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Kirchenrechtler erwartet keine Veränderungen bei Ehelehre

19. Mai 2015 in Familie, 11 Lesermeinungen
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Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier: Zuletzt habe sich gezeigt, dass die Bischöfe in Fragen von Ehe und Familie uneinig seien. Müsste er «eine Wette eingehen, ich würde nicht auf Veränderungen setzen».


Karlsruhe (kath.net/KNA) Der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier (Foto) rechnet nicht mit raschen, grundlegenden Veränderungen in der katholischen Ehelehre. «Welche Entscheidungen der Papst nach der kommenden Bischofssynode treffen wird, ist nicht vorhersehbar. Müsste ich allerdings eine Wette eingehen, ich würde nicht auf Veränderungen setzen», schreibt Bier in einem Gastbeitrag für die Freiburger Bistumszeitung «Konradsblatt». Zuletzt habe sich gezeigt, dass die Bischöfe in Fragen von Ehe und Familie uneinig seien. Und dabei werde es vermutlich auch nach der Synode im Herbst im Vatikan bleiben.


Nach katholischer Lehre ist die Ehe unauflöslich. Wer nach einer Scheidung erneut heiratet, ist von den Sakramenten ausgeschlossen. Im Herbst wollen Bischöfe aus aller Welt im Vatikan über Fragen von Ehe und Familie diskutieren. Entscheiden kann die Synode aber nicht, sie ist ein Beratungsgremium des Papstes.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto Prof. Bier (c) Katholische Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg


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Lesermeinungen

 Kleine Blume 21. Mai 2015 
 

Unauflöslichkeit @Charles X.

Ihre Argumentation bzgl. unbefleckter Empfängnis der Gottesmutter leuchtet mir ein.

Irritiert hat mich hingegen Ihr erster Beitrag. Sie sprechen von der Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe und sagen dann: "Das könnte [...] geändert werden."

Wenn ich aber Mt 19,6 anschaue ("[...] Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen", Einheitsübersetzung), dann frage ich mich, wie hier eine theologische Konklusion möglich ist, die die Unauflöslichkeit in Auflöslichkeit ändert, ohne mit dem Schriftbeleg sinnentstellend umzugehen.


0
 
 Kleine Blume 21. Mai 2015 
 

Lässliche Sünden @Marienkind

"Für läßliche Sünden gibt es vielfältige Formen der Vergebung: 'Gebet, Lesung der Heiligen Schrift, gläubiges Hören auf Gottes Wort, Mitfeier der Eucharistie, Werke der Nächstenliebe und Formen des Verzichtes, Aussöhnung mit anderen.'[...]"

(Peter Christoph Düren: Christus in heiligen Zeichen. Eine kleine Sakramentenlehre. St. Ottilien 1991, S. 107.)

Das Zitat hier von P.C.Düren bezieht sich ausdrücklich nur auf lässliche Sünden; für schwere Sünden/Todsünden ist die Beichte unverzichtbar.


1
 
 Kleine Blume 21. Mai 2015 
 

Todsünde @Marienkind

YOUCAT, Frage 316:
"Wie kann man schwere Sünden (Todsünden) von weniger schweren (lässlichen) Sünden unterscheiden?

Die schwere Sünde zerstört die göttliche Kraft der Liebe im Herzen eines Menschen, ohne die es keine ewige Seligkeit geben kann. Daher wird sie auch Todsünde genannt. Die schwere Sünde bricht mit Gott, während lässliche Sünden nur das Verhältnis zu ihm belasten. [...]"

YOUCAT, Frage 317:
"Wie wird man von einer schweren Sünde befreit und mit Gott wieder verbunden?

Um den Bruch mit Gott zu heilen, der mit einer schweren Sünde gegeben ist, muss ein katholischer Christ sich durch die Beichte mit Gott versöhnen lassen. [...]"

Für den Kommunionempfang ist es wichtig, dass man sich nicht im Zustand einer schweren Sünde/Todsünde befindet, darum vorher die Beichte. Den Willen zur Umkehr bei der Beichte können Wieder"verheiratete" am besten dadurch deutlich machen, dass sie von nun an wie Bruder und Schwester zusammenleben.


1
 
 Kleine Blume 20. Mai 2015 
 

Unauflöslichkeit

"Das Konzil von Trient erklärte, daß das Eheband wegen Häresie, wegen Schwierigkeiten im Zusammenleben oder wegen böswilliger Abwesenheit vom Gatten nicht gelöst werden kann (D 975) und daß die Kirche nicht irrt, wenn sie gelehrt habe und lehre, nach evangelischer und apostolischer Lehre könne das Eheband auch nicht wegen Ehebruchs des einen Gatten gelöst werden (D 977)."

So die neuscholastische Dogmatik von Ludwig Ott: Grundriss der Katholischen Dogmatik. Zehnte Auflage mit Literaturnachträgen. Freiburg i. Br. u.a. 1981, S. 553.


2
 
 marienkind 19. Mai 2015 
 

die Ehe ist ein Sakrament und unauflösluch

Genauso wie Gott ein Versprechen nicht ändert, so erwartet er dass auch wir unser Gelübde/Versprechen halten.

Eine Ehe bleibt gültig bis zum Tod eines der Ehepartner! Wiederverheiratete sind Ehebrecher ohne Umkehrwillen.

Ein Mensch in Sünde zur Kommunion zuzulassen wäre also Gotteslästerung!


2
 
 Wynfried 19. Mai 2015 

@ Charles X.

Wenn geschieden Wiederverheiratete zur Kommunion zugelassen würden, wäre das eine grundsätzliche Änderung an der unauflöslichen Ehe! Alles andere ist Wortklauberei.


4
 
 Charles X. 19. Mai 2015 
 

Ich kann mich auch nicht erinnern...

dass jemand an der grundsätzlich unauflöslichen Ehe etwas ändern wollte. Da brauche ich auch keine Wetten abschließen. Das wird so bleiben. Eine völlig andere Frage ist, ob geschieden Wiederverheiratete wieder zur Kommunion zugelassen werden.
Und davon abgesehen: Dass die Unauflößlichkeit der sakramentalen Ehe (nicht sakramentale Ehen können geschieden werden) KEIN Dogma ist (das sagt unanimiter die ganze neuscholastische Tradition). Das könnte (auch wenn ich es nicht wollte) sogar ohne Gefahr für das Dogma geändert werden.


3
 
 Chris2 19. Mai 2015 
 

Es ist wie bei Manfred Lütz

im "blockierten Riesen": Man kann erst dann die Probleme angehen und positiv nach Lösungen suchen, wenn man die Realitäten anerkennt und nicht mit aller Kraft Unmögliches erreichen will. Bestes Beispiel sind (auch bei Lütz) völlig unbiblische Forderungen nach einem "Frauenpriestertum", die allem widersprechen, was Jesus - trotz aller Wertschätzung für Frauen allgemein und z.B. seine Mutter im Besonderen - getan und gesagt hat.


9
 
 agnese 19. Mai 2015 
 

agnese

Selbst eine einstimmig angenommene Änderung dürfte der Papst nicht beschließen, aber dazu(einstimmig) käme es nie! Von Nutzen wir es sein, daß die Lehre der Kirche gründlich und weltweit durchdiskutiert wird und zum Nachdenken anspornt. Für Barmherzigkeit gibt es auch andere Möglichkeiten, worüber die Kirche nachdenken müßte.Nicht den Forderungen nachgeben, sondern Ratschläge anbieten.


5
 
 Laus Deo 19. Mai 2015 

Unänderbar.

Ein Gebot Gottes kann auch von keinem Papst geändert werden wie auch von keiner Kommission. Wie man mit solchen Menschen umgeht ist die Frage, nicht dass man die Sünde nicht mehr als Sünde bezeichnet. Der Zugang zu den Sakramenten kann in diesem Fall nicht gewährleistet werden, dass können auch keine Bischöfe ändern. Die Liberalen Medien schreiben immer davon, aber die Lehre ist nicht änderbar.


13
 
 Mysterium Ineffabile 19. Mai 2015 

Wichtiger letzter Satz

Was immer gern "vergessen" wird:
"Entscheiden kann die Synode aber nicht, sie ist ein Beratungsgremium des Papstes". Einzig und allein ein Beratungsgremium, nichts anderes (das sich deshalb auch nicht zu ernst nehmen bzw. nicht zu etwas anderem hochgespielt werden sollte).


8
 

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