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Papst: 'Habe keine katholische Scheidung eingeführt'

28. September 2015 in Familie, 10 Lesermeinungen
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Papst Franziskus hat Kritik an seiner Reform der Ehenichtigkeitsverfahren zurückgewiesen.


Philadelphia/Rom (kath.net/KNA) Papst Franziskus hat Kritik an seiner Reform der Ehenichtigkeitsverfahren zurückgewiesen. Auf dem Rückflug von den USA am Montag verwahrte er sich ausdrücklich gegen den Vorwurf, er habe damit eine «katholische Scheidung» eingeführt. Es gehe lediglich um eine Beschleunigung der Verfahren; die Unauflöslichkeit der Ehe werde durch die Neuerungen nicht infrage gestellt, sagte er vor mitreisenden Journalisten. «Jene die denken, dies sei eine katholische Scheidung, irren.»


Franziskus verwies darauf, dass er mit der Reform eine Eheannullierung auf dem Verwaltungsweg ausgeschlossen habe, die einer Scheidung gleichkommen würde. Zugleich wies er den Vorwurf zurück, er habe der bevorstehenden Bischofssynode damit vorgegriffen. Eine Mehrheit der Synodenteilnehmer des vergangenen Jahres sei für eine Beschleunigung der Prozesse gewesen.


(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Steve Acker 5. Oktober 2015 
 

Scheidung oder Anullierung

Was ist der Effekt ? Man ist seinen Ehepartner los und kann sich einen neuen suchen, in beiden Fällen das gleiche,und auch das was gewünscht wird.
Wenn die neuen Regelungen dazu führen, dass jetzt im großen Umfang Ehen anulliert werden, dann wird das früher oder später dazu führen, dass in der allgemeinen Auffassung das als "katholische Variante der Scheidung" aufgefasst wird. Und die juristischen Details intererssieren dann doch keinen.
Eine katholische Ehe ist dann zwar unauflöslich,aber mit hoher warscheinlichkeit ungültig und daher anullierbar.
Ich bin total besorgt angesichts dieser neuen Regelungen. Allein schon wenn man die Erfahrung aus den USA aus den 70er Jahren sieht, als hundertausende von Ehen anulliert wurden.


0
 
 elmar69 30. September 2015 
 

@luigi

Der Prüfung ob die Ehe überhaupt zustandegekommen ist liefert auch ein Urteil über den gegenwärtigen Bestand. Insofern halte ich eine Unterscheidung für Haarspalterei.


0
 
 luigi 29. September 2015 
 

@ elmar69

Ihr Einwand geht meines Erachtens am Kern vorbei.
Es wird weder eine Ehe überprüft noch über den Bestand einer Ehe geurteilt!
Es wird nur geprüft ob die Ehe überhaupt zustande kam!
Und das Zustandekommen einer Ehe ist davon unabhängig wie sich diese Ehe entwickelt oder ob das Zustandekommen später einmal überprüft wird.
Die Entwicklung dieser Ehe liegt zum Zeitpunkt der Eheschließung ja noch in der Zukunft und kann somit auch kein Kriterium der Gültig- oder Ungültigkeit sein. Und eine spätere Überprüfung ändert nicht im nachhinein ob eine Ehe zustande gekommen war oder nicht. Diese Ehe kam zustande oder eben auch nicht! Unabhängig von einer späteren Überprüfung, ob diese nun Sinn macht oder nicht.
Wäre es anders, wäre das Ehenichtigkeitsverfahren wirklich nicht mehr als eine "katholische Scheidung“.

Eine ganz andere Frage ist natürlich was mit den Ehen ist, die zwar nicht gültig zustande kamen aber dennoch glücklich sind. Doch um diese Frage ging es hier nicht.


3
 
 Theodor69 29. September 2015 
 

Mehr Eigenverantowertung

Wer möchte sich annullieren lassen? Wohl die, die einen Bezug zur kath. Kirche haben. Den anderen dürfte das ziemlich egal sein, wie sie mit dem neuen Partner zusammenleben. Aber genau diesen Annullierungswilligen muss sehr klar gemacht werden, was eine Falschaussage für sie bedeutet. Sie betrügen die Kirche, ihren zukünftigen Ehepartner und Gott! - Und das Schreckliche daran ist, dass es irreversibel ist. In diesem Fall wäre wiederverheiratet Geschieden noch "besser".


2
 
 Paddel 29. September 2015 

@Smaragdos

Er hat nicht willkürlich und eigenmächtig entschieden. Er hat auf die zuständige Verantwortlichen gehört. Ich denke der Konsens war da und Papst Franziskus hat sich etwas dabei gedacht, warum er das vor der Synode noch verkündet hat. Ich denke er hat sich sehr viel dabei gedacht, was wir gar nicht wissen können. Vielleicht auch um etwas Dampf aus der Synode zu nehmen oder um die Verhärtung in den Diskussionen um das Thema WvG und Kommunion raus zu nehmen. Ich weiß es nicht, aber er hat hier definitiv nicht eigenmächtig oder aus Eitelkeit entschieden. Er sah eine Notwendigkeit darin, den offiziellen Verwaltungsweg abzukürzen. Er nahm die Brüskierung in Kauf, vielleicht um größeren Schaden zu verhindern. Was wissen wir schon um die Zusammenhänge? Wir sehen nur drauf, aber nicht rein.


3
 
 Ambrosios 28. September 2015 

@ Alexius

Ich stimme Ihnen voll und ganz zu!

@ Smaragdos: Wozu hätte er das tun sollen? Er braucht die Rücksprache mit seinen Helfern doch gar nicht. Er kann das auch allein!


4
 
 Smaragdos 28. September 2015 
 

Hat der Papst auch auf die Frage geantwortet, weshalb er bei dieser Entscheidung alle vatikanischen Instanzen übergangen hat, die in solch einem Fall üblicherweise in die Entscheidung miteinbezogen werden?


7
 
 Veritasvincit 28. September 2015 

Bischöfe als Eherichter

Im Motu proprio zur Vereinfachung der Ehenichtigkeitsverfahren "Mitis judex dominus Jesus" bestimmt der Papst in Abschnitt III: "Der Bischof selbst ist Richter". Leider ist heute bei manchen Bischöfen die Garantie nicht mehr gegeben, dass sie gemäss der katholischen Lehre urteilen werden.


16
 
 elmar69 28. September 2015 
 

Annulierung vs. Scheidung

Eine Annullierung ist ein "rückwirkender" Akt, d.h. man stellt fest, dass eine Ehe niemals bestanden hat.

Das mit einer Scheidung zu verwechseln bedarf schon einer böswilligen Interpretation.

Eine unehrliche Handhabung kann allerdings durch die Hintertür einer "Scheidung" nahe kommen, wenn einfach alles was staatlich geschieden wurde kirchlich annulliert wird.


9
 
 alexius 28. September 2015 

So ist es

Genau so ist es. Danke, Heiliger Vater. Und mittlerweile ist die deutsche Fassung beim Heiligen Stuhl abrufbar:

http://w2.vatican.va/content/francesco/de/motu_proprio/documents/papa-francesco-motu-proprio_20150815_mitis-iudex-dominus-iesus.html


8
 

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