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Entwicklungshilfe an Religionsfreiheit koppeln?

18. Mai 2015 in Kommentar, 1 Lesermeinung
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Pro & Kontra: Die beiden Bundestagsabgeordneten Heribert Hirte (CDU) und Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) nehmen Stellung.


Wetzlar (kath.net/idea) In vielen Staaten der Dritten Welt gibt es keine Religionsfreiheit. In rund 70 Ländern werden über 100 Millionen Christen verfolgt. Gleichzeitig bekommen zahlreiche dieser Staaten Entwicklungshilfe aus Deutschland. Sollte die Vergabe dieser Steuergelder daran gekoppelt werden, dass Religionsfreiheit gewährt wird? Dazu ein Pro & Kontra.

PRO

Der Wille, Hunger, Krankheit und ungerechte Machtstrukturen zu überwinden, entspringt unserem christlichen Selbstverständnis und ist Antrieb staatlicher Entwicklungshilfe. Doch über die kurzfristige Katastrophen- und Krisenhilfe hinaus sollte unsere Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern auf einem Fundament bauen, auf dem sie auch langfristig Bestand hat. Die Religionsfreiheit ist ein solch belastbares Fundament. Als eines der zentralen Menschenrechte hat sie das Potenzial, für Frieden innerhalb der Gesellschaft zu sorgen. Durch Religion kann sich beispielsweise ein Verantwortungsgefühl bilden, sich für seine Umwelt einzusetzen. Im Gegenzug sehen wir: Überall dort, wo die Religionsfreiheit beschnitten wird, werden auch andere Freiheiten wie die Presse-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit oder auch das Recht auf die Gleichbehandlung von Mann und Frau nicht oder nur unzureichend gewährt. Der Einsatz für Religionsfreiheit kann also ein echter Beitrag zur Entwicklung eines Landes sein. Deshalb sollten Regierungen auf religiösen Dialog setzen, bevor sie langfristige, staatliche Entwicklungshilfeverträge abschließen. Gerade in fragilen Ländern, wo staatliche Institutionen zusammengebrochen sind, bieten die unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften durch ihre Gemeinden und Bildungseinrichtungen Strukturen, die bis in die kleinsten Dörfer reichen. Im Gegensatz zu staatlichen Institutionen genießen Religionsvertreter oft besonderes Vertrauen. Sie erreichen die Herzen der Menschen und können so Einstellungen und Verhaltensweisen innerhalb einer Gesellschaft nachhaltig ändern. Fordern wir also Religionsfreiheit ein, wo immer es geht: im eigenen Land und in anderen Staaten, in Fragen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und der Entwicklungshilfe.


Der Autor, Prof. Heribert Hirte (Köln/Berlin), ist Vorsitzender des Stephanuskreises der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, der sich für Religionsfreiheit und besonders für verfolgte Christen engagiert.

KONTRA

Negative und positive Religionsfreiheit sind fester Bestandteil der Menschenrechte. Deshalb muss eine menschenrechtsorientierte Außen- und Entwicklungspolitik immer auch die Rechte von verfolgten, religiösen Minderheiten sowie von Homosexuellen im Blick haben. Die Forderung nach kompletter Streichung der Entwicklungsgelder für Länder, die die Rechte bestimmter Minderheiten nicht wahren, ist aber in der Sache unterkomplex. Helfen wir tatsächlich verfolgten Minderheiten – seien es Homosexuelle oder Christen –, wenn wir einen Finanzierungsstopp für Hilfswerke fordern, die beispielsweise eine Gesundheitsversorgung auf die Beine stellen oder Bauern bei der Entwicklung landwirtschaftlicher Strukturen unterstützen? Lässt sich mit christlicher Nächstenliebe argumentieren, wenn wir bedürftigen Menschen die gesundheitliche Versorgung versagen und nicht bei der Produktion von Nahrungsmitteln unterstützen, weil eine autoritäre Führung die Menschenrechte mit Füßen tritt? Das würde für die Menschenrechte in den betroffenen Ländern rein gar nichts bewirken und der guten Sache einen Bärendienst erweisen. Im schlimmsten Fall würde dann noch zusätzlicher Hass gegen die Minderheit geschürt. Es gibt andere Ansatzpunkte. Die verstärkte Unterstützung von regierungsfernen Projekten über zivilgesellschaftliche Gruppen ist das eine. Konditionierte Gelder nach dem Motto „mehr-für-mehr“ sind das andere. So würden Budgethilfen erhöht, wenn konkrete und nachprüfbare Vereinbarungen über die Verbesserung der Menschenrechtslage und den Aufbau von Rechtsstaatlichkeit erfüllt sind. Ebenso können Budgethilfen bei einer Verschlechterung eingefroren werden. Zielmarke und Maßstab müssen dabei die internationalen Menschenrechtspakte sein. Damit wäre schon viel erreicht.

Der Autor, Volker Beck (Köln/Berlin), ist Sprecher für Religionspolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.


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Lesermeinungen

 Ad Verbum Tuum 18. Mai 2015 

Keine einfache Antwort ...

zunächst jedoch ein Kritikpunkt zur Aussage von Volker Beck: dieser dauernde Opfer-Reflex, alle Benachteiligung an den Homosexuellen zu bemessen, nervt. Religionsfreiheit reicht viel weiter, sie betrifft den ganzen Menschen, sein Woher, sein Wohin, seinen Wertekompass.

Ansonsten ...
Die Forderung klingt hart, klingt auch ein bisschen nach kultureller Kolonialisierung. Zumal, ein Staat der sich zur Religionsfreiheit verpflichtet, diesen Anspruch ggf. auch im Inneren durchzusetzen hätte (gegen Teile der eigenen Bevölkerung).
Wenn ich dem andererseits gegenüber stelle, dass für Kredite der Weltbank, die Förderung der "reproduktiven Gesundheit" (= Recht auf Abtreibung) im Raum steht, halte ich die Erfüllung der Religionsfreiheit für angemessen.
Außerdem sollte ein zweiter Aspekt hervorgehoben werden: ".. bei gleichzeitiger Weiterführung humanitärer Hilfe" (durch NGO Hilfsorganisationen)!
Könnte doch ein Weg sein.


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