ihrer ebenbürtigen personalen Würde wie in ihrer Unterschiedenheit Gottes gute Schöpfung. Nach christlichem Verständnis einer Einheit von Leib und Seele lassen sich biologische Geschlechtlichkeit („sex“) und sozio-kulturelle Geschlechtsrolle („gender“) zwar analytisch voneinander unterscheiden, aber nicht grundsätzlich oder willkürlich voneinander trennen. Alle Theorien, die das Geschlecht des Menschen als nachträgliches Konstrukt ansehen und seine willkürliche Auswechselbarkeit gesellschaftlich durchsetzen wollen, sind als Ideologien abzulehnen. Die Einheit von Leib und Seele schließt ein, dass das konkrete soziale Selbstverständnis und die soziale Rolle von Mann und Frau in den Kulturen verschieden ausgeprägt und einem Wandel unterworfen sind. Daher ist das Bewusstwerden der vollen personalen Würde und der öffentlichen Verantwortung der Frauen ein positives Zeichen der Zeit, welches die Kirche wertschätzt und fördert (Johannes XXIII. Pacem in terris 22).


Wir haben über den Zusammenhang, von Tauf- und Ehesakrament und der Notwendigkeit des Glaubens gesprochen.

Das katholische Glaubensbekenntnis zur Ehe gründet auf den Worten des Herrn in der Heiligen Schrift und der Apostolischen Tradition und wurde durch das Lehramt in seiner Substanz treu bewahrt. Dennoch gibt es in der theologischen Ausarbeitung Spannungen zwischen dem dogmatischen, moraltheologischen und kanonistischen Zugang, die in der pastoralen Praxis zu Schwierigkeiten führen können.

So muss das Axion „Jeder Ehevertrag unter Christen ist per se ein Sakrament“ neu bedacht werden. In nicht mehr homogenen christlich Gesellschaften oder Ländern mit unterschiedlichen kultureller und religiöser Prägung kann ein christliches Verständnis der Ehe auch bei Katholiken nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden. Ein Katholik ohne Glauben an Gott und seine Offenbarung in Jesus Christus kann nicht automatisch eine sakramentale Ehe vollziehen ohne oder sogar gegen sein Wissen und seinen Willen. Es fehlt die Intention, wenigstens das mit diesem Geschehen zu wollen, was die Kirche darunter versteht. Zwar kommen die Sakramente nicht durch den Glauben des Empfängers zustande, aber auch nicht ohne ihn oder gar gegen ihn; zumindest bleibt die Gnade unfruchtbar, weil sie nicht mit dem Glauben, der durch die Liebe bestimmt ist, frei willentlich aufgenommen wird.

Auch stellt sich die Frage bei unseren Mitchristen, die ihrem Bekenntnis gemäß die Sakramentalität der Ehe (mit ihren darauf sich ergebenden Wesenseigenschaften) ablehnen, ob ihrer Glaubensüberzeugung entgegen eine sakramentale Ehe zustande gekommen ist. Das würde nicht bedeuten, dass man von katholischer Seite die Legitimität nicht-katholischer Ehen bestreitet oder auch das Gnadenwirken Gottes in nichtsakramentalen Ehen in Frage stellen würde. Wir erkennen die Vielfalt der Studien zu dieser Frage an und empfehlen ein vertieftes Studium dieser Fragen mit dem Ziel einer lehramtlichen Neubewertung und einer größeren Kohärenz der dogmatischen, moraltheologischen und kanonistischen Aussagen zur Ehe mit der pastoralen Praxis

Eine Ergänzung haben wir zu den interkonfessionellen Ehen: Im Hinblick auf das Thema der interkonfessionellen Ehe müssen vor allem die positiven Aspekte und die besondere Berufung einer solchen Ehe erwähnt werden, da die nicht katholischen Christen keineswegs außerhalb der Einen Kirche stehen, sondern ihr durch die Taufe und eine gewisse wenn auch unvollständige Gemeinschaft mit der katholischen Kirche angehören (vgl. UR 3). Auch die interkonfessionelle Ehe ist als Hauskirche anzusehen und hat eine spezifische Berufung und Aufgabe, die im Austausch der Gaben innerhalb des Ökumenismus des Lebens besteht.

Im Hinblick auf die Bedeutung der Familie in Gesellschaft und Staat, unterstrich die Arbeitsgruppe als Ausgangspunkt, dass Ehe und Familie dem Staat vorausgehen. Sie sind Grundlage und „Lebenszelle der Gesellschaft“ (AA 11). Ohne Familien kann kein Gemeinwesen bestehen. Deshalb ist das politische Gemeinwesen verpflichtet, alles zu tun, um diese „Lebenszelle“ zu ermöglichen und dauerhaft zu fördern. Die immer wieder beklagte „strukturelle Rücksichtslosigkeit“ gegenüber Familien ist zu überwinden. Mittel dazu sind vor allem der Zugang zu Wohnung und Arbeit, die Ermöglichung von Bildung und Kinderbetreuung sowie ein fairer Familienleistungsausgleich in der Steuergesetzgebung, der das, was Familien der Gesellschaft geben, in gerechter Weise anerkennt. Es muss klar sein: Nicht die Familie hat sich wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen, sondern umgekehrt. Der Einsatz für die Familie steht im Zentrum der Katholischen Soziallehre, die ein unverzichtbarer Teil der kirchlichen Verkündigung und der Evangelisierung ist. Alle Christen sind aufgerufen, sich im Feld der politischen Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu engagieren und so zu helfen, dass Familien besser leben und sich entfalten können. Dabei muss die Politik besonders das Prinzip der Subsidiarität beachten und darf die Rechte der Familien nicht einschränken. Hier ist an die „Charta der Familienrechte“ zu erinnern. Die Kirche insgesamt soll sich mit ihrem Engagement im Bereich von Familienbildung, Kindergärten, Schulen, Beratungsstellen, Einrichtungen der Familienhilfe aktiv und exemplarisch einbringen.

Im Hinblick auf die Ehevorbereitung war es der Arbeitsgruppe ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass ein kurzes Gespräch oder eine knappe Einführung hier nicht ausreichen. Da viele Brautleute nicht auf eine vom Glauben geprägte Erziehung aufbauen können, wird die Einführung eines Ehekatechumenats dringend empfohlen, das wenigstens einige Monate dauert, um wirklich zu einem reifen, vom Glauben getragenen Ja-Wort zu kommen, das auch um die Endgültigkeit des Ehebundes weiß und auf die Treue Gottes vertraut.

Auch der Aspekt der verantworteten Elternschaft war einer der zentralen Gesprächsgegenstände der Arbeitsgruppe. Nach der Schöpfungsordnung Gottes sind die eheliche Liebe von Mann und Frau und die Weitergabe des menschlichen Lebens aufeinander hingeordnet. Gott hat Mann und Frau zur Teilnahme an seinem schöpferischen Wirken und gleichsam zu Interpreten seiner Liebe berufen und die Zukunft der Menschheit in ihre Hände gelegt. Diesen Schöpfungsauftrag sollen Mann und Frau im Sinn einer verantworteten Elternschaft verwirklichen. Sie sollen sich im Angesicht Gottes unter Erwägung ihrer gesundheitlichen, wirtschaftlichen, seelischen und sozialen Situation, ihres eigenen Wohles und des Wohles ihrer Kinder, wie des Wohles der Gesamtfamilie und der Gesellschaft ein Urteil über Zahl und zeitlichen Abstand ihrer Kinder bilden (GS 50). Dem personalen und menschlich ganzheitlichen Charakter der ehelichen Liebe entsprechend ist der rechte Weg der Familienplanung das einvernehmliche Gespräch der Eheleute, die Rücksicht auf den Rhythmus und der Respekt vor der Würde des Partners. In diesem Sinn sollen die Enzyklika Humanae vitae (10-12) und das Apostolische Schreiben Familiaris consortio (14,28-35) neu erschlossen werden und entgegen einer oft lebens- und teilweise kinderfeindlichen Mentalität die Bereitschaft zu Kindern geweckt werden.

Immer wieder sollen junge Eheleute ermutigt werden, Kindern das Leben zu schenken. Damit wächst die Offenheit für das Leben in Familie, Kirche und Gesellschaft. Dabei kann die Kirche durch ihre zahlreichen Einrichtungen für Kinder zu einer höheren Kinderfreundlichkeit in Gesellschaft, aber auch in der Kirche beitragen. Die Wahrnehmung der verantworteten Elternschaft setzt die Bildung des Gewissens voraus. Das Gewissen ist „die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem Innersten zu hören ist“ (GS 16). Je mehr sich Eheleute auf den Weg machen, um im Gewissen auf Gott zu hören und je mehr sie sich dabei geistlich begleiten lassen, umso mehr werden sie in ihrer Entscheidung innerlich frei von affektiver Neigung und von Anpassung an Verhaltensweisen ihrer Umwelt. Um diese Freiheit des Gewissens willen weist die Kirche aufgezwungene staatliche Maßnahmen zugunsten von Empfängnisverhütung, Sterilisation oder gar Abtreibung mit aller Kraft zurück.

Wir haben ausführlich diskutiert über die Integration der zivil wiederverheiratet Geschiedenen in die kirchliche Gemeinschaft.

Es ist bekannt, dass in beiden Sessionen der Bischofssynode intensiv über die Frage gerungen wurde, ob und in wie weit wiederverheiratete Geschiedene, wenn sie am Leben der Kirche teilnehmen wollen, unter bestimmten Voraussetzungen die Sakramente der Buße und der Eucharistie empfangen können. Die Debatten haben gezeigt, dass es hier keine einfachen und generellen Lösungen gibt. Wir Bischöfe haben die mit diesen Fragen verbundenen Spannungen ebenso erlebt wie vieler unseren Gläubigen, deren Sorgen und Hoffnungen, Warnungen und Erwartungen uns in unseren Beratungen begleitet haben.

Die Diskussionen zeigen deutlich, dass es einiger Klärungen und Vertiefungen bedarf, um die Komplexität dieser Fragen im Licht des Evangeliums, der Lehre der Kirche und mit der Gabe der Unterscheidung weiter zu vertiefen. Einige Kriterien können wir freilich nennen, die zu Unterscheidung helfen. Das erste Kriterium gibt der hl. Papst Johannes Paul II. in FC 84, wenn er dazu einlädt: „Die Hirten mögen beherzigen, dass sie um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat. Wieder andere sind eine neue Verbindung eingegangen im Hinblick auf die Erziehung der Kinder und haben manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung, dass die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war.“ Es ist deshalb Aufgabe der Hirten, zusammen mit dem Betroffenen diesen Weg der Unterscheidung zu gehen. Dabei wird es hilfreich sein, gemeinsam in ehrlicher Prüfung des Gewissens Schritte der Besinnung und der Buße zu gehen. So sollten sich die geschieden Wiederverheirateten fragen, wie sie mit ihren Kindern umgegangen sind, als die eheliche Gemeinschaft in die Krise geriet? Gab es Versuche der Versöhnung? Wie ist die Situation des verlassenen Partners? Wie ist die Auswirkung der neuen Partnerschaft auf die weitere Familie und die Gemeinschaft der Gläubigen? Wie ist die Vorblidwirkung auf die Jüngeren, die sich auf die Ehe entscheiden sollen? Eine ehrliche Besinnung kann das Vertrauen in die Barmherzigkeit Gottes stärken, die niemanden verweigert wird, der sein Versagen und seine Not vor Gott bringt.

Ein solcher Weg der Besinnung und der Buße kann im forum internum, im Blick auf die objektive Situation im Gespräch mit dem Beichtvater, zur persönlichen Gewissensbildung und zur Klärung beitragen, wie weit ein Zugang zu den Sakramenten möglich ist. Jeder muss sich selber prüfen, gemäß dem Wort des Apostels Paulus, das für alle gilt, die sich dem Tisch des Herrn nähern: „ Jeder soll sich selber prüfen: erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wenn ihr davon ißt und trinkt ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, in dem er ißt und trinkt…Gingen wir mit uns selbst ins Gericht dann werden wir nicht gerichtet“ (1 Kor 11, 28-31) .

Die Modi zum 3. Teil des Instrumentum Laboris wurden ebenso wie die Modi zu den beiden ersten Teilen, im guten synodalen Geist bearbeitet und einstimmig beschlossen.


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Lesermeinungen

 Adson_von_Melk 24. Oktober 2015 

@doda: Freut mich sehr, das zu hören

Ich habe an einem solchen Kreis in meiner Studentenzeit teilgenommen und finde auch heute noch, dass das eine ausgesprochen glückliche Art ist, den Glauben in Gemeinschaft zu vertiefen.

So weit auseinander sind wir doch gar nicht :-)

Und was das Unverständnis und das Augenrollen betrifft: Sind halt Beruf(ung)srisiko. Jawohl, auch von Seiten anderer Christen: Man lese nur mal ein paar Heiligenbiografien - die hatten Glück, wenn es beim Augenrollen geblieben ist.


3
 
 Wiederkunft 23. Oktober 2015 
 

Ein Katholik ohne Glauben an Gott

,kann kein gültiges Ehesakrament voll ziehen". Was soll diese Aussage? Hier will man wieder das Ehesakrament für ungültig erklären. Wie kann es einen Katholiken geben, der nicht an Gott glaubt? Dann ist er Atheist und kein Katholik und kann nicht katholisch heiraten, so einfach ist das. Dieses Schreiben ist Verwirrung pur und völlig fern von jeder Realität. In der Praxis werden die Menschen nicht erreicht und ich möchte sehen wer seine Eheschuldfragen mit einem Priester im Beichtstuhl diskutiert. Unsere Beichtstühle sind leer, nur die Alten sind dort zu finden. Außerdem fördert man auch keine Familie durch Kinderbetreuung, wie in diesem Papier gefordert wird. Ich bin enttäuscht über dieses Dokument!


2
 
 doda 23. Oktober 2015 

@Diasprakatholik

Ihrem Kommentar stimme ich vollumfänglich zu!
Seit gut zwei Jahren erlebe ich in unserem Bistum, daß Katechese in Form von Auseinandersetzung mit dem KKK und Texten der Päpste z.B. in den Pfarreien nicht erwünscht ist.
In meiner früheren Pfarrei jedoch hat der Pfarrer trotz großem Unverständnis auf Seiten der Gremien einen Glaubenskurs angeboten. Und siehe da, 'die Stillen im Lande' kamen und es wurden immer mehr!
Unser Jugendseelsorger hat trotz Augenrollen vieler einen Youcat-Kurs begonnen.Die Gruppe blieb überschaubar, jedoch dankbar und treu.
Es geht nämlich, wenn der Bischof in diese Richtung arbeitet und die Seelsorger fordert und unterstützt.
Herzlichen Dank sage ich dafür meinem Altbischof Joachim Meisner!
Jetzt habe ich auch hier, wie schon viele Jahre in Köln, wieder einen privaten Kreis, in dem wir den KKK, Texte des Lehramtes und gute Texte zu aktuellen Themen studieren und besprechen. Der Kreis bleibt übersichtlich,vielleicht, weil wir uns um Lehramtstreue mühen.


1
 
 doda 23. Oktober 2015 

@Adson von Melk

Ihre Empfehlung bzgl. Katechese in privatem Kreis: das praktiziere ich seit über 35 Jahren!


1
 
 Bentheim 23. Oktober 2015 
 

Sehr zu empfehlen!

Den Vorschlag von Adson_von_Melk kann ich aus meinen eigenen Erfahrungen heraus nur sehr empfehlen. Man staunt, wie viele Menschen daran Interesse haben und über theologische Texte gern diskutieren.


3
 
 Diasporakatholik 23. Oktober 2015 
 

Wie üblich: @Adson spielt mal wieder OBERLEHRER

und schulmeistert andere, diesmal @doda.
Dabei ist es Unsinn, was er vorschlägt.
Wer sind denn die studierten und von unseren Kirchensteuern bezahlten Fachleute, wenn nicht die Kleriker (Priester, Diakone, Pastoral- und Gemeindevertretung u.s.w.).
DIESE schließlich haben die entsprechende Ausbildung und nicht irgendwelche Laien.
Entlassen wir sie eben NICHT aus Ihrer Verantwortung und überlassen wir eben NICHT das verantwortungsvolle Feld des Ehe Katecheten aus irgendwelchen selbsternannten Möchtegern-Klugmeiern.


3
 
 Adson_von_Melk 23. Oktober 2015 

Aber liebe @doda (und andere) warum fragen Sie denn im Generalvikariat an?

Warum auf den Klerus warten? Allerspätestens seit dem II. Vatikanischen Konzil sollte es doch klar sein, dass auch SIE SELBST jemand sind in der Kirche. Sie sind nicht nur Seelsorgeobjekt, dass sich über Worte und Taten des Klerus freut (oder auch nicht), sie können auch selbst etwas tun.

Wenn Sie finden, es gibt zu wenig Katechese, dann gründen Sie doch mit Freunden einen Lesekreis, der den Katechismus oder andere aktuelle Dokumente des Lehramts studiert. Wenn das dann im Freundeskreis funktioniert, stellen Sie sich bei ihrem Pfarrer vor. Der nimmt Sie dann entweder in die Ankündigungen nach der Messe auf oder Sie machen privat weiter.

Diese Bedürfnis nach Obrigkeit und Kopfstreicheln verstehe ich nicht. Selber poste ich hier ja auch ohne "Empfehlungen" weiter, einfach weil ich es sinnvoll finde.


3
 
 doda 23. Oktober 2015 

@follower

Für den Norden erhalten Sie leider aus dem Hamburger Generalvikariat auch auf die Nachfrage bzgl. Katechese die dort beliebte Neusprech-Antwort:"Es besteht kein Bedarf". ;(


4
 
 Igypop83 23. Oktober 2015 
 

@Charles X.

Die wenigsten Aussagen der Kirche sind "de fide". Wenn man nur solche als verbindlich ansehen würde, könnte man ja alle Päpste seit Pius XII ignorieren. Auch eine sententia certa hat einen hohen Verbindlichkeitsgrad. Auch für Bischöfe.
Eine Lehraussage zu prüfen, heißt nichts anderes als zu schauen, ob die Kirche immer daran geglaubt hat. Und bei der Sakramentalität christlicher Ehen ist das unzweifelhaft.


4
 
 Charles X. 22. Oktober 2015 
 

@ Thomas Karl

"Alle Katholik/inn/en, die als Säuglinge getauft wurden und nicht aus der Kirche ausgetreten sind, gelten als vollwertige Christ/inn/en, gleich, ob sie sich je für den Glauben entschieden haben oder nicht."

Alle Christen, die getauft sind, gelten nicht nur - sie sind vollwertige Christen. Nicht-vollwertige Christen gibt es nicht.

Frei nach Bruno Kreisky: Lernen's Theologie!


2
 
 Charles X. 22. Oktober 2015 
 

Igypop83

"Jetzt will man aber plötzlich eine gültige, legitime Ehe zwischen zwei getauften haben, die jedoch auf Grund deren falschen Eheverständnisses nichtsakramental ist. So etwas ist nicht möglich."

Warum eigentlich nicht? Weil im CIC steht, dass Jesus Christus die Ehe unter Getauften zum Sakrament erhoben hat? Wie sagte der Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp so schön: Finden Sie das mal im Neuen Testament!

Es wäre dogmatisch genau zu prüfen, ob der Satz "JEDE gültig geschlossene Ehe zwischen Christen ist ein Sakrament" wirklich ein Dogma ist.

Der Satz "eine sakramental gültige und vollzogene Ehe ist unauflöslich" ist jedenfalls kein Dogma, sondern eine sententia theologice certa (zumindest laut Ludwig Ott).

Im Übrigen ist für diese Frage auch die Reichweite der vollen Amtsgewalt des Papstes NOCH NICHT geklärt. Jedenfalls kann der Papst gültige Ehen unter Christen SCHEIDEN (!), solange sie nicht vollzogen sind.


3
 
 JP2B16 22. Oktober 2015 
 

@luigi, "gültige" Ehen

Ihre Gedanken sind die meinen.
Entscheidend ist, wie sie richtig schreiben, die Intention. Wenn die Brautleute Gott als ihren engsten Verbündeten in ihrem Bund wissen und stets auf seinen Beistand vetrauen (im tägl. gemeinsamen Gebet), bedarf es sicherlich keines theologischen Expertenwissen, um sicher zu sein, dass ihre Ehe im richtigen kath. Verständnis geführt wird und damit "gültig" ist. Ehekatechumenat und auch Neuevangelisierung (denn auch noch für Unwissende, interessierte und für die Sache grundsätzlich offene Paare kann die Schönheit von Ehe und Familie wie sie die kath. Ehelehre grundsätzlich und im Besonderen Johannes Paul aufzeigen plötzlich wie eine ungeahnte Offenbarung erweisen) reichen da völlig aus.
Robert Spaemann hat eine wunderschöne Kurzschrift "Ehescheidung und Kommunion" verfasst (Grignion Verlag).
Auch "Naturehen", die im eigentlichen Schöpfungssinn (ein Mann und eine Frau) zustande gekommen sind, sind selbstverständlich als gültige "Ehen" anzusehen.


3
 
 Igypop83 22. Oktober 2015 
 

@Ambrosios @Aphrahat @Richelius

Das weiß ich schon. Allerdings wollen ja die Bischöfe die Ehen unter Protestanten ja nicht als ungültig ansehen. Allerdings lehrt die Kirche, dass es keine reine Naturehe unter Getauften geben kann. Entweder ist die Ehe gültig, dann ist sie auch sakramental; ist sie jedoch nicht sakramental, dann gibt es gar keine Ehe (so hat man das früher gesehen).

Jetzt will man aber plötzlich eine gültige, legitime Ehe zwischen zwei getauften haben, die jedoch auf Grund deren falschen Eheverständnisses nichtsakramental ist. So etwas ist nicht möglich.

@Adson_von_Melk:
Die "Zerreißung" besteht darin, den Ehevertrag und das Sakrament zu trennen. Im nächsten Satz heißt es ja: "die Ehe aber ist nichts anderes als eben der Vertrag, sofern er nur rechtmäßig abgeschlossen ist."


2
 
 Thomas-Karl 22. Oktober 2015 

@Ambrosios

Aber die jetzige Situation der Säuglingstaufe ist auch nicht ideal: Alle Katholik/inn/en, die als Säuglinge getauft wurden und nicht aus der Kirche ausgetreten sind, gelten als vollwertige Christ/inn/en, gleich, ob sie sich je für den Glauben entschieden haben oder nicht. Als Kompensation verlangt man von der Firmung, was eigentlich im Zusammenhang mit der Taufe geschehen müsste.


0
 
 follower 22. Oktober 2015 

@M.Sch-Fl

Sie treffen den Nagel auf den Kopf. Ich wohne seit über 30 Jahren im Norden und habe noch nie eine Kathechese erlebt. Die gibt es für mich nur bei Ktv oder EWTN. Katholisches sucht man hier umsonst, weil keine Orientierung mehr möglich ist. Knöcheltiefe Plätscherpredigten und viel Sentimentales, aber keine Tradition, keine ernst gemeinte Lehre. Und jetzt hat man plötzlich Erbarmen mit den denen, die sich anders (herum) orientieren und unterstützt diese auch noch. Das ist Doppelmord.


7
 
 Adson_von_Melk 22. Oktober 2015 

Seien Sie mir bitte nicht böse, @Igypop83 , aber: JA, Sie verstehen da was falsch

"Arcanum Divinae Sapientiae", eine recht entlegene Quelle, wollte 1880 im Rahmen des Kulturkampfes die Bemühungen des Staates zur Einführung der Zivilehe zurückweisen. Das ist die "Unterscheidung oder besser Zerreißung" in Ihrem Zitat, es geht um eine - freilich theologisch argumentierte - konkrete politische Zeitfrage.

Ich leugne natürlich nicht, dass der Text Wahrheiten von dogmatischem Rang enthält. Aber einen einzelnen Satz aus seinem Zusammenhang zu reißen, ihn dann mit der Wahrheit schlechthin zu identifizieren und daraus ein 'hat die Kirche immer gelehrt und lehrt es auch jetzt' zu folgern - das ist mehr als kühn!
Ihrer Extremlogik folgend, schrammt jeder knapp an der Häresie vorbei (wenn überhaupt) der anerkennt, dass standesamtliche und kirchliche Heirat zwei verschiedene Dinge sind.

@Ambrosios: Ein recht schöner Text gelungen? Damning by faint praise - so nennt der Lateiner das. ;-)


1
 
 Quirinusdecem 22. Oktober 2015 
 

Es ist der ein Weg im Sinne von Marx und Kasper

Ich denke das hier ist schon ein Königsweg zum Empfang der Kommunion für wvG und auch Andere:
Stufe 1 die Thesenbildung möglichst durch Objektivierung der Sachlage und des Werdegangs dahin. Stufe 2 ist die Antithese, d.h. die Blickwinkeländerung und Stufe 3 ist die Synthese, d.h. die Gewissensentscheidung etwas zu tun, auch wenn es gegen die Regeln ist. Da Gewissen und Wissen zusammenhängen soll die pastorale Begleitung insbesondere dieser GeWissensbildung dienen....
Was dann letztendlich dazu führt, das der wvG und auch Andere die Kommunion empfangen können. Grundlegend ist hier die Berufung auf das Gewissen und der Hinweis auf Paulus "...der isst und trinkt sich das Gericht". Ob man die Worte Jesu und die zehn Gebote einfach so gewissenstechnisch eliminieren kann bleibt dann die Frage.....


1
 
 Holterdipolter 22. Oktober 2015 
 

Was ich nicht verstehe:

Die Bischöfe hätten es ja selbst in der Hand gehabt, in ihrer Diözese proaktiv ein Ehekatechumenat einzuführen. Damit hätten sie doch eindrucksvoll zeigen können, dass sie keine "Filiale von Rom" sind.


5
 
  22. Oktober 2015 
 

@Ambrosios

1.) wäre ich, was Historie angeht, vorsichtig mit dem Begriff "immer". Urchristlich ist die Säuglingstaufe nicht belegbar.
2. Auch in der Bibel gibt es keine eindeutige Vorschrift dazu. Bestenfalls Interpretationen die sagen, dass Kinder getauft wurden (aber kein Gebot, Kinder zu taufen).
3.) Würden Sie mir nicht zustimmen, dass der "Dreiklang" Taufe-Kommunion-Firmung heute in einem Alter durchgeführt wird, in welchem die Kinder(!) schlicht noch nicht eine umfänglich informierte, eigene(!) Meinung bilden können?
Wenn doch, also wenn die Gefirmten so mündig sind, warum dann nicht unser Recht ändern und sagen, dass für Gefirmte ab dem Tag der Firmung das Strafrecht (und nicht mehr das Jugendstrafrecht) gilt?


0
 
 luigi 22. Oktober 2015 
 

@JP2B16 ein verschwindend geringer Anteil gültiger Ehen

Sie sind offensichtlich der Meinung dass nur ein verschwindend geringe Anzahl der Ehen gültig sind?
So mögen ja recht haben denn nach dem Dokument soll doch nicht mehr jede Ehe per se ein Sakrament sein und es muss „ die Intention, wenigstens das mit diesem Geschehen zu wollen, was die Kirche darunter versteht.“ vorhanden sein
Mir stellt sich die Frage wie viel Glauben und Intention muss eigentlich vorhanden sein, damit eine gültig geschlossene Ehe zum Sakrament wird?
Waren mein und meiner Frau Glaube und Intention groß genug dass eine sakramentale Ehe zustande gekommen ist?
Ich fürchte wenn der Abschnitt "So muss das Axion „Jeder Ehevertrag unter Christen ist per se ein Sakrament“ neu bedacht werden…." ausgeführt wird, kann eigentlich kaum noch jemand wissen kann ob er oder sie denn auch sakramental gültig verheiratet sind, denn das Jawort und Treueversprechen in der Kirche ist dann ja nicht mehr hinreichend.


1
 
 queenie 21. Oktober 2015 
 

Unterrichtung

seit langem in dieser Gesellschaft überfällig.


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 Ehrmann 21. Oktober 2015 

Danke,@christofer, für Ihren Klartext!

Sie sind einer der wenigen, die sich - nicht nur in diesem Forum -von der Schönborn'schen Wattepackung nicht täuschen lassen. Die von Ihnen zitierte wichtige Auslassung aus familiaris consortio 84 gehört typisch dazu.


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 Aphrahat 21. Oktober 2015 
 

@ Igypop83

Es ist nicht wahr, dass die Ehe zweier Protestanten für die kath. Kirche früher ungültig war. Nur Katholiken unterliegen der Formpflicht. Die kath. Kirche erkennt ansonsten alle Ehen, auch die von Nichtgetauften, als gültig und unauflöslich an. Die Ehe von Protestanten ist nach kath. Verständnis darüber hinaus im Prinzip auch sakramental, weil die Partner getauft sind. Allerdings darf man fragen, ob die "Intentio saltem faciendi quod facit ecclesia", die zu einer gültigen Sakramentenspendung gehört, bei ihnen gegeben ist.


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 carl eugen 21. Oktober 2015 

@Ambrosios!

Was Sie glauben, was ich offenkundig immer gemeint habe, ist irrelevant. Natürlich geht es um Einzelfälle, ich bin ja kein Trottel. Lesen Sie meine Kommentare erst mal richtig, und in Ihrem Fall wäre es besser, vom Hineininterpretieren abzulassen. Sie liegen jedesmal falsch. Kasper wollte die Kommunion ohne "Gegenleistung". Damit ist er nicht durch gekommen. Wie gesagt, FC schlägt Enthaltsamkeit vor. Jetzt kann man mal weiterdenken, ob es noch andere Möglichkeiten gibt. Das hat auch Kardinal Müller vorgeschlagen. Eine Zulassung zur Kommunion kann man aus dem Text nicht herauslesen, tut mir leid. Sie schlagen mir vor Theologie zu lernen. Lesen lernen wäre in Ihrem Fall viel angebrachter.


4
 
 Richelius 21. Oktober 2015 
 

@ Igypop83

Das stimmt so nicht ganz: Früher wurden z.B.: prot. Ehen nicht als sakramentale Ehen angesehen. Sie wurden überhaut nicht als Ehen angesehen. Im Zuge des Ökumenismus wurde beschlossen, daß diese wie kath. Ehen zu behandeln wären. Also: Wenn jemand prot. heiratet und sich scheiden läßt, kann er nicht mehr kath. heiraten, weil die prot. Ehe für Katholiken auf einmal unauflöslich war, obgleich sie es für die Protestanten nicht ist. Daß dieser etwas eigenartige Zustand wieder rückgängig gemacht werden sollte, ist - glaube ich - vernünftig.


2
 
 Ambrosios 21. Oktober 2015 

@ Carl Eugen

Mit Verlaub, Sie lesen den Text falsch. Es geht auch nicht um einen Triumph. Sie haben offenkundig immer gemeint, es gehe um eine GENERELLE Zulassung zur Kommunion, davon war nie die Rede. Es ging um Einzelfälle. Und FC ist ein Hinweis, nicht mehr. Es kann auch offenkundig ohne Sexverbot gehen, denn darauf legt der Text auch wert (nur mit anderen Worten):
"Über dem Papst als Ausdruck für den bindenden Anspruch der kirchlichen Autorität steht noch das eigene Gewissen, dem zuallererst zu gehorchen ist, notfalls auch gegen die Forderung der kirchlichen Autorität."
Diese Worte stammen von niemand geringerem als Joseph Ratzinger. Und sie sind hundertprozentig katholisch. Lernen Sie bitte Theologie!


8
 
 doda 21. Oktober 2015 

@JP2B16

Eine Anmerkung zu: "Andererseits ist das Problem bekannt, dass Priester trauen, aber sich wider besseren Wissens nicht trauen, nicht zu trauen."
Ein mit uns befreundeter Priester sagte, daß er trauen muß, wenn im Sinne des Eheprotokolls von den Brautleuten alles bejaht wird, obwohl er sich sicher ist, daß gelogen wurde.
Sich trauen nicht zu trauen tut er sich in solchen Fällen schon, allein er darf nicht nicht trauen.


5
 
 carl eugen 21. Oktober 2015 

Nein, nein werter @Ambrosios!

Der Text ist meilenweit entfernt von dem, was Kardinal Kasper immer vorgeschlagen hat. Sie lesen Dinge, die im Text gar nicht stehen. Von einer Zulassung zur Kommunion kann nicht die Rede sein, sondern von der Prüfung, unter welchen Umständen eine Zulassung möglich ist.Darauf kommt es jetzt an. FC schlägt auch Möglichkeiten vor, unter welchen Umständen WvG die Kommunion gereicht werden kann, Enthaltsamkeit.
Kardinal Kasper hat einen Bussweg ohne jedwege Unterscheidung vorgeschlagen. Damit ist er nicht durch gekommen. Natürlich kann man weiter überlegen, welche Bedingungen WvG erfüllen müssen, aber einfach mal so sagen, es tut mir leid, wäre ein bisschen zu wenig.
Sie gehen davon aus, dass derjenige der zum Beichtvater geht auch automatisch die Absolution bekommt. Das ist natürlich Unsinn. Die Beichte ist kein Absolutionsautomatismus. Ich verweise dahingehend auf den Kommentar von @alphabeta. Ein Kasper-Triumph sieht eindeutig anders aus.


2
 
 Ambrosios 21. Oktober 2015 

@ Thomas Karl

Sie bringen hier schon wieder Ihre gefährliche These vom Mindestalter für eine Taufe. Die kirchliche Tradition ist immer davon ausgegangen, dass die Taufe für Säuglinge nicht nur angemessen, sondern auch geboten ist. Halten Sie sich bitte an die katholische Lehre hierzu. Lesen Sie nach, was das Tridentinum dazu lehrt! Was Sie vorbringen ist gefährlich und unkatholisch.


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 JP2B16 21. Oktober 2015 
 

1 Kor 11,27-29 Teil 5

Hier sehe ich die "Amtskirche" ob der Laxheit nicht weniger ihrer Hirten in der Vergangenheit tatsächlich in einer gewissen Bringschuld. Dem dürfte aber jetzt endlich Rechnung getragen werden.
Das nun dankenswerterweise konkret vorgeschlagene Ehekatechumenat war längst überfällig. Wenn es Eltern, Urgroßeltern und in höheren Klassen Religionslehrer verabsäumt haben, den jungen Menschen das katholische Eheverständnis zu vermitteln, sollte eine Pastoral künftig zunächst schleunigst die wirklichen Absichten der Brautleute erkennen und entsprechende Empfehlungen auch aussprechen dürfen. Ohne eine auf dem unverkürzten Evangelium gründende pastorale Begleitung, sollte es keine Trauungen mehr geben. Die Einladung am kirchlichen Leben mehr teilzunehmen, Katechesen zu besuchen und später dann auch ein Ehevorbereitungsseminar wären ein erster Schritt. Ehenichtigkeitsverfahren blieben dann künftig absolute Ausnahmen.
Insofern darf man nun begründet Vertrauen haben, dass sich die Lage bessern wird.


3
 
 JP2B16 21. Oktober 2015 
 

1 Kor 11,27-29 Teil 4

Andererseits ist das Problem bekannt, dass Priester trauen, aber sich wider besseren Wissens nicht trauen, nicht zu trauen. Sie wollen ungeachtet des eigenen Alters den coolen, lockeren, kumpelhaften, eben zeitgemäßen Typen abgeben. Einer ganzen Priesterschaft der letzten Jahrzehnte kann man den Vorwurf nicht ersparen, in Sache Ehesakrament "ahnungslose" Taufscheinkatholiken (zumeist doch wegen des feierlichen Rahmens) getraut zu haben. Überspitzt: "Was können "ahnungslose" Brautleute für mutlose Priester?!" Wenn diese später zivil wiederverheiratet sind, inzwischen aber bekehrt und wirklich zu praktizierenden gläubigen und engagierten Katholiken geworden sind, die sich für die reine Lehre einsetzen (im gesamten Deutschsprachigen aktuell wohl hochgerechnet eine verschwindend geringe Anzahl), sollte die erste formell geschlossene "katholische" Ehe in einem unkomplizierten Verfahren schnellstens für nichtig erklärt werden können.


2
 
 JP2B16 21. Oktober 2015 
 

1 Kor 11,27-29 Teil 3

Dagegen wäre es aber gut, wenn der Priester wüsste, dass die junge Französin, die noch kaum ein Wort Deutsch spricht, auch regelmäßig wochentags in einer anderen Kirche die Hl. Messe besucht und insbesondere auch wüsste, warum sie eben nicht kommuniziert (um das schöne Beispiel von @ Steve Acker bei den Lesermeinungen zu dem jüngsten Beitrag von Kard. Marx aufzugreifen). Dieser Französin sollte nämlich tatsächlich die Kommunion nicht verweigert werden (sie hat ja keinen Mann aus der Ehe entlassen und welches die Beweggründe sind ausgerechnet diesen geschiedenen Mann geheiratet zu haben, kennt doch nur der Herr). Entscheidend ist ihre demütige Herzenshaltung und die Liebe zum Herrn. Sie reklamiert für sich nicht laut die Teilnahme an der Hl. Kommunion.


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 JP2B16 21. Oktober 2015 
 

1 Kor 11,27-29 Teil 2

Einen nicht unerheblichen Teil der sonntäglichen Gottesdienstbesucher kennt der Priester mitunter nicht mehr, oder nur flüchtig. Mobilität, indivduelle Freizeitgestaltung, auch eine verständliche Vorliebe für eine bestimmte Gemeinde oder Geistlichen haben ein Nomadentum unter Gläubigen entstehen lassen. Nicht zuletzt die ständigen Rotationen der Priester beim Pfarrverbandskonzept erschweren oder verunmöglichen geradezu eine echte Seelsorge des Einzelnen. Der Hirte wird kaum noch all seine zur Kommunion schreitenden Schäflein und deren Lebenswandel kennen. Sieht er sie mehrmals, denkt er gutgläubig wird es schon seine Richtigkeit haben. Dabei wird und kann er nicht wissen, dass die junge Dame im gemeinsamen Appartment mit ihrem Partner bereits die "Ehe" probt, dass der elegant gekleidete Mittvierziger mit seinem heimlichen Lebensgefährten gerade aus einem Karibikurlaub zurückgekehrt ist, dass der wohlgenährte Unternehmer in der zurückliegenden Woche mit dem Finanzamt nicht ehrlich war.


3
 
 JP2B16 21. Oktober 2015 
 

1 Kor 11,27-29 Teil 1

Vor Veröffentlichung des Artikels hatte ich mir heute morgen noch interessanterweise als Vorschlag an die Synode folgendes notiert:
1 Kor 11,27-29 sollte noch einmal explizit vor der Austeilung der Kommunion ausgesprochen werden, d.h. Bestandteil der Liturgie werden.
Damit wäre der Gläubige "aufgeklärt" und es liegt dann alleine in seiner Verantwortung, wenn er sich "das Gericht zuzieht".
Jeder hier weiß (und hat es vielleicht wohl auch schon selbst erlebt), dass vor Austeilung der Kommunion häufig ganz andere Worte explizit vom Geistlichen ausgesprochen werden, die genau in die entgegengesetzte Richtung weisen: die Einladung an evangelische Christen, an den Tisch des Herrn zu treten.

Wie wieder ein würdiger Empfang der Hl. Kommunion zum Heil des Gläubigen sichergestellt werden sollte als DIE Aufgabe der Stunde erkannt werden. Allein immer nur zivil wiederverheiratete Geschiedene in der Frage zu betrachten wird der Sache nicht gerecht. Die Situation ist doch noch verfahrener.


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 Thomas-Karl 21. Oktober 2015 

Ehekatechumenat?

Ein allgemeiner Katechumenat wäre viel wichtiger. Dann aber müsste man ein Mindestalter für die Taufe einführen.


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 Rolando 21. Oktober 2015 
 

alphabeta

"unsere moderne Kultur, wo sich die Menschen sowieso nichts verbieten lassen", das Problem liegt in der Unwissenheit und oftmaligen Falschinformation über das Seelenheil nach dem Tod, die Menschen lassen sich viel verbieten, wenn's um Gesundheit und Wohlergehen geht, es ist verboten im Halteverbot zu parken, es wird befolgt, kostet sonst ein paar Euro, der Ehebruch und die Unzucht kann (unbereut) das ewige Leben kosten, daran denkt man nicht, (kein Wunder, denn der Mensch soll ja nur eine Weiterentwicklung eines gemeinsamen Vorfahren des Affen sein). Es wird so viel sinnloser Schmarrn geglaubt, z.B. Esoterik und Diätpläne zur Wohlfühlfigur, doch die Lehre der Kirche, die allein ewiges Leben verspricht und dieses Versprechen auch hält wird nicht oder wenig geglaubt, mitunter sogar lächerlich gemacht und Verachtet, doch der Umgang mit der Kirche ist der Umgang mit Jesus selbst.


5
 
 alphabeta 21. Oktober 2015 
 

keine "Zulassung"

@ christofer
für meine Begriffe steht da nichts von "eventueller Zulassung zu den Sakramaneten", sondern:
1. Beachtung von Familiaris Consortio
2. Gespräche mit einem Beichtvater (man kann auch ohne Absolution beichten), was warum möglich oder nicht möglich ist
3. wenn jemand dann überzeugt ist, die Kommunion emfangen zu müssen und dürfen, egal ob mit oder gegen den Rat des Beichtvaters, muss er sich selbst prüfen. Genau wie es Paulus sagt.

Das reagiert natürlich auf unsere moderne Kultur, wo sich die Menschen sowieso nichts verbieten lassen, ist aber weit entfernt vom orthodoxen oder Kasper-Vorschlag.


3
 
 Stiller 21. Oktober 2015 
 

Das Zerpflücken, das so selbstsichere Bewerten

durch Diskutanten, das Zuordnen von Einflussnahmen einzelner Kardinäle, das schon wieder infrage Stellen des gerade erst Gelesenen -
genau das scheint mir weder von anerkennender Nächstenliebe noch von Demut in Gewissheit des Beistandes des Geistes Gottes geprägt zu sein.

Der vorletzte Absatz ist gleichzeitig engste Klammer und offenste denkbare Aussage. Zum Gewichten ist für uns der Beistand des Herrn vonnöten.


3
 
 kreuz 21. Oktober 2015 

überraschend guter Text, an den Erwartungen gemessen.

wenn man VORAB schon zu wissen meint, daß er schlecht ist (der Text), dann kann man nich mehr unvoreingenommen lesen.
mir fiel der Satz auf:
"Nicht die Familie hat sich wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen, sondern umgekehrt."


6
 
  21. Oktober 2015 
 

Klartext

Um es auf den Punkt zu bringen:
Ich kann am Scheitern der ersten sakramentalen Ehe gänzlich unschuldig sein; aber wenn ich eine zweite zivile Ehe eingegangen bin und diese Ehe praktisch lebe, bin ich von der Kommunion ausgeschlossen.
Es geht nicht um Schuld oder Nicht-Schuld des Scheiterns der ersten Ehe, sondern dass ich in Sünde lebe in der zweiten Ehe. Das ist der Grund, warum ich objektiv nicht zur Kommunion zugelassen bin.
Daran redet der Text der deutschsprachigen Synodengruppe vorbei. Wohl eben nicht ohne Grund!


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 Karlmaria 21. Oktober 2015 

Wie schon damals bei Humanae Vitae

Das persönliche Gewissen steht also immer noch über der Lehre der Kirche. Das Gewissen soll gebildet werden. Zusammen mit dem Beichtvater. Endlich wird das Gewissen gebildet. Man findet immer einen Beichtvater der das genau so sieht wie es mir hineinpasst. Schaut doch einmal in eurem Lebensbereich herum wie viele Priester da für die Zuwiderheirat sind. Das persönliche Gewissen steht nicht über der Lehre der Kirche. Sobald persönliche Vorteile in Spiel sind ist höchste Vorsicht angebracht. Macht ist eine noch viel größere Verführung als Sex. Auf Sex zu verzichten ist eine Kleinigkeit. Aber die Macht ist ein ganz starker Trieb. Der Weg eines Christen der Christus nachfolgt ist eben genau so wie es Christus Selbst ergangen ist: Der Allergeringste, von allen verachtet, der Diener aller, arm, krank und nicht für voll genommen. Jeder Christ muss täglich unter den Schutzmantel Marias fliehen. Anders kann in dieser Zeit keiner überleben!


6
 
  21. Oktober 2015 
 

Ich sehe diesen Text doch etwas kritischer.
Es wird zwar auf familiaris consortio 84 verwiesen, aber typisch, was ausgelassen wurde: die klare Betonung: "Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht."
Das fehlt, bzw. wird unterschlagen. Stattdessen reden sie von den Unteschieden in der subjekiven Schuld, vom forum internum, von Reue und eventueller Zulassung zu den Sakramaneten.
Das ist doch alles in allem eine Umgehung der klaren objektiven Aussagen von FC84. Jeder möge das selber nachlesen.


17
 
 Ambrosios 21. Oktober 2015 

@ AlbinoL

"Außerdem wird von Beichtvater gesprochen....eine Wiederzulassung von Wiederverheirateten ist was anderes...."

Das sehe ich genau anders herum: Ein Beichtvater ist jemand, der einem/r die Beichte abnimmt. Wenn wiederverheiratet Geschiedene offenkundig beichten können - wozu sonst konsultiert man einen Beichtvater -, dann können sie auch zur Eucharistie.

@ Igypop
Die deutschen Bischöfe kennen ihre Dogmatik sehr genau. Mindestens drei waren sogar Dogmatikprofessoren. An dem Satz "die christliche Ehe ist sakramental" wird nicht gerüttelt - aber: Zum Sakrament gehört die rechte Intention. Und es gibt wohl kaum einen hier, der nicht auch sähe, dass bei vielen Eheschlüssen ein Intentionsmangel vorliegt. Deswegen empfehlen die Bischöfe nochmals zu prüfen, ob es eine naturrechtliche (übrigens dann scheidbare) Ehe unter Christen gibt, die das Ehesakrament (un-)wissend ablehnen, während eine sakramentale Ehe nur bei solchen Christen zustandenkommt, die sie auch bejahen.


7
 
 alphabeta 21. Oktober 2015 
 

ein kleines Wunder

Die Empfehlung, die Entscheidung über den Sakramenempfang dem Forum Internum der Betroffenen zu überlassen, mag zwar etwas zwiespältig zu sein, aber ansonsten:
selten so viel Gutes von unseren Bischöfen gelesen! Sie haben es sich nicht leicht gemacht.
Der Heilige Geist und die Zusammensetzung der Gruppe, auch mit dem vom Papst eigens noch hinzugesellten Pater Sievernich, scheinen wahre Wunder gewirkt zu haben!


4
 
 AlbinoL 21. Oktober 2015 

Forum Internum...Beichtvater...

Es wurde klar auf Familiaris Consortio hingewiesen so wie auf den Kirchenjuristischen Begriff "Forum Internum" (der gerade in der PK noch Thema war). Außerdem wird von Beichtvater gesprochen....eine Wiederzulassung von Wiederverheirateten ist was anderes....


5
 
 Cyprianus 21. Oktober 2015 

„Ein wenig Sauerteig durchsäuert den ganzen Teig.“

So großartig die Relatio in einzelnen Punkten auch ist (besonders die Klarstellung, dass ein Sakrament ohne den Glauben nicht gut, d.h. nicht wirksam zum Guten hin empfangen werden kann), so sehr wird der Text von einer irrigen Vorstellung im Zusammenhang mit zivil wiederverheirateten Geschiedenen überschattet.
Die Idee, das Gewissen des Einzelnen zu einer letzten Instanz gegen die geoffenbarte Lehre Christi zu erheben, ist von der Kirche wiederholt als vollkommen abwegig zurückgewiesen worden.
Und auch wenn man, wie in „Familiaris consortio“, zwischen einem schuldhaften Verlassen und einem unschuldigen Verlassen-Werden unterscheiden kann, so steht die Schuldfrage dennoch in keinem Zusammenhang mit dem Sakrament der Ehe, an dem die Ehepartner teilnehmen, wenn wenigstens einer von beiden im Glauben bleibt. Durch den Glauben heiligt der unschuldig Verlassene mit Christus die Ehe auch unabhängig vom Glaubensabfall seines Ehepartners und umso größer ist gerade seine Verantwortung.


9
 
 Ambrosios 21. Oktober 2015 

Ein schöner Text!

Da ist den deutschen Synodenvätern ein recht schöner Text gelungen; er schließt Selbstkritik mit ein, er ist einladend geschrieben, bei heiklen Punkten ist er differenziert: Da es keine "Genderideologie" oder "Gendertheorie" im Singular gibt, wird auch keine solche verurteilt, sondern nur bestimmte Theorien (ich kenne ehrlich gesagt keine, die die Definitionen des Textes erfüllt); sogar die Beichte und Kommunion für wiederverheiratet Geschiedene ist laut diesem Text möglich - was will man mehr.


6
 
 Igypop83 21. Oktober 2015 
 

Es gibt keine nichtsakramentalen Ehen zwischen Christen

Deutsche Bischöfe vertreten Lehren, die knapp an der Häresie vorbeischrammen (wenn überhaupt). Leo XIII schreibt in der Enzyklika Arcanum divinae sapientiae:

"Denn eine solche Unterscheidung oder besser Zerreißung ist völlig hinfällig, da, wie allbekannt, in der christlichen Ehe der Vertrag unlösbar mit dem Sakrament verbunden ist und deswegen ein wirklicher und rechtmäßiger Vertrag nicht stattfinden kann, ohne zugleich Sakrament zu sein."

Das hat die Kirche auch immer gelehrt und lehrt es auch jetzt. Und plötzlich leugnen deutsche Bischöfe diese Wahrheit... Oder verstehe ich da was falsch?


12
 
 AlbinoL 21. Oktober 2015 

Keine generelle Zulassung sondern Verweis auf Familiaris Consortio

ich würde das mit der Kommunion nicht so sehen. Es gibt keine generelle neue Regelung dafür und es wird auf Familiaris Consortio verwiesen....und es gibt wenn dann im Forum Internum eine Möglichkeit.


3
 
 Gandalf 21. Oktober 2015 

Der Text ist sehr gut!

Im Nachhinein war es gut, dass 1.) Kardinal Müller und Kardinal Kurt (!) Koch hier dabei waren und 2.) andere Kardinäle wie Kardinal Schönborn dabei waren, die durchaus "harmoniefreudig" sind (meine ich positiv ;-) Meine Prognose: Ohne diese 3 Kirchenmänner wäre der Text nicht möglich.


10
 
 carl eugen 21. Oktober 2015 

@Tadeusz!

WvG mit Pädophilen, Zoophielen und Nekrophilen auf eine Stufe zu stellen ist wirklich der Gipfel der Unverschämtheit! So einen Schwachsinn habe ich noch nie gelesen! Geht's noch?


9
 
 carl eugen 21. Oktober 2015 

Ich muss sagen,...

... ein wirklich guter Text! Kaum zu glauben, dass er aus der deutschen Sprachgruppe stammt. Es war gut, dass Kardinal Müller im Zirkel sass, so konnte er das Schlimmste verhindern. Es stimmt mich zuversichtlich, dass der Text einstimmig beschlossen wurde. Sehr gut ist die Forderung nach einem Ehekatechumenat, das ist bitter nötig. Auch sehr gut ist, dass keine Rede von der Kommunion für WvG war. Natürlich ist es wichtig, auszuloten in wie weit WvG in die Kirche integriert werden können. Und die Unterscheidung ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig! Ich sehe nicht, dass der Text die Tür zur Zulassung WvG zur Kommunion öffnet. Es wird auf Familiaris Consortio 84 Bezug genommen, das die Kommunion strikt verbietet.
Ich muss wirklich sagen, dafür, dass dieser Text von den deutschen Bischöfen kommt, aussergewöhnlich gut! Gott segne Kardinal Müller, der anscheinend das Schlimmste verhindern konnte!


11
 
 M.Schn-Fl 21. Oktober 2015 
 

@AlbinoL

Noch besser hätte es mir gefallen, wenn die hochwürdigsten Herren bei ihrer Entschuldigung auch eine Entschuldigung für die Gläubigen hinzugefügt hätten, dass jahrzehntelang die Katechese nicht nur unterbunden sondern auch verteufelt wurde und wenn sie endlich dafür die Verantwortung übernommen hätten. Denn dieses Manko gilt auch besonders für die Vorbereitung auf die Ehe.
Ihre eindeutige Positionierung gegen Gender war nun wirklich überfällig und konnte einfach im Angesicht des Papstes und der Weltkirche nicht mehr ausbleiben.


30
 
 Quirinusdecem 21. Oktober 2015 
 

Anmaßung

...die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat...

Wer sollte das können? Ich habe in meinem Leben weder Schwarz noch Weiß gesehen, sondern nur Grau in unterschiedlichen Schattierungen. Ich kann nur vor den Kopf sehen, aber nicht hinein. Wer den Einen für unschuldig erachtet verurteilt automatisch den Anderen und umgekehrt. Geht gar nicht und wäre eine Anmaßung sondergleichen seitens der Kirche


6
 
 Muddel 21. Oktober 2015 

Finde ich krass,

dass damit die Tür zur Kommunionzulassun für WG geöffnet wäre, oder verstehe ich das falsch?


4
 
 Smaragdos 21. Oktober 2015 
 

"Im falsch verstandenen Bemühen, die kirchliche Lehre hochzuhalten, kam es in der Pastoral immer wieder zu harten und unbarmherzigen Haltungen..."

Also mal ehrlich: heute kann man wohl kaum mehr vom "Bemühen, die kirchliche Lehre hochzuhalten", sprechen, sondern von dessen Gegenteil: die kirchliche Lehre möglichst tiefzuhalten! Wer traut sich denn heute überhaupt noch, die Wahrheit über die Sexualmoral zu verkünden?


19
 
 Tadeusz 21. Oktober 2015 

Hm

"Im falsch verstandenen Bemühen, die kirchliche Lehre hochzuhalten, kam es in der Pastoral immer wieder zu harten und unbarmherzigen Haltungen, die Leid über Menschen gebracht haben, insbesondere über ledige Mütter und außerehelich geborene Kinder, über Menschen in vorehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, über homosexuelle orientierte Menschen und über Geschiedene und Wiederverheiratete. Als Bischöfe unserer Kirche bitten wir diese Menschen um Verzeihung."

Ich glaube auch die Pädophilen, Sadisten, Masochisten, Nekrophilen und sexuell zoologisch orientierten Menschen brauchen unbedingt eine barmherzige Pastoral, denn sie sind ja im Grunde genommen wie die geschiedene Mütter und andere Wiederverheiratete...

Oder?

Immer wieder wird die Homosexualität zu einer Art heiligem Gral für die deutschen "Bischöfe". Die Bedeutung der Homosexualität überschattet für Sie sämtliche Lehren der Evangelien...

Dieses Lobbying ist wirklich unangenehm.


14
 
 AlbinoL 21. Oktober 2015 

Finde ich krass dass sie sich zu so einem Text durchgerungen haben

gefällt mir sehr gut. Zumindest beim überfliegen...


7
 

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