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Streit um Pilgerherbergen auf dem Jakobsweg

10. August 2015 in Chronik, 4 Lesermeinungen
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In Frankreich sorgen kostenfreie Herbergen für christliche Jakobspilger für Unmut.


Paris (kath.net/KNA) In Frankreich sorgen kostenfreie Herbergen für christliche Jakobspilger für Unmut. Kommerzielle Unterkünfte und die Steuerbehörden sähen Gastwirte, die aus christlicher Tradition auf ein Entgelt für Übernachtungen verzichten, als wettbewerbsverzerrende Konkurrenz, wie die Tageszeitung «La Croix» (Freitag) berichtet. Katholische Bischöfe am Pilgerweg widersprechen.

Hintergrund ist das sogenannte «donativo», eine mittelalterliche Pilgertradition. Sie sieht vor, Pilgern aus christlicher Nächstenliebe kostenlos Obdach zu geben. Der Brauch ist angelehnt an
das «donativum», ein Geldgeschenk aus der römischen Kaiserzeit, das der Kaiser bei besonderen Anlässen an seine Soldaten verteilte.


Die rund 20 «Donativo»-Herbergen südlich von Le Puy, einem traditionellen Startpunkt, machen nach Angaben der Zeitung etwa drei Prozent der Übernachtungen auf dem französischen Jakobsweg aus.

«La Croix» berichtet über ein kostenfreies Gasthaus, das nach einer Klage wegen kaschiertem Gewerbe schließen mussten. Die Herbergseltern hatten sich demnach selbst auf dem Jakobsweg kennengelernt und über zehn Jahre Pilger unentgeltlich aufgenommen. Während des Rechtsstreits habe das Ehepaar rund 1.500 Solidaritätsschreiben erhalten. Ein anderer «Donativo»-Herbergsvater wird mit den worten zitiert: «Mein Nachbar will meinen Skalp.»

Der Bischof von Le Puy, Luc Crepy, mahnte, den Jakobsweg nicht nur unter kommerziellen Gesichtspunkten zu bewerten. Die Kirche richte sich nach staatlichen Gesetzen; aber das «donativo» gehöre zur spirituellen Dimension des Jakobspilgerns. Ein Gericht in Rodez gab 2009 dieser Auffassung Recht. Es müsse «unbedingt Räume in unserer Gesellschaft für Unentgeltlichkeit und Gemeinnützigkeit geben». Dies trage entscheidend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 athanasius1957 11. August 2015 
 

unentgeltliche Pilgerherbergen vv Couchsurfing

Ich bin gespannt, wann der Staat - egal welcher - auf die Idee kommt, Couchsurfing als kaschiertes Gewerbe zu betrachten und die Anbieter zur Kasse zu bitten.

Jedermann akzeptiert in den öffentlichen Jugendherbergen (YMCA/YWCA) die Tatsache, daß Mann/Frau nach drei Tagen gehen darf (zumindest in der Hauptsaison). Keiner frägt sich aber, woher diese "Drei Tage" kommen. Diese Periode kommt aus dem christlichen Gastrecht. Die Hausherrin mußte dem Gast/Pilger täglich abends eine warme Mahlzeit auftischen. Es war ihre Entscheidung, den Gast längeres Gastrecht zu gewähren oder nicht. Jedenfalls wußte der Gast, wenn er abends eine kalte Kalbsschulter auf seinem Platz vorfand, daß er nächsten Morgen weiterziehen mußte.
Davon kommt die deutsche Bemerkung "Jemandem die kalte Schulter zeigen!"


2
 
 Martyria 10. August 2015 

Es ist, wie es immer war:

Wenn es um Geld, Besitz, persönliche Vorteile und Bereicherung ggf. auch auf Kosten anderer geht, hört der Spaß auf; dann regieren invidia (Neid) und gula (Gier).


5
 
 PhraLuang 10. August 2015 
 

Unglaublich

In den meisten, eigentlich in allen Klöstern in Thailand kann jeder ohne Ansehen auf Geschlecht oder Religion übernachten. Wenn keine Zelle zur Verfügung steht, dann zumindest innerhalb der Klostermauern.


3
 
 rappix 10. August 2015 

Kann der Gläubige Pilger auf dem Jakobsweg

auch gegen Wucher klagen?

Schon im Mittelalter wurde Klage erhoben, dass Pilger auf dem Jakobsweg Gastfreundschaft nur gegen einen hohen Obolus gewährt wurde.

Deshalb ist diese Klage lächerlich.


5
 

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