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Ordensfrau wegen Schleier von Uni-Test ausgeschlossen

28. Juli 2015 in Weltkirche, 5 Lesermeinungen
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In Indien ist einer Ordensfrau die Teilnahme an einem Zulassungstest für das Medizinstudium verweigert worden, weil sie ihren Schleier und ihr Kreuz nicht ablegen wollte.


Bangkok (KNA) In Indien ist einer Ordensfrau die Teilnahme an einem Zulassungstest für das Medizinstudium verweigert worden, weil sie ihren Schleier und ihr Kreuz nicht ablegen wollte. Der Vorsitzende der katholischen Indischen Bischofskonferenz mit Sitz im südindischen Thiruvananthapuram, Kardinal Baselios Cleemis, verlangte daraufhin eine Debatte über Kultfreiheit in einer multireligiösen Gesellschaft, wie der asiatische katholische Pressedienst Ucanews (Montag) in Bangkok berichtete.


Anlass war eine landesweite Eignungsprüfung, die wegen zahlreicher Betrugsfälle hatte wiederholt werden müssen. Um zu verhindern, dass erneut unerlaubte Hilfsmittel eingeschmuggelt werden, hatte das Oberste Gericht für die rund 600.000 Kandidaten eine strikte Kleiderordnung erlassen. Davon betroffen waren auch islamische Kopfschleier. Laut Ucanews klagten zwei muslimische Studentinnen erfolglos gegen die Vorschrift.

Da die 29-jährige katholische Schwester Seba, Angehörige der «Schwestern von der Nachfolge Christi», auf das Tragen von Schleier und Kreuz bestand, wurde ihr die Teilnahme an dem Test verwehrt. Dem Bericht zufolge wollte die Prüfungskommission in Thiruvananthapuram im Bundesstaat Kerala der Ordensfrau auch keinen separaten Raum zuweisen.

Der Leiter der Jawahar Central School, in der die Prüfung stattfand, Sathya Das, sagte, die Ordensschwester habe die Kooperation verweigert. Nach Angaben des Pressedienstes ist der Schulleiter selbst Christ.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 ottokar 3. August 2015 
 

Gebt dem Kaiser ,was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist

Kein besonders kluges Verhalten der Mitschwester!


0
 
 Alpenglühen 28. Juli 2015 

@Charlene, @Laus Deo

@Charlene
Ich habe noch nie gehört, daß Ordensschwestern bei der Flughafenkontrolle den Schleier abzulegen hätten. Wozu auch? In D z. B. haben Ordensschwestern per Gesetz! das Anrecht, daß in Ausweis u. Reisepaß ein Bild mit! Schleier ist, wenn sie gehalten sind, auch in der Öffentlichkeit immer Schleier zu tragen.
Wo wollen Sie die Grenze ziehen? Als erstes „Schleier ab“ zum Zulassungstest. Und wann sonst noch? Zur Einschreibung? Im Hörsaal? Bei jeglichem Aufenthalt auf dem Uni-Gelände? Oder während des gesamten Studiums?
Es ist eine grundsätzliche Frage! Und es wäre interessant zu erfahren, ob Sikhs gezwungen wurden, ihren Turban abzunehmen.
@Laus Deo
Im ersten Absatz ist zu lesen, daß die Schwester sowohl Schleier als auch Kreuz! ablegen sollte.


3
 
 bellis 28. Juli 2015 

In Indien gibt es übrigens in jedem kleinsten Dorf


0
 
 Laus Deo 28. Juli 2015 

Und das Kreuz?

Hätte sie auch das Kreuz ablegen sollen?


3
 
 Charlene 28. Juli 2015 

Ich finde, Sie hätte den Schleier für diesen Zweck abnehmen können. Der Fall liegt ähnlich wie bei der Flughafenkontrolle.
Etwas anderes wäre es gewesen, wenn ihre Ordenstracht während des Studiums verboten worden wäre.


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