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Slenczka AT-Kritik hat im christlich-jüdischen Dialog 'viel zerstört'

6. Juni 2015 in Chronik, 13 Lesermeinungen
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Evangelischer Landesbischof Meister hat Äußerungen des Theologieprofessors Notger Slenczka zur Bedeutung des Alten Testaments heftig kritisiert. Slenczka behauptet, das AT dürfe nicht zum biblischen Kanon gehören


Stuttgart (kath.net/idea) Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister hat Äußerungen des Berliner Theologieprofessors Notger Slenczka zur Bedeutung des Alten Testaments heftig kritisiert. Slenczka behauptet, es habe den gleichen Status wie die Apokryphen (außerbiblische Schriften) der Lutherbibel und dürfe somit nicht zum biblischen Kanon gehören. Er hat damit laut Meister im jüdisch-christlichen Dialog „unglaublich viel zerstört“. „Er hat nicht nur ein Glas vom Tisch gestoßen, sondern gleich das ganze Tischtuch weggerissen“, sagte Meister in einer Veranstaltung zur Zukunft des jüdisch-christlichen Dialogs. Der christliche Glaube müsse sich an den Texten der ganzen Bibel festmachen. Meister beklagte zugleich, dass man bei diesem Dialog auch nach 50 Jahren immer noch am Anfang stehe: „Wir hören in unserem Gemeinden immer wieder das gleiche.“ Ein Beispiel dafür gab der Rabbiner Julian Chaim Soussan (Frankfurt am Main). So werde von Christen oft vorgebracht, dass der Gott des Alten Testaments gewalttätig sei, aber der des Neuen Testaments friedlich. Dafür werde auf Bibelverse wie „Auge um Auge, Zahn und Zahn“ hingewiesen. Doch dieser Vers beschreibe keine Haltung Gottes, es gehe vielmehr um ein Regelwerk für Menschen in Rechtsstreitigkeiten.


Beschneidung ist keine Äußerlichkeit

Meister und Sousson würdigten das Miteinander von Juden und Christen in der Debatte um die religiöse Beschneidung im Jahr 2012. Das Kölner Landgericht hatte die Beschneidung eines muslimischen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Dies löste eine heftige öffentliche Debatte aus. Schließlich erließ der Deutsche Bundestag ein Gesetz, das Juden und Muslimen die Beschneidung erlaubt, wenn die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden.

Die Kirchen hätten sich sofort auf die Seite der Juden gestellt, so Meister und Soussan. „Die Beschneidung ist keine Äußerlichkeit, sondern ein Identitätsmerkmal“, sagte der Landesbischof Meister. Er beklagte, dass in einer säkularisierten Gesellschaft Glaubensüberzeugungen immer stärker ausgegrenzt würden. Meister rechnet damit, dass dieser Trend künftig noch zunehmen werde. Umso wichtiger sei es, dass Christen und Juden zusammenstehen und gemeinsam atheistischen Überzeugungen widersprächen.

Judentum – eine Religion mit Mission, die aber nicht missioniert

Soussan wandte sich gegen überzogene Erwartungen an den jüdisch-christlichen Dialog: „Unsere Personaldecke ist sehr dünn.“ Er selbst und andere Juden in Deutschland könnten längst nicht alle Anfragen zu Vorträgen und Gesprächsrunden annehmen. Er beschrieb das Judentum als Religion mit Mission, die aber nicht missioniere: „Alle Völker der Welt müssen die Einzigartigkeit Gottes akzeptieren.“ Dazu gehöre es auch, ein ethisch vorbildliches Leben zu führen – ohne Mord, Inzest und Blasphemie.


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Lesermeinungen

 Overbeck 7. Juni 2015 
 

@e.g.o.38

Das ist ein sehr gutes Indiz für...

...ein konsequentes Leben als islamistischer Fundamentalist. Denn Hunderte von selbstmordbereiten Muslimen können nicht irren oder was?

Mit derartigen Argumenten leisten Sie der christlichen Glaubensverkündigung einen Bärendienst. Wenn ich dieses Argument in meiner Firmgruppe erwähnen würde, würde mir genau diese Antwort zu Recht entgegengehalten.

Also besser nicht auf englische Juristen und deren Beweisführung hören...sondern z.B. bei Ratzinger nachlesen (Jesus von Nazareth II).


0
 
 Fink 6. Juni 2015 
 

@ Aphrahat: Typische nebulöse Sprache der

Theologen: "Die Auferstehung Jesu ist kein historisches Ereignis" -Schwafeln auf hohem Niveau. Was jetzt ? Ist er oder ist er nicht ? (Typische Antwort: "So kann man die Frage nicht stellen!")


2
 
 e.g.o.38 6. Juni 2015 
 

Zur Auferstehung Jesu

Englische Juristen haben nach den Prinzipien des Indizienbeweise die Auferstehung Jesu untersucht - mit dem Ergebnis, dass an diesem Tatbestand kein Zweifel bestehen kann. Ein Indiz unter vielen war folgendes:
Warum wohl sonst wären alle apostolischen Zeugen bis auf Johannes Zebedäus nach der Tradition der Kirche eines frühen, gewaltsamen Todes gestorben, wenn sie nicht für Seine Auferstehung öffentlich Zeugnis abgelegt hätten? Petrus, Andreas, Jakobus Alphäus, Philippus, Simon Zelotes und Bartholomäus sind gekreuzigt worden, Judas Thaddäus wurde von Pfeilen durchbohrt, der Herrenbruder Jakobus wurde gesteinigt, Thomas vom Speer durchstoßen und Jakobus Zebedäus, Matthäus und Paulus wurden durch das Schwert hingerichtet (vgl. Josh McDowell, He walked among us, 1993/Jesus von Nazareth, 1995, S. 225). An weiteren Indizien werden für die Historizität der Auferstehung angeführt: die Bekehrung Pauli und die totale missionarische Neuorientierung der Apostel bis zu ihrem Ende.


1
 
 Frauke G. 6. Juni 2015 
 

@Apharat wahre Christen glauben, dass die Auferstehung ein historisches Ereignis ist.

"An historische Ereignisse kann man erwiesenermaßen nicht "glauben"!"
Wieso nicht? Kennen Sie etwa Napoleon, Cesar, Alexander den Großen und andere historische Figuren höchstpersönlich bzw sind Sie ewa ein Zeitzeuge?

Gehören Sie etwa zu den typischen selbsternannten augeklärten Christen, die die Bibel für eine Ansammlung von Mythen und Legend halten und an den "Mythos" Jesus dennoch glauben wollen?

Wahre Christen glauben daran, dass die Auferstehung tatsächlich geschehen ist und damit auch eine historische Tatsache ist. Es macht keinen Sinn an etwas zu "glauben" was nicht real ist: Wenn man noch davon ausgeht, dass das woran man glaubt nur in der eigenen Fantasie existiert oder nur in irgendwelchen Vorstellungen von Menschen vor 2000 Jahren stattgefunden hat, dann ist einem echt nicht mehr zu helfen.

Bitte ganz oder gar nicht. Aber dieses Zwitterdasein zwischen ein bißchen Atheist und ein bißchen Christ, was viele moderne liberale Christen führen, ist echt absurd.


4
 
 antony 6. Juni 2015 

@ Aphrahat

Ich verstehe nicht: Dass Jesus auferstanden ist, weiß ich durch das Zeugnis der Apostel. Ich muss also den Aposteln glauben.

Dass es damals Menschen gegeben hat, die an die Auferstehung Jesu geglaubt und sie verkündet haben, weiß ich auch nur durch das Zeugnis anderer Menschen (schließlich haben es mir die Apostel ja nicht persönlich erzählt).

Bei beiden Aussagen bin ich also auf das Zeugnis anderer (einer ganzen Kette von Zeugen über zwei Jahrtausende) angewiesen. Warum ist dann die Aussage "Jesus ist von den Toten auferstanden" weniger historisch, als die Aussage "Damals hat es Menschen gegeben, die die Auferstehung Jesu glaubten und verkündeten"?


5
 
 Rut2007 6. Juni 2015 

Rechtliches (2)

Auch bisher - und auch ohne die expliziten gesetzlichen Vorgaben, die nach der öffentlichen Debatte erfolgten - war eine Beschneidung nicht rechtswidrig im Sinn des Strafrechts, wenn sie ein Arzt mit Einwilligung des Patienten vornahm.

Die öffentliche Debatte in diesem Fall drehte sich aber um einen anderen Punkt, nämlich, ob Personensorgeberechtigte (z. B. Eltern) überhaupt eine rechtfertigende Einwilligung zu einem Eingriff geben können, der dauerhafte Folgen hinterlässt (wie eben bei der Beschneidung) - auch das war vom Gesetz her schon bisher gedeckt - und zum anderen, ob dies möglich ist, wenn keine zwingende medizinische Notwendigkeit besteht (wie es wäre bei Entzündung der Vorhaut). Und das - nichts anderes - wurde durch das Gesetz nun klargestellt bzw. explizit für diese Art der rituellen Beschneidung aus religiösen Gründen gestattet.

Dies nur zur Klarstellung der Hintergründe des Urteils des Landgerichts.


3
 
 Rut2007 6. Juni 2015 

Juristisch zum Thema Körperverletzung:

Auch ein Arzt begeht von sog. objektiven Tatbestand her gesehen jedes Mal eine Körperverlertzung, wenn er operiert (z. B. auch ein Muttermal heraus schneidet. Auch der subjektive Tatbestand ist gegeben (Vorsatz, genau das zu tun). Aber er hat die erklärte oder mutmaßliche (z. B.bei bewusstlosen Unfallopfer) rechtfertigende Einwilligung des Patienten. Dann ist die Tat nicht strafbar, weil nicht rechtswidrig.
Ebenso bei medizinischer Fußpflege, Tatoo-Studio, wo medizinische Kenntnisse und Vorkehrungen, sterile Geräte etc. nachgewiesen werden müssen.
Bei Einrichtungen, wo diese gesetzlichen Vorgaben an medizinische Ausbildung und Standarts nicht eingehalten sind, kann auch ein erklärtes Einverständnis nicht zur unrechtsausschliessenden Rechtfertigung der Tat führen. Eben aus Gründen des Patientenschutzes. Damit eben nicht "Quacksalber" oder medizinische Laien Eingriffe straflos vornehmen, die Menschen abstrakt gefährden können. Deswegen auch die gesetzliche Vorgabe für Beschneidungen.


3
 
 Veritasvincit 6. Juni 2015 

@Aphrahat

Ihr letzter Satz müsste lauten: "Es hat damals Menschen gegeben, welche die Auferstehung erlebt haben, sie verkündeten und an sie glaubten."


3
 
 Aphrahat 6. Juni 2015 
 

Schrift Israels/Altes Testament

Die Schrift Israels und das AT sind nicht dasselbe, auch wenn es sich um denselben Text handelt. Die Schrift Israels ist die jüdische Bibel, wie sie von den Juden gelesen und verstanden wird. Da die allermeisten Christen keine Juden sind, haben sie zur Schrift Israels zunächst keine Beziehung. Das AT ist dieselbe Schrift wie Christen sie lesen und verstehen, also von ihrem Glauben an Christus her. Weil die Schrift Israels die Bibel Jesu war und Jesus seine Botschaft in deren Kategorien zur Sprache brachte, gehört das AT kanonisch auch zur christlichen Bibel. Die zweigeteilte Bibel macht deutlich, dass die christliche Botschaft von Anfang an einen Dialog mit der Bibel Israels eröffnet. Im Lichte Christi wird sie nun auch für uns Christen als Wort Gottes verständlich. Doch Wort Gottes ist die Bibel nicht in jedem beliebigen Sinn, sondern allein in dem Sinn, in dem sie uns etwas mitteilt, was nur Gott sagen kann: dass wir Gemeinschaft mit ihm haben.


0
 
 Aphrahat 6. Juni 2015 
 

@antony/Auferstehung

An historische Ereignisse kann man erwiesenermaßen nicht "glauben"! An die Auferstehung Jesu schon. Aber man kann sie nicht als historisches Ereignis vorführen; denn dann wäre sie keine Glaubensaussage mehr. Ihre Wahrheit kann nur geglaubt werden. Historisch ist allein die (auch Nichtglaubenden zugängliche) Tatsache, dass es damals Menschen gegeben hat, die die Auferstehung Jesu verkündeten und an sie glaubten.


1
 
 antony 6. Juni 2015 

Da Prof. Slenczka offenbar auch nicht an die Auferstehung Jesu als historisches Ereignis glaubt, ...

... sondern nur als Allegorie, frage ich mich, ob er überhaupt als christlicher Theologe sprechen kann.

S. Link, Abschnitt IV-V.

www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCoQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.berlinerdom.de%2Fcomponent%2Foption%2C


4
 
 dominique 6. Juni 2015 
 

1. Beschneidung 2. AT

1. Die Beschneidung war in der Tat bis zum damaligen Zeitpunkt eine rechtswidrige Körperverletzung. Danach hat man das Recht geändert, und seitdem ist die Beschneidung eine rechtmäßige Körperverletzung.
2. Jesus ist selbst der beste Interpret des AT, warum sollte man das AT aus dem biblischen Kanon entfernen?


1
 
 Rose73 6. Juni 2015 
 

Altes Testament

Ohne dem Alten Testament ist die Bibel nicht vollständig. Gott hat auch jetzt noch durch das AT viel zu uns zu sagen. Jesus sprach auch selbst das er nicht gekommen ist um das Gesetz und die Propheten aufzulösen, sondern zu erfüllen. Die Juden sind unsere großen Brüder im Glauben!


4
 

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