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| Schwesig: Mehr Schutz für Frauen und Kinder in Flüchtlingsheimen8. Oktober 2015 in Deutschland, 1 Lesermeinung Familienministerin fordert abschließbare Toiletten und Duschräume in den Flüchtlingsheimen. In den Unterkünften würden überwiegend Männer leben, doch «eine Rückzugsmöglichkeit für Frauen gibt es in einer Turnhalle mit 700 Männern nicht.» Passau (kath.net/KNA) Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften besser vor Gewalt und Missbrauch schützen. «Jeder Fall von Gewalt, Vergewaltigung und Kindesmissbrauch ist einer zu viel. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass Frauen und Kinder in den Einrichtungen geschützt werden», sagte Schwesig der «Passauer Neuen Presse» (Donnerstag). «Es darf niemand unter Generalverdacht gestellt werden. Aber das Thema dürfen wir auch nicht unter den Teppich kehren.» Die Familienministerin forderte einen besonderen Schutz für Frauen in Flüchtlingsunterkünften. «Es gibt gute Beispiele, wie es funktionieren kann: In Darmstadt gibt es eine Unterbringung für Frauen, die alleine mit ihren Kindern nach Deutschland geflüchtet sind. Hamburg hat angekündigt, dass es Schutzzelte für Mütter mit Kindern geben wird», sagte Schwesig. «In den Flüchtlingsheimen muss es abschließbare Toiletten und Duschräume geben, um Schutz und Privatsphäre zu gewährleisten.» In den Unterkünften würden überwiegend Männer leben: «Eine Rückzugsmöglichkeit für Frauen gibt es in einer Turnhalle mit 700 Männern nicht.» Schwesig rief dazu auf, Frauen in den Flüchtlingsheimen besser über ihre Rechte aufzuklären: «Ich möchte nicht, dass eine Frau bei Missbrauch oder Gewalt schweigt, nur weil sie fürchtet, nicht in Deutschland bleiben zu dürfen.» Die Familienministerin fordert zudem gesetzliche Regelungen zum Schutz von Flüchtlingskindern. «Ich habe dem Bundesinnenminister einen Vorschlag gemacht, wie Flüchtlingskinder in den Unterkünften besser vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden können. Das sollte jetzt schnell gesetzlich umgesetzt werden», so Schwesig. Das jetzige Asylrecht bremse den Kinderschutz in Erstaufnahmeeinrichtungen aus, sagte Schwesig. Betreuer in den Flüchtlingsheimen sollten ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen, aus dem hervorgehe, «dass sie nicht schon einmal wegen Missbrauchsdelikten auffällig geworden sind». (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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