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Die Seelsorge für die wiederverheirateten Geschiedenen

5. August 2015 in Aktuelles, 14 Lesermeinungen
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Franziskus in seiner Katechese zur Generalaudienz: Um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet. Die Kirche schließt niemanden aus. Die Grundlagen der Lehre von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) „Ich bin der gute Hirt. Der gute Hirt gibt sein Leben hin für die Schafe. Der bezahlte Knecht aber, der nicht Hirt ist und dem die Schafe nicht gehören, lässt die Schafe im Stich und flieht, wenn er den Wolf kommen sieht; und der Wolf reißt sie und jagt sie auseinander. Er flieht, weil er nur ein bezahlter Knecht ist und ihm an den Schafen nichts liegt. Ich bin der gute Hirt; ich kenne die Meinen und die Meinen kennen mich“ (Joh 10,11-14).

5. August, Fest Maria Schnee, Feier der Weihe der päpstlichen Basilika Santa Maria Maggiore (432). Nach der Sommerpause hat Papst Franziskus die wöchentlichen Generalaudienzen wieder aufgenommen. Die Audienz fand wegen der großen Hitze in der klimatisierten Audienzaula „Paolo VI“ statt. Nach langer Abstinenz wurde er von einer begeisterten Schar von Pilgern und Besuchern erwartet.

Nach den Ferien nahm der Papst seine Überlegungen zur Familie wieder auf und erinnerte daran, dass er zuletzt über die Verletzungen gesprochen hatte, welchen den Familien durch das mangelnde Verständnis zwischen den Eheleuten zugefügt werden. Heute wendete sich Franziskus der Frage zu: „Wie können wir denen beistehen, die nach einem endgültigen Scheitern ihrer Ehe eine neue Verbindung eingegangen sind?“.


Eine solche Situation widerspreche dem Sakrament der Ehe. Umso mehr begegne die Kirche diesen Menschen mit einem mütterlichen Herzen und suche – angeregt vom Heiligen Geist – immer das Wohl und das Heil der Personen.

Um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet achte die Kirche darauf, wie die der heilige Johannes Paul II. unterstrichen habe (vgl. Familiaris consortio, 84), die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden und die Person, die die Trennung hinnehmen müsse, anders zu beurteilen als die, welche sie hervorgerufen habe.

Auf die neuen Verbindungen müsse mit den Augen der Kinder geschaut werden. Der Papst fragte sich: „Wie können wir die Eltern aus dem Leben der Gemeinschaft ausschließen, wenn ihre Kinder ihr Vorbild eines gelebten Glaubens annehmen sollen?“. Den Kindern dürften keine weiteren Lasten aufgebürdet werden. Leider sei die Zahl der betroffenen Kinder groß. Somit sei es wichtig, „dass sie die Kirche als Mutter empfinden, die allen gegenüber aufmerksam und immer bereit ist, zuzuhören und einander zu begegnen“.

In diesen Jahrzehnten sei das Bewusstsein gewachsen, dass eine aufmerksame und brüderliche Aufnahme dieser Getauften möglich sei. Sie seien nicht „exkommuniziert“: „sie sind ein Teil der Kirche“. Franziskus erinnerte daran, dass sich sein Vorgänger Benedikt XVI. mehrmals zum Problem der wiederverheirateten Geschiedenen zu Wort gemeldet habe. Benedikt XVI. habe betont, dass es keine „einfachen Rezepte“ gebe, sondern eine aufmerksame Unterscheidung und weise pastorale Begleitung notwendig seien.

Alle Christen seien eingeladen, den Guten Hirten nachzuahmen und wie er den Verletzten nachzugehen. Geschiedene, die in einer neuen Verbindung lebten, sollten ermutigt werden, ihre Zugehörigkeit zu Christus und zur Kirche durch das Gebet, das Hören auf Gottes Wort, die Teilnahme an der Liturgie, die christliche Erziehung der Kinder, die Wohltätigkeit gegenüber den Bedürftigen und den Einsatz für Gerechtigkeit und Frieden zu unterstreichen.

Die Türen der Kirche seien nie verschlossen. Alle könnten am Leben der Kirche teilnehmen und Glied der Gemeinschaft sein. Die Kirche sei das väterliche Haus, in dem für einen jeden mit seinem mühseligen Leben Platz sei (vgl. Evangelii gaudium, 47).




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Lesermeinungen

 SCHLEGL 12. August 2015 
 

Problem der 2. Ehe

3 Evangelien und die Stelle bei Paulus sind EINDEUTIG! Tatsache ist auch, dass sich in der Ostkirche die Praxis etabliert hat, nach festgestelltem Scheitern der 1. Ehe eine 2. Ehe, die immer Bußcharakter hat, kirchlich zu segnen. Die Zerstörung der 1. Ehe wird vom zuständigen Patriarchen/Metropoliten festgestellt. Interessanterweise hat das Konzil von Trient diese Praxis der Orthodoxen NICHT als HÄRETISCH verurteilt! WARUM? Die lateinische Kirche ist der Weg der ANNULLIERUNG gegangen, der manchmal auch problematisch erscheint. Tatsache ist: Wenn die Eltern nicht mehr praktizieren (dürfen), werden die Kinder automatisch von der Kirche weggeführt. Das ist Erfahrung der Pfarrer in Westeuropa, deshalb wohl die Frage, ob die Synode irgendetwas in diesem Zusammenhang machen kann? Man muss abwarten.Msgr. Franz Schlegl


2
 
 catolica 12. August 2015 
 

ich denke, der Papst wird natürlich bei der Unauflöslichkeit

der Ehe bleiben und selbstverständlich die Kommunion der wiederverheiratet Geschiedenen weiterhin verbieten, aber die deutschsprachigen Bischöfe, die nicht so gerne Päpsten gehorchen und ihre eigene Suppe kochen, sie werden wohl das publik machen, was eh schon
Usus in den Gemeinden ist: die Gläubigen sollen nach ihrem eigenen Gewissen entscheiden. Die Kommunion wird eh an Alle ausgegeben in den Sonntagsmessen--offenbar ist fast jeder Pfarrer froh, dass überhaupt jemand kommt und kontrolliert rein gar nichts. In der Klinikseelsorge ist das eh schon
lange so. Also m. E. könnte man sich die ganze Synode sparen, heiße Luft, weiter nichts....viel dringender wäre die Sache mit den Kirchenaustritten!!! Und eine Neuevangelisierung


0
 
 Stefan Fleischer 6. August 2015 

@ FJansen

Nur um ein Missverständnis auszuräumen:
Meine Frage 3 betrifft nicht die Schuld des Scheitern der Ehe, sondern die Schuld des Eingehens einer zweiten "Ehe". Man sollte meines Erachtens diese beiden Fragen immer sauber trennen.


8
 
 Wiederkunft 6. August 2015 
 

Unmöglich

Bei Scheidungen zu urteilen, wer der Schuldige ist, kann doch nicht Aufgabe der Kirche bzw. des Pfarrers sein. Auch wenn es zur Trennung durch Ehebruch kommt, sagt doch noch lange nichts aus, ob nicht ein Partner den Anderen so sehr vernachlässigt oder beleidigt, dass es dann zum Ehebruch kommt. Nur Gott kennt die Herzen der Menschen und er alleine ist der Richter über Gut und Böse. Die Kirche kann sich nur an das Gesetz der Unauflöslichkeit der Ehe halten, sonst kommt sie in Teufels Küche!


3
 
 Thomas-Karl 6. August 2015 

Kapitalsünde

Ehebruch zählt seit dem Altertum zu den Kapitalsünden, die dem kirchlichen Bußverfahren (und damit dem zumindest zeitweiligen Ausschluss) unterliegen. Gilt das nun nicht mehr


2
 
 FJansen 5. August 2015 
 

Synodenfragen

@ St. Fleischer
Zu 1. Lässt sich an Hand gewisser Indizien objektivieren. Möglichkeit einer Rückkehr hängt von zwei selbstverantwortlichen Personen ab. Wenn der andere nicht mehr will, wird es schwierig.
Zu 2. Wichtig. Dieser Verantwortung sollte sich die Kirche nicht entziehen. Die BRD prüft das seit 1976 nicht mehr.
Zu 3. Schuld der Eltern setzt voraus, dass beide Ehegatten für ein Scheitern verantwortlich sind. Ob das die Regel ist, würde ich vorsichtig in Frage stellen.
Zu 4. Könnte (!) heißen, dass Papst Franziskus sich vorstellen kann, unter gewissen Voraussetzungen Ausnahmen bei der Kommunionzulassung zu ermöglichen. Dann wären bestimmte Kirchengebote meiner Meinung nach zwar differenzierter zu beurteilen, aber im Kern nicht aufgehoben.
Zu 5. Man kann die sogenannten ungeordneten Verhältnisse nicht mit einer sakramentalen Ehe gleichsetzen. Die Kirche sollte aber mit Nachdruck dafür sorgen, das Bewusstsein für den Zusammenhang zwischen Sexualität und Ehe zu verbessern


2
 
 Stefan Fleischer 5. August 2015 

Im Übrigen wünsche ich mir,

die Synode möge einen dringenden Appell an alle richten: "Lehrt die Kinder wieder für ihre Eltern beten, der liebe Gott möge ihnen helfen, in Frieden und Eintracht zusammen zu leben und einander in Liebe zu verzeihen. Und lehrt die Eltern wieder, wenn immer möglich gemeinsam, für ihre Kinder zu beten. Das würde ihnen helfen, in allen Problemen des Ehelebens immer zuerst an ihre Kinder zu denken.


17
 
 Stefan Fleischer 5. August 2015 

Was die Synode noch klären muss:

1. Wie stellt man fest, ob eine Ehe endgültig gescheitert ist, oder ob es bei etwas gutem Willen und mir der Hilfe Gottes nicht einen Weg zurück gibt?
2. Wie unterscheidet man die Person, die die Trennung hinnehmen musste von jener, welche sie hervorgerufen hat? Soll die Kirche Eherichterin spielen?
3. Könnte es nicht auch ein Vorbild eines gelebten Glaubens sein, wenn die Eltern zu ihrer Schuld stehen und bereit sind, die Konsequenzen zu tragen?
4. Was heisst eine aufmerksame Unterscheidung und weise pastorale Begleitung? In wie weit dürften dabei die Gebote Gottes und die Lehre der Kirche bewusst oder unbewusst verharmlost oder gar geleugnet werden?
5. Müsste in diesem ganzen Zusammenhang nicht genauso die Situation all jener ins Auge gefasst werden, die sonst wie in einer den Geboten und der Lehre widersprechenden, eheähnlichen Verbindung leben?


14
 
 Kraftquelle 5. August 2015 
 

September 2014

Möchte kath.net teilhaben lassen an einen Leserbrief vom September 2014: Einem Papst ist es egal ob er sich gegen die Mehrheit der Synode stellt oder ob er Gläubige auf seiner Seite hat. Papst Franziskus wird sich nach der Lehre der katholischen Kirche richten so wie das bisher seine Vorgänger auch getan haben. Mutter Theresa wurde einmal gefragt was sich in der Kirche ändern muss. Sie antwortete: Du und Ich! Nehmen wir doch einmal eine Bibel zur Hand und lesen darin. Das sagt Papst Franziskus sehr oft. Jedes Haus sollte eine Bibel haben und nicht nur im Regal oder Schrank. Ich würde vorschlagen lesen wir doch aus dem Brief des Apostel Paulus an die Galater 1,6-12. Ich denke im Buch der Bücher finden wir die Lösung. Wenn die Liebe und Ehrfurcht vor der Größe des Herrn wieder im Herzen der Gläubigen erweckt werden kann, dann wird es in den Familien wieder besser, Papst Franziskus und die Kardinäle wissen das und werden dieses Problem lösen. Ich bin sehr zuversichtlich für Oktober!


9
 
 Theobald 5. August 2015 
 

@Metscan

Sie haben den Text schon gelesen?
Bitte diesem Papst keine Aufweichung der Lehre unterstellen! Diese gibt es nicht, nur die Betonung des Umgangs mit den Wiederverheirateten ist eine andere.


8
 
 M.Schn-Fl 5. August 2015 
 

@Metscan

Wenn Sie den Text noch einmal genau lesen, dann fällt Ihnen doch auf, dass der Papst sich ausdrücklich auf seine beiden Vorgänger bezieht besonders auf "Familiaris consortio" des hl. Johannes Pauls II.
Im vorletzten Absatz zählt Franziscus ausdrücklich auf, was für die Wiederverheiratetengeschiedenen möglich ist. Dabei wird der Gang zur Kommunion nicht genannt.
Ist Ihnen das nicht deutlich genug?


19
 
 Scotus 5. August 2015 

Stimmt, Benedikt XVI. hat sich mehrmals dazu geäußert:

z.B: http://kath.net/news/47457


6
 
 Metscan 5. August 2015 
 

Die Seelsorge für die wiederverheirateten..

Alles gut und schön, nur er hat die Kernfrage nicht mal gestreift: Sind die nun zur Kommunion zugelassen oder nicht? Da gibt es halt kein schön reden.


14
 
 herzrosenduft 5. August 2015 

...

Den Sünder lieben und die Sünde hassen... es geht um das Seelenheil der einzelnen Menschen!


6
 

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